2722/2019
Stellungnahme zu einer Anfrage der SPD-Fraktion, hier: Kölner Rheinbrücken – Wegeverbindungen für den Radverkehr verbessern! (AN/0841/2019)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 24.10.2019 2722/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.10.2019 Kölner Rheinbrücken - Wegeverbindungen für den Radverkehr verbessern! (AN/0841/2019), Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019 Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat im Verkehrsausschuss am 18.06.2019 unter TOP 5.2.6 eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Wegeverbindungen über die Kölner Rheinbrücken (AN/0841/2019) gestellt und um die Beantwortung folgender Fragen gebeten. Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die sich im Eigentum der Stadt Köln befindenden vier Rheinquerungen (Mülheim, Zoo, Deutz; Se- verin) werden sukzessive generalsaniert. Als erster Brückenzug ist in 2018 die „Mülheimer Brücke“ in den Bau gegangen. Im Zuge der Arbeiten dort erfahren die Flächen für den Rad- und Fußwegver- kehr, im statisch-konstruktiv möglichen Rahmen, eine Optimierung in der nutzbaren Breite. So kann diesen Verkehrsteilnehmern mit Ende der Baumaßnahme auf dem Bauwerk mehr Platz zur Verfü- gung gestellt werden (siehe Anlage). Auch bei den sich für die weiteren Rheinbrücken anschließenden Gesamtinstandsetzungsplanungen werden Möglichkeiten zur Optimierung aus u. a. statisch-konstruktiver sowie wirtschaftlicher Sicht eruiert und deren evtl. Umsetzung mit den Beteiligten diskutiert. Frage 1 - Vorgesehene Radverkehrsanbindung Frage 1.1 - Radverkehrsanbindung Mülheimer Brücke Nach der Sanierung soll nördlich wie südlich ein Zweirichtungsradweg auf der Brücke einge- richtet werden. Wie ist die rechtsrheinische Radwegeführung künftig vom oder zum Clevi- schen Ring/Bergischen Ring, Wiener Platz und Rheinufer vorgesehen? Wie soll nach der Sa- nierung linksrheinisch der Radverkehr von oder zur Gürteltrasse, An der Schanz, Kuhweg und Niederländer Ufer geführt werden? Antwort der Verwaltung: Im Linksrheinischen soll der Rheinradweg über neue Rampen angebunden werden, Planungen dafür müssen noch erstellt werden. Im Zusammenhang mit der Planung einer Radverkehrsverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels wird auch eine Anbindung dieser Trasse an die Mülheimer Brücke be- rücksichtigt. Im Rechtsrheinischen muss noch geprüft werden, ob eine Anbindung auf der Südseite an die Bachstraße und damit in Richtung Rhein umsetzbar ist. Auf Grund der Höhe wird eine große Rampenlänge erforderlich sein. Der Bau der neuen Rampen ist unabhängig von der derzeit laufenden Brückensanierung zu sehen, da es sich um eigenständige Ingenieurbauwerke handelt. 2 Frage 1.2 - Radverkehrsanbindung Zoobrücke Die Zoobrücke ist eine wichtige Radverkehrsverbindung (siehe Radroutenplaner NRW und Karte „RadRegionRheinland“). Aktuell sind leider viele – stark frequentierte - Verbindungen nur für Fußgänger ausgewiesen z.B.: Lentpark zur Zoobrücke oder Zoobrücke zum Rheinpark. Wie soll der Radverkehr rechts- wie linksrheinisch an das bestehende Radverkehrsnetz ange- bunden werden? Antwort der Verwaltung: Auf der Zoobrücke findet der Radverkehr aktuell ausschließlich im Einrichtungsverkehr auf dem abge- trennten Fahrstreifen auf der Fahrbahn statt. Aufgrund der kurzfristigen Sanierung der Fahrbahn konnte eine Umplanung für eine Zweirichtungsführung noch nicht erfolgen. Diese wird im Rahmen der nächsten grundsätzlichen Sanierung mit berücksichtigt. Der Gehweg auf der Zoobrücke sowie die Rampe zum Rheinpark und die Lentparkbrücke über die Amsterdamer Straße haben aktuell eine zu geringe Geländerhöhe und sind nicht für den Radverkehr zugelassen. Die beschilderte NRW-Veloroute ist in diesem Fall bisher eine Schiebestrecke, damit die direkte Anbindung an den Park und die entsprechende Weiterfahrt gewährleistet werden kann. Als erster Schritt wird die Erneuerung der Geländer umgesetzt, langfristig sind zusätzliche Rampen erfor- derlich, die im Zuge einer Gesamtsanierung berücksichtigt werden. Die Auf- und Abfahrt der Zoobrücke gestaltet sich derzeit wie folgt: In Richtung Deutz kann von der Kreuzung Riehler Straße/Amsterdamer Straße über den Radweg parallel zur Brückenauffahrt des motorisierten Verkehrs die Zoobrücke erreicht und über die Radwegrampe zum Messekreisel verlas- sen werden. In Richtung Innenstadt wird der Radweg über die Rampe in Höhe der Schule an der Ferdinandstraße erreicht und in Höhe des Zoos wieder verlassen. Frage 1.3 - Radverkehrsanbindung Deutzer Brücke Wie soll die Anbindung an das rechtsrheinische Radverkehrsnetz erfolgen? Antwort der Verwaltung: Anfang 2018 sind auf beiden Nebenanlagen der Deutzer Brücke Geh- und Radwege im Zweirich- tungsverkehr eingeführt worden. Im Radverkehrskonzept Innenstadt gibt es einen Vorschlag, wie die Anbindung der Radverkehrsanbindung auf der Südseite der Deutzer Brücke in Richtung Deutzer Freiheit / Bahnhof Deutz in Form einer Fahrradweiche verbessert werden kann. Die dafür erforderli- chen Planungen sollen demnächst erfolgen. Auf der Nordseite der Deutzer Brücke in Höhe Heumarkt werden Planungen erstellt, den Schutzstreifen zu verbeitern. Diese Umsetzung ist ab 2020/2021 ge- plant. Frage 1.4 – Radverkehrsanbindung Severinsbrücke Welche Planungen bestehen zur Anbindung an das rechts- wie linksrheinische Radverkehrs- netz? Antwort der Verwaltung: Aussagen zu Optimierungen der Anbindungen werden im Radverkehrskonzept Innenstadt getroffen. Für eine Optimierung der Anbindung auf der rechtsrheinischen Nordseite in Richtung Severinsviertel müssen voraussichtlich Stützwände errichtet sowie Oberleitungs- und Lichtmaste versetzt werden. Eine Machbarkeitsstudie wird erstellt. Weiterhin ist in Verbindung mit der Entwicklung des Deutzer Hafens eine Optimierung der Anbindung an die Severinsbrücke für Fußgänger und Radfahrer ge- plant. Auch zu den Anbindungen des Radverkehrsnetzes im Linksrheinischen macht das Radverkehrskon- zept Innenstadt ebenfalls Aussagen. Hierfür sind auf Grund der Komplexität der Auf- und Abfahrten noch grundlegende Überlegungen erforderlich. 3 Frage 1.5 – Radverkehrsanbindung Südbrücke Wie ist eine barrierefreie Erschließung und Anbindung an das Radverkehrsnetz vorgesehen? Antwort der Verwaltung: Der Rat hat am 10.02.2009 die Herstellung der barrierefreien Zugänge beschlossen und die Verwal- tung beauftragt, die weiteren Planungen aufzunehmen. Zur behindertengerechten Nachrüstung der Südbrücke sollen dazu sowohl auf der rechtsrheinischen wie auch der linksrheinischen Seite barriere- freie Rampen errichtet werden. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens werden auch diese Planungen wieder aktualisiert aufgegriffen. Die Verwaltung sieht nun die Möglichkeit, dass im Rahmen des Projektes „Kooperatives Verfahren Parkstadt Süd“, für das derzeit ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt wird, auch zusätzliche barrie- refreie Zugänge zur Südbrücke geplant werden. Dabei ist auch die Entwicklung des Deutzer Hafens zu berücksichtigen. Für Radfahrer wird sich die Situation nach dem Bau der Rampen deutlich verbes- sern, da die heutigen Fahrradschiebehilfen durch Rampen ersetzt werden. Frage 2. Wie ist der jeweilige Planungsstand zu den oben genannten Punkten und von welchen Zeit- räumen geht die Verwaltung zur Realisierung der jeweiligen Radverkehrsanbindung aus? Antwort der Verwaltung: Die aktuellen Planungsstände und Zeiträume, soweit vorhanden, sind in den einzelnen Stellungnah- men dargestellt. Grundsätzlich werden Maßnahmen zur Optimierung der Radverkehrsanbindung im Rahmen der Grundsanierung der Brückenbauwerke berücksichtigt. Frage 3. Der Verkehrsausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 15.05.2018 mit der Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe auf der unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke beauftragt. Wie ist der Sachstand der Planungen und von welchen Zeit- räumen zur Realisierung geht die Verwaltung aus? Antwort der Verwaltung: Die notwendigen Planungsaufträge zur Planung der Rampe am Breslauer Platz wurden vergeben. Bei der laufenden vertiefenden Planung sind zahlreiche komplexe Randbedingungen zu beachten. Neben der baulichen Machbarkeit und den Abstimmungen mit den Planungen für die S-Bahn- Gleiserweiterung der DB AG sind auch insbesondere die betroffenen Anwohner, Nutzer, die Gestal- tung, der Denkmalschutz sowie der Hochwasserschutz zu beachten. Der Baubeschluss wird für das 1. Quartal 2020 angestrebt. Frage 4. Wie stellt sich der Umsetzungsstand zum Beschluss des Rates am 19.12.2017 zur „Machbar- keitsuntersuchung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollernbrücke“ dar? Antwort der Verwaltung: 4.1 Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollernbrücke Nach dem Beschluss zur „Bedarfsfeststellung und Vergabe Ingenieurleistung Hohenzollernbrücke“ (Vorlagen-Nr. 1011/2018) im Sommer 2018 hat die Verwaltung Ende 2018 eine Studie in Auftrag ge- geben, in der die Möglichkeiten einer Verbreiterung des nördlichen (unterstromigen) Kragarmes und der Anbau einer neuen Brücke auf der südlichen (oberstromigen) Rheinseite untersucht werden. Die 4 Ergebnisse der Studie liegen vor und sollen dem Rat Anfang 2020 vorgestellt werden. Nach einer positiven Beschlussfassung kann anschließend mit einem Ausschreibungsverfahren zur Brückenpla- nung begonnen werden. 4.2 Planung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark sowie zwi- schen Rheinauhafen und Deutzer Hafen An beide zukünftigen Brückenbauwerke über den Rhein wird ein hoher gestalterischer Anspruch ge- stellt. Daher ist die stadträumliche Verträglichkeit im Bereich der notwendigen Rampenanlagen am Rheinufer genau zu untersuchen. Weiterhin ist besonderes Augenmerk auf die Verkehrsanbindung, den Denkmalschutz und den Eingriff in das städtische Grün zu legen. Es wird angestrebt, dass ein Realisierungswettbewerb für beide Brücken durchgeführt wird. Dazu wird für 2020 ein Beschluss zur Bedarfsfeststellung und Vergabe von Planungsleistung angestrebt. Anlage Gez. Blome
Anlage 1
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Umbau Geh-/Radweg am Pylon Dezernat VIII - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Anlage 1 Verbreiterung und Verlängerung der Geh-/Radwegbereiche um die Pylone herum Vorhandene Fläche Zusätzlich/neue Fläche
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2722/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.10.2019
- Erstellt
- 09.08.2019 09:45