1374/2023
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 05.05.2023 1374/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 15.05.2023 Rat 16.05.2023 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 2 Auszahlungen
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 400.000,00 € 0416 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen Der Rat hat die investive Teilfreigabe in Höhe von 400.000 € im Hauhaltsjahr 2023 beschlossen. Das Kulturraummanagement (Vll/5) wurde erst im August 2022 eingerichtet, sodass die Haushaltsplanung 2023/2024 vorab über die Finanzstellen vom Kulturamt (41) berücksichtigt wurden. Die Mittel sind daher aus finanzstatistischen Gründen umzuschichten. 400.000,00 € 0416 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Dez. VII/41 2 apl. 814.000,00 € 0416 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen Der Rat hat die investive Freigabe beschlossen. Das Kulturraummanagement (Vll/5) wurde erst im August 2022 eingerichtet, sodass die Haushaltsplanung 2023/2024 vorab über die Finanzstellen vom Kulturamt (41) berücksichtigt wurden. Die Mittel sind daher aus finanzstatistischen Gründen umzuschichten. 814.000,00 € 0416 8 Auszahlung für Baumaßnahmen Dez. VII/41 3 apl. 9.351.907,33 € 0104 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen Entgegen der ursprünglichen Einschätzung und Veranschlagung sind die im Rahmen des Projekts Breitbandausbau eingeplanten Haushaltsmittel investiv anstatt konsumtiv einzuordnen. Um die entsprechenden investiven Auszahlungen tätigen zu können (inkl. Korrekturbuchung in 2022) werden Mittel auf der neu geschaffenen Finanzstelle 1200-0104-0-AZ01 benötigt. 9.351.907,33 € 0104 13 Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen Dez.IX/12 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023/2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.
Anlage 1 Aufwand
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Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 9.000,00 € 27.000,00 € 34.500,00 € 6.000,00 € 46.500,00 € 0403 0404 0406 0409 0412 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 31.01.2023 die Verwendung des Sonderausstellungsetats in Höhe von 202.500 € (Beschlussvorlage 4130/2022). Es erfolgt eine Umschichtung in Höhe von 133.000€, da 69.500€ im entsprechnenden Teilplan veranschlagt sind. 122.500,00 € 10.500,00 € 0401 0410 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. VII/4 2 üpl. 20.000,00 € 0416 15 Transfer- aufwendungen Mit dem Beschluss 0498/2023 wurde eine überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Förderung des Open-Air-Angebotes 2023 beschlossen. 20.000,00 € 0416 15 Transfer- aufwendungen Dez. VII/41 3 üpl. 1.970.000,00 € 285.000,00 € 370.000,00 € 455.000,00 € 1.920.000,00 € 0504 0416 0801 0604 15 Transfer- aufwendungen Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 2023 und 2024 jeweils 5 Mio. € zur Verfügung gestellt, um die Mehrbelastungen bei Personal- und Betriebs-/Energiekosten infolge des Ukrainekrieges bei zahlreichen Trägern, Vereinen und Institutionen, die bereits eine städt. Förderung erhalten, zielgerichtet abzumildern (Strukturförderfonds). Die entsprechenden Mittel wurden nach abschließender Beschlussfassung in den jeweiligen Fachausschüssen/Finanzausschuss (06.02.2023) aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in den jeweils sachlich zuständigen Teilplan umgeschichtet. 5.000.000,00 € 1601 15 Transfer- aufwendungen Dez. OB/IV/V/VII 16/52/20/41 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 2 4 ü pl. 135.000,00 € 588.879,67 € 498.618.05 € 25.443,46 € 98.201,64 € 0412 05 Privatrechtl. Leistungsentgelte 11 Personal- aufwendungen 16 Sonstige ordendtl. Aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 27 Interne Leistungs- beziehung Das Rheinische Bildarchiv wurde zum 01.01.2023 dezernatsintern bei 44 -Historisches Archiv angegliedert. Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe konnte die Verlagerung des konsumtiven Budgets für das Haushaltsjahr 2023 nicht im Haushaltsplanaufstellungsprozess erfolgen. Daher bedarf es nun der Umschichtung der konsumtiven Mittel für 2023 (1.076.211,39 €) und 2024 (989.608,21 €). 135.000,00 € 588.879,67 € 498.618.05 € 25.443,46 € 98.201,64 € 0409 05 Privatrechtl. Leistungsentgelte 11 Personal- aufwendungen 16 Sonstige ordendtl. Aufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 27 Interne Leistungs- beziehung Dez.VII/44
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1374/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 05.05.2023
- Erstellt
- 24.04.2023 16:43