V/1063/2008
27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans
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Beschlussvorlage
3769 Zeichen
V/1063/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster für den Bereich Hansa-BusinessPark im Stadtteil Amelsbüren (Industrie- und Gewerbegebiet Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Dortmund-Ems-Kanal) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. abschließender Beschluss Beratungsfolge 22.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 11.02.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des fortgeschriebe- nen Flächennutzungsplans der Stadt Münster für den Bereich Hansa-BusinessPark im Stadtteil Amelsbüren (Industrie- und Gewerbegebiet Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Dortmund-Ems-Kanal) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird hinsichtlich der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen präzisiert. (Anlage 1, Punkt 1.2) 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den, in den Stellungnahmen geäußerten Bedenken und Anregungen nicht gefolgt: 1.2.1 Der Anregung, die im Bereich nördlich der Wiedaustraße dargestellte Fläche für die Landwirtschaft nicht zusätzlich als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zu kennzeichnen. (Anlage 1, Punkt 1.1) 1.2.2 Den Bedenken gegen die nördlich der Wiedaustraße dargestellte Fläche für Bahnanlagen. (Anlage 1, Punkt 1.3) 1.2.3 Den Bedenken, dass der Übersichtsplan der Bekanntmachung im Amtsblatt im östliche Teilbereich fehlerhaft sei. (Anlage 1, Punkt 2) Vorlagen-Nr.: V/1063/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 16.12.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1063/2008 1.2.4 Den Bedenken, dass der Übersichtsplan der Bekanntmachung im Amtsblatt im Bereich südlich des Dortmund-Ems-Kanals fehlerhaft sei. (Anlage 1, Punkt 3.1) 1.2.5 Der Anregung die überplante Waldfläche östlich der Autobahn A1 weiterhin als Waldfläche darzustellen. (Anlage 1, Punkt 3.2) 2. Der Entwurf der 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Hansa-BusinessPark im Stadtteil Amelsbüren (Industrie- und Gewerbegebiet Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Dortmund-Ems- Kanal) wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Der Entwurf zur 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 13.10. bis 13.11.2008 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellte Stellungnahmen vorgetragen. Über die Stellungnahmen soll entsprechend den Beschlussvor- schlägen 1.1 bis 1.2.5 Beschluss gefasst werden. 2. Da die gemäß Beschlussvorschlag 1.1 vorgesehene Ergänzung der Begründung lediglich eine Präzisierung darstellt und die Flächennutzungsplanänderung ansonsten nicht geändert wer- den soll, kann somit der abschließende Beschluss zur 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes erfolgen (Beschlussvorschlag 2). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
Anlage 1 - Stellungnahme
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1
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 1063 /2008
Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des for tgeschriebenen Flächennutzungs-
plans der Stadt Münster für den Bereich Hansa-Busin essPark im Stadtteil Amelsbüren
(Industrie- und Gewerbegebiet Autobahn A1 / Kappenb erger Damm / Wiedaustraße /
Dortmund-Ems-Kanal)
Während der Offenlegung wurden zum Entwurf der 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungs-
planes die folgenden Stellungnahmen vorgetragen:
1.1 Ein Eingeber ist Haupterwerbslandwirt und bewir tschaftet u. a. die ca. 5,5 ha große, hofnahe Acker -
fläche nördlich der L 885 (Wiedaustraße), die im En twurf zur 27. Fortschreibung des FNP neben der
Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft zusät zlich neu als Fläche für vorwiegend flächenhafte
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Boden, Natur und Landschaft gekenn-
zeichnet ist. Er wendet sich gegen diese Kennzeichnung.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Fortschreibung des FNP 2004 wurden neue Sie dlungsflächen für die beabsichtigte weitere Sied-
lungsentwicklung dargestellt. Um die dadurch ausgel östen Kompensationsmaßnahmen in Münster in
sinnvolle ökologische Konzepte lenken zu können, wu rde für das gesamte Stadtgebiet eine landschafts-
pflegerische Konzeption für Kompensationsmaßnahmen im Sinne eines Suchraumkonzepts erarbeitet.
Diese landschaftspflegerische Konzeption stellt auf gesamtstädtischer Ebene eine Entwicklungsplanung
dar, die die für die Stadt Münster besonders releva nten Zielaussagen für den Natur- und Landschafts-
schutz beinhaltet. Die landschaftspflegerische Konz eption ist fachliche Grundlage für die mit der weit eren
beabsichtigten Siedlungsentwicklung verbundene Umse tzung der Eingriffsregelung auf der Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) . Über eine entsprechende Darstellung von „Flä-
chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ wird
diese in den FNP der Stadt Münster integriert. Die rechtlich erforderliche Eingriffs- / Ausgleichsbewä lti-
gung kann somit innerhalb der im FNP dargestellten Flächen für Kompensationsmaßnahmen abschlie-
ßend auf der Ebene der Bebauungsplanung erfolgen.
Dabei werden die gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB dargeste llten Suchräume für „Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft“ im fortgeschriebenen FNP dif-
ferenziert dargestellt als
„Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-
den, Natur und Landschaft“ bzw. als
„Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft“.
Die im fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster dargestellten Suchräume für Flächen für vorwiegend flä-
chenhafte Maßnahmen sowie für Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zeigen die zum derzeitigen Zeitpunkt
nach fachlichen Gesichtspunkten geeigneten Kompens ationsflächenpotenziale innerhalb des Stadtge-
biets von Münster auf.
Um die Flexibilität der verbindlichen Bauleitplanung zu erhöhen und um möglichen Engpässen bei der Be-
reitstellung von fachlich geeigneten Kompensationsf lächen vorzubeugen, ist es sinnvoll, in einem Flä-
chennutzungsplan über das erforderliche Mindestmaß hinausgehend zusätzliche Ausgleichsflächenpoten-
ziale im Sinne von sog. Suchräumen darzustellen. Während der fortgeschriebene FNP neue Siedlungsflä-
chen im Umfang von ca. 600 ha darstellt, die für de n notwendigen Ausgleich Kompensationsflächen in et-
wa der gleichen Größenordnung erfordern, stellt der fortgeschriebene FNP geeignete Suchräume für
Kompensationsmaßnahmen in der Größenordnung von ca. 6.600 ha, d. h. im Flächenverhältnis 1 : 11 dar.
2
Eine Zuordnung von Eingriffsflächen zu bestimmten K ompensationsflächen auf der Ebene der Flächen-
nutzungsplanung wird jedoch nicht für sinnvoll geha lten, da der genaue Kompensationsbedarf auf der E-
bene der vorbereitenden Bauleitplanung meist noch n icht hinreichend genug abgeschätzt und ermittelt
werden kann. Eine vorzeitige Zuordnung würde zudem den Druck von möglichem Angebot und aktueller
Nachfrage auf die dargestellten Ausgleichsflächen v erstärken, den Flächenzugriff und die Flächenverfüg -
barkeit erschweren und einer flexiblen und einverne hmlichen Lösung zwischen Eigentümern bzw. Päch-
tern sowie der Stadt Münster im Wege stehen.
Die konkrete Zuordnung von Ersatzmaßnahmen auf ents prechenden Kompensationsflächen im Rahmen
der gesetzlichen Eingriffsregelung wird daher auf n achfolgende Planungsebenen, i.d.R. den Bebauungs-
plan, verlagert, da zur Umsetzung der aus dem Bebau ungsplan heraus resultierenden Flächenansprüche
häufig eine Einigung mit den Grundeigentümern bzw. Pächtern voraus geht und damit auch die spätere
Umsetzung der Kompensationsansprüche so im Einverne hmen mit den Betroffenen und nach erfolgtem
Flächenerwerb oder Flächentausch erfolgen kann.
Grundsätzlich erfolgt die Darstellung von Suchräume n für „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Ent-
wicklung und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft“ im FNP unabhängig von den jeweiligen Eigen-
tumsverhältnissen, sondern ausschließlich auf der f achlichen Grundlage der „Landschaftspflegerischen
Konzeption für Kompensationsmaßnahmen – Suchraumkon zept -“ und der darin aufgezeigten Entwick-
lungsräume für die Durchführung von spezifischen Ko mpensationsmaßnahmen zur Erreichung verschie-
dener Entwicklungsziele.
Im Übrigen ist die Darstellung von Suchräumen für „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ im fortgeschriebenen FNP im Wesentlichen mit dem
von der Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwir tschaftskammer Westfalen-Lippe aus Anlass der Fort-
schreibung des FNP erarbeiteten landwirtschaftlichen Fachbeitrags zum FNP fachlich abgestimmt.
Für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen (fl ächenbeanspruchende Ausgleichs- und Ersatz-
maßnahmen) und deren Vereinbarkeit mit landwirtscha ftlichen Belangen gelten für die Stadt Münster im
Übrigen weiterhin folgende Grundsätze:
Eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für die Umsetzung von Kompensationsmaßnah-
men, d.h. die Durchführung flächenbeanspruchender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, erfolgt – wie
schon bisher in der Stadt Münster praktiziert – weiterhin nur im Einvernehmen und auf freiwilliger Basis
mit den jeweiligen Grundeigentümern und/oder Pächtern.
Das heißt, dass trotz der Darstellung von Suchräumen für „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle-
ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landsch aft“ im FNP eine Inanspruchnahme und Durch-
führung von Kompensationsmaßnahmen auf der betreffe nden Fläche nur mit Zustimmung und auf
freiwilliger Basis mit den jeweiligen Grundeigentümern und/oder Pächtern erfolgt.
Landwirtschaftliche Hofstellen und deren unmittelba re Umgebung werden trotz einer ggf. überlagernden
Darstellung im FNP durch Suchräume für „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft“ nicht für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Eine ggf. ü-
berlagernde Darstellung landwirtschaftlicher Hofste llen und deren unmittelbarer Umgebung als Suchräu-
me für „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pfleg e und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft“ im FNP der Stadt Münster ist nicht im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB anzusehen.
Nach Abwägung der unterschiedlichen Belange sollte der Anregung aus den v.g. Gründen nicht gefolgt
werden. (Beschlussvorschlag 1.2.1)
1.2 Der Eingeber wendet sich gegen die Formulierung in der Begründung in Kapitel 3.6, wonach die o.g.
Fläche für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Einwendung ist berechtigt, weil die bisherige F ormulierung in der Begründung unpräzise ist. Bisher
lautete die Formulierung in Kapitel 3.6., 2. Absatz, der Begründung wie folgt:
Nördlich der Wiedaustraße (L 885) und westlich der Straße Liekfor sieht die aktuelle Planung eine
große Fläche zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen vor. Der wirksame FNP stellt diese Flä-
che als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Rahme n der vorliegenden Änderung des FNP wird die-
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ser Bereich zusätzlich mit der Darstellung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zwa r Flächen für vorwiegend flächenhafte Maß-
nahmen gekennzeichnet.
Tatsächlich sind auf der betreffenden Fläche im Zusammenhang mit dem Hansa-Businesspark keine kon-
kreten Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Insofern sol lte der vorgetragenen Anregung gefolgt und der
Textabschnitt wie folgt umformuliert werden:
Die nach 2004 überarbeitete „Landschaftspflegerische Konzeption für Kompensationsmaßnahmen –
Suchraumkonzept“ sieht die landwirtschaftlich genut zten Flächen im Bereich nördlich der Wie-
daustraße (L 885) und westlich der Straße Liekfor als geeigneten Suchraum zur Durchführung von
Ausgleichsmaßnahmen vor. Der wirksame FNP stellt diese Fläche als Fläche fü r die Landwirtschaft
dar. Im Rahmen der vorliegenden Änderung des FNP wi rd dieser Bereich zusätzlich mit der Darstel-
lung Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft und zwar als Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen gekennzeichnet.
Begründung: Die im fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster dargestellten Suchräume für Flächen für
vorwiegend flächenhafte
Maßnahmen sowie für Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnah-
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zeigen die zum der-
zeitigen Zeitpunkt nach fachlichen Gesichtspunkten geeigneten Flächenpotenziale für Kompensations-
maßnahmen innerhalb des Stadtgebiets von Münster au f. Bewertungsgrundlage hierzu ist die „Land-
schaftspflegerischen Konzeption für Kompensationsmaßnahmen - Suchraumkonzept - “.
Eine tatsächliche Inanspruchnahme landwirtschaftlic her Nutzflächen für die Umsetzung von Kompensati-
onsmaßnahmen, d.h. die Durchführung flächenbeanspru chender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, er-
folgt – wie schon bisher in der Stadt Münster prakt iziert – weiterhin nur im Einvernehmen und auf frei willi-
ger Basis mit den jeweiligen Grundeigentümern und/oder Pächtern.
Vor diesem Hintergrund erübrigt sich ein näheres Ei ngehen auf die beiden Fragestellungen des Einwen-
ders, 1. wieso die im Nordwesten des Plangebietes n un nicht mehr als Gewerbegebiet vorgesehene Flä-
che nicht für diese geplanten Ausgleichsmaßnahmen v orgesehen ist, und 2. warum durch die geplante
Beseitigung des Waldes überhaupt erst ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf erzeugt wird?
Der Anregung sollte durch eine entsprechende Änderu ng der Begründung entsprochen werden. (Be-
schlussvorschlag 1.1)
1.3 Der Eingeber wendet sich gegen die Darstellung und Führung einer Eisenbahntrasse über seine Flä-
chen nördlich der L 588. Er werde die betroffenen F lächen für eine Eisenbahntrasse nicht zur Verfü-
gung stellen.
Stellungnahme der Verwaltung
Bereits im wirksamen FNP ist eine technisch grundsä tzlich machbare Trassenführung eines Industrie-
gleisanschlusses für das geplante Gewerbe- und Indu striegebiet Hansa-BusinessPark Münster an die
Bahnstrecke Münster – Dortmund nachrichtlich darges tellt. Die vorgesehene Trasse wurde im Rahmen
der weiteren Planung (Aufstellung des Bebauungsplan s Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark
Münster) geändert. Wegen der zusätzlichen Einplanun g von Rampen zur nunmehr geplanten höhe-
nungleichen Querung (Eisenbahnbrücke) der Wiedaustr aße sowie der verlegten Trassenführung südlich
der Wiedaustraße verläuft die Trasse nun nördlich der Wiedaustraße etwas weiter nördlich. Die geänderte
Gleistrasse wird entsprechend nachrichtlich in den FNP übernommen.
Die nachrichtliche Darstellung im FNP trifft weder eine grundsätzliche Entscheidung über den tatsächli -
chen Bau des Industriegleisanschlusses noch Aussage n zum Zeitpunkt oder zur konkreten Trassenfüh-
rung. Dazu bedarf es zukünftig erst noch einer konkreten Notwendigkeit für diesen Industriegleisanschluss
sowie anschließend der Durchführung eines Planfests tellungsverfahrens zur Errichtung der dann konkret
geplanten Eisenbahntrasse. Erst ein rechtskräftig a bgeschlossenes Planfeststellungsverfahren für diese n
Industriegleisanschluss wäre die rechtliche Grundla ge für die Übertragung von notwendigen Flächen für
die Umsetzung der Planung.
Der FNP bereitet damit planungsrechtlich den Bau eines Industriegleisanschlusses als unverbindliche Ab-
sichtserklärung vor, der FNP entfaltete jedoch eige ntumsrechtlich keine Wirkung. Die wie vorgesehen ge -
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änderte Darstellung des FNP hat damit keinerlei Aus wirkungen auf die tatsächliche Nutzung der Flächen
durch den Eigentümer.
Der Anregung sollte aus den v.g. Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.2)
2. Ein Eingeber wendet sich gegen die Darstellung d es Plangebietes in der Bekanntmachung im Amts-
blatt der Stadt Münster über die Offenlegung des En twurfs zur 27. Änderung des FNP. Er kritisiert,
dass die Grenzziehung nach Osten zu großzügig und n icht an den Grenzen städtischen Eigentums
orientiert sei.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Darstellung eines Plangebiets im Zusammenhang m it einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Münster informiert über Lage des Plangebiets im Sta dtgebiet Münster („Anstoßwirkung“). Schon wegen
des möglichen Maßstabs des Übersichtsplanes im Amts blatt ist eine genaue Grenzziehung im Sinne der
parzellenscharfen Abgrenzung des Geltungsbereichs eines Planes im Amtsblatt nicht möglich.
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.3)
3.1 Ein Eingeber, der in der Nachbarschaft des Plan gebietes wohnt, wendet sich gegen die Abgrenzung
der Darstellung des Plangebietes gem. Veröffentlich ung im Amtsblatt der Stadt Münster über die Of-
fenlegung des Entwurfs zur 27. Änderung des FNP. Er regt an, das Plangebiet so abzugrenzen, dass
die Hofstelle der Familie zur Vermeidung von Missverständnissen ausspart bleibe.
Stellungnahme der Verwaltung
Wie unter Punkt 2 dargestellt kann die Darstellung des Plangebietes im Übersichtsplan der Bekanntma-
chung im Amtsblatt nur der Übersicht dienen („Ansto ßwirkung“). Die Ausdehnung des Änderungsberei-
ches auf Flächen südlich des Dortmund-Ems-Kanals war notwendig, weil ein dort bereits im FNP wirksam
dargestelltes, geplantes Regenrückhaltebecken aufgrund der konkretisierten Planung verschoben werden
soll.
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.4)
3.2 Der Eingeber regt weiter an, dass die überplant e Waldfläche östlich der A 1 im FNP weiterhin als
Wald dargestellt bleiben möge, da der Wald der Hofstelle der Familie auch als Lärm- und Sichtschutz
diene.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur optimalen Umsetzung der mit dem Hansa-BusinessP ark Münster verfolgten Planungsziele und in Ab-
wägung mit entgegenstehenden ökologischen sowie den hier angeführten privaten Belangen wurde ent-
schieden, die Waldfläche zu überplanen und stattdes sen als gewerbliche Baufläche darzustellen. Mit die -
ser Entscheidung entfällt künftig für den Eingeber in der Tat die angesprochene Sichtschutzfunktion.
Im Hinblick auf den Lärm (BAB A 1) entfalten Waldfl ächen in der hier vorliegenden Größenordnung keine
messbaren Schutzwirkungen.
Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2.5)
Anlage 2 - Begründung
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27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
1
Anlage 2
zur Vorlage Nr. 1063/2008
B E G R Ü N D U N G
zur 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für
den Bereich Hansa-BusinessPark im Stadtteil Amelsbüren
Inhalt
1. Planungsanlass und Planungsziele
2. Änderungsbereich
3. Änderungsinhalte
3.1 Gewerbliche Baufläche
3.2 Verkehrsflächen – Flächen für Bahnanlagen –
3.3 Flächen für die Ver- und Entsorgung,
3.3.1 Zweckbestimmung – Abwasser –
3.3.2 Zweckbestimmung – Regenrückhaltebecken –
3.4 Grünfläche, Zweckbestimmung – Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft –
3.5 Wasserflächen, Zweckbestimmung – Hafen –
3.6 Flächen für die Landwirtschaft
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB
4.1 Rahmen der Umweltprüfung
4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
4.4 Umweltbeschreibung /Umweltbewertung und Wirkun gsprognose
4.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
4.7 Überwachung (Monitoring)
4.8 Zusammenfassung
5. Gesamtabwägung
5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen
5.2 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
5.3 Altlasten
5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
1. Planungsanlass und Planungsziele
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster s tellt im Stadtteil Amelsbüren den Bereich Au-
tobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Bah nlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal
u.a. als Gewerbliche Baufläche, Gewerbegebiet, Fläch en für die Ver- und Endsorgung, Grünflächen,
Flächen für die Landwirtschaft, Wald und als Fläche für Bahnanlage dar.
Die zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen fü r den in diesem Bereich geplanten „Hansa-
BusinessPark“ machen Änderungen des wirksamen Fläche nnutzungsplanes erforderlich. Die Grund-
züge der bisherigen Planung werden dabei nicht verändert.
Der FNP soll deshalb auch unter Berücksichtigung des in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplans
Nr. 483 entsprechend in folgenden Bereichen geändert werden:
1. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 48 3 soll eine unmittelbar östlich der Autobahn
A1 in Höhe des Rastplatzes Erlenbruch bestehende Waldfläche in eine Industriegebietsfläc he
umgewandelt werden, um u. a. einen höheren Nettobau landanteil und eine optimierte innere Er-
schließung des geplanten Industriegebietes zu erreic hen sowie die Einsehbarkeit von der Auto-
bahn A 1 in das zukünftige Industrie- und Gewerbege biet „Hansa-BusinessPark Münster“ zu
27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
2
verbessern. Im FNP werden die betreffende Waldfläche sowie eine nördlich angrenzende Fläche
für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche umgewidmet.
2. Im Zuge der Planung der äußeren und inneren Verke hrserschließung des Hansa-Busi-nessParks
Münster wurde entschieden, – abweichend von der Dar stellung im wirksam fortgeschriebenen
FNP – auf den Neubau einer anbaufreien, neuen Trassen führung der L 885 (Wiedaustraße; die
so genannte „Spange“) zum Kappenberger Damm zu verzichten. Deshalb wird die Wiedaustraße
östlich der Kreuzung mit dem Kappenberger Damm wied er als Hauptverkehrsstraße (L 885) im
FNP dargestellt, wie es vor Wirksamkeit der Fortschreibung des FNP 2004 bereits der Fall war.
3. Im Norden stellt der wirksame FNP im Bereich zwis chen der Wiedaustraße, östlich des Kappen-
berger Damms sowie nördlich der aktuell noch neu tr assierten Landesstraße L 885 ein Gewerbe-
gebiet dar. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483 sieht im Bereich westlich eines be-
stehenden Gewerbebetriebs (Autohaus) die Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft vor.
Zur planungsrechtlichen Umsetzung dieser Planungsziele ist eine entsprechende Anpassung der
Darstellungen des FNP erforderlich. Daher soll das G ewerbegebiet im FNP entsprechend in Flä-
chen für die Landwirtschaft umgewidmet werden.
4. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs des Be bauungsplans Nr. 483 wurden einige Planin-
halte dermaßen geändert, dass die mit der Fortschrei bung des FNP 2004 wirksam gewordenen
Darstellungen im Planbereich gegenüber dem aktuellen Bebauungsplan-Entwurf abweichen. Ent-
sprechend wird der FNP nunmehr geändert. Die Änderun gen betreffen vor allem die Trassierung
des optionalen Gleisanschlusses, die Darstellung de s geplanten Kanalhafens sowie die Kenn-
zeichnung von Flächen zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen.
2. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen eingefass t von der BAB A1 bzw. dem Kappenberger
Damm im Westen, der Wiedaustraße im Norden, dem zent ralen Grünzug innerhalb des Hansa – Bu-
sinessParks Münster im Osten sowie dem Dortmund-Ems-Kanal im Süden.
3. Änderungsinhalte
3.1 Gewerbliche Baufläche
Im Zuge der Planung soll eine unmittelbar östlich de r Autobahn A1 in Höhe des Rastplatzes Erlen-
bruch bestehende Waldfläche gem. Entwurf des Bebauungspl ans Nr. 483 in eine Industriegebietsflä-
che umgewandelt werden, um u. a. einen höheren Nett obaulandanteil und eine optimierte innere Er-
schließung des geplanten Industriegebietes zu erreic hen sowie nachrangig die Einsehbarkeit von der
Autobahn A 1 in das zukünftige Industrie- und Gewer begebiet Hansa-BusinessPark Münster zu
verbessern. Der wirksame FNP stellt die betreffende Fläche als Fläche für Wald bzw. nördlich angren-
zend als Fläche für die Landwirtschaft dar; der FNP s oll deshalb mit dem Ziel geändert werden, die
Flächen für Wald bzw. für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen umzuwidmen.
Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Landesbetrieb W ald und Holz NRW – Forstamt Münster – am
04.04.2007 äußerte der Vertreter des Fortsamtes Münster die Ersteinschätzung, dass der vorhandene
Wald nicht die Qualität besitzt, die es rechtfertigen würde, gegen eine Überplanung des Waldes ange-
führt zu werden. Die Überplanung des Waldes muss ab er durch eine entsprechende Ersatz-
Aufforstung ausgeglichen werden. Lage, Art und Umfa ng der erforderlichen Ersatzmaßnahmen sind
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens näher zu bestimmen.
3.2 Verkehrsflächen
3.2.1 Sonstige überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraßen
Im Zuge der Planung der äußeren und inneren Verkehrse rschließung des Hansa-Business-Parks
Münster wurde entschieden, – abweichend von der Dar stellung im wirksam fortgeschriebenen FNP –
auf den Neubau einer anbaufreien, neuen Trassenführu ng der L 885 (Wiedaustraße; die so genannte
„Spange“) zum Kappenberger Damm zu verzichten. Deshalb wird die Wiedaustraße östlich der Kreu-
zung mit dem Kappenberger Damm im FNP wieder als Hau ptverkehrsstraße (L 885) dargestellt.
Durch den Wegfall der so genannten „Spange“ werden Flächen für die Landwirtschaft neu dargestellt;
durch die Neu-Darstellung der Wiedaustraße östlich K appenberger Damm als Hauptverkehrsstraße
werden bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft überplant.
27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
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3.2.2 Flächen für Bahnanlagen
Im wirksamen FNP ist eine technisch grundsätzlich ma chbare Trassenführung eines Indus-
triegleisanschlusses für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet Hansa-BusinessPark Münster an
die Bahnstrecke Münster – Dortmund dargestellt. Die vorgesehene Trasse wurde im Rahmen der wei-
teren Planung geändert. Die Trasse verläuft nun südl ich der höhenungleichen Querung der Wie-
daustraße entlang der Westseite des zentralen Nord-Süd-Grünzugs und endet im Bereich des geplan-
ten Parallelhafens unmittelbar nördlich des DEK. Di e geänderte Gleistrasse wird entsprechend nach-
richtlich in den FNP übernommen.
3.3 Flächen für die Ver- und Entsorgung
3.3.1 Zweckbestimmung – Abwasser –
Für die abwassertechnische Erschließung des geplanten Industrie- und Gewerbegebiets ist der Bau
einer kombinierten Abwasserbehandlungsanlage erford erlich, deren Standort im wirksamen FNP im
zentralen Nord-Süd-Grünzug vorgesehen und dargestel lt ist. Gemäß der aktuellen Planung ist der
Standort nun, südwärts verlagert, unmittelbar nördl ich des DEK vorgesehen. Die Darstellung im FNP
wird entsprechend angepasst.
3.3.2 Zweckbestimmung – Regenrückhaltebecken –
Der wirksame FNP stellt auf den Grünflächen im zentr alen Nord-Süd-Grünzug, westlich des Waldes
und nördlich des Dortmund-Ems-Kanals (DEK), zwei Re genrückhaltebecken (RRB) dar. Die konkreti-
sierte Planung im Zuge der Aufstellung des Bebauungs plans Nr. 483 hat ergeben, dass nunmehr ein
RRB für die notwendige Regenwasserrückhaltung ausre ichend ist. Daher wird das bisher dargestellte
nördliche RRB als Planzeichen aus dem FNP herausgenommen.
Der wirksame FNP stellt südlich des DEK im Bereich d er Emmerbach-Aue ein geplantes RRB dar.
Dieses geplante RRB wird über einen ebenfalls gepla nten Düker unter dem DEK hindurch in Verbin-
dung mit den nördlich des DEK im Hansa – BusinessPa rk Münster geplanten Regenwasserrückhalte-
einrichtungen stehen. Die Lage des geplanten RRB sü dlich des DEK soll nun aus der Emmerbach-
Aue herausgenommen und nördlich angrenzend errichte t werden. Im FNP wird die Lage des neuen
Standortes entsprechend angepasst.
3.4 Grünflächen
Zweckbestimmung – Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-
den, Natur und Landschaft –
Das geplante Gewerbe- und Industriegebiet wird entl ang bestehender Waldflächen durch einen gro-
ßen, zentralen Nord-Süd-Grünzug sowie zusätzlich dur ch einen kleineren Ost-West-Grünzug geglie-
dert (letzterer liegt außerhalb des aktuellen Plange bietes). Die im Umfeld der bestehenden Waldpar-
zellen bisher dargestellten Grünflächen mit den Zwec kbestimmungen Parkanlage sowie Maßnahme
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bode n, Natur und Landschaft sind im Wesentlichen
für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen vorgese hen. Daher entfällt hier die Kennzeichnung
mit der Zweckbestimmung Parkanlage .
Als Folge der Verschwenkung der optionalen Gleisanbi ndung innerhalb des Hansa-Busi-nessParks
Münster wird die bereits dargestellte Grünfläche nördlich des Waldes und südlich der Wiedaustraße (L
885) mit einer neuen Abgrenzung dargestellt.
3.5 Wasserflächen
Zweckbestimmung - Hafen -
Einer der Standortvorteile des geplanten Gewerbe- u nd Industriegebiets Hansa-Business-Park Müns-
ter ist die optionale Anschlussmöglichkeit an die b estehende Wasserstraße Dortmund-Ems-Kanal
(DEK). Deshalb sieht der wirksame FNP innerhalb der westlichen Teilfläche des Gewerbe- und Indust-
riegebiets die Darstellung einer Wasserfläche mit d er Zweckbestimmung Hafen in Form eines so ge-
nannten Dreieckshafens vor. Diese Darstellung entsp richt nicht mehr der aktuellen Zielsetzung der
Planung. Diese sieht statt eines Dreieckshafens die Errichtung eines so genannten Parallelhafens ent-
lang der Nordseite des DEK vor. Der Parallelhafen s oll auf der Grundlage eines Planfeststellungsver-
fahrens als Schwergutumschlagstelle mit einer Kailänge von 220 m und Übergangsbereichen im Wes-
ten und Osten von je
60 m Länge errichtet werden. Die vorhandene nördlic he Spundwand des DEK wird im Bereich des
Kais um 15 m nach Norden versetzt. Diese Abmessunge n der Schwergutumschlagstelle ermöglichen
27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
4
zeitgleich das Anlegen von 2 je 110 m langen Europa schiffen bzw. eines Schubverbands mit 185 m
Länge.
Die bisherige Fläche des Dreieckshafens wird im FNP neu als gewerbliche Baufläche dargestellt, im
Bereich des Parallelhafens wird die Wasserfläche des DEK etwas aufgeweitet nachrichtlich dargestellt
und mit dem Planzeichen für die Kennzeichnung der Zweckbestimmung Hafen versehen.
3.6 Flächen für die Landwirtschaft
Im Nordwesten des Plangebiets stellt der wirksame FN P im Bereich zwischen der Wiedaustraße, öst-
lich des Kappenberger Damms sowie nördlich der bisl ang dargestellten, neu trassierten Landesstraße
L 885 ein Gewerbegebiet dar. Die aktuelle Planung s ieht im Bereich westlich eines bestehenden Ge-
werbebetriebs (Autohaus) die Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft vor. Zur planungsrecht-
lichen Umsetzung dieses Planungszieles ist eine ent sprechende Änderung der Darstellungen des
FNP erforderlich. Daher soll das bisher dargestellte Gewerbegebiet im FNP entsprechend in Flächen
für die Landwirtschaft umgewidmet werden.
Die nach 2004 überarbeitete „Landschaftspflegerisch e Konzeption für Kompensationsmaßnahmen –
Suchraumkonzept“ sieht die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich nördlich der Wiedaustra-
ße (L 885) und westlich der Straße Liekfor als geeign eten Suchraum zur Durchführung von Aus-
gleichsmaßnahmen vor. Der wirksame FNP stellt diese Fl äche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Im Rahmen der vorliegenden Änderung des FNP wird die ser Bereich zusätzlich mit der Darstellung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bode n, Natur und Land-
schaft und zwar als Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen gekennzeichnet.
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a B auGB
4.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4
und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worde n. Umfang und Detaillierungsgrad für die Er-
mittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene de s Flächennutzungsplans. Die Ergebnisse be-
ruhen insbesondere auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkungen im laufenden Verfah-
ren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 483 Amelsbüren – Hansa-BusinessPark Münster.
4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Der Änderungsbereich der 27. Änderung des fortgesch riebenen FNP umfasst im Wesentlichen die
westliche Hälfte des geplanten Industrie- und Gewer begebietes Hansa-Busi-nessPark Münster im
Stadtteil Amelsbüren. Im Zuge der Planungen zur Auf stellung des Bebauungsplans für das Gewerbe-
und Industriegebiet haben sich Änderungen der Planu ngsziele gegenüber den derzeitigen Darstellun-
gen im Flächennutzungsplan ergeben, die eine Änderun g des FNP erforderlich machen. Die FNP-
Änderung umfasst insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Darstellungen:
Tabelle 1
Übersicht über die wesentlichen Inhalte der 27. Änderung des FNP
Neue Darstellung Derzeitige Darstellung
- Gewerbliche Baufläche - Flächen für Wald
- Flächen für die Landwirtschaft
- Hauptverkehrsstraße
- Fläche für die Landwirtschaft - Gewerbegebiet
- Gewerbliche Baufläche - Dortmund-Ems-Kanal (Hafen )
- Hauptverkehrsstraße - Flächen für die Landwirtschaf t
- Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Land-
schaft
- Gewerbliche Baufläche
Daneben erfolgen noch weitere Anpassungen an die laufenden Planungen zum Hansa-Busi-nessPark
Münster, die eine Verlegung der Fläche für Bahnanlag en, eine Berichtigung der Lagedarstellung von
Flächen für die Ver- und Entsorgung (Abwasser, Regen rückhaltebecken) sowie die Kennzeichnung
von Flächen zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen vorsehen (vgl. Kap. 3).
27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
5
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Die maßgeblichen fachgesetzlichen Umweltstandards
, die neben den umweltfachlichen Zielen des
Baugesetzbuches zu berücksichtigen sind, werden in nachfolgender Tabelle dargestellt.
Tabelle 2
Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes nach Schutzgütern
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben
Menschen /
Gesundheit
- Bundesimmissionsschutzgesetz ( § 50 BImSchG)
Pflanzen und Tiere /
biologische Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
und Vogelschutzrichtlinie im Hinblick auf geschützte Arten
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des
§1a BauGB)
- Landesforstgesetz, Vorschriften über die Umwandlung von Wald
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-
Westfalen (Anlage 1 Nr. 25b UVPG-NRW )
Boden - Bundesbodenschutzgesetz / Landesbodenschutzgesetz
(§ 4 Abs.2 LBodSchG)
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz (§ 31 b WHG)
Klima / Luft - 22. BImSchV
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. §1a BauGB
Der Änderungsbereich ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP) als Gewerbe- und Industrieansiedlungs-
bereich ausgewiesen. Ein rechtskräftiger Landschaftsplan liegt für den Änderungsbereich nicht vor.
4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Umweltbe-
richt zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebniss e der Umweltprüfung sind in Tabelle 3 zusam-
mengestellt.
Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen wird auch berücksichtigt, inwieweit Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen zum Tragen kommen.
Tabelle 3
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umweltbe-
lang
Beschreibung der heutigen
Umweltsituation im Änderungs-
bereich
Prognose der Umweltauswirkungen Bewer-
tung *
Mensch - Dortmund-Ems-Kanal stellt be-
deutende Erholungsleitlinie dar
- Gemischte Wohnnutzung öst-
lich Kappenberger Damm, nörd-
lich neuer Querspange im Zuge
L 884/885
- Einzelne Wohnbebauung ent-
lang der Wiedaustraße
- Keine nachteiligen Auswirkungen
auf die Erholungsnutzung ggü. Der-
zeitiger Plandarstellung.
- Verzicht auf die gewerbliche Über-
planung von Bauflächen mit Wohn-
nutzung. Entlastung des Bereiches
Kappenberger Feld von gewerblich /
industriellen Einflüssen.
- Der Verzicht auf eine entlastende
Querspange (Hauptverkehrsstraße)
27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
6
und die planerische Rückverlegung
in den Verlauf der Wiedaustraße
führt nach den Ergebnissen des
Verkehrsgutachtens (IVV 2008) in
Verbindung mit der geplanten Er-
schließung des Hansa-Business-
Parks nicht zu erheblichen verkehr-
lichen Mehrbelastungen auf der
Wiedaustraße. Vertiefende Unter-
suchungen erfolgen auf der Ebene
des Bebauungsplans.
Tiere /
Pflanzen /
biologische
Vielfalt
- Isolierter Waldbestand aus Ei-
chen-Hainbuchen (70-90 Jah-
re), Birken und Fichten im Be-
reich des Rastplatzes Erlen-
bruch an der A1
- FFH-Gebiete oder Europäische
Vogelschutzgebiete sind von
der Planung nicht betroffen.
- Innerhalb des Waldes sind kei-
ne Vorkommen planungsrele-
vanter Tierarten gemäß LANUV
bekannt. Nördlich angrenzend,
im Bereich der geplanten Auto-
bahnabfahrt, sind Fledermäuse
nachgewiesen worden (vgl.
faunistische Kartierung zum
Ausbau der A1).
- Die Überplanung von ca. 2,3 ha
Waldfläche führt zu einem erhebli-
chen Eingriff in Natur und Land-
schaft. Eingeschränkt wird die Be-
einträchtigung durch die Vorbelas-
tung der A1 und die isolierte Lage.
- Dem gegenüber steht der Verzicht
auf gewerbliche Bauflächen östlich
des Kappenberger Damms in einem
Umfang von ca. 5,2 ha.
- Die konkrete Eingriffsregelung er-
folgt auf der Ebene des B-Plans.
Der wirksame Flächennutzungsplan
weist diesbezüglich vom Grundsatz
her in ausreichendem Maße geeig-
nete Flächen nach.
- Inanspruchnahme von Wald erfor-
dert nach Forstrecht die Neuanlage
von Wald an anderer Stelle. Die et-
waige Verpflichtung zur Durchfüh-
rung einer UVP gemäß Anlage 1 Nr.
25b UVPG-NRW für die Rodung
von Wald wird im Zuge des Um-
weltberichtes zum Bebauungsplan
berücksichtigt.
- Keine erhebliche Betroffenheit von
schutzwürdigen, planungsrelevan-
ten Tierarten.
Boden - Überwiegend staufeuchte Bö-
den.
- Keine Altlasten/
-verdachtsflächen.
- Inanspruchnahme von Wald und
landwirtschaftlicher Fläche im Sinne
§ 1a Abs.2 BauGB im Bereich des
Rastplatzes Erlenbruch steht mit
Blick auf den Schutz von Grund und
Boden der Verzicht auf die gewerb-
liche Inanspruchnahme östlich Kap-
penberger Damm gegenüber.
- Eine Wiedernutzung von bereits
versiegelten, sanierten, baulich ver-
änderten oder bebauten Flächen ist
im Kontext mit dem Hansa-Busi-
nessPark nicht vorgesehen.
Wasser - Gräben im Randbereich des
Waldbestandes stellen keine
klassifizierten Gewässer dar.
- Unversiegelte Flächen mit mitt-
- Keine relevante Beeinflussung von
Oberflächengewässern.
- Verringerte Grundwasserneubildung
27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
7
lerer Grundwasserneubildungs-
funktion
- Überschwemmungsgebiet Em-
merbachaue
wird planerisch kompensiert (vgl.
Boden).
- Verlagerung des RRB-Standortes
am Emmerbach entlastet Über-
schwemmungsgebiet.
Klima / Luft
- Äußere Randzone einer Frisch-
luftschneise für das Stadtgebiet
Münster.
- Wohnbebauung im Bereich
Kappenberger Feld.
- Mit den Änderungsinhalten ist keine
relevante Beeinflussung der Frisch-
luftschneise verbunden.
- Der Verzicht auf eine entlastende
Querspange (Hauptverkehrsstraße)
und planerische Rückverlegung in
den Verlauf der Wiedaustraße führt
nach den Ergebnissen des Ver-
kehrsgutachtens (IVV 2008) in Ver-
bindung mit der geplanten Erschlie-
ßung des Hansa-BusinessParks
nicht zu erheblichen verkehrlichen
Mehrbelastungen auf der Wie-
daustraße. Vertiefende Untersu-
chungen erfolgen auf der Ebene
des Bebauungsplans.
Landschaft - Wald mit Funktion als gliedern-
des und abschirmendes Land-
schaftselement.
- Verlust landschaftsgliedernder und
abschirmender Waldkulisse.
- Eine landschaftsgerechte Einbin-
dung des Hansa-BusinessParks
wird soweit möglich im Rahmen des
Bebauungsplanes angestrebt. Die
geplante Einsehbarkeit des Gebie-
tes von der Autobahn steht der Ein-
bindung zumindest teilweise entge-
gen.
Sach- und Kul-
turgüter
- Hoflage Große Schulte östlich
Kappenberger Damm
Verzicht auf Überplanung landwirt-
schaftlicher Hoffläche.
_
Wechselwir-
kungen
- Keine relevanten Wechselwir-
kungen erkennbar
- Ohne Relevanz. _
* Bewertung : sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich
4.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Bei Nichtdurchführung der Planung können die erhebl ichen Beeinträchtigungen im Zusammenhang
mit der Überplanung des ca. 2,3 ha großen Waldbestan des vermieden werden. Gleichzeitig wäre al-
lerdings gemäß den Darstellungen des gegenwärtig wir ksamen FNP eine Ausdehnung der Gewerbe-
flächen auf Flächen östlich des Kappenberger Damms in einem Umfang von ca. 5,2 ha möglich.
Durch eine Realisierung der bislang vorgesehenen, a nbaufreien Querspange zwischen Kappenberger
Damm und Wiedaustraße sollte der Durchgangsverkehr weitgehend aus dem Wohnsiedlungsbereich
Kappenberger Feld herausgehalten werden. Die gegenwä rtigen Planungen im Bebauungsplanverfah-
ren sehen vor, dass der überwiegende Anteil des Dur chgangsverkehrs künftig die Haupterschließung
des Gewerbegebietes nutzt und der o.g. Kreuzungsber eich keine erhebliche Mehrbelastung erfährt.
Eine detaillierte Einschätzung kann erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen.
4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Ber ücksichtigung der konkreten städtebaulichen
Ziele des Bauleitplans aus den in der Begründung (Ka p. 1) genannten Gründen nicht in Betracht und
sind daher im Rahmen dieses Umweltberichtes nicht darzustellen.
4.7 Überwachung (Monitoring)
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage versetzt, nachteilige
27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
8
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeig nete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Im
Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden zudem die Stadt Münster, so-
fern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Ba uleitplans Erkenntnisse über erheblich
nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).
Konkret zu überwachende Umweltauswirkungen sind auf der Ebene des FNP zurzeit nicht gegeben.
Etwaige Monitoringmaßnahmen erfolgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.
4.8 Zusammenfassung
Der Änderungsbereich der 27. Änderung des fortgesch riebenen FNP umfasst Teilflächen des geplan-
ten Hansa-BusinessParks Münster im Stadtteil Amelsb üren. Im Zuge der Planungen zur Aufstellung
des Bebauungsplans für das Gewerbe- und Industriegebiet haben sich Änderungen der Planungsziele
gegenüber den derzeitigen Darstellungen im Flächennu tzungsplan ergeben, die dessen Änderung er-
forderlich machen. Dies betrifft insbesondere die Ü berplanung eines Waldes an der Bundesautobahn
A1 durch gewerbliche Bauflächen, die Rücknahme von Gewerbegebietsflächen östlich des Kappen-
berger Damms sowie den Verzicht auf den Neubau eine r anbaufreien, neuen Trassenführung der L
885 (Wiedaustraße; die so genannte „Spange“) zum Kappenberger Damm. Weitere Änderungen um-
fassen im Wesentlichen kleinräumige Anpassungen an die Planungen im Zuge der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 483 „Hansa-BusinessPark Münster“.
Die Beanspruchung des Waldes an der A1 im Bereich d es Rastplatzes Erlenbruch ist als erheblich
nachteilige Umweltauswirkung zu bewerten, da hochwe rtige Biotopstrukturen in erheblichem Maße
verloren gehen. Zudem wird das Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigt. Einschränkend wirken sich
die Vorbelastung des Waldes durch die Nähe zur Auto bahn und die isolierte Lage aus. Im Zuge der
Umsetzung des Bebauungsplanes ist forstrechtlich Er satz herzustellen und ein naturschutzrechtlicher
Ausgleich zu schaffen. Der wirksame Flächennutzungsp lan weist diesbezüglich vom Grundsatz her
bereits heute in ausreichendem Maße geeignete Flächen nach, die im Zuge der verbindlichen Bauleit-
planung zu konkretisieren sind.
Eine deutliche planerische Entlastung des Naturhaus haltes ergibt sich durch die Rücknahme von ge-
werblichen Flächen östlich des Kappenberger Damms. D ie sonstigen Änderungen in den Darstellun-
gen haben keine erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären.
Die planerische Rückverlegung der bisher im FNP darg estellten Querspange zwischen Kappenberger
Damm und Wiedaustraße in den Verlauf der Wiedaustraße führt nach den Ergebnissen des Verkehrs-
gutachtens nicht zu erheblichen Steigerungen des Verkehrs auf der Wiedaustraße und im Kreuzungs-
bereich Kappenberger Damm, da die künftige Haupterschließungsstraße des Hansa-BusinessParks in
erheblichem Maße auch den Durchgangsverkehr abführen wird. Nennenswerte Steigerungen der Im-
missionsbelastungen im Kontext mit der Realisierung der Autobahnabfahrt Münster-Hiltrup und der
vorgesehenen gewerblichen Entwicklung des Raumes sind nicht zu erwarten.
Aus städtebaulichen Erwägungen, insbesondere durch die enge Verzahnung mit der Gesamtplanung
zum Hansa-BusinessPark Münster, wurden keine anderw eitigen Standortalternativen in Betracht ge-
zogen, die im Umweltbericht zu dokumentieren gewesen wären. Auf der Ebene des Flächennutzungs-
plans sind keine konkreten Monitoringmaßnahmen vorgesehen.
5. Gesamtabwägung
5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich im Wesentlichen um die Anpassung einer im wirksamen
Flächennutzungsplan bereits bestehenden Darstellung von gewerblichen Bauflächen im Bereich des
geplanten Hansa-BusinessParks Münster. Im Zusammenh ang mit der aktuell im Parallelverfahren er-
folgenden Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 483 we rden nunmehr in den Teilbereichen Änderun-
gen bzw. Anpassungen der Darstellungen des FNP vorge nommen, wo die aktuelle Planung wesentli-
che Abweichungen zu den Darstellungen des wirksamen FNP aufweist.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Ber ücksichtigung der konkreten städtebaulichen
Ziele des Bauleitplans aus den in der Begründung (Kap. 1) genannten Gründen nicht in Betracht.
5.2 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich
Mit der Darstellung von zusätzlichen Bauflächen (ge werbliche Baufläche) im Bereich eines bisherigen
Waldes und einer Fläche für die Landwirtschaft (zusa mmen ca. 2,7 ha) sowie im Bereich des bislang
geplanten Dreieckhafens werden bisher dargestellte Freiflächen, die im wirksamen Flächennutzungs-
plan als Wald, als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Wasserfläche dargestellt sind, überplant.
Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freifläche n kann im Sinne der gesetzlichen Eingriffsre-
gelung auf den zusätzlich in den Änderungsbereich a ufgenommenen Flächen für Maßnahmen zum
27. Änderung des Flächennutzungsplanes
abschließender Beschluss
9
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft kompensiert werden. Diese
Flächen werden als „Flächen für vorwiegend flächenhafte Maßnahmen“ dargestellt.
Gleichzeitig wird im nordwestlichen Plangebiet ein bisher geplantes Gewerbegebiet um eine Fläche
von ca. 5,2 ha zurückgenommen und neu als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
5.3 Altlasten
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene
Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffe n belastet sind, gekennzeichnet. Innerhalb des
FNP-Änderungsbereichs ist nach derzeitigem Kenntniss tand keine Altlastenverdachtsfläche vorhan-
den, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegt.
5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Müns-
terland – stellt den Änderungsbereich im Wesentlich en als Gewerbe- und Indus-
trieansiedlungsbereich (GIB) dar. Mit Schreiben vom 01.04.2008 hat die Bezirksregierung Münster be-
scheinigt, dass gegen die geplanten Darstellungen d er 27. Änderung des fortgeschriebenen Flächen-
nutzungsplans der Stadt Münster keine landesplaneri schen Bedenken erhoben werden. Die Darstel-
lungen des Flächennutzungsplans stehen damit in Einklang mit den Zielen der Regional- und Landes-
planung.
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Die für die Umsetzung der Planung „Hansa-BusinessPark Münster“ benötigten Flächen befinden sich
weitgehend im Eigentum der Stadt Münster. Damit sin d die Voraussetzungen für eine zügige Umset-
zung der Planungsziele gegeben.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungspl anes werden dessen Grundzüge nicht verän-
dert.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu
der durch den Rat der Stadt Münster am
abschließend beschlossenen 27. Änderung des fortgeschriebenen
Flächennutzungsplanes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Wiedaustraße
- Wasserstraße
- Kappenberger Damm
- Kappenberger Feld
- Am Emmerbach
- Liekfor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1063/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37