2581/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Situation in Humboldt/Gremberg“, Aktenzeichen 05/24 S
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Anlage 2 - Eingabe
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1 Von: Gesendet: An: Betreff: Beschwerde Humboldt/Gremberg Anlagen: 20230710_150540.jpg; Gehweg Lohmarer Str zu Gremberger Str..jpg; IMG-20240107-WA0000.jpg Sehr geehrte Damen und Herren, i n den letzten Jahren hat sich leider die allgemeine Lebenssituation im Stadtteil Humboldt/Gremberg in mehreren Punkten zum negativen gewendet. Wir haben das Gefühl, dass unser Stadtteil bei Ihren Kontrollen vernachlässigt wird. Da immer an den gleichen Orten verschiedene Mängel nicht behoben werden. Wir kennen die Seite "Sag's uns" oder "AWB wilden Müll" melden. Wir denken an manchen Orten ist nicht nur ein einmaliges kontrollieren bzw. sauber machen nötig, sondern eine ständige Kontrolle mit eventuellen Strafen für die Verursacher. Hier eine kleine Auflistung unserer Punkte. - Gehweg zwischen Lohmarer Str. und Gremberger Str. ist fast immer mit Müll verdreckt (siehe Anhang), bitte häufiger reinigen lassen bzw. Mülltonnen dort aufstellen! - Ungenügende Beleuchtung an der Gottfried-Hagen-Str 2,4,6, kann man dort ggf. die Beleuchtung erweitern? - Lohmarer Str. vor der Grundschule im Sommer liegt immer Müll, die Raben holen den Müll teilweise aus den Mülleimer. Kann man diese eventuell mit Deckel versehen? - Es gibt Stellen wo immer Wildmüll abgeladen wird z.B. vor Lohmarer Str.9 und 13, was schlagen Sie als Lösung vor? - Spielplatz an der Seligenthaler Str. ist oft stark verschmutzt, kann man diesen öfter reiningen lassen? - Verkehrssituation vor der Grundschule Lohmarer Str. zu Schulbeginn ca. 8Uhr, anrasende Autos, länger stehende Autos trotz Parkverbot usw... können Sie zu Schulbeginn/ende kontrollieren - die Roddergasse an der Seligenthaler Str. sollte für den Busverkehr vorgesehen sein, leider wird diese auch von anderen Verkehrteilnehmer genutzt, dadurch wird der Verkehr behindert (meistens morgens gegen 7-8:30Uhr und 16-18Uh) können Sie dies vermehrt kontrollieren? - Kreuzung Odenwaldstr./Lüderichstr. verursacht Verkehrsstörung, Kreuzung Lohmarer Str./Odenwaldstr. genau so, eventuell dort über eine Verkehrslösung nachdenken wie z.B. Einbahnstr. - an der Grafitiwand Odenwaldstr. liegen seit langem dicke Farb/Wandschichten auf dem Weg, können Sie diese bitte schnellsmöglich beseitigen lassen? - Im Sommer haben wir in der Lohmarer Str. (und Umgebung) immer eine Fliegenplage, es ist unmöglich auf der Terasse/Balkon zu sitzen geschweige zu essen. Es wäre schön sich diesem Problem auch anzunehmen, dieses wurde schon öfter die letzten Jahre der Stadt gemeldet. siehe Foto, die Fliegenmenge im Behälter ist von weniger als 1 Woche - Die drei Bäume vor dem Haus Lohmarer Str.9 sind sehr groß und kommen bei Starkwind an die Dächer der Häuser, können Sie diese bitte kürzen bzw. bei schneiden? - viele Straßen in Humboldt/Gremberg haben teilweise große Schlaglöcher, können Sie diese Schäden bitte beseitigen? - große LKW's die zum Recyclinghof (an der Gottfried-Hagener-Str) wollen, fahren von der Gremberger Str. über die Selingenthaler Str., Lohmarer Str., Odenwaldstr zum Recyclinghof, es ist sehr eng und eine Frage der Zeit bis etwas beschädigt wird. Können Sie dort eventuell eine Beschilderung aufstellen für einen LKW besserern befahrbaren Weg? Über eine Rückmeldung mit Lösungsvorschlägen würden wir uns freuen. Für ein persönliches Gespräch wären wir bereit. Mit freundlichen Grüßen 2
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 2581/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Situation in Humboldt/Gremberg„, Aktenzeichen 05/24 S Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob an Kreuzung Lohmarer Str./Odenwaldstr eine Einbahnstraße eingerichtet wer- den kann. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Verkehrserhebungen und Verkehrsbeobachtungen im genannten Bereich durchzuführen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf die meisten Punkte der Eingabe wurden bereits im Antwortschreiben eingegangen. Nach- folgend erhalten Sie die Stellungnahmen zu den noch offenen Punkten: - Kreuzung Odenwaldstr./Lüderichstr. verursacht Verkehrsstörung, Kreuzung Lohmarer Str./Odenwaldstr. genau so, eventuell dort über eine Verkehrslösung nachdenken wie z.B. Einbahnstr. Die Örtlichkeiten liegen in einer Tempo 30-Zone und sind StVO-konform ausgewiesen. Der Verwaltung liegen bislang keine Hinweise auf Unfallhäufungen in diesem Bereich vor. Zur Prüfung der gewünschten Einbahnstraßenregelung ist ein Beschluss der Bezirksvertre- tung Kalk erforderlich. - große LKW's die zum Recyclinghof (an der Gottfried-Hagener-Str) wollen, fahren von der Gremberger Str. über die Selingenthaler Str., Lohmarer Str., Odenwaldstr zum Recyclinghof, es ist sehr eng und eine Frage der Zeit bis etwas beschädigt wird. Können Sie dort eventuell eine Beschilderung aufstellen für einen LKW besserern befahrbaren Weg? Die LKWs, die den Metallhandelsbetrieb in der Gottfried-Hagener Straße anfahren, müssen die Route über die Rolshover Straße und umgekehrt nehmen, da für die Lüderichstraße ein Durchfahrtsverbot für LKW nach Zeichen 253 StVO angeordnet ist. Der Wunsch nach verkehrslenkenden Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkeh- ren in den genannten Straßen kann berechtigt sein, jedoch sind zur Bewertung der beiden Sachverhalte entsprechende Verkehrserhebungen und Verkehrsbeobachtungen erforderlich. Hierfür bedarf es eines politischen Beschlusses. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe Anlage 3 Antwortschreiben der Verwaltung
Anlage 3 - Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/4 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 05/24 20.12.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Situation in Humboldt/Gremberg“, Aktenzeichen 05/24 S Sehr geehrter Herr , sehr geehrte Frau , sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer im Betreff genannten Eingabe hatte ich Ihnen mit Eingangsbestätigung vom 24.01.2024 mitgeteilt, dass ich Ihr Anliegen an die zuständigen Fachämter zur Prü- fung weitergeleitet habe. Die Stellungnahmen der Fachämter liegen mir nun weitge- hend vor, sodass ich Ihnen diese zu den jeweiligen Fragestellungen weitergeben kann. Die noch ausstehenden Stellungnahmen werden nachgereicht. - Es gibt Stellen wo immer Wildmüll abgeladen wird z.B. vor Lohmarer Str.9 und 13, was schlagen Sie als Lösung vor? Stellungnahme: Im Kölner Stadtgebiet sind jegliche Verunreinigungen nach § 3 Absatz 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) verboten. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwi- derhandlung ist gemäß § 33 Absatz 1 Nr. 1 KSO eine Ordnungswidrigkeit, die mit ei- nem Bußgeld geahndet werden kann. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln bestreift das innerhalb des Stadtgebietes, um solche Zuwiderhandlungen zu ahnden und unter an- derem die Einhaltung der Kölner Stadtordnung zu kontrollieren. Die besondere Her- ausforderung in Bezug auf das Ahnden von Vermüllungen ist, dass die Ordnungs- dienstkräfte diese Ordnungswidrigkeit beobachten müssen. Die betroffene Person muss „auf frischer Tat“ beobachtet werden. Dem Ordnungsdienst der Stadt Köln liegt kein erhöhtes Beschwerdeaufkommen in Bezug auf Vermüllung für die Lohmarer Straße vor. Sollten akute Verstöße auch im Zusammenhang mit anderen Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, sich an das Servicetelefon des Ordnungsdienstes unter 0221 / 221-32000 Seite 2/4 zu wenden. Weitere Informationen zum Servicetelefon sind auf der Website der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20153/index.html zu finden. Wenn der Beschwerdeführung die verursachende Person bekannt ist, kann durch die Beschwerdeführung eine Fremdanzeige bei der Bußgeldstelle erstattet werden (buss- geldstelle@stadt-koeln.de). Hierzu sind Angaben zum*zur Störer*in sowie zu den Tat- daten (Datum, Uhrzeit, Tatort) und zum Tathergang erforderlich. Des Weiteren werden auch Angaben über die Person benötigt, die die Fremdanzeige erstattet, da diese im späteren Verfahren als Zeuge / Zeugin benannt werden kann. Die Zeugenaussage kann Grundlage eines möglichen Ordnungswidrigkeitsverfahrens sein. Das bedeutet, dass die anzeigenerstattende Person zumindest in einem möglichen Einspruchsver- fahren als bezeugende Person vom Gericht geladen werden kann. - Verkehrssituation vor der Grundschule Lohmarer Str. zu Schulbeginn ca. 8Uhr, anrasende Autos, länger stehende Autos trotz Parkverbot usw. können Sie zu Schulbeginn/ende kontrollieren Stellungnahme: Die Verkehrssituation an der Grundschule Lohmarer Straße wird vom Verkehrsdienst der Stadt Köln regelmäßig kontrolliert. Bei festgestellten Verstößen werden entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Eine Geschwin- digkeitsüberwachung kann aufgrund der kurzen Strecke an der Lohmarer Straße und fehlenden Mindestanforderungen an eine Messstrecke vom Verkehrsdienst der Stadt Köln nicht vorgenommen werden. Hier müsste die Polizei entsprechende Kontrollen durchführen. - die Roddergasse an der Seligenthaler Str. sollte für den Busverkehr vorgese- hen sein, leider wird diese auch von anderen Verkehrsteilnehmer genutzt, dadurch wird der Verkehr behindert (meistens morgens gegen 7-8:30Uhr und 16-18Uh) können Sie dies vermehrt kontrollieren? Stellungnahme: An der Roddergasse / Seligenthaler Straße ist ein Verkehrszeichen 250 mit dem Zusatz „Linienbusse und Radfahrer frei“ angebracht. Dem Verkehrs- dienst der Stadt Köln ist es nur möglich, Fahrzeugen eine Verwarnung auszustellen, die in dem genannten Bereich parken. Eine Missachtung dieser Beschilderung durch Befahren dieser Strecke wäre ausschließlich durch die Polizei zu ahnden. - Kreuzung Odenwaldstr./Lüderichstr. verursacht Verkehrsstörung, Kreuzung Lohmarer Str./Odenwaldstr. genau so, eventuell dort über eine Verkehrslösung nachdenken wie z.B. Einbahnstr. Stellungnahme: Die Lüderichstraße / Odenwaldstraße wird - im vom Verkehrsdienst der Stadt Köln im Rahmen der personellen Möglichkeiten - regelmäßig bestreift. In Eckbereichen parkende Fahrzeuge werden verwarnt und nach eingehender Prü- fung der Verhältnismäßigkeit werden auch Sicherstellungen durchgeführt. -viele Straßen in Humboldt/Gremberg haben teilweise große Schlaglöcher, kön- nen Sie diese Schäden bitte beseitigen? Stellungnahme: Die Beseitigung von Schlaglöchern ist für die Stadt Köln eine Haupt- aufgabe. Die Schlaglochbeseitigung wird daher fortlaufend betrieben, wobei die Behe- bung von Straßenschäden nach sachlicher Priorität ganzjährig erfolgt. Zum einen sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs im Amt für Verkehrsma- nagement derzeit mit voller Personalstärke unterwegs, um der städtischen Verkehrssi- cherungspflicht nachzukommen. Sie kümmern sich verstärkt um die Beseitigung der bekannten und gemeldeten Straßenschäden. Diese werden mit Heiß- oder Kaltasphalt Seite 3/4 geschlossen. Im gewöhnlichen Dienstalltag sind damit stadtweit 35 Mitarbeitende be- traut. Zusätzlich sind bereits externe Firmen im Auftrag der Stadt Köln im Einsatz, um das Schadensaufkommen der Straßen-, Geh- und Radwege in den Griff zu bekommen. Aufgrund der Schadensfülle sind die externen Firmen mittlerweile ganzjährig im Auf- trag der Stadt Köln mit im Einsatz. Die Beseitigung der Schäden wird über das lau- fende Jahr andauern. Eine Erhöhung der Firmenanzahl, je nach Verfügbarkeit, ist be- reits durchgeführt worden. Die Schadstellen werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen priorisiert. Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar besei- tigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßen- instandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Größere Schädigungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen der Abteilung „Straßenbau“ des Amtes für Straßen und Radwegebau bearbeitet und in die Planungen zur großflächigen Sanierung mit einbezogen. Größere Sanierungs- und In- standsetzungsarbeiten von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen zur dauerhaften Straßenunterhaltung und -erhaltung werden über das Amt für Straßen und Radwegebau jahreszeitunabhängig durchgeführt. Im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung werden auch die Straßen in Köln-Hum- boldt/Gremberg ordnungsgemäß durch den Straßenkontrolldienst des städtischen Bauhofes überwacht. Identifizierte Schäden werden im Rahmen der gesetzlichen Vor- gaben beseitigt. Es bleibt festzuhalten, dass der Bauhof des Amtes für Verkehrsma- nagement eine reine punktuelle Schadensbeseitigung im Sinne der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchführt. Größere Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen werden, soweit bekannt, falls massive Schädigungen aufgetreten sind über die Abteilung des Stra- ßenausbaus im Amt für Straßen und Radwegebau bearbeitet. Maßnahmen werden im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung abgearbeitet. Hiervon sind auch die Straßen in Köln-Humboldt/Gremberg betroffen. So wird z.B. eine größere Sanierung an der Gremberger Straße und der Rolshover Straße zeitnah erfolgen. - Ungenügende Beleuchtung an der Gottfried-Hagen-Str 2,4,6, kann man dort ggf. die Beleuchtung erweitern? Stellungnahme: Nach Rücksprache mit der Rheinenergie ist dieser Bereich an den Häusern entlang normgerecht ausgeleuchtet. Nichtsdestotrotz wurde die Langfeldleuchte vor der Gottfried-Hagen-Straße 6 durch eine LED-Leuchte ersetzt. Zusätzlich wird bei den drei Leuchten in der Gottfried-Ha- gen-Straße 2-6 die Dimmung ausgesetzt. -Die drei Bäume vor dem Haus Lohmarer Str.9 sind sehr groß und kommen bei Starkwind an die Dächer der Häuser, können Sie diese bitte kürzen bzw. bei schneiden? Stellungnahme: Nach der Regelkontrolle durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurden Baumpflegerische Maßnahmen veranlasst. - Spielplatz an der Seligenthaler Str. ist oft stark verschmutzt, kann man diesen öfter reiningen lassen? Seite 4/4 Stellungnahme: Der Spielplatz ist im Reinigungsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) enthalten. Eine übermäßige Verschmutzung konnte seitens des städtischen Gärtnermeisters bisher nicht festgestellt werden. - an der Grafitiwand Odenwaldstr. liegen seit langem dicke Farb/Wandschichten auf dem Weg, können Sie diese bitte schnellsmöglich beseitigen lassen? Stellungnahme: Die Graffitiwand verläuft zum Teil durch eine städtische Grünanlage. Auch hier wurde die AWB darum gebeten, etwaige Farbreste oder Putz im Rahmen der Grünflächenreinigung zu entfernen. - Gehweg zwischen Lohmarer Str. und Gremberger Str. ist fast immer mit Müll verdreckt (siehe Anhang), bitte häufiger reinigen lassen bzw. Mülltonnen dort aufstellen! Stellungnahme: Die Reinigungszuständigkeit war und ist auf die Anlieger übertragen. Anlieger*innen können die Reinigungszuständigkeit über die Homepage der AWB un- ter www.awbkoeln.de / Service + Beratung / Download / Satzung einsehen. - Lohmarer Str. vor der Grundschule im Sommer liegt immer Müll, die Raben holen den Müll teilweise aus den Mülleimer. Kann man diese eventuell mit Deckel versehen? Stellungnahme: Für die Papierkörbe im öffentlichen Straßenland gibt es keine Raben- deckel. Lediglich das Papierkorbmodell, die in Grünanlagen/auf Spielplätzen aufge- stellt sind, können mit dem gewünschten Deckel nachgerüstet werden. - Kreuzung Odenwaldstr./Lüderichstr. verursacht Verkehrsstörung, Kreuzung Lohmarer Str./Odenwaldstr. genau so, eventuell dort über eine Verkehrslösung nachdenken wie z.B. Einbahnstr. Stellungnahme wird nachgereicht. - große LKW's die zum Recyclinghof (an der Gottfried-Hagener-Str) wollen, fah- ren von der Gremberger Str. über die Selingenthaler Str., Lohmarer Str., Oden- waldstr zum Recyclinghof, es ist sehr eng und eine Frage der Zeit bis etwas be- schädigt wird. Können Sie dort eventuell eine Beschilderung aufstellen für ei- nen LKW besserern befahrbaren Weg? Stellungnahme wird nachgereicht. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an Frau oder mich wenden. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2581/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.10.2025
- Erstellt
- 19.08.2025 12:07