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A-R/0024/2026

Unfallhäufungslinie Hammer Straße kurzfristig sicherer gestalten

Antrag an den Rat 13.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 26.5

A-R-0024-2026

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A-R-0024-2026

4461 Zeichen

—    
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
Unfallhäufungslinie Hammer Straße kurzfristig sicherer gestalten 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kurzfristig umsetzbare Interimslösung zu 
erarbeiten, die die Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr auf der Hammer 
Straße im Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße deutlich verbessert, bis 
mittelfristig eine umfassende Umgestaltung erfolgen kann. Die Planung der 
Interimslösung wird den zuständigen Gremien spätestens im März 2027 zur Beratung 
vorgelegt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und der 
Bezirksvertretung Mitte spätestens im November 2026 über den aktuellen 
Planungsstand für eine mittelfristige umfassende Umgestaltung der Hammer Straße 
im Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße zu berichten.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den 
Bezirksvertretungen Mitte und Hiltrup spätestens im November 2026 über kürzlich 
umgesetzte und geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf 
der Hammer Straße im Abschnitt zwischen Geiststraße und Hansestraße zu berichten. 
 
Begründung: 
Die Hammer Straße ist gemäß einer Analyse der Allianz Versicherung die zweitgefährlichste Straße 
in NRW im Hinblick auf Unfälle mit Verletzungsfolgen. Deutschlandweit liegt die Hammer Straße auf 
dem fünften Platz der unfallauffälligsten Straßen. 2024 lag die Zahl der Unfälle mit Verletzungsfolgen 
bei 57. Der Handlungsbedarf für die Verkehrssicherheit ist hoch. Die Unfälle treten besonders im 
Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße linienförmig auf der gesamten Strecke auf. Im 
weiteren Verlauf konzentrieren sie sich zunehmend an Knotenpunkten und Grundstücksein- und        
-Ausfahrten. 
 
Die Linke Ratsfraktion Münster 
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon: 02 51 / 9 81 60 51 
info@linksfraktion-muenster.de 
die-linke-muenster.de/ratsfraktion 
 
 
 
 
 
 
 
Münster, 12.05.2026 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag an den Rat A-R/0024/2026

Obwohl diese Situation seit vielen Jahren besteht und Mittel für eine Überplanung zwischen 
Ludgeriplatz und Geiststraße seit langem im Haushalt eingestellt sind, hoffen zehntausende  
Münsteraner*innen, die die Straße täglich aufsuchen oder passieren, weiterhin vergeblich auf 
Veränderung. 
Es ist richtig, eine langfristige Lösung sorgfältig unter Einbezug städtebaulicher Belange und im 
Hinblick auf die mittelfristige Veränderung der innerstädtischen Verkehrsführungen (siehe 
Masterplan Mobilität 2035+) zu entwickeln. Dabei ist eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit 
und insbesondere der Anlieger*innen und zahlreichen ansässigen Gewerbetreibenden wichtig.  
Nicht akzeptabel ist es jedoch, wenn bis zum Abschluss dieses aufwändigen Prozesses die 
Bedingungen unverändert bleiben und damit auch die Verkehrssicherheit auf viele Jahre 
weiterhin so schlecht ist. 
Mit unübersichtlichen Grundstücksein- und Ausfahrten, zu geringen Sicherheitsabständen zum 
Parken und völlig unzureichenden Radwegbreiten wird besonders der Radverkehr durch die heutige 
Gestaltung gefährdet. Dabei bietet die Straße zwischen dem prägenden Baumbestand mit 
überwiegend 14-15 Meter Breite eigentlich genügend Platz. Davon sind bislang fast 80 % dem 
fahrenden und parkenden Autoverkehr vorbehalten, während Radfahrende auf dieser Veloroute mit 
1,60 m breiten Radwegen auf einer Strecke von rund 1 km nicht einmal ausreichend Platz zum 
sicheren Überholen haben. Die Sicherheitsrelevanz dieser beengten Verhältnisse zeigt sich in den 
auffällig hohen Zahlen von Unfällen zwischen Radfahrenden im Längsverkehr sowie Unfällen mit 
Beteiligung parkender Autos. Daher führt aus unserer Sicht auch aus Sicherheitsgründen kein Weg 
an einer Umverteilung der Flächen zwischen den Bäumen vorbei, die der Bedeutung des 
Radverkehrs an dieser Stelle gerecht wird. 
Bislang ist nach unserer Wahrnehmung eine Verbesserung der Situation wesentlich deshalb nicht 
forciert worden, weil sie genau diese Flächenverteilung berührt. Gemäß dem Prinzip „Sicherheit vor 
Leichtigkeit“ sind ausreichende Flächen für die Sicherheit des Radverkehrs jedoch auch dann 
bereitzustellen, wenn dies voraussetzt, dass der parkende und/oder fahrende Autoverkehr 
Privilegien abgeben muss. 
 
 
gez. 
 
Dr. Katharina Martinewski    
Sebastian Nahrwold 
und Fraktion     
 
 
 
Antrag an den Rat A-R/0024/2026

Beratungsverlauf (1)

20.05.2026 Rat
TOP 26.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hammer Straße
  • Achtermannstraße 19
  • Ludgeriplatz
  • Geiststraße
  • Hansestraße

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Details

Aktenzeichen
A-R/0024/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
13.05.2026
Erstellt
13.05.2026 09:01