Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung
Mitteilung Ausschuss 1535/2026 vom 12.06.2026
Stand: Am 23.06.2026 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 12.06.2026 1535/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.3.2021 um eine halbjährliche Berichter- stattung zum Stand der plusKITA-Einrichtungen gebeten. Hintergrund: Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene, bislang letzte Novellierung des Kinderbil- dungsgesetzes (KiBiz) hat die bis dahin geltende Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen und als Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförd erbe- darf abgelöst. Mit der Novellierung wurden diese Mittel zusammengeführt. In Köln können durch die Landesmittel 232 Kitas als plusKITA gefördert werden. Zudem werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro und ein zusätzliches plusKITA-Kontingent für die Sprachförderung von Kindern mit Sprachförderbedarf ohne Kitaplatz (Non -Kita-Kinder) bereitgestellt (Session -Vorlage 4066/2019). Die Förderung gilt bis zum Inkrafttreten der angekündigten neuen KiBiz-Revision (Session-Vorlage 2413/2024). Bei der Verteilung der Mittel wurde der kitascharfe Indikator Ein- kommensstufe 1 der Eltern (EK1) zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen können. Die 232 Kitas mit den höchsten Anteilen erhalten die plusKITA-Förderung. Es kommt immer wieder vor, dass die plusKITA-Fördermittel auf Nachrücker übertragen werden müssen. Ein Grund hierfür ist zum Beispiel die Schließung einer Kindertageseinrichtung, zu- meist aus baulichen Gründen. Nachrücker ist die Kindertagesstätte, die in der Reihenfolge der Kindertagesstätten mit dem höchsten Anteil EK1 als nächste folgt. Die Reihenfolge wird anhand einer jährlich aktualisierten Auswertung des Anteils EK1 festgelegt und dem Jugendhilfeausschuss halbjährlich vorgelegt. Aktueller Stand: Seit der letzten Vorlage mit Session-Nr. 3656/2025 ist folgende Veränderung eingetreten: Bisherige Adresse der geförderten Kita Neu geförderte Kita 0042 – SKM Familienzentrum Ostheim (Alter Deutzer Postweg 39) 7074 - Bahnhofplatz 7 – Kleine Riesen Nord gGmbH 1096 – Campus Zwerge (Ubierring 48a) 9201 – Bergisch Gladbacher Str. 193 – Städti- sche Einrichtung 3241 – Stoppersöckchen (Weyertal 111) 8095 – Hillscheider Weg 1 - AWO 9047 – Kath. Kita St. Antonius (Don- Bosco-Str. 3) 8093 – Gernsheimer Str. 27a – Step Kids Kitas gGmbH 2 Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz