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1374/2023

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 05.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2023, TOP 7.1.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2 Auszahlungen

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3050 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 05.05.2023 
 1374/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Rat 16.05.2023 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der 
Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 2 Auszahlungen

1834 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 apl. 400.000,00 € 0416 11
Auszahlung von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
Der Rat hat die investive Teilfreigabe in Höhe von 
400.000 € im Hauhaltsjahr 2023 beschlossen. 
Das Kulturraummanagement (Vll/5) wurde erst im 
August 2022 eingerichtet, sodass die 
Haushaltsplanung 2023/2024 vorab über die 
Finanzstellen vom Kulturamt (41) berücksichtigt 
wurden. Die Mittel sind daher aus 
finanzstatistischen Gründen umzuschichten.  
400.000,00 € 0416 11
Auszahlungen von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
Dez. VII/41
2 apl. 814.000,00 € 0416 11
Auszahlung von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
Der Rat hat die investive Freigabe beschlossen. 
Das Kulturraummanagement (Vll/5) wurde erst im 
August 2022 eingerichtet, sodass die 
Haushaltsplanung 2023/2024 vorab über die 
Finanzstellen vom Kulturamt (41) berücksichtigt 
wurden. Die Mittel sind daher aus 
finanzstatistischen Gründen umzuschichten. 
814.000,00 € 0416 8
Auszahlung für 
Baumaßnahmen
Dez. VII/41
3 apl. 9.351.907,33 € 0104 11
Auszahlung von 
aktivierbaren 
Zuwendungen
Entgegen der ursprünglichen Einschätzung und 
Veranschlagung sind die im Rahmen des Projekts 
Breitbandausbau eingeplanten Haushaltsmittel 
investiv anstatt konsumtiv einzuordnen. Um die 
entsprechenden investiven Auszahlungen tätigen 
zu können (inkl. Korrekturbuchung in 2022) 
werden Mittel auf der neu geschaffenen 
Finanzstelle 1200-0104-0-AZ01 benötigt.  
9.351.907,33 € 0104 13
Auszahlungen für 
sonstige 
Dienstleistungen
Dez.IX/12
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023/2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind.

Anlage 1 Aufwand

2992 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl.
9.000,00 €
27.000,00 €
34.500,00 €
6.000,00 €
46.500,00 €
0403
0404
0406
0409
0412
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 31.01.2023 die 
Verwendung des Sonderausstellungsetats in Höhe von 202.500 € 
(Beschlussvorlage 4130/2022). Es erfolgt eine Umschichtung in Höhe 
von 133.000€, da 69.500€ im entsprechnenden Teilplan veranschlagt 
sind.
122.500,00 €
10.500,00 €
0401
0410
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
16
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen
Dez. VII/4
2 üpl.
20.000,00 € 0416 15
Transfer-
aufwendungen
Mit dem Beschluss 0498/2023 wurde eine überplanmäßige 
Mittelbereitstellung zur Förderung des Open-Air-Angebotes 2023 
beschlossen. 
20.000,00 € 0416 15
Transfer-
aufwendungen
Dez. VII/41
3 üpl.
1.970.000,00 €
285.000,00 €
370.000,00 €
455.000,00 €
1.920.000,00 €
0504
0416
0801
0604
15
Transfer-
aufwendungen
Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 im Rahmen seiner 
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 im Haushalt 
2023 und 2024 jeweils 5 Mio. € zur Verfügung gestellt, um die 
Mehrbelastungen bei Personal- und Betriebs-/Energiekosten 
infolge des Ukrainekrieges bei zahlreichen Trägern, Vereinen und 
Institutionen, die bereits eine städt. Förderung erhalten, zielgerichtet 
abzumildern (Strukturförderfonds). 
Die entsprechenden Mittel wurden nach abschließender 
Beschlussfassung in den jeweiligen 
Fachausschüssen/Finanzausschuss (06.02.2023) aus 
finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in den jeweils sachlich 
zuständigen Teilplan umgeschichtet. 
5.000.000,00 € 1601 15
Transfer-
aufwendungen
Dez. 
OB/IV/V/VII
16/52/20/41
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Seite 2
4 ü
pl.
135.000,00 €
588.879,67 €
498.618.05 €
25.443,46 €
98.201,64 €
0412 05
Privatrechtl. 
Leistungsentgelte
11
Personal-
aufwendungen
16
Sonstige ordendtl. 
Aufwendungen
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
27
Interne Leistungs-
beziehung
Das Rheinische Bildarchiv wurde zum 01.01.2023 dezernatsintern bei 
44 -Historisches Archiv angegliedert. Aufgrund interner 
Abstimmungsbedarfe konnte die Verlagerung des konsumtiven 
Budgets für das Haushaltsjahr 2023 nicht im 
Haushaltsplanaufstellungsprozess erfolgen. Daher bedarf es nun der 
Umschichtung der konsumtiven Mittel für 2023 (1.076.211,39 €) und 
2024 (989.608,21 €).   
135.000,00 €
588.879,67 €
498.618.05 €
25.443,46 €
98.201,64 €
0409 05
Privatrechtl. 
Leistungsentgelte
11
Personal-
aufwendungen
16
Sonstige ordendtl. 
Aufwendungen
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
27
Interne Leistungs-
beziehung
Dez.VII/44

Beratungsverlauf (2)

15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1374/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
05.05.2023
Erstellt
24.04.2023 16:43