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2588/2020

Beantwortung der Rückfrage des Bezirksvertreters Herr Kleinjans aus der Bezirksvertretungssitzung vom 04.06.20202 zur beantworteten Anfrage AN/0065/2020, Tagesordnungspunkt 7.1.7 (Session Nr. 1435/2020)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 7.1.9

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2442 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Az 
Vorlagen-Nummer 
 2588/2020 
Freigabedatum am 19.08.2020  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Beantwortung der Rückfrage des Bezirksvertreters Herr Kleinjans aus der 
Bezirksvertretungssitzung vom 04.06.20202 zur beantworteten Anfrage AN/0065/2020, 
Tagesordnungspunkt 7.1.7 (Session Nr. 1435/2020) 
Aus der Niederschrift der Bezirksvertretungssitzung vom 04.06.2020, Tagesordnungspunkt 
7.1.7 
Die Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugesandt. 
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte wissen mit welchem zeitlichen Rahmen vor allem bezüglich 
der Änderungen des Landschaftsschutzgebietes geplant wird.  
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Nach erster Einschätzung der Planung wird kein separates Verfahren zur Änderung des Landschafts-
planes im Zuge der Bauleitplanung zum Hotelneubau erforderlich sein. In enger Abstimmung mit dem 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen werden die Belange des Umwelt- und Landschaftsschut-
zes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der Änderung des Flächennutzungsplans berück-
sichtigt. Auf diese Weise soll ein Einvernehmen mit dem Träger der L andschaftsplanung hergestellt 
werden, damit dieser im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans keinen Widerspruch gemäß 
§ 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz NRW formuliert und mögliche widersprechende Darstellu n-
gen und Festsetzungen des Landschaftsplans im Überschneidungsbereich mit dem Bebauungsplan 
nach dessen Rechtskraft zurücktreten können und die Planwerke auf diese Weise aufeinander abge-
stimmt werden.  
 
Aufgrund der Komplexität des Planverfahrens kann im Hinblick auf die erforderliche Flächennu t-
zungsplanänderung und die notwendigen Abstimmungen der Planung mit den Zielen der Raumor d-
nung aktuell keine seriöse beziehungsweise belastbare Prognose zur zeitlichen Dauer abgegeben 
werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verfahrensdauer im Jahr 2021 klarer beurteilt wer-
den kann. 
 
Weitergehende Informationen zum Planungsvorhaben sind der Beschlussvorlage 2211/2020 und ih-
ren Anlagen zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
und zur Durchführung der frühzeitigen Öff entlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Aqualand" Köln -
Chorweiler zu entnehmen.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2588/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.08.2020
Erstellt
19.08.2020 11:04