Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Session-Nr. AN/1289/2023) betreffend Baumbestand Villa Am Rheinufer 2 in Sürth
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2596/2023 vom 14.08.2023
Stand: Am 21.08.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 2596/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Session-Nr. AN/1289/2023) betreffend Baumbestand Villa Am Rheinufer 2 in Sürth Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Rodenkirchen hat zur Sitzung am 21.08.2023 eine Anfrage gestellt. Frage 1: Wurde zur Entwicklung dieses Grundstücks bereits eine Bauvoranfrage eingereicht oder so- gar ein Bauantrag gestellt? Antwort der Verwaltung: Im Dezember 2022 wurde ein Antrag auf baurechtliche Voranfrage zur Klärung des Planungs- rechts für ein Wohngebäude mittlerer Höhe (Mehrfamilienhaus) in Verbindung mit einer Tief- garage eingereicht. Die Planung bezieht sich auf die Grundstücksfläche an Adresse „Am Rheinufer 1+2“. Das dort noch vorhandene Wohn- und Geschäftshaus soll in diesem Zuge ab- gebrochen werden. Frage 2: Falls ja, wie wurde dieser Vorgang beschieden? Antwort der Verwaltung: Es handelt sich um einen noch laufenden Antrag und liegt daher bis heute noch keine Be- scheidung der baurechtlichen Voranfrage vor. Frage 3: Wurde zu diesem Anlass eine Fällgenehmigung für die genannten Bäume erteilt? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 4: 2 Falls ja, unter welchen Auflagen (Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen)? Antwort der Verwaltung: Keine inhaltliche Antwort möglich, da (siehe Antwort zu Frage 3) keine Fällgenehmigung vor- liegt. Frage 5: Falls nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche Genehmigung? Antwort der Verwaltung: Keine inhaltliche Antwort möglich, da noch gar kein Antrag auf Baumfällerlaubnis in der Ver- waltung besteht. Im Rahmen des geschilderten baurechtlichen Voranfrageverfahrens zum Planungsrecht ist die Frage des Baumschutzes kein Prüfaspekt. Von daher lag und liegt dem Bauaufsichtsamt nichts dazu vor. Ein etwaiger Antrag auf Baumfällerlaubnis wäre zudem eigenständig beim Umwelt- und Ver- braucherschutzamt zu stellen. Bis zum Tag dieser Antworterstellung lag auch dort kein sol- cher Antrag vor.
Beratungsverlauf
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21.08.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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