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2011/0075

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 - Baumfällung von zwei Akazienbäume - Sanierung des Paulusplatzes -

Magistratsvorlage 15.02.2011

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2011/0075

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23 02.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0075 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984; 
Fällung von zwei Akazienbäume 
- Sanierung des Paulusplatzes - 
 
Vorlage vom: 15.02.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung von zwei nach der Baumschutzsatzung  geschützter Bäume zu.  
 
2. Die Maßnahme ist im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement Darmstadt finanziert. 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 15.02.2011 : 
 
 
 
 
Im Rahmen einer Baumaßnahme -Sanierung des Paulusplatzes- wird die Instandsetzung der 
Parkanlage mit Freitreppe durchgeführt.  
 
Bereits in der Vorplanungsphase wurde ein Gutachten vom Planungsbüro Rittmannsperger 
Architekten erstellt, welches die Grundlage zum Konzept bildet.  
 
Im Bereich des  Freitreppenaustrittes wurden nach dem 2. Weltkrieg zwei Akazienbäume gepflanzt,  
deren Wurzelwerk mit dazu beitrug, den Unterbau der Treppe zu zerstören.  
Diese beiden Akazien waren in der ursprünglichen Planung nicht vorhanden und sollen im Zuge des 
Instandsetzungskonzeptes auch wieder entfernt werden. ( Historisches Bild) 
 
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt abgestimmt und Teil des Gutachtens. 
 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
Baumbestandes vom 01.01.1984 ist der Beschluss des Magistrats erforderlich.  
 
Die Finanzierung erfolgt aus der Baumaßnahme. 
 
 
 
 
Darmstadt,      14.02.2011 
 65-12-07 ls/kn Nst.: 2678 
 
 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0075
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.02.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00