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BV1/168/2025

Dauerhafte Einschränkung des Fußverkehrs auf der Charlottenstraße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Anfrage 13.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 05.09.2025, TOP 5.1

Anfrage

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Anfrage

2049 Zeichen

BV1/168/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 13.06.2025 
BÜ90/Die Grünen 
der Bezirksvertretung 1 
 
 
 
 
An die Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirks 1 
 
 
 
 
Anfrage 
zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 27.06.2025 
 
 
Betrifft: 
Dauerhafte Einschränkung des Fußverkehrs auf der Charlottenstraße - Anfrage 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, zu erläutern, wie es sein kann, dass trotz 
regelmäßig erfolgter Information an das zuständige Amt 66, die 
Absperrungen rund um eine Müllklappe von Haus Nr. 51 in der 
Charlottenstraße nachweislich nicht entfernt werden (siehe Foto im 
Anhang)? 
 
2. Wie ist das Verfahren, wenn dem Amt 66 ein solcher oder ähnlicher Fall 
gemeldet wird? 
 
3. Was für Möglichkeiten bestehen, bei offensichtlichem Nichttätigwerden 
seitens eines Hauseigentümers, derartige Barrieren auf öffentlichen 
Wegen über so einen langen Zeitraum zu vermeiden? 
 
Begründung: 
 
Seit Mitte Juni 2024 ist dem Amt 66 bekannt, dass o.g. Müllklappe eine Gefahr 
darstellt. Daher wurden, zunächst ohne die Wasserentnahmestelle des 
Umweltamts zu beachten, rücksichtslos 4 Absperrelemente aufgestellt, um 
Fußgänger*innen vor der angeblichen Gefahr zu schützen. Nachdem dieser 
Zustand, bei dem kein Kinderwagen oder gar Rollstuhl mehr zwischen 
Absperrung und Wasserentnahmestelle hindurch passte, der 
Bezirksverwaltungsstelle gemeldet wurde, wurde die Absperrung geändert. Im 
Laufe der Monate, vor allem bei Müllabholung, wurden diese Elemente immer 
wieder verrückt oder gar umgeworfen. Auch dies wurde der 
Bezirksverwaltungsstelle gemeldet, sodass das Amt 66 tätig wurde. Nach nun 
mehr als 13 Monaten steht die Absperrung immer noc h. Auch auf der

Seite 2 
Charlottenstraße sollten beidseitig immer alle Teilnehmende des Fußverkehrs 
ohne Hindernisse verkehren können. 
 
gez. Frederik F. Hartmann 
 
Anlage: 3 Fotos 
 
 
21.06.2024 
 
 
11.12.2024

Seite 3 
 
02.06.2024 
 
Fotos: Jan Christoph Gail

Beratungsverlauf (1)

05.09.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 5.1 - Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV1/168/2025
Typ
Anfrage
Datum
13.06.2025
Erstellt
13.06.2025 09:37