Mandari Insight

1535/2026

plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung

Mitteilung Ausschuss 12.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 23.06.2026, TOP 8.2.3

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2555 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2026 
 1535/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
 
plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.3.2021 um eine halbjährliche Berichter-
stattung zum Stand der plusKITA-Einrichtungen gebeten. 
 
Hintergrund: Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene, bislang letzte Novellierung des Kinderbil-
dungsgesetzes (KiBiz) hat die bis dahin geltende Förderung von Kindertageseinrichtungen als 
plusKITA-Einrichtungen und als Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförd erbe-
darf abgelöst. Mit der Novellierung wurden diese Mittel zusammengeführt. In Köln können durch 
die Landesmittel 232 Kitas als plusKITA gefördert werden. Zudem werden Mittel in Höhe von 
50.000 Euro und ein zusätzliches plusKITA-Kontingent für die Sprachförderung von Kindern mit 
Sprachförderbedarf ohne Kitaplatz (Non -Kita-Kinder) bereitgestellt (Session -Vorlage 
4066/2019). Die Förderung gilt bis zum Inkrafttreten der angekündigten neuen KiBiz-Revision 
(Session-Vorlage 2413/2024). Bei der Verteilung der Mittel wurde der kitascharfe Indikator Ein-
kommensstufe 1 der Eltern (EK1) zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um die Kinder bzw. 
Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen können. Die 232 
Kitas mit den höchsten Anteilen erhalten die plusKITA-Förderung. 
 
Es kommt immer wieder vor, dass die plusKITA-Fördermittel auf Nachrücker übertragen werden 
müssen. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel die Schließung einer Kindertageseinrichtung, zu-
meist aus baulichen Gründen.  
Nachrücker ist die Kindertagesstätte, die in der Reihenfolge der Kindertagesstätten mit dem 
höchsten Anteil EK1 als nächste folgt. Die Reihenfolge wird anhand einer jährlich aktualisierten 
Auswertung des Anteils EK1 festgelegt und dem Jugendhilfeausschuss halbjährlich vorgelegt.  
 
Aktueller Stand: Seit der letzten Vorlage mit Session-Nr. 3656/2025 ist folgende Veränderung 
eingetreten: 
 Bisherige Adresse der geförderten 
Kita 
Neu geförderte Kita 
0042 – SKM  Familienzentrum Ostheim 
(Alter Deutzer Postweg 39) 
7074 - Bahnhofplatz 7 – Kleine Riesen Nord 
gGmbH 
1096 – Campus Zwerge (Ubierring 48a) 9201 – Bergisch Gladbacher Str. 193 – Städti-
sche Einrichtung 
3241 – Stoppersöckchen (Weyertal 111) 8095 – Hillscheider Weg 1 - AWO 
9047 – Kath. Kita St. Antonius (Don-
Bosco-Str. 3) 
8093 – Gernsheimer Str. 27a – Step Kids Kitas 
gGmbH

2 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Bergisch Gladbacher Straße 193
  • Gernsheimer Straße 27a
  • Alter Deutzer Postweg 39
  • Bahnhofplatz 7
  • Ubierring 48a
  • Hillscheider Weg 1
  • Don-Bosco-Straße 3
  • Straße 19
  • Weyertal 111
  • Straße 3
  • Straße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1535/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.06.2026
Erstellt
27.05.2026 09:03