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V/0702/2011

Richtlinien zur Vergabe der Ateliers im Speicher II

Vorlagen 13.09.2011

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 11.10.2011, TOP 4

Anlage-V-0702-2011-Leitlinien neu aus 2009

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Anlage-V-0702-2011-Leitlinien neu aus 2009

3374 Zeichen

Anlage zur V/0702/2011  
 
Leitlinien  
für die Vergabe der Künstlerateliers im  
Speicher II (geänderte Fassung aus 2009) 
 
 
Präambel 
Der Speicher II am Hafenweg 28 ist als Gemeinschaftsinitiative des Investors Hölker, des Landes Nordrhein-
Westfalen und der Stadt Münster umgebaut worden. Di e kulturpolitische Zielsetzung für die Errichtung de s 
Speicher II bestand darin, in der Stadt weitere pre iswerte Künstlerateliers zu schaffen, die jungen Kü nstlern 
und Künstlerinnen den Weg in die Freiberuflichkeit e rmöglichen. Um dem hohen Stellenwert der 
zeitgenössischen bildenden Kunst in der Stadt zu en tsprechen, sollen die Ateliers im Speicher II zudem  für 
weitere maßgebliche und/oder interessante Künstleri nnen und Künstler geöffnet werden, die ggf. als 
ehemalige Akademieabgänger nach Münster zurückkehre n. Diese Zielrichtung, das Haus sowohl für junge, 
am Beginn ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und  Künstler offen zu halten, andererseits aber auch e ine 
Präsenz einiger fortgeschrittener Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und dadurch das Profil des Hauses 
überregional zu schärfen, ist Ziel und Aufgabe der Atelierbesetzung. 
 
1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 K ünstlerateliers verschiedenen Zuschnitts und 
unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt derze it durchschnittlich rd. 3,00 € pro qm zzgl. 
Nebenkosten. Der Mietpreis kann sich ändern, wenn sich der entsprechende Mietpreisindex ändert. 
 
2. Bewerbungen sind zu richten an das Kulturamt der  Stadt Münster. Die Bewerbungen müssen 
enthalten: 
 
- Bewerbungsantrag/Begründung 
- Lebenslauf 
- Nachweis des künstlerischen Werdeganges/Referenze n 
- geeigneter Überblick über die aktuelle und bisher ige künstlerische Betätigung 
 
 Bewerbungen von Studierenden und Dozenten der Kuns takademie Münster werden nicht 
berücksichtigt. Die Jury kann Ausnahmen zulassen. 
 
3. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt primär u nter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität, 
die durch die Jury festgestellt wird. Die Jury berü cksichtigt bei ihrer Entscheidung ferner die 
wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Bezug des Kün stlers oder der Künstlerin zur Stadt Münster 
sowie die Vielfalt unterschiedlicher Kunstrichtungen jeweils im Blick auf die Zielsetzung des gesamten 
Hauses. 
 
4. Das Auswahlverfahren erfolgt in nicht öffentlich er Sitzung. Der Kulturausschuss bestätigt die 
Entscheidungen der Jury. 
 
5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jah ren betragen, wobei die Regelmietzeiten 3 und 5 
Jahre betragen sollen. Verlängerungen sind bis zu e iner maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren 
möglich.  
 
6. Die Wohn + Stadtbau  - Wohnungsunternehmen der S tadt Münster GmbH -  hat die Verwaltung der 
Ateliers  übernommen und tritt als Vermieterin für die Ateliers auf. 
 
7. Das Atelierangebot an die ausgewählten Bewerber/ innen erfolgt -  vorbehaltlich der Zustimmung der 
Wohn + Stadtbau zum Mietvertragsschluss und der ans chließenden Bestätigung durch den 
Kulturausschuss -  durch die Mitteilung des Kulturamtes an den/die Bewerber/in. 
 
8. Das Kulturamt übernimmt die Geschäftsführung für  die Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung der Sitzungen der Jury. 
 
9. Die Jury kann über die Ateliervergaben hinaus we itere Bewerberinnen und Bewerber aussuchen, die 
eine Nachrückliste für eventuell ausscheidende Mieter darstellt.

Berichtsvorlage

14330 Zeichen

V/0702/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Richtlinien zur Vergabe der Ateliers im Speicher II 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In der Kulturausschusssitzung am 18.05.2011 wurde gewünscht, in der zweiten Jahreshälfte die 
Kriterien zur Vergabe der Ateliers im Speicher II zu diskutieren und eventuell zu diesem Ge-
spräch auch die Jury einzuladen. 
Eine Betrachtung der Vergabekriterien zum Atelierhaus am Hafen sollte sinnvoller Weise im Ge-
samtzusammenhang des Förderkonzepts Bildende Kunst sowie der weiteren städtischen Infra-
struktur für Kunstproduktion erfolgen: 
 
1. Förderkonzept Bildende Kunst  
 
Für das Image und das Profil der Stadt Münster spielt die bildende moderne Kunst eine besonde-
re Rolle. Durch die alle zehn Jahre stattfindenden Skulptur-Projekte, das kontinuierliche Angebot 
an Ausstellungen mit internationalem Anspruch im LWL- Landesmuseum, dem Westfälischen 
Kunstverein und der AZKM u. a., und auch die Präsenz der Kunstakademie hat sich Münster zu 
einem überregional beachteten Kunststandort entwickelt. Auch durch eine Vielzahl neuer experi-
menteller Aktivitäten, die initiiert werden von privaten Kunstvereinen, Ausstellungsprojekten der 
Ausstellungshalle am Hawerkamp und des F.A.K. spürt man in Münster die Energie einer wach-
senden, lebendigen kreativen jungen Kunstszene. Diese Szene hat sich im Projekt „zentrale“ in 
der Stadthaus Galerie in diesem Sommer einem interessierten Publikum sehr erfolgreich vorstel-
len können.  
 
Aber Kunst wird in Münster nicht nur präsentiert, sie wird in beachtlicher Quantität und Qualität 
produziert und dies seit einigen Jahren in viel größeren Ausmaß als noch vor zehn Jahren. Diese 
Produktions- und Qualitätssteigerung hat mit den verbesserten Arbeitsbedingungen vor Ort zu 
tun. Münster hat an Attraktivität für professionell arbeitende bildende Künstler gewonnen; beson-
ders durch das vielseitige Angebot von bezahlbaren Ateliers. 
Bereits Ende der 1990er Jahre hat die Stadt zur infrastrukturellen Verbesserung der Situation für 
bildende Künstler ein Förderkonzept erarbeitet. In einer daraus entstandenen Bestandsaufnahme 
war der bestehende Mangel an preiswerten Arbeitsm öglichkeiten für bildende Künstler als ein 
Vorlagen-Nr.: 
V/0702/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Hengstmann / Frau Dr. Kirkpatrick 
/ Frau Schnell 
Ruf: 
492 4105 / 4191/ 4100 
E-Mail: 
Hengstmann@stadt-muenster.de 
Kirkpatrick@stadt-muenster.de 
Schnell@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.09.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0702/2011 
 
evident fehlender Baustein in der stimmigen Gesamtkonzeption „Bildende Kunst“ identifiziert 
worden. Während ihrer Ausbildung können die Kunststudenten zwar die Räumlichkeiten der 
Kunstakademie nutzen, es bestanden aber kaum Möglichkeiten für Abgänger der Akademie, sich 
langfristig in Münster niederzulassen, weil preiswerter Atelierraum fehlte. Darüber hinaus gab es 
keinen Atelierkomplex, der den hohen Anforderungen von bereits anerkannten, professionellen 
Künstlern entsprach. Um diese Defizite zu beheben und die Situation für bildende Künstler zu 
verbessern, sind verschiedene Konzepte für Atelierkomplexe entwickelt und umgesetzt worden.    
 
2. Die Infrastruktur für Kunstproduktion in Münster: Atelierhaus-Modelle  
 
Die Möglichkeit für Künstler, in Münster gute Produktionsbedingungen vorzufinden, hat sich in 
den vergangenen Jahren merklich verbessert. Wichtig bei der Entstehung neuer Atelierhäuser 
war die konzeptuelle Entwicklung von verschiedenen Atelierhaus-Modellen, die die unterschiedli-
chen Bedürfnisse der Künstler widerspiegeln. 
 
Zu den einzelnen Atelierangeboten: 
 
2.1 Ateliergemeinschaft Schulstraße 
 
- Bedingungen zur Vergabe der Ateliers: Selbstverwaltung, seit Umzug in den neuen Schul-
straßenkomplex orientieren sich die Vergabekriterien zur Vermietung an den Leitlinien zur 
Vergabe der Ateliers im Speicher II, allerdings keine festgelegte Vergabedauer 
- 4 Stockwerke hoher Neubau, insgesamt gibt es  17 Ateliers von 21 qm bis 55 qm Größe zu-
züglich Nebenräume (WC, Duschen, Gemeinschaftsraum etc.) 
- Mietkosten rd. 3,80 € je qm zzgl. Nebenkosten und Umlage von Gemeinschaftsräumen etc., 
im Durchschnitt knapp 6,00 € warm je qm  
- zwei Ateliers werden per Stipendien von der Kunstakademie vergeben 
- Verwaltungsform: von der Wohn- und Stadtbau verwaltet 
- Besonderheit: Die Ateliergemeinschaft Schulstraße stellt insbesondere im Hinblick auf ihre 
historisch gewachsene Struktur und ihre enge Anbindung an das Kreuzviertel eine Beson-
derheit dar. 
 
Seit 1983 existiert diese Ateliergemeinschaft, zunächst erst auf der Steinfurterstrasse (bis 1996), 
seit 1996 auf der Schulstrasse in der ehemaligen Eichendorffschule. Das neue Atelierhaus in der 
Schulstraße wurde 2009 errichtet und 2009 bezogen.  Diese Ateliergemeinschaft hat in Münster 
Tradition und galt lange Zeit als die erste Adresse für Absolventen der Kunstakademie, die nach 
ihrem Studium in Münster wohnen und arbeiten wollten. Seit den 1980er Jahren haben einige der 
erfolgreichsten Künstler aus Münster, fast a lle Absolventen der Kunstakademie, in den Räumen 
dieser Ateliergemeinschaft gearbeitet. Seit Bestehen der Ateliergemeinschaft konnte sie bisher 
nahezu 100 Abgänger der Kunstakademie – auch durch die sehr preisgünstigen ehemaligen Ate-
lierräumlichkeiten an der Steinfurterstraße sowie in der ehemaligen Eichendorffschule – unter-
stützen. Neben Künstlern, die über viele Jahre in den Räumen der Ateliergemeinschaft arbeiten, 
haben immer wieder Nachwuchskünstler Ateliermöglichkeiten erhalten, so dass eine produktive 
Generationenmischung im Haus herrscht. Einmal jähr lich präsentieren die Künstler des Hauses 
im Rahmen von „Open House“ zusammen mit eingeladenen Gastkünstlern ihre neuen Werke. 
 
2.2 Ateliers an der Fresnostraße 
 
- Bedingungen zur Vergabe der Ateliers: die Mitglieder des F.A.K. entscheiden über die Neu-
besetzung von den Ateliers. Alle Atelierinhaber sind Mitglieder des Fördervereins zeitgenös-
sische Kunst e.V. (F.A.K.), die Mietverträge sind zeitlich unbegrenzt. 
- Ein renovierter Wohnungskomplex auf dem ehemaligen Kasernengelände im Privatbesitz, 
insgesamt gibt es dort 12 Ateliers mit einer Größe von 9 bis 40 qm.  
- Mietkosten 4,35 € je qm zuzüglich Nebenkosten; warm ca. 5,50 € je qm 
- Verwaltungsform: die Atelierräume werden durch den Hausbesitzer verwaltet

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- Besonderheit: engagiertes, ganzjähriges Programm mit wechselnden Ausstellungen. Kultur-
wirtschaftliche Bezüge durch den Einsatz / die Möglichkeit junger Kuratorentätigkeiten. 
 
Das Atelierhaus auf der Fresnostraße existiert seit 1999. Fast alle Ateliernutzer sind Absolventen 
der Kunstakademie. Pro Jahr werden ein bis zwei Ateliers neu vermietet.  
Die sehr erfolgreichen Aktivitäten des Fördervereins Aktuelle Kunst e.V. werden von einigen der 
Atelierinhaber betrieben. Das Ausstellungsforum des F.A.K., das aus dem Projekt Werkstattaus-
stellungen am Hermannstadtweg (1984 - 1994) hervorgegangen ist, hat sich zu einem der wich-
tigsten Ausstellungsforen für junge experimentelle Kunst in Münster entwickelt. Ein jährlich wech-
selndes Kuratorenteam ist eigenständig für das Ausstellungsprogramm verantwortlich. Einige der 
interessanten Nachwuchskünstler aus Deutschland und Europa haben in den Räumen des 
F.A.K. ausgestellt. Der F.A.K. pflegt engen Kontakt zu der Kunstakademie. Einmal im Jahr stellen 
die Künstler des Atelierhauses Fresnostraße in den F.A.K. Ausstellungsräumen aus. 
 
2.3 Ateliers am Hawerkamp 
 
- Bedingungen zur Vergabe der Ateliers: Selbstverwaltung im Rahmen des Vereins „Erhaltet 
den Hawerkamp“, die Mietverträge sind zeitlich unbegrenzt. 
- In verschiedenen Gebäudekomplexen insgesamt ca. 30 Atelierräume von 10 qm bis 70 qm 
für derzeit ca. 40 Künstlerinnen / Künstler.  
- Mietkosten 3,50 € bis 5,00 € warm je qm, differierend nach Qualität des Raumes/Hauses 
- Besonderheit: Seit April 2010 gibt es die Hawerkamp-Ausstellungshalle in Halle B, einem 335 
qm großen Ausstellungsraum mit einer Raumhöhe von sechs Metern, drei Mal im Jahr wird 
hier zeitgenössische Kunst präsentiert. Der Verein „Erhaltet den Hawerkamp e.V.“ vergibt 
Atelierstipendien für junge Künstler und Designer. 
 
Mehr als ein Jahrzehnt hatte der Verein „E rhaltet den Hawerkamp e.V.“ darum gekämpft, dass 
das alternative Areal nicht abgerissen wird. Seit 2006 verwaltet der Verein das Gelände selbst. Er 
darf die Mieteinnahmen – auch die der Ateliers behalten – und muss gegenüber der Stadt ledig-
lich die laufenden Kosten begleichen. Die Stadt Münster hat das Areal mit einer Anschubfinanzie-
rung in Höhe von 50.000 Euro unterstützt. Der Verein muss aus den Mieteinnahmen u. a. Sanie-
rungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen selbst bestreiten.  
Das durch den Verein „Erhaltet den Hawerkamp e.V.“ selbstverwaltete Gelände zeichnet sich 
durch eine interessante kultur- und kreativwirtschaftliche Kombination aus Kulturschaffenden und 
Gewerbetreibenden aus. Insgesamt bietet das Areal mit den Ateliers unterschiedlichster Größen 
und Ausstattung gute Möglichkeiten für Künstler – zum Teil auch bekannten und überregional 
agierenden – zum experimentellen Arbeiten zu bezahlbaren Preisen. Inklusive der beiden Ate-
liers, die der Hawerkamp e. V. im Rahmen seiner Stipendienprogramme vergibt, werden pro Jahr 
zwei bis drei Ateliers neu vergeben. Einmal jährlich öffnen sich die Ateliers für Interessierte im 
Rahmen der Offenen Ateliers am Hawerkamp.  
 
2.4 Ateliers im Speicher II 
 
- Bedingungen zur Vergabe der Ateliers: Künstler müssen sich mit einer Mappe bewerben. 
Eine Jury von Fachexperten (Schroeder/ Kunstverein, Löbbert/ Kunstakademie, Kirkpatrick/ 
AZKM, Puvogel/ Kunstkritikerin) beurteilt die Mappen und wählt anschließend die Künstler 
aus, die ein Atelier im Speicher II anmieten dürf en. Die Kriterien, die die Jury berücksichtigt, 
sind: 1. an erster Stelle wird Qualität berücksichtigt, 2. Biographie (Renommee, Alter der Be-
werber, wirtschaftliche Voraussetzungen), 3. künstlerisches Medium (unterschiedliche Gat-
tungen wie Bildhauerei, Malerei, Fotographie sollen im Haus vertreten sein)  
- 32 Ateliers mit einer Größe von 48 qm bis 128 qm, teilweise über 2 Etagen, befinden sich im 
1. bis 4. Stockwerk des Speicher II (alle Ateliers haben WC und Dusche) Mietverträge wer-
den in der Regel für drei bzw. fünf Jahren abgeschlossen (längstens für zehn Jahre) mit der 
Möglichkeit einer Neubewerbung. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit 
von 15 Jahre möglich. 
- Mietkosten: rd. 3,00 € je qm zzgl. Nebenkosten; warm ca. 5,00 € pro qm

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V/0702/2011 
 
- Verwaltungsform: das Gebäude gehört Wolfgang Hölker, verwaltet werden die Ateliers von 
der Wohn- und Stadtbau. Die Vergabe der Ateliers wird vom Kulturamt durchgeführt und vom 
Kulturausschuss genehmigt. 
- Besonderheit: hoher Ausstattungsstandard, Ateliers unterschiedlichen Zuschnitts und einer 
großen Spannweite verschiedener Raumgrößen, Vergabe durch eine Fachjury 
 
Mit der Errichtung des Speicher II im Jahr 2004 ist mit der Kombination Künstlerateliers, Ausstel-
lungshalle zeitgenössische Kunst Münster und den privat genutzten Flächen ein Zentrum für 
zeitgenössische Kunst entwickelt worden. Das Konzept der Vergabe der Ateliers im Speicher II 
sieht vor, dass eine größtmögliche Spannbreite von Karrierestufen in der Auswahl der Künstler 
berücksichtigt wird. Dementsprechend sollen junge Absolventen der Kunstakademie bis hin zu 
international renommierten Künstlern Ateliermöglichkeiten bekommen. Durch die Präsenz einiger 
älterer, erfolgreicher Künstler im Haus wird  das Profil des Hauses überregional geschärft. Kunst-
sammler, Galeristen und Kuratoren erhalten durch sie auch Kontakt zu anderen Künstlern im 
Haus und lernen so auch jüngere, noch unbekannte Positionen kennen. 
Diese Auswahlkriterien spiegeln auch das reale Interesse an den Ateliers im Hinblick auf Größe 
und Mietpreise wider. Die großen Ateliers mit entsprechend höheren Mietpreisen werden von 
meistens profilierten Künstlern bevorzugt und sind in der Regel auch nur für diese bezahlbar. Für 
diese Künstler kann die Einrichtung eines Ateliers mit professionellem Standard aufwändig und 
kostspielig sein. Aus diesem Grund soll es in Münster gerade für diese Künstler gewährleistet 
werden, dass sie über eine längere Zeit das Atelier mieten können. 12 der 32 Ateliers sind seit 
Beginn der Vermietung im Jahr 2004 durch Vertragsverlängerungen belegt. In den anderen Ate-
liers hat es insgesamt 23 Mieterwechsel gegeben. Das entspricht einer auf die Laufzeit von acht 
Jahren betrachteten Fluktuation von im Durchschnitt drei Neumietern pro Jahr. 
Ein bis zwei Mal im Jahr findet das Open House statt und bietet die Gelegenheiten, die neuen 
Arbeiten der Künstler zu besichtigen. 
 
Fazit: Im Sinne des Förderkonzeptes Bildende Kunst werden in Münster sowohl in Bezug auf die 
Größe und Ausstattung der einzelnen Atelierräumlichkeiten als auch in Bezug auf die Historie, 
„Philosophie“ und Schwerpunktsetzung der jeweiligen Einrichtung und Gemeinschaft unter-
schiedliche Angebote vorgehalten. Die Vergabe der Ateliers erfolgt dabei nach unterschiedlichen 
Konzepten und Kriterien. Im Sinne der gegenseitigen Ergänzung kann damit ein weites Bedarfs-
spektrum bei den Künstlerinnen und Künstlern abgedeckt werden und die Zielsetzung der Stadt 
Münster, sich als Kunststandort mit guten Produktionsbedingungen zu positionieren, umgesetzt 
werden. 
Neben den jährlich in den Häusern frei werdenden Ateliers sorgen auch die Stipendien der 
Kunstakademie und des Hawerkamp e. V. für eine beständige Dynamik und eine verstärkte Be-
rücksichtigung insbesondere jüngerer Künstler. Mit der wachsenden Bedeutung der Stadt Müns-
ter als Kunststandort und den diesbezüglich in den Vorlagen V/0010/2009 und V/0372/2009 defi-
nierten strategischen Handlungszielen, steigt die Herausforderung, insbesondere auch Künstler, 
die überregionale bis internationale Bekanntheit erreicht haben, in Münster zu halten. Dem Ate-
lierhaus Speicher II kommt in dieser Hinsicht aufgrund des hohen Ausstattungsstandards und der 
Ateliervergabe durch eine Fachjury eine besondere Bedeutung zu. 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Leitlinien f
ür die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II

Beratungsverlauf (1)

11.10.2011 Kulturausschuss
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Schulstraße
  • Fresnostraße
  • Hafenweg 28
  • Hermannstadtweg
  • Am Hawerkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0702/2011
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37