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3627/2023

Beschlussvorlage Fahrradparken auf der Neusser Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.11.2023, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 Fahrradparken Neusser Straße

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5445 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3627/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage Fahrradparken auf der Neusser Straße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwal-
tung, die nach der Prüfung des Beschlusses vorgesehenen Umwandlungen vorzunehmen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rd. 8.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltung hat mit Beschluss vom 03.12.2020 (AZ: 02-1600-114/20) den Prüfauftrag er-
halten, die im Antrag befindlichen Standorte zu prüfen. Auf der Neusser Straße sind viele Kfz-
Stellplätze halbseitig auf dem Gehweg angeordnet, um den notwendigen Sicherheitsabstand 
zum Fahrradschutzstreifen zu erzielen. Aufgrund von Einbauten unterschiedlichster Art (bspw. 
Baumbestand oder Fahrradparken) können einzelne Parkplätze allerdings nicht wie vorgese-
hen genutzt werden. 
Dies führt dazu, dass der Sicherheitsabstand zur Fahrbahn nicht eingehalten werden kann. 
 
Die Verwaltung hat daher diese Standorte geprüft und innerhalb der Dienststellen eine mögli-
che Umwidmung der bewirtschafteten Parkplätze abgestimmt. 
 
 
Ziel der Maßnahme ist, den Sicherheitsabstand parkender Kfz zum Fahrradschutzstreifen her-
zustellen. Aufgrund des hohen Fußverkehrsanteils in dieser Geschäftsstraße hat die Verwal-
tung gleichermaßen das Fahrradparken an den genannten Stellen überprüft. Hier sieht die

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Verwaltung Verbesserungsbedarf. Daher werden zur Umwandlung der Stellplätze an geeigne-
ten Stellen Fahrradabstellanlagen vom Gehweg in die Parktasche versetzt und das Angebot 
zusätzlich erweitert. So können die Gehwegbereiche freigehalten und den zu Fuß gehenden 
in voller Breite zur Verfügung gestellt werden. 
 
Durch die Maßnahme werden auf dem ca. 800 m langen Abschnitt insgesamt 10 Kfz-Stell-
plätze umgewandelt. Durch die Versetzung einzelner Fahrradabstellplätze können wiederum 9 
Kfz-Stellplätze ohne Einschränkung durch die Nebenanlage genutzt werden. So werden ins-
gesamt 18 Parktaschen hinsichtlich der Verkehrssicherheit optimiert und an vielen Stellen die 
Gehwegbereiche freigeräumt. 
 
Nicht alle Vorschläge können kurzfristig umgesetzt werden. Einzelne Umwandlungen im Be-
reich der angrenzenden Straßen können als vorgezogene Maßnahme nicht berücksichtigt 
werden. Hierzu bedarf es einer umfangreicheren Umplanung des gesamten Straßenverlaufs. 
Ein Zeitpunkt für die Aufnahme einer solchen Planung lässt sich gegenwärtig nicht beziffern.  
 
Gleichermaßen wurden die Standorte mit Behindertenstellplätzen zurückgestellt, da diese im 
Rahmen der Umplanung berücksichtigt und ggfs. erweitert werden.

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Im Einzelnen werden folgende Standorte aus dem Prüfauftrag umgesetzt: 
 
Nr. Umwandlung 
Stellplätze 
Entfall Fahrradab-
stellplätze Gehweg 
Neue Fahrradabstell-
plätze in Parktasche 
1 1 6 8 
2 1 6 8 
3 - - - 
4 1 6 12 
5 - - 6 
6 1 6 10 
7 - - - 
8 - - - 
9 1 8 10 
10 - - - 
11 - - - 
12 1 6 10 
13 - 2 - 
14 1 8 12 
15 1 8 8 
16 - - - 
17 - - - 
18 2 18 20 
 
 
Insgesamt können 10 Stellplätze umgewandelt und durch die Wegnahme von 74 Fahrradab-
stellplätzen auf dem Gehweg und Aufstellung von zusätzlichen 104 Fahrradabstellplätzen in 
den Parktaschen in Summe 30 neue Fahrradabstellplätze geschaffen werden. 
 
 
Finanzierung 
Die Kosten für die Neuordnung des Fahrradparkens auf der Neusser Str. werden auf rd. 8.000 
€ beziffert. Die Ausführung ist vorbehaltlich der Beschlusslage und der zur Verfügung stehen-
den Kapazitäten noch für das Kalenderjahr 2023 vorgesehen. 
Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des mit der 
Ausführung betrauten Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201 
- Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. 
 
 
Klimabewertung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Nippes bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der 
Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von 
Fahrradstraßen im Bezirk Nippes. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alterna-
tive zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positi-
ver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann.

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Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Anhang aus der Bürgereingabe

Anlage 2 Fahrradparken Neusser Straße

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1. Neusser Straße 186: Die Parkplätze an Baumscheibe und Fahrradabstellanlage sind nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch
fehlt der Sicherheitsabstand der parkenden KFZ zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen.
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Beifahrer 
bleiben 
bitte im 
Wagen!
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Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
Anlage 3
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2. Neusser Straße 206: Der Parkplatz ist zu nah an der Baumscheibe und nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der
Sicherheitsabstand zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen. Fahrradabstellanlagen auf dem Gehweg behindern den Fußverkehr.
Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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3. Neusser Straße 212: Der Parkplatz ist zu nah an der Baumscheibe und nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der
Sicherheitsabstand zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen.
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Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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4. Neusser Straße 224: Die Lieferzone behindert die Sichtbeziehung zwischen Hauseinfahrt und Fahrbahn. Durch Beschilderung und
Fahrradabstellplätze können LKW nicht den notwendigen Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen einhalten.
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Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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5. Neusser Straße 227: Der Parkplatz behindert die Sichtbeziehung zwischen Hauseinfahrt und Fahrbahn . Der restliche Raum zwischen
Parkplatz und Baumscheibe reicht nicht für ein KFZ aus.
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Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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6. Neusser Straße 232: Der Parkplatz behindert die Sichtbeziehung zwischen Gellertstraße und Fahrbahn der Neusser Straße.
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7. Neusser Straße 236: Der Behindertenparkplatz ragt bis über die Haltelinie hinaus in den Kreuzungsbereich. Es gibt keinen
Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen.
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8. Neusser Straße 241 & 249 / Wilhelmstraße: Die beiden Parkplätze auf der linken und rechten Seite der Wilhelmstraße verengen den 
Kreuzungs- und Querungsbereich und schaffen eine unübersichtliche Situation für Abbieger. 
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9. Neusser Straße 251: Der Parkplatz befindet sich auf Höhe der Aufstellfläche. Die Fahrradabstellanlage verengt die Fußgängerfurt. 
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10. Neusser Straße 242-246 / Nelkenstraße: Die letzte Parkplatz auf der linken Seite der Nelkenstraße behindert die Sichtbeziehung 
zwischen Neusser Straße und Nelkenstraße. Auch querende Fußgänger werden dadurch gefährdet.
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11. Neusser Straße 265 / Viersener Straße: Falschparker auf der schraffierten Fläche im Kreuzungs- und Querungsbereich behindern die 
Sicht auf querende Fußgänger und die Fahrbahn der Neusser Straße.
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12. Neusser Straße 267:  Die Ladezone für LKW ist an einer Engstelle ohne Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen platziert. 
Fahrradabstellanlagen und ein Laternenmast verengen den Platz. LKW können hier nicht halten, ohne in den Schutzstreifen hineinzuragen.
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13. Neusser Straße 284-286 / Florastraße: Ein Fahrradabstellplatz verengt den Gehweg.
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14. Neusser Straße 292: Der erster Parkplatz und das Schild schaffen eine Engstelle auf dem Gehweg.
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15. Neusser Straße 296: Fahrradabstellanlage verengt den Gehweg.
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16. Neusser Straße 300 / Scharnhorststraße: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite der Scharnhorstraße behindert die Sichtbeziehung 
zwischen Neusser Straße und Scharnhorststraße. Auch querende Fußgänger werden dadurch gefährdet..
Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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17. Neusser Straße 327: Der Parkplatz befindet sich fast auf Höhe der Haltelinie und damit zu nah im Kreuzungsbereich.
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18. Neusser Straße 335: Die gesamte Parkplatzreihe ist nicht bis zur rechten Markierung nutzbar, weil Fahrradnadeln zu nah an der 
Beifahrerseite stehen. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand der parkenden KFZ zum Schutzstreifen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich hierbei um das laufende Geschäft der Verwaltung. Die Umwandlung konkret benannter 
Stellplätze gibt darüber hinaus keinen Gestaltungsspielraum her. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Neusser Straße 186
  • Brückenstraße 5
  • Wilhelmstraße
  • Nelkenstraße
  • Viersener Straße
  • Florastraße
  • Scharnhorststraße
  • Gellertstraße
  • Straße 18
  • Straße 20
  • Straße 22
  • Straße 24
  • Straße 28
  • Straße 2
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
3627/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.11.2023
Erstellt
08.11.2023 09:19