Beantwortung der Rückfrage des Bezirksvertreters Herr Kleinjans aus der Bezirksvertretungssitzung vom 04.06.20202 zur beantworteten Anfrage AN/0065/2020, Tagesordnungspunkt 7.1.7 (Session Nr. 1435/2020)
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2588/2020 vom 20.08.2020
Stand: Am 20.08.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Az Vorlagen-Nummer 2588/2020 Freigabedatum am 19.08.2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Beantwortung der Rückfrage des Bezirksvertreters Herr Kleinjans aus der Bezirksvertretungssitzung vom 04.06.20202 zur beantworteten Anfrage AN/0065/2020, Tagesordnungspunkt 7.1.7 (Session Nr. 1435/2020) Aus der Niederschrift der Bezirksvertretungssitzung vom 04.06.2020, Tagesordnungspunkt 7.1.7 Die Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugesandt. Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte wissen mit welchem zeitlichen Rahmen vor allem bezüglich der Änderungen des Landschaftsschutzgebietes geplant wird. Stellungnahme der Verwaltung Nach erster Einschätzung der Planung wird kein separates Verfahren zur Änderung des Landschafts- planes im Zuge der Bauleitplanung zum Hotelneubau erforderlich sein. In enger Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen werden die Belange des Umwelt- und Landschaftsschut- zes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der Änderung des Flächennutzungsplans berück- sichtigt. Auf diese Weise soll ein Einvernehmen mit dem Träger der L andschaftsplanung hergestellt werden, damit dieser im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans keinen Widerspruch gemäß § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz NRW formuliert und mögliche widersprechende Darstellu n- gen und Festsetzungen des Landschaftsplans im Überschneidungsbereich mit dem Bebauungsplan nach dessen Rechtskraft zurücktreten können und die Planwerke auf diese Weise aufeinander abge- stimmt werden. Aufgrund der Komplexität des Planverfahrens kann im Hinblick auf die erforderliche Flächennu t- zungsplanänderung und die notwendigen Abstimmungen der Planung mit den Zielen der Raumor d- nung aktuell keine seriöse beziehungsweise belastbare Prognose zur zeitlichen Dauer abgegeben werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verfahrensdauer im Jahr 2021 klarer beurteilt wer- den kann. Weitergehende Informationen zum Planungsvorhaben sind der Beschlussvorlage 2211/2020 und ih- ren Anlagen zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öff entlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Aqualand" Köln - Chorweiler zu entnehmen.
Beratungsverlauf
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