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2581/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Situation in Humboldt/Gremberg“, Aktenzeichen 05/24 S

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.11.2025, TOP 2.1

Anlage 2 - Eingabe

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Antwortschreiben

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Anlage 2 - Eingabe

3333 Zeichen

1
Von:
Gesendet:
An:
Betreff: Beschwerde Humboldt/Gremberg
Anlagen: 20230710_150540.jpg; Gehweg Lohmarer Str zu Gremberger Str..jpg; 
IMG-20240107-WA0000.jpg
Sehr geehrte Damen und Herren, 
i
n den letzten Jahren hat sich leider die allgemeine Lebenssituation im Stadtteil Humboldt/Gremberg in mehreren 
Punkten zum negativen gewendet. 
Wir haben das Gefühl, dass unser Stadtteil bei Ihren Kontrollen vernachlässigt wird. Da immer an den gleichen 
Orten verschiedene Mängel nicht behoben werden. Wir kennen die Seite "Sag's uns" oder "AWB wilden Müll" 
melden. Wir denken an manchen Orten ist nicht nur ein einmaliges kontrollieren bzw. sauber machen nötig, 
sondern eine ständige Kontrolle mit eventuellen Strafen für die Verursacher. 
Hier eine kleine Auflistung unserer Punkte.  
- Gehweg zwischen Lohmarer Str. und Gremberger Str. ist fast immer mit Müll verdreckt (siehe Anhang), bitte
häufiger reinigen lassen bzw. Mülltonnen dort aufstellen!
- Ungenügende Beleuchtung an der Gottfried-Hagen-Str 2,4,6, kann man dort ggf. die Beleuchtung erweitern?
- Lohmarer Str. vor der Grundschule im Sommer liegt immer Müll, die Raben holen den Müll teilweise aus den
Mülleimer. Kann man diese eventuell mit Deckel versehen?
- Es gibt Stellen wo immer Wildmüll abgeladen wird z.B. vor Lohmarer Str.9 und 13, was schlagen Sie als Lösung
vor?
- Spielplatz an der Seligenthaler Str. ist oft stark verschmutzt, kann man diesen öfter reiningen lassen?
- Verkehrssituation vor der Grundschule Lohmarer Str. zu Schulbeginn ca. 8Uhr, anrasende Autos, länger
stehende Autos trotz Parkverbot usw... können Sie zu Schulbeginn/ende kontrollieren
- die Roddergasse an der Seligenthaler Str. sollte für den Busverkehr vorgesehen sein, leider wird diese auch von
anderen Verkehrteilnehmer genutzt, dadurch wird der Verkehr behindert (meistens morgens gegen 7-8:30Uhr
und 16-18Uh) können Sie dies vermehrt kontrollieren?
- Kreuzung Odenwaldstr./Lüderichstr. verursacht Verkehrsstörung, Kreuzung Lohmarer Str./Odenwaldstr. genau
so, eventuell dort über eine Verkehrslösung nachdenken wie z.B. Einbahnstr.
- an der Grafitiwand Odenwaldstr. liegen seit langem dicke Farb/Wandschichten auf dem Weg, können Sie diese
bitte schnellsmöglich beseitigen lassen?
- Im Sommer haben wir in der Lohmarer Str. (und Umgebung) immer eine Fliegenplage, es ist unmöglich auf der
Terasse/Balkon zu sitzen geschweige zu essen. Es wäre schön sich diesem Problem auch anzunehmen, dieses
wurde schon öfter die letzten Jahre der Stadt gemeldet. siehe Foto, die Fliegenmenge im Behälter ist von weniger
als 1 Woche
- Die drei Bäume vor dem Haus Lohmarer Str.9 sind sehr groß und kommen bei Starkwind an die Dächer der
Häuser, können Sie diese bitte kürzen bzw. bei schneiden?
- viele Straßen in Humboldt/Gremberg haben teilweise große Schlaglöcher, können Sie diese Schäden bitte
beseitigen?
- große LKW's die zum Recyclinghof (an der Gottfried-Hagener-Str) wollen, fahren von der Gremberger Str. über
die Selingenthaler Str., Lohmarer Str., Odenwaldstr zum Recyclinghof, es ist sehr eng und eine Frage der Zeit bis
etwas beschädigt wird. Können Sie dort eventuell eine Beschilderung aufstellen für einen LKW besserern
befahrbaren Weg?
Über eine Rückmeldung mit Lösungsvorschlägen würden wir uns freuen. 
Für ein persönliches Gespräch wären wir bereit. 
Mit freundlichen Grüßen

2

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

794 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2549 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2581/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Situation in Humboldt/Gremberg„, Aktenzeichen 05/24 S
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung 
zu prüfen, ob an Kreuzung Lohmarer Str./Odenwaldstr eine Einbahnstraße eingerichtet wer-
den kann. 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Verkehrserhebungen 
und Verkehrsbeobachtungen im genannten Bereich durchzuführen. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf die meisten Punkte der Eingabe wurden bereits im Antwortschreiben eingegangen. Nach-
folgend erhalten Sie die Stellungnahmen zu den noch offenen Punkten: 
 
- Kreuzung Odenwaldstr./Lüderichstr. verursacht Verkehrsstörung, Kreuzung Lohmarer 
Str./Odenwaldstr. genau so, eventuell dort über eine Verkehrslösung nachdenken wie z.B. 
Einbahnstr. 
Die Örtlichkeiten liegen in einer Tempo 30-Zone und sind StVO-konform ausgewiesen. Der 
Verwaltung liegen bislang keine Hinweise auf Unfallhäufungen in diesem Bereich vor. 
Zur Prüfung der gewünschten Einbahnstraßenregelung ist ein Beschluss der Bezirksvertre-
tung Kalk erforderlich. 
 
- große LKW's die zum Recyclinghof (an der Gottfried-Hagener-Str) wollen, fahren von der 
Gremberger Str. über die Selingenthaler Str., Lohmarer Str., Odenwaldstr zum Recyclinghof, 
es ist sehr eng und eine Frage der Zeit bis etwas beschädigt wird. Können Sie dort eventuell 
eine Beschilderung aufstellen für einen LKW besserern befahrbaren Weg? 
 
Die LKWs, die den Metallhandelsbetrieb in der Gottfried-Hagener Straße anfahren, müssen 
die Route über die Rolshover Straße und umgekehrt nehmen, da für die Lüderichstraße ein 
Durchfahrtsverbot für LKW nach Zeichen 253 StVO angeordnet ist.  
Der Wunsch nach verkehrslenkenden Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkeh-
ren in den genannten Straßen kann berechtigt sein, jedoch sind zur Bewertung der beiden 
Sachverhalte entsprechende Verkehrserhebungen und Verkehrsbeobachtungen erforderlich. 
Hierfür bedarf es eines politischen Beschlusses. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe 
Anlage 3 Antwortschreiben der Verwaltung

Anlage 3 - Antwortschreiben

11736 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/4 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn  
Frau  
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 05/24 20.12.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Situation in Humboldt/Gremberg“, Aktenzeichen 
05/24 S 
Sehr geehrter Herr , 
sehr geehrte Frau  , 
sehr geehrte Damen und Herren, 
zu Ihrer im Betreff genannten Eingabe hatte ich Ihnen mit Eingangsbestätigung vom 
24.01.2024 mitgeteilt, dass ich Ihr Anliegen an die zuständigen Fachämter zur Prü-
fung weitergeleitet habe. Die Stellungnahmen der Fachämter liegen mir nun weitge-
hend vor, sodass ich Ihnen diese zu den jeweiligen Fragestellungen weitergeben 
kann. Die noch ausstehenden Stellungnahmen werden nachgereicht. 
- Es gibt Stellen wo immer Wildmüll abgeladen wird z.B. vor Lohmarer Str.9 und 
13, was schlagen Sie als Lösung vor? 
Stellungnahme: Im Kölner Stadtgebiet sind jegliche Verunreinigungen nach § 3 Absatz 
1 der Kölner Stadtordnung (KSO) verboten. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwi-
derhandlung ist gemäß § 33 Absatz 1 Nr. 1 KSO eine Ordnungswidrigkeit, die mit ei-
nem Bußgeld geahndet werden kann. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln bestreift das 
innerhalb des Stadtgebietes, um solche Zuwiderhandlungen zu ahnden und unter an-
derem die Einhaltung der Kölner Stadtordnung zu kontrollieren. Die besondere Her-
ausforderung in Bezug auf das Ahnden von Vermüllungen ist, dass die Ordnungs-
dienstkräfte diese Ordnungswidrigkeit beobachten müssen. Die betroffene Person 
muss „auf frischer Tat“ beobachtet werden. 
Dem Ordnungsdienst der Stadt Köln liegt kein erhöhtes Beschwerdeaufkommen in 
Bezug auf Vermüllung für die Lohmarer Straße vor. Sollten akute Verstöße auch im 
Zusammenhang mit anderen Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, besteht die 
Möglichkeit, sich an das Servicetelefon des Ordnungsdienstes unter 0221 / 221-32000

Seite 2/4 
zu wenden. Weitere Informationen zum Servicetelefon sind auf der Website der Stadt 
Köln unter https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20153/index.html zu finden. 
Wenn der Beschwerdeführung die verursachende Person bekannt ist, kann durch die 
Beschwerdeführung eine Fremdanzeige bei der Bußgeldstelle erstattet werden (buss-
geldstelle@stadt-koeln.de). Hierzu sind Angaben zum*zur Störer*in sowie zu den Tat-
daten (Datum, Uhrzeit, Tatort) und zum Tathergang erforderlich. Des Weiteren werden 
auch Angaben über die Person benötigt, die die Fremdanzeige erstattet, da diese im 
späteren Verfahren als Zeuge / Zeugin benannt werden kann. Die Zeugenaussage 
kann Grundlage eines möglichen Ordnungswidrigkeitsverfahrens sein. Das bedeutet, 
dass die anzeigenerstattende Person zumindest in einem möglichen Einspruchsver-
fahren als bezeugende Person vom Gericht geladen werden kann. 
- Verkehrssituation vor der Grundschule Lohmarer Str. zu Schulbeginn ca. 8Uhr, 
anrasende Autos, länger stehende Autos trotz Parkverbot usw. können Sie zu 
Schulbeginn/ende kontrollieren 
Stellungnahme: Die Verkehrssituation an der Grundschule Lohmarer Straße wird vom 
Verkehrsdienst der Stadt Köln regelmäßig kontrolliert. Bei festgestellten Verstößen 
werden entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Eine Geschwin-
digkeitsüberwachung kann aufgrund der kurzen Strecke an der Lohmarer Straße und 
fehlenden Mindestanforderungen an eine Messstrecke vom Verkehrsdienst der Stadt 
Köln nicht vorgenommen werden. Hier müsste die Polizei entsprechende Kontrollen 
durchführen. 
- die Roddergasse an der Seligenthaler Str. sollte für den Busverkehr vorgese-
hen sein, leider wird diese auch von anderen Verkehrsteilnehmer genutzt, 
dadurch wird der Verkehr behindert (meistens morgens gegen 7-8:30Uhr und 
16-18Uh) können Sie dies vermehrt kontrollieren? 
Stellungnahme: An der Roddergasse / Seligenthaler Straße ist ein Verkehrszeichen 
250 mit dem Zusatz „Linienbusse und Radfahrer frei“ angebracht. Dem Verkehrs-
dienst der Stadt Köln ist es nur möglich, Fahrzeugen eine Verwarnung auszustellen, 
die in dem genannten Bereich parken. Eine Missachtung dieser Beschilderung durch 
Befahren dieser Strecke wäre ausschließlich durch die Polizei zu ahnden. 
- Kreuzung Odenwaldstr./Lüderichstr. verursacht Verkehrsstörung, Kreuzung 
Lohmarer Str./Odenwaldstr. genau so, eventuell dort über eine Verkehrslösung 
nachdenken wie z.B. Einbahnstr. 
Stellungnahme: Die Lüderichstraße / Odenwaldstraße wird - im vom Verkehrsdienst 
der Stadt Köln im Rahmen der personellen Möglichkeiten - regelmäßig bestreift. 
In Eckbereichen parkende Fahrzeuge werden verwarnt und nach eingehender Prü-
fung der Verhältnismäßigkeit werden auch Sicherstellungen durchgeführt. 
-viele Straßen in Humboldt/Gremberg haben teilweise große Schlaglöcher, kön-
nen Sie diese Schäden bitte beseitigen? 
Stellungnahme: Die Beseitigung von Schlaglöchern ist für die Stadt Köln eine Haupt-
aufgabe. Die Schlaglochbeseitigung wird daher fortlaufend betrieben, wobei die Behe-
bung von Straßenschäden nach sachlicher Priorität ganzjährig erfolgt. 
Zum einen sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs im Amt für Verkehrsma-
nagement derzeit mit voller Personalstärke unterwegs, um der städtischen Verkehrssi-
cherungspflicht nachzukommen. Sie kümmern sich verstärkt um die Beseitigung der 
bekannten und gemeldeten Straßenschäden. Diese werden mit Heiß- oder Kaltasphalt

Seite 3/4 
geschlossen. Im gewöhnlichen Dienstalltag sind damit stadtweit 35 Mitarbeitende be-
traut. 
Zusätzlich sind bereits externe Firmen im Auftrag der Stadt Köln im Einsatz, um das 
Schadensaufkommen der Straßen-, Geh- und Radwege in den Griff zu bekommen. 
Aufgrund der Schadensfülle sind die externen Firmen mittlerweile ganzjährig im Auf-
trag der Stadt Köln mit im Einsatz. Die Beseitigung der Schäden wird über das lau-
fende Jahr andauern. Eine Erhöhung der Firmenanzahl, je nach Verfügbarkeit, ist be-
reits durchgeführt worden. 
Die Schadstellen werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen 
priorisiert. Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar besei-
tigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßen-
instandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare 
Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. 
Größere Schädigungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen der 
Abteilung „Straßenbau“ des Amtes für Straßen und Radwegebau bearbeitet und in die 
Planungen zur großflächigen Sanierung mit einbezogen. Größere Sanierungs- und In-
standsetzungsarbeiten von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und 
Plätzen zur dauerhaften Straßenunterhaltung und -erhaltung werden über das Amt für 
Straßen und Radwegebau jahreszeitunabhängig durchgeführt. 
Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung werden auch die Straßen in Köln-Hum-
boldt/Gremberg ordnungsgemäß durch den Straßenkontrolldienst des städtischen 
Bauhofes überwacht. Identifizierte Schäden werden im Rahmen der gesetzlichen Vor-
gaben beseitigt. Es bleibt festzuhalten, dass der Bauhof des Amtes für Verkehrsma-
nagement eine reine punktuelle Schadensbeseitigung im Sinne der Aufrechterhaltung 
der Verkehrssicherheit durchführt. Größere Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten 
von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen werden, soweit 
bekannt, falls massive Schädigungen aufgetreten sind über die Abteilung des Stra-
ßenausbaus im Amt für Straßen und Radwegebau bearbeitet. Maßnahmen werden im 
Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung abgearbeitet. Hiervon sind auch die 
Straßen in Köln-Humboldt/Gremberg betroffen. So wird z.B. eine größere Sanierung 
an der Gremberger Straße und der Rolshover Straße zeitnah erfolgen. 
- Ungenügende Beleuchtung an der Gottfried-Hagen-Str 2,4,6, kann man dort 
ggf. die Beleuchtung erweitern? 
Stellungnahme: Nach Rücksprache mit der Rheinenergie ist dieser Bereich an den 
Häusern entlang normgerecht ausgeleuchtet. 
Nichtsdestotrotz wurde die Langfeldleuchte vor der Gottfried-Hagen-Straße 6 durch 
eine LED-Leuchte ersetzt. Zusätzlich wird bei den drei Leuchten in der Gottfried-Ha-
gen-Straße 2-6 die Dimmung ausgesetzt. 
-Die drei Bäume vor dem Haus Lohmarer Str.9 sind sehr groß und kommen bei 
Starkwind an die Dächer der Häuser, können Sie diese bitte kürzen bzw. bei 
schneiden? 
Stellungnahme: Nach der Regelkontrolle durch das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen wurden Baumpflegerische Maßnahmen veranlasst. 
- Spielplatz an der Seligenthaler Str. ist oft stark verschmutzt, kann man diesen 
öfter reiningen lassen?

Seite 4/4 
Stellungnahme: Der Spielplatz ist im Reinigungsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln GmbH (AWB) enthalten. Eine übermäßige Verschmutzung konnte seitens des 
städtischen Gärtnermeisters bisher nicht festgestellt werden.  
- an der Grafitiwand Odenwaldstr. liegen seit langem dicke Farb/Wandschichten 
auf dem Weg, können Sie diese bitte schnellsmöglich beseitigen lassen? 
Stellungnahme: Die Graffitiwand verläuft zum Teil durch eine städtische Grünanlage. 
Auch hier wurde die AWB darum gebeten, etwaige Farbreste oder Putz im Rahmen 
der Grünflächenreinigung zu entfernen.  
- Gehweg zwischen Lohmarer Str. und Gremberger Str. ist fast immer mit Müll 
verdreckt (siehe Anhang), bitte häufiger reinigen lassen bzw. Mülltonnen dort 
aufstellen! 
Stellungnahme: Die Reinigungszuständigkeit war und ist auf die Anlieger übertragen. 
Anlieger*innen können die Reinigungszuständigkeit über die Homepage der AWB un-
ter www.awbkoeln.de / Service + Beratung /  Download / Satzung einsehen.  
- Lohmarer Str. vor der Grundschule im Sommer liegt immer Müll, die Raben holen den Müll 
teilweise aus den Mülleimer. Kann man diese eventuell mit Deckel versehen?  
Stellungnahme: Für die Papierkörbe im öffentlichen Straßenland gibt es keine Raben-
deckel. Lediglich das Papierkorbmodell, die in Grünanlagen/auf Spielplätzen aufge-
stellt sind, können mit dem gewünschten Deckel nachgerüstet werden. 
- Kreuzung Odenwaldstr./Lüderichstr. verursacht Verkehrsstörung, Kreuzung 
Lohmarer Str./Odenwaldstr. genau so, eventuell dort über eine Verkehrslösung 
nachdenken wie z.B. Einbahnstr. 
Stellungnahme wird nachgereicht. 
- große LKW's die zum Recyclinghof (an der Gottfried-Hagener-Str) wollen, fah-
ren von der Gremberger Str. über die Selingenthaler Str., Lohmarer Str., Oden-
waldstr zum Recyclinghof, es ist sehr eng und eine Frage der Zeit bis etwas be-
schädigt wird. Können Sie dort eventuell eine Beschilderung aufstellen für ei-
nen LKW besserern befahrbaren Weg? 
Stellungnahme wird nachgereicht. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an Frau     oder mich 
wenden. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2581/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.10.2025
Erstellt
19.08.2025 12:07