V/0388/2006
Bahnhofstraße
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Beschlussvorlage
6085 Zeichen
V/0388/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Bahnhofstraße im Abschnitt von der Windthorststraße bis zum Servatiiplatz
1. Beitragsrechtliche Einstufung der Bahnhofstraße und Offenlegung
a) die erstmalige Anlegung eines Radweges auf der östlichen Seite der Bahnhofstraße zwischen
Urbanstraße und Wolbecker Straße
b) Erneuerung der Gehwegflächen, Parkflächen und Fahrbahn im Abschnitt von der Urban-
straße bis zur Wolbecker Straße
Beratungsfolge
30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
20.06.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz
NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fas-
sung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe c) die Bahnhofstraße als Hauptverkehrsstraße einge-
stuft. Die Anlage erstreckt sich in beitragsrechtlicher Hinsicht von der Urbanstraße bis zur Von-
Vincke-Straße/Wolbecker Straße. Der Ausbauplan Nr. 9549 Bl. 2 (3) wird offengelegt.
Begründung:
In beitragsrechtlicher Hinsicht ist die überplante Bahnhofstraße in zwei unabhängig voneinander zu
beurteilende Abschnitte zu unterteilen:
a) zwischen Windthorststraße und Urbanstraße
Hierbei handelt es sich um den Bereich des „Bahnhofvorplatzes“, der in aller erster Linie
der Öffentlichkeit dient. Er hat eine übergeordnete städtebauliche Bedeutung. Hier befindet
sich der Hauptknotenpunkt für Bahn- und Busreisende. Auf beiden Seiten der Straße befin-
den sich eine Vielzahl von Bussteigen. Die Platzgestaltung mit mehrspuriger Fahrbahn hat
einen übergeordneten Charakter und kann straßenbaubeitragsrechtlich nicht den Anliegern
zugerechnet werden. Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW können daher nicht erhoben
werden. Der hier anfallende Aufwand ist von der Stadt Münster zu tragen, soweit nicht über
beantragte Landesmittel bezuschusst.
b) zwischen Urbanstraße und Von-Vincke-Straße/Wolbecker Straße
Eine übergeordnete städtebauliche Bedeutung ist in diesem Bereich der Bahnhofstraße
nicht mehr anzunehmen. Die Bahnhofstraße dient dort in aller erster Linie der Erschließung
der anliegenden Grundstücke. Der Vorteil der geplanten Verbesserungsmaßnahmen
kommt einem abgrenzbaren Teil der Bevölkerung, den Grundstückseigentümern bzw. Erb-
Vorlagen-Nr.:
V/0388/2006
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Michael.Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
12.05.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0388/2006
bauberechtigten, zugute. Der starken verkehrlichen Belastung durch die Vielzahl der Busse
wird dadurch Rechnung getragen, dass die Bahnhofstraße als Hauptverkehrsstraße einzu-
stufen ist.
Im Rahmen der Neuplanung der Bahnhofstraße werden verschiedene Teileinrichtungen verbessert
oder erstmalig ausgebaut. Die geplanten Verbesserungen oder der erstmalige Ausbau von bisher
nicht vorhandenen Teileinrichtungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitrags-
rechts (§ 8 KAG NRW).
Parkstreifen zwischen Fahrbahn und Busspur:
Die bisherigen abgängigen Längsparkstreifen zwischen Fahrbahn und Busspur werden zugunsten
zukünftiger Schrägparkstreifen aufgegeben. Die Anzahl der Stellplätze wird deutlich erhöht. Der
Ausbau erfolgt nach heute üblichem Standard.
Umlagefähige Kosten 80 % vom 67.000,00 € = 53.600,00 €
Fahrbahn:
Die Fahrbahn der Bah
nhofstraße ist weit über 40 Jahre alt und entspricht lauf vorliegendem Bo-
dengutachten bei weitem nicht dem heute üblichen technischen Standard. Der geplante Ausbau
gem. Bauklasse 2 stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Ausbau dar.
Umlagefähige Kosten 40 % von 174.000,00 € = 69.600,00 €
Radweg:
Die Planung sieht erstmalig den Ausbau eines Radweges auf der östlichen Straßenseite vor. Hier-
durch wird eine eindeutige Trennung des Radfahrverkehrs von dem Fahrzeugverkehr auf der
Fahrbahn erreicht. Die Sicherheit der Radfahrer wird deutlich erhöht.
Die vorhandnen Längsparkstreifen auf der östlichen Straßenseite werden für den Radwegebau
verlegt und mit Baumscheiben eingefasst. Diese Kosten sind als Folgekosten des Radweges zu
berücksichtigen.
Umlagefähige Kosten 40 % von 55.100,00 € = 22.000,00 €
Gehweg auf der östlichen Straßenseite:
Die Ausbauplanung sieht eine komplette Erneuerung der Gehwegflächen vor. Der vorhandene
Gehweg ist aufgrund seines Alters von über 40 Jahren und Witterungseinflüssen in einem erneue-
rungsbedürftigen Zustand. Außerdem verfügt er nicht über einen genügenden Oberbau. Geplant
ist die Verbesserung der Gehwegfläche durch erstmaligen Einbau einer 20 cm dicken Schotter-
tragschicht und verstärkten Betonsteinplatten 8 cm.
Umlagefähige Kosten 80 % vom 28.800,00 € = 23.000,00 €
Anmerkung:
Die Verbesserung des
Gehweges auf der Westseite der Bahnhofstraße in dem o. g. Abschnitt ist
bereits 1997 mit den Anliegern nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes abge-
rechnet worden. Der jetzt geplante Austausch der Oberfläche ist beitragsrechtlich irrelevant. Auch
der vorgesehene Neubau der Busspur spielt beitragsrechtlich keine Rolle.
Gesamtsumme der zu erwartenden Anliegerbeiträge rd. = 168.200,00 €
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V/0388/2006
Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt nach der vorläufigen Beitragsbe-
rechnung rd. 5,27 €.
Die vorläufigen Beitragsberechnungen für die erschlossenen Grundstücke betragen zwischen
3.500,00 € und 106.000,00 €.
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden im Rahmen des Offenlegungsver-
fahrens, dass nach den Sommerferien geplant ist, persönlich angeschrieben und über die geplan-
ten Maßnahmen und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge informiert. Es
besteht für sie die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zu der Ausbauplanung vorzubringen.
Die Ausbaupläne liegen für die Dauer eines Monates im Kundenzentrum Planen Bauen Umwelt
des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, öffentlich aus.
i. V.
gez.
Joksch
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Bahnhofstraße
- Windthorststraße
- Wolbecker Straße
- Urbanstraße
- Albersloher Weg 33
- Von-Vincke-Straße
- Servatiiplatz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0388/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37