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2596/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Session-Nr. AN/1289/2023) betreffend Baumbestand Villa Am Rheinufer 2 in Sürth

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 21.08.2023, TOP 7.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2237 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 2596/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 
(Session-Nr. AN/1289/2023) betreffend Baumbestand Villa Am Rheinufer 2 in Sürth 
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Rodenkirchen hat zur Sitzung 
am 21.08.2023 eine Anfrage gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Wurde zur Entwicklung dieses Grundstücks bereits eine Bauvoranfrage eingereicht oder so-
gar ein Bauantrag gestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Dezember 2022 wurde ein Antrag auf baurechtliche Voranfrage zur Klärung des Planungs-
rechts für ein Wohngebäude mittlerer Höhe (Mehrfamilienhaus) in Verbindung mit einer Tief-
garage eingereicht. Die Planung bezieht sich auf die Grundstücksfläche an Adresse „Am 
Rheinufer 1+2“. Das dort noch vorhandene Wohn- und Geschäftshaus soll in diesem Zuge ab-
gebrochen werden. 
 
 
Frage 2: 
 
Falls ja, wie wurde dieser Vorgang beschieden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es handelt sich um einen noch laufenden Antrag und liegt daher bis heute noch keine Be-
scheidung der baurechtlichen Voranfrage vor. 
 
 
Frage 3: 
 
Wurde zu diesem Anlass eine Fällgenehmigung für die genannten Bäume erteilt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein. 
 
 
Frage 4:

2 
 
Falls ja, unter welchen Auflagen (Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen)?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Keine inhaltliche Antwort möglich, da (siehe Antwort zu Frage 3) keine Fällgenehmigung vor-
liegt. 
 
 
Frage 5: 
 
Falls nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche Genehmigung?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Keine inhaltliche Antwort möglich, da noch gar kein Antrag auf Baumfällerlaubnis in der Ver-
waltung besteht. Im Rahmen des geschilderten baurechtlichen Voranfrageverfahrens zum 
Planungsrecht ist die Frage des Baumschutzes kein Prüfaspekt. Von daher lag und liegt dem 
Bauaufsichtsamt nichts dazu vor.  
 
Ein etwaiger Antrag auf Baumfällerlaubnis wäre zudem eigenständig beim Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt zu stellen. Bis zum Tag dieser Antworterstellung lag auch dort kein sol-
cher Antrag vor.

Beratungsverlauf (1)

21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Rheinufer 2

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Details

Aktenzeichen
2596/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.08.2023
Erstellt
14.08.2023 13:33