AN/0592/2018
Gräber von Max Reichpietsch und Albin Köbis
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Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)
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SPD-Fraktion DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln Oberbürgermeisterin Reker Vorsitzender des Ausschusses Umwelt und Grün Herrn Struwe Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.04.2018 AN/0592/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 Gräber von Max Reichpietsch und Albin Köbis Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin , sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, Die Anfrage stellenden Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 24.04.18 zu nehmen: Am 5. September 1917 wurden auf dem Schießplatz Wahn die Todesurteile gegen Max Reichpietsch und Albin Köbis vollstreckt. Heute befindet sich dort die Luftwaffenkaserne Wahn. Wilhelm Dittmann beurteilte das Gerichtsverfahren in seiner Schrift „Die Marine- Justizmorde von 1917 und die Admirals-Rebellion von 1918“ als einen „militärischen Willkürakt aus politischen Motiven“. In der Luftwaffenkaserne in Köln-Porz-Wahn befindet sich auf dem Militärfriedhof ein Gedenkstein mit den Reliefbildern von Max Reichpietsch und Albin Köbis. Max Reichpietsch und Albin Köbis sind auch auf diesem Militärfriedhof beigesetzt. Auf dem Wahner Militärfriedhof befinden sich viele gleichgestaltete Grabplatten, darunter auch für Köbis und Reichpietsch. Deren Grabplatten unterscheiden sich von allen ande- ren dadurch, dass sie nur die Familiennamen enthalten - teilweise auch fehlerhaft ge- schrieben. Die Platten sind höchstwahrscheinlich erst lange nach der Hinrichtung hergestellt wor- den, insofern kein historisches Denkmal. Laut Beschilderung ist der Wahner Militärfriedhof eine Enklave der Stadt Köln auf dem Militärgelände und fällt somit in die Zuständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. - 2 - Anlässlich des 100. Jahrestages der Ermordung von Reichpietsch und Köbis, gab es an den Gräbern eine öffentliche Veranstaltung und großes öffentlichen Interesse, insbe- sondere zahlreicher Friedensinitiativen, VVN-BdA und Gewerkschafter. Dabei wurden auch die angesprochenen Mängel festgestellt. In diesem Zusammenhang stellen wir die folgenden Fragen: 1. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand, der auf dem Wahner Militärfriedhof verlegten Grabplatten im Allgemeinen und der der Ermordeten Reichpietsch und Köbis im Besonderen? 2. Warum wurden bei Max Reichpietsch und Albin Köbis lediglich die Nachnamen (teilweise fehlerhaft) angebracht und was spricht aus Sicht der Verwaltung dage- gen, umgehend die Korrektur der beiden Grabinschriften zu veranlassen? 3. Welche Maßnahmen führt die Stadt zur Erhaltung des Friedhofes, seiner Gräber, der Grabanlagen und des Gedenksteins durch? 4. Welche Möglichkeiten zur Zustandsverbesserung und Korrektur der Grabplatten der Gräber von Max Reichpietsch und Albin Köbis sieht die Verwaltung? gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0592/2018
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Linke)
- Datum
- 18.04.2018
- Erstellt
- 18.04.2018 14:54