3627/2023
Beschlussvorlage Fahrradparken auf der Neusser Straße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 3627/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussvorlage Fahrradparken auf der Neusser Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwal- tung, die nach der Prüfung des Beschlusses vorgesehenen Umwandlungen vorzunehmen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 8.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung hat mit Beschluss vom 03.12.2020 (AZ: 02-1600-114/20) den Prüfauftrag er- halten, die im Antrag befindlichen Standorte zu prüfen. Auf der Neusser Straße sind viele Kfz- Stellplätze halbseitig auf dem Gehweg angeordnet, um den notwendigen Sicherheitsabstand zum Fahrradschutzstreifen zu erzielen. Aufgrund von Einbauten unterschiedlichster Art (bspw. Baumbestand oder Fahrradparken) können einzelne Parkplätze allerdings nicht wie vorgese- hen genutzt werden. Dies führt dazu, dass der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn nicht eingehalten werden kann. Die Verwaltung hat daher diese Standorte geprüft und innerhalb der Dienststellen eine mögli- che Umwidmung der bewirtschafteten Parkplätze abgestimmt. Ziel der Maßnahme ist, den Sicherheitsabstand parkender Kfz zum Fahrradschutzstreifen her- zustellen. Aufgrund des hohen Fußverkehrsanteils in dieser Geschäftsstraße hat die Verwal- tung gleichermaßen das Fahrradparken an den genannten Stellen überprüft. Hier sieht die 3 Verwaltung Verbesserungsbedarf. Daher werden zur Umwandlung der Stellplätze an geeigne- ten Stellen Fahrradabstellanlagen vom Gehweg in die Parktasche versetzt und das Angebot zusätzlich erweitert. So können die Gehwegbereiche freigehalten und den zu Fuß gehenden in voller Breite zur Verfügung gestellt werden. Durch die Maßnahme werden auf dem ca. 800 m langen Abschnitt insgesamt 10 Kfz-Stell- plätze umgewandelt. Durch die Versetzung einzelner Fahrradabstellplätze können wiederum 9 Kfz-Stellplätze ohne Einschränkung durch die Nebenanlage genutzt werden. So werden ins- gesamt 18 Parktaschen hinsichtlich der Verkehrssicherheit optimiert und an vielen Stellen die Gehwegbereiche freigeräumt. Nicht alle Vorschläge können kurzfristig umgesetzt werden. Einzelne Umwandlungen im Be- reich der angrenzenden Straßen können als vorgezogene Maßnahme nicht berücksichtigt werden. Hierzu bedarf es einer umfangreicheren Umplanung des gesamten Straßenverlaufs. Ein Zeitpunkt für die Aufnahme einer solchen Planung lässt sich gegenwärtig nicht beziffern. Gleichermaßen wurden die Standorte mit Behindertenstellplätzen zurückgestellt, da diese im Rahmen der Umplanung berücksichtigt und ggfs. erweitert werden. 4 Im Einzelnen werden folgende Standorte aus dem Prüfauftrag umgesetzt: Nr. Umwandlung Stellplätze Entfall Fahrradab- stellplätze Gehweg Neue Fahrradabstell- plätze in Parktasche 1 1 6 8 2 1 6 8 3 - - - 4 1 6 12 5 - - 6 6 1 6 10 7 - - - 8 - - - 9 1 8 10 10 - - - 11 - - - 12 1 6 10 13 - 2 - 14 1 8 12 15 1 8 8 16 - - - 17 - - - 18 2 18 20 Insgesamt können 10 Stellplätze umgewandelt und durch die Wegnahme von 74 Fahrradab- stellplätzen auf dem Gehweg und Aufstellung von zusätzlichen 104 Fahrradabstellplätzen in den Parktaschen in Summe 30 neue Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Finanzierung Die Kosten für die Neuordnung des Fahrradparkens auf der Neusser Str. werden auf rd. 8.000 € beziffert. Die Ausführung ist vorbehaltlich der Beschlusslage und der zur Verfügung stehen- den Kapazitäten noch für das Kalenderjahr 2023 vorgesehen. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Klimabewertung: Das Fahrradstraßenkonzept Nippes bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von Fahrradstraßen im Bezirk Nippes. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alterna- tive zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positi- ver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 5 Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Anhang aus der Bürgereingabe
Anlage 2 Fahrradparken Neusser Straße
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1. Neusser Straße 186: Die Parkplätze an Baumscheibe und Fahrradabstellanlage sind nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand der parkenden KFZ zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen. 1 Beifahrer bleiben bitte im Wagen! 2 3 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Anlage 3 Seite 1 von 18 2. Neusser Straße 206: Der Parkplatz ist zu nah an der Baumscheibe und nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen. Fahrradabstellanlagen auf dem Gehweg behindern den Fußverkehr. Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 1 2 3 Seite 2 von 18 3. Neusser Straße 212: Der Parkplatz ist zu nah an der Baumscheibe und nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen. 1 2 3 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 3 von 18 4. Neusser Straße 224: Die Lieferzone behindert die Sichtbeziehung zwischen Hauseinfahrt und Fahrbahn. Durch Beschilderung und Fahrradabstellplätze können LKW nicht den notwendigen Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen einhalten. 4 5 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 4 von 18 5. Neusser Straße 227: Der Parkplatz behindert die Sichtbeziehung zwischen Hauseinfahrt und Fahrbahn . Der restliche Raum zwischen Parkplatz und Baumscheibe reicht nicht für ein KFZ aus. 5 4 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 5 von 18 6. Neusser Straße 232: Der Parkplatz behindert die Sichtbeziehung zwischen Gellertstraße und Fahrbahn der Neusser Straße. 5 4 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 6 von 18 7. Neusser Straße 236: Der Behindertenparkplatz ragt bis über die Haltelinie hinaus in den Kreuzungsbereich. Es gibt keinen Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen. 5 4 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 7 von 18 8. Neusser Straße 241 & 249 / Wilhelmstraße: Die beiden Parkplätze auf der linken und rechten Seite der Wilhelmstraße verengen den Kreuzungs- und Querungsbereich und schaffen eine unübersichtliche Situation für Abbieger. 5 10 4 6 7 8 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 8 von 18 9. Neusser Straße 251: Der Parkplatz befindet sich auf Höhe der Aufstellfläche. Die Fahrradabstellanlage verengt die Fußgängerfurt. 5 10 4 6 7 8 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 9 von 18 10. Neusser Straße 242-246 / Nelkenstraße: Die letzte Parkplatz auf der linken Seite der Nelkenstraße behindert die Sichtbeziehung zwischen Neusser Straße und Nelkenstraße. Auch querende Fußgänger werden dadurch gefährdet. 5 4 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 10 von 18 11. Neusser Straße 265 / Viersener Straße: Falschparker auf der schraffierten Fläche im Kreuzungs- und Querungsbereich behindern die Sicht auf querende Fußgänger und die Fahrbahn der Neusser Straße. 12 11 13 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 11 von 18 12. Neusser Straße 267: Die Ladezone für LKW ist an einer Engstelle ohne Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen platziert. Fahrradabstellanlagen und ein Laternenmast verengen den Platz. LKW können hier nicht halten, ohne in den Schutzstreifen hineinzuragen. 12 11 13 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 12 von 18 13. Neusser Straße 284-286 / Florastraße: Ein Fahrradabstellplatz verengt den Gehweg. 12 11 13 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 13 von 18 14. Neusser Straße 292: Der erster Parkplatz und das Schild schaffen eine Engstelle auf dem Gehweg. 14 15 16 17 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 14 von 18 15. Neusser Straße 296: Fahrradabstellanlage verengt den Gehweg. Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 14 15 16 17 Seite 15 von 18 16. Neusser Straße 300 / Scharnhorststraße: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite der Scharnhorstraße behindert die Sichtbeziehung zwischen Neusser Straße und Scharnhorststraße. Auch querende Fußgänger werden dadurch gefährdet.. Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 14 15 16 17 Seite 16 von 18 17. Neusser Straße 327: Der Parkplatz befindet sich fast auf Höhe der Haltelinie und damit zu nah im Kreuzungsbereich. Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 14 15 16 17 Seite 17 von 18 18. Neusser Straße 335: Die gesamte Parkplatzreihe ist nicht bis zur rechten Markierung nutzbar, weil Fahrradnadeln zu nah an der Beifahrerseite stehen. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand der parkenden KFZ zum Schutzstreifen. 18 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 18 von 18
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich hierbei um das laufende Geschäft der Verwaltung. Die Umwandlung konkret benannter Stellplätze gibt darüber hinaus keinen Gestaltungsspielraum her. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Neusser Straße 186
- Brückenstraße 5
- Wilhelmstraße
- Nelkenstraße
- Viersener Straße
- Florastraße
- Scharnhorststraße
- Gellertstraße
- Straße 18
- Straße 20
- Straße 22
- Straße 24
- Straße 28
- Straße 2
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 3627/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.11.2023
- Erstellt
- 08.11.2023 09:19