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AN/0592/2018

Gräber von Max Reichpietsch und Albin Köbis

Gem. Anfrage nach § 4 (Linke) 18.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.04.2018, TOP 1.5

Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Die Linke)

3050 Zeichen

SPD-Fraktion 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Oberbürgermeisterin Reker 
Vorsitzender des Ausschusses Umwelt und Grün  
Herrn Struwe 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.04.2018 
 
AN/0592/2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 
 
Gräber von Max Reichpietsch und Albin Köbis 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin , 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
Die Anfrage stellenden Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung 
der kommenden Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 24.04.18 zu nehmen: 
 
Am 5. September 1917 wurden auf dem Schießplatz Wahn die Todesurteile gegen Max 
Reichpietsch und Albin Köbis vollstreckt. Heute befindet sich dort die Luftwaffenkaserne 
Wahn.  
 
Wilhelm Dittmann beurteilte das Gerichtsverfahren in seiner Schrift „Die Marine-
Justizmorde von 1917 und die Admirals-Rebellion von 1918“ als einen „militärischen 
Willkürakt aus politischen Motiven“. 
 
In der Luftwaffenkaserne in Köln-Porz-Wahn befindet sich auf dem Militärfriedhof ein 
Gedenkstein mit den Reliefbildern von Max Reichpietsch und Albin Köbis.  
Max Reichpietsch und Albin Köbis sind auch auf diesem Militärfriedhof beigesetzt. Auf 
dem Wahner Militärfriedhof befinden sich viele gleichgestaltete Grabplatten, darunter 
auch für Köbis und Reichpietsch. Deren Grabplatten unterscheiden sich von allen ande-
ren dadurch, dass sie nur die Familiennamen enthalten - teilweise auch fehlerhaft ge-
schrieben.  
Die Platten sind höchstwahrscheinlich erst lange nach der Hinrichtung  hergestellt wor-
den, insofern kein historisches Denkmal. 
Laut Beschilderung ist der Wahner Militärfriedhof eine Enklave der Stadt Köln auf dem 
Militärgelände und fällt somit in die Zuständigkeit des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen.

- 2 - 
 
Anlässlich des 100. Jahrestages der Ermordung von Reichpietsch und Köbis, gab es an 
den Gräbern eine öffentliche Veranstaltung und großes öffentlichen Interesse, insbe-
sondere zahlreicher Friedensinitiativen, VVN-BdA und Gewerkschafter. Dabei wurden 
auch die angesprochenen Mängel festgestellt. 
 
In diesem Zusammenhang stellen wir die folgenden Fragen: 
 
1. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand, der auf dem Wahner Militärfriedhof 
verlegten Grabplatten im Allgemeinen und der der Ermordeten Reichpietsch und 
Köbis im Besonderen? 
 
2. Warum wurden bei Max Reichpietsch und Albin Köbis lediglich die Nachnamen 
(teilweise fehlerhaft) angebracht und was spricht aus Sicht der Verwaltung dage-
gen, umgehend die Korrektur der beiden Grabinschriften zu veranlassen? 
 
3. Welche Maßnahmen führt die Stadt zur Erhaltung des Friedhofes, seiner Gräber, 
der Grabanlagen und des Gedenksteins durch? 
 
4. Welche Möglichkeiten zur Zustandsverbesserung und Korrektur der Grabplatten 
der Gräber von Max Reichpietsch und Albin Köbis sieht die Verwaltung? 
gez. 
Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

24.04.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0592/2018
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Linke)
Datum
18.04.2018
Erstellt
18.04.2018 14:54