BV1/168/2025
Dauerhafte Einschränkung des Fußverkehrs auf der Charlottenstraße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage
2049 Zeichen
BV1/168/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.06.2025 BÜ90/Die Grünen der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 27.06.2025 Betrifft: Dauerhafte Einschränkung des Fußverkehrs auf der Charlottenstraße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Die Verwaltung wird gebeten, zu erläutern, wie es sein kann, dass trotz regelmäßig erfolgter Information an das zuständige Amt 66, die Absperrungen rund um eine Müllklappe von Haus Nr. 51 in der Charlottenstraße nachweislich nicht entfernt werden (siehe Foto im Anhang)? 2. Wie ist das Verfahren, wenn dem Amt 66 ein solcher oder ähnlicher Fall gemeldet wird? 3. Was für Möglichkeiten bestehen, bei offensichtlichem Nichttätigwerden seitens eines Hauseigentümers, derartige Barrieren auf öffentlichen Wegen über so einen langen Zeitraum zu vermeiden? Begründung: Seit Mitte Juni 2024 ist dem Amt 66 bekannt, dass o.g. Müllklappe eine Gefahr darstellt. Daher wurden, zunächst ohne die Wasserentnahmestelle des Umweltamts zu beachten, rücksichtslos 4 Absperrelemente aufgestellt, um Fußgänger*innen vor der angeblichen Gefahr zu schützen. Nachdem dieser Zustand, bei dem kein Kinderwagen oder gar Rollstuhl mehr zwischen Absperrung und Wasserentnahmestelle hindurch passte, der Bezirksverwaltungsstelle gemeldet wurde, wurde die Absperrung geändert. Im Laufe der Monate, vor allem bei Müllabholung, wurden diese Elemente immer wieder verrückt oder gar umgeworfen. Auch dies wurde der Bezirksverwaltungsstelle gemeldet, sodass das Amt 66 tätig wurde. Nach nun mehr als 13 Monaten steht die Absperrung immer noc h. Auch auf der Seite 2 Charlottenstraße sollten beidseitig immer alle Teilnehmende des Fußverkehrs ohne Hindernisse verkehren können. gez. Frederik F. Hartmann Anlage: 3 Fotos 21.06.2024 11.12.2024 Seite 3 02.06.2024 Fotos: Jan Christoph Gail
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: schriftlich beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/168/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 13.06.2025 09:37