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AN/1930/2022

Absolutes Halteverbot auf der Vorgebirgsstraße durch Fahrradspur

Anfrage nach § 4 BV2 (CDU) 31.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.11.2022, TOP 7.2.6

Anfrage (CDU BV2)

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Anfrage (CDU BV2)

4676 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1930/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 
Absolutes Halteverbot auf der Vorgebirgsstraße durch Fahrradspur 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
In der Sitzung am 29. August präsentiere die Verwaltung eine Planung zur Umgestal-
tung der Vorgebirgsstraße in Rahmen einer aktuellen Stunde. 
 
Daraus resultieren einige Fragen, um deren Beantwortung die CDU-Fraktion bittet. 
 
1. Die Verwaltung spricht von einem Drittel der Fahrten, die dann nicht mehr durch 
die Vorgebirgsstraße fahren werden, also zwischen 3000  und 5000 Fahrten pro 
Tag. Da dies kein Quellverkehr ist sondern Durchgangsverkehr, werden diese 
Fahrten über den ohnehin schon hoch belasteten Höninger Weg, die Rhöndorfer 
Straße und die Luxemburger Straße geführt. Im Durchschnitt bedeutet das einen 
zusätzlichen Weg von mindestens einem Kilometer. Auf das Jahr hochgerechnet 
werden also mindestens zwischen 800.000 km und 1,3 Millionen km zusätzlich 
gefahren. Wie ist dieser unnötige zusätzliche CO2- und Feinstaubausstoß zu 
rechtfertigen in Zeiten, wo Kohlekraftwerke – auch Braunkohlekraftwerke wieder 
hochgefahren werden müssen und es für Radfahrer eine hervorragende Alterna-
tive über einen gut ausgebauten, straßenunabhängigen Radweg durch den Vor-
gebirgspark wenige Meter parallel zu Vorgebirgsstraße gibt? 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln 
TOP:   7.2.6 
Sitzung 
D. BV2 am:  07.11.2022

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
2. Es wurde weiterhin  angeführt, dass eine Radspur von ca. 1000 Radfahrern täg-
lich genutzt werden wird. Das würde bedeuten, dass ca. jeder zweite Bewohner 
der Vorgebirgsstraße dann einmal am Tag mit dem Rad über die Vorgebirgsstra-
ße fährt. Davon ausgehend, dass der 95 % der Fahrten zwischen 07:00 Uhr und 
22:00 Uhr stattfinden würde, müssten dann in jeder einzelnen Stunde 63 Radfah-
rer zusätzlich die Vorgebirgsstraße benutzen, nicht nur in den Stoßzeiten sondern 
auch z.B. zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr oder zwischen 20:00 Uhr und 21:00 
Uhr.  Wie kommt die Verwaltung zu der Zahl von 1000 Fahrten täglich? Und wie 
viele Fahrten davon sind keine Verlagerung vom Radweg durch den Vorge-
birgspark und werden wirklich zusätzlich gemacht, für die das Auto stehen gelas-
sen wird? 
 
3. In der Bürgerinformation präsentierte die Verwaltung eine 4,1 km lange Radachse 
Ulrichgasse – Vorgebirgsstraße, die den Abschnitt vom Zollstockgürtel bis zum 
Höninger Platz beinhaltet. Abgesehen davon, dass die Realisierung dieses letz-
ten Abschnitts noch einmal weitere 30 Parkplätze kosten würde, stellt sich die 
Frage: Was ist für den Radfahrer sicherer, die Route über den gut ausgebauten 
Radweg durch den Vorgebirgspark ohne jede Ampel mit der Option, problemlos 
bis nach Rondorf fahren zu können, oder der Weg über die Vorgebirgsstraße, wo 
am Höninger Platz eine höchst problematische Situation mit dem Kreuzen der 
Stadtbahnlinie 12, zweier Buslinien und zwei vorfahrtsberechtigten Straßen die 
Weiterfahrt Richtung Militärring äußerst umständlich ist? 
 
4. In der Sitzung vom 11.11.2019 hat die BV Rodenkirchen die Verlängerung der Park-
zeiten auf der Vorgebirgsstraße beschlossen (AN/1541/2019). Das wäre von zwei 
Personen innerhalb einer Stunde machbar, nämlich durch den Austausch eines 
kleinen Zusatzschildes, das Verkehrszeichen 1040-31, am Verkehrszeichen 283, 
absolutes Halteverbot. Dann stünde da statt Werkstags von 7-10 und 16 bis 20 
Uhr nur noch werktags von 07:00 bis 10 Uhr. Warum schafft es die Verwaltung, 
sich ohne politischen Beschluss derart intensiv mit einem noch nicht beratenen 
Antrag – Umgestaltung der Vorgebirgsstraße - zu beschäftigen, ist aber nicht in der 
Lage, nach drei Jahren einen bereits mehrheitlich getroffenen Beschluss umzu-
setzen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski     gez. Heinzlmeier

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Industriestraße 161
  • Luxemburger Straße
  • Ulrichgasse
  • Höninger Weg
  • Höninger Platz
  • Rhöndorfer Straße
  • Zollstockgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/1930/2022
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (CDU)
Datum
31.10.2022
Erstellt
31.10.2022 12:37