A-R/0024/2026
Unfallhäufungslinie Hammer Straße kurzfristig sicherer gestalten
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A-R-0024-2026
4461 Zeichen
— Antrag zur sofortigen Beschlussfassung Unfallhäufungslinie Hammer Straße kurzfristig sicherer gestalten Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kurzfristig umsetzbare Interimslösung zu erarbeiten, die die Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr auf der Hammer Straße im Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße deutlich verbessert, bis mittelfristig eine umfassende Umgestaltung erfolgen kann. Die Planung der Interimslösung wird den zuständigen Gremien spätestens im März 2027 zur Beratung vorgelegt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und der Bezirksvertretung Mitte spätestens im November 2026 über den aktuellen Planungsstand für eine mittelfristige umfassende Umgestaltung der Hammer Straße im Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße zu berichten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität und den Bezirksvertretungen Mitte und Hiltrup spätestens im November 2026 über kürzlich umgesetzte und geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Hammer Straße im Abschnitt zwischen Geiststraße und Hansestraße zu berichten. Begründung: Die Hammer Straße ist gemäß einer Analyse der Allianz Versicherung die zweitgefährlichste Straße in NRW im Hinblick auf Unfälle mit Verletzungsfolgen. Deutschlandweit liegt die Hammer Straße auf dem fünften Platz der unfallauffälligsten Straßen. 2024 lag die Zahl der Unfälle mit Verletzungsfolgen bei 57. Der Handlungsbedarf für die Verkehrssicherheit ist hoch. Die Unfälle treten besonders im Abschnitt zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße linienförmig auf der gesamten Strecke auf. Im weiteren Verlauf konzentrieren sie sich zunehmend an Knotenpunkten und Grundstücksein- und -Ausfahrten. Die Linke Ratsfraktion Münster Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon: 02 51 / 9 81 60 51 info@linksfraktion-muenster.de die-linke-muenster.de/ratsfraktion Münster, 12.05.2026 Antrag an den Rat A-R/0024/2026 Obwohl diese Situation seit vielen Jahren besteht und Mittel für eine Überplanung zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße seit langem im Haushalt eingestellt sind, hoffen zehntausende Münsteraner*innen, die die Straße täglich aufsuchen oder passieren, weiterhin vergeblich auf Veränderung. Es ist richtig, eine langfristige Lösung sorgfältig unter Einbezug städtebaulicher Belange und im Hinblick auf die mittelfristige Veränderung der innerstädtischen Verkehrsführungen (siehe Masterplan Mobilität 2035+) zu entwickeln. Dabei ist eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und insbesondere der Anlieger*innen und zahlreichen ansässigen Gewerbetreibenden wichtig. Nicht akzeptabel ist es jedoch, wenn bis zum Abschluss dieses aufwändigen Prozesses die Bedingungen unverändert bleiben und damit auch die Verkehrssicherheit auf viele Jahre weiterhin so schlecht ist. Mit unübersichtlichen Grundstücksein- und Ausfahrten, zu geringen Sicherheitsabständen zum Parken und völlig unzureichenden Radwegbreiten wird besonders der Radverkehr durch die heutige Gestaltung gefährdet. Dabei bietet die Straße zwischen dem prägenden Baumbestand mit überwiegend 14-15 Meter Breite eigentlich genügend Platz. Davon sind bislang fast 80 % dem fahrenden und parkenden Autoverkehr vorbehalten, während Radfahrende auf dieser Veloroute mit 1,60 m breiten Radwegen auf einer Strecke von rund 1 km nicht einmal ausreichend Platz zum sicheren Überholen haben. Die Sicherheitsrelevanz dieser beengten Verhältnisse zeigt sich in den auffällig hohen Zahlen von Unfällen zwischen Radfahrenden im Längsverkehr sowie Unfällen mit Beteiligung parkender Autos. Daher führt aus unserer Sicht auch aus Sicherheitsgründen kein Weg an einer Umverteilung der Flächen zwischen den Bäumen vorbei, die der Bedeutung des Radverkehrs an dieser Stelle gerecht wird. Bislang ist nach unserer Wahrnehmung eine Verbesserung der Situation wesentlich deshalb nicht forciert worden, weil sie genau diese Flächenverteilung berührt. Gemäß dem Prinzip „Sicherheit vor Leichtigkeit“ sind ausreichende Flächen für die Sicherheit des Radverkehrs jedoch auch dann bereitzustellen, wenn dies voraussetzt, dass der parkende und/oder fahrende Autoverkehr Privilegien abgeben muss. gez. Dr. Katharina Martinewski Sebastian Nahrwold und Fraktion Antrag an den Rat A-R/0024/2026
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Hammer Straße
- Achtermannstraße 19
- Ludgeriplatz
- Geiststraße
- Hansestraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0024/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 13.05.2026
- Erstellt
- 13.05.2026 09:01