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V/0388/2006

Bahnhofstraße

Vorlage 12.05.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 20.06.2006, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6085 Zeichen

V/0388/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bahnhofstraße im Abschnitt von der Windthorststraße bis zum Servatiiplatz 
1. Beitragsrechtliche Einstufung der Bahnhofstraße und Offenlegung 
a) die erstmalige Anlegung eines Radweges auf der östlichen Seite der Bahnhofstraße zwischen 
    Urbanstraße und Wolbecker Straße 
b) Erneuerung der Gehwegflächen, Parkflächen und Fahrbahn im Abschnitt von der Urban- 
    straße bis zur Wolbecker Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
20.06.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz 
NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fas-
sung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe c) die Bahnhofstraße als Hauptverkehrsstraße einge-
stuft. Die Anlage erstreckt sich in beitragsrechtlicher Hinsicht von der Urbanstraße bis zur Von-
Vincke-Straße/Wolbecker Straße. Der Ausbauplan Nr. 9549 Bl. 2 (3) wird offengelegt. 
 
 
Begründung: 
In beitragsrechtlicher Hinsicht ist die überplante Bahnhofstraße in zwei unabhängig voneinander zu 
beurteilende Abschnitte zu unterteilen: 
a) zwischen Windthorststraße und Urbanstraße 
Hierbei handelt es sich um den Bereich des „Bahnhofvorplatzes“, der in aller erster Linie 
der Öffentlichkeit dient. Er hat eine übergeordnete städtebauliche Bedeutung. Hier befindet 
sich der Hauptknotenpunkt für Bahn- und Busreisende. Auf beiden Seiten der Straße befin-
den sich eine Vielzahl von Bussteigen. Die Platzgestaltung mit mehrspuriger Fahrbahn hat 
einen übergeordneten Charakter und kann straßenbaubeitragsrechtlich nicht den Anliegern 
zugerechnet werden. Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW können daher nicht erhoben 
werden. Der hier anfallende Aufwand ist von der Stadt Münster zu tragen, soweit nicht über 
beantragte Landesmittel bezuschusst. 
b) zwischen Urbanstraße und Von-Vincke-Straße/Wolbecker Straße 
Eine übergeordnete städtebauliche Bedeutung ist in diesem Bereich der Bahnhofstraße 
nicht mehr anzunehmen. Die Bahnhofstraße dient dort in aller erster Linie der Erschließung 
der anliegenden Grundstücke. Der Vorteil der geplanten Verbesserungsmaßnahmen 
kommt einem abgrenzbaren Teil der Bevölkerung, den Grundstückseigentümern bzw. Erb-
Vorlagen-Nr.: 
V/0388/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0388/2006 
bauberechtigten, zugute. Der starken verkehrlichen Belastung durch die Vielzahl der Busse 
wird dadurch Rechnung getragen, dass die Bahnhofstraße als Hauptverkehrsstraße einzu-
stufen ist.  
 
Im Rahmen der Neuplanung der Bahnhofstraße werden verschiedene Teileinrichtungen verbessert 
oder erstmalig ausgebaut. Die geplanten Verbesserungen oder der erstmalige Ausbau von bisher 
nicht vorhandenen Teileinrichtungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitrags-
rechts (§ 8 KAG NRW). 
 
Parkstreifen zwischen Fahrbahn und Busspur: 
Die bisherigen abgängigen Längsparkstreifen zwischen Fahrbahn und Busspur werden zugunsten 
zukünftiger Schrägparkstreifen aufgegeben. Die Anzahl der Stellplätze wird deutlich erhöht. Der 
Ausbau erfolgt nach heute üblichem Standard. 
 
Umlagefähige Kosten 80 % vom 67.000,00 €    =   53.600,00 € 
 
 
Fahrbahn: 
Die Fahrbahn der Bah
nhofstraße ist weit über 40 Jahre alt und entspricht lauf vorliegendem Bo-
dengutachten bei weitem nicht dem heute üblichen technischen Standard. Der geplante Ausbau 
gem. Bauklasse 2 stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Ausbau dar. 
 
Umlagefähige Kosten 40 % von 174.000,00 €    =  69.600,00 € 
 
 
Radweg: 
Die Planung sieht erstmalig den Ausbau eines Radweges auf der östlichen Straßenseite vor. Hier-
durch wird eine eindeutige Trennung des Radfahrverkehrs von dem Fahrzeugverkehr auf der 
Fahrbahn erreicht. Die Sicherheit der Radfahrer wird deutlich erhöht. 
 
Die vorhandnen Längsparkstreifen auf der östlichen Straßenseite werden für den Radwegebau 
verlegt und mit Baumscheiben eingefasst. Diese Kosten sind als Folgekosten des Radweges zu 
berücksichtigen. 
 
Umlagefähige Kosten 40 % von 55.100,00 €    =  22.000,00 € 
 
 
Gehweg auf der östlichen Straßenseite: 
Die Ausbauplanung sieht eine komplette Erneuerung der Gehwegflächen vor. Der vorhandene 
Gehweg ist aufgrund seines Alters von über 40 Jahren und Witterungseinflüssen in einem erneue-
rungsbedürftigen Zustand. Außerdem verfügt er nicht über einen genügenden Oberbau. Geplant 
ist die Verbesserung der Gehwegfläche durch erstmaligen Einbau einer 20 cm dicken Schotter-
tragschicht und verstärkten Betonsteinplatten 8 cm. 
 
Umlagefähige Kosten 80 % vom 28.800,00 €    =  23.000,00 € 
 
Anmerkung: 
Die Verbesserung des 
Gehweges auf der Westseite der Bahnhofstraße in dem o. g. Abschnitt ist 
bereits 1997 mit den Anliegern nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes abge-
rechnet worden. Der jetzt geplante Austausch der Oberfläche ist beitragsrechtlich irrelevant. Auch 
der vorgesehene Neubau der Busspur spielt beitragsrechtlich keine Rolle. 
Gesamtsumme der zu erwartenden Anliegerbeiträge      rd.   = 168.200,00 €

- 3 - 
V/0388/2006 
 
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt nach der vorläufigen Beitragsbe-
rechnung rd. 5,27 €. 
 
Die vorläufigen Beitragsberechnungen für die erschlossenen Grundstücke betragen zwischen 
3.500,00 € und 106.000,00 €. 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden im Rahmen des Offenlegungsver-
fahrens, dass nach den Sommerferien geplant ist, persönlich angeschrieben und über die geplan-
ten Maßnahmen und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge informiert. Es 
besteht für sie die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu der Ausbauplanung vorzubringen. 
Die Ausbaupläne liegen für die Dauer eines Monates im Kundenzentrum Planen Bauen Umwelt 
des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, öffentlich aus. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Joksch

Beratungsverlauf (2)

30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bahnhofstraße
  • Windthorststraße
  • Wolbecker Straße
  • Urbanstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Von-Vincke-Straße
  • Servatiiplatz 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0388/2006
Typ
Vorlage
Datum
12.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37