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Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 - Baumfällung von zwei Akazienbäume - Sanierung des Paulusplatzes -
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23 02.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0075 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung von zwei Akazienbäume - Sanierung des Paulusplatzes - Vorlage vom: 15.02.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Fällung von zwei nach der Baumschutzsatzung geschützter Bäume zu. 2. Die Maßnahme ist im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt finanziert. Anlagen: Lageplan Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 15.02.2011 : Im Rahmen einer Baumaßnahme -Sanierung des Paulusplatzes- wird die Instandsetzung der Parkanlage mit Freitreppe durchgeführt. Bereits in der Vorplanungsphase wurde ein Gutachten vom Planungsbüro Rittmannsperger Architekten erstellt, welches die Grundlage zum Konzept bildet. Im Bereich des Freitreppenaustrittes wurden nach dem 2. Weltkrieg zwei Akazienbäume gepflanzt, deren Wurzelwerk mit dazu beitrug, den Unterbau der Treppe zu zerstören. Diese beiden Akazien waren in der ursprünglichen Planung nicht vorhanden und sollen im Zuge des Instandsetzungskonzeptes auch wieder entfernt werden. ( Historisches Bild) Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt abgestimmt und Teil des Gutachtens. Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des Baumbestandes vom 01.01.1984 ist der Beschluss des Magistrats erforderlich. Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme. Darmstadt, 14.02.2011 65-12-07 ls/kn Nst.: 2678 Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0075
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.02.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00