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KRhR 11/2021

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 01. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 14. Mai 2021

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier 01.10.2021

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Nächste Beratung: Kommission Rheinisches Revier, Sitzung am 01.10.2021, TOP 3.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Niederschrift inkl Anlagen)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 01. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 14. Mai 2021)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Niederschrift inkl Anlagen)

121916 Zeichen

Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der 
1. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier des Regionalrats  
des Regierungsbezirks Köln 
am Freitag, 14. Mai 2021, 
10:45 Uhr bis 14:15 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln und via GoToMeeting 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorsitzender: 
Norbert Spinrath (SPD)

Tagesordnung und Beschlüsse 
TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung 5 
Die Kommission Rheinisches Revier  genehmigt die 
Tagesordnung. 
TOP 2 Mitunterzeichnung der Niederschrift 5 
Die Kommission Rheinisches Revier  benennt Franz -
Michael Jansen zum Mitunterzeichner der Niederschrift. 
TOP 3 a) Vorstellung der zuständigen Mitarbeiterinnen und  
Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln aus den  
Dezernaten 32, 34 und 35 5 
b) Bericht zum Stand der Umsetzung von Förderprogrammen 6 
Vortrag von ORR’in Gabriele Eucken 
(Bezirksregierung) 
TOP 4 Erstellung eines Fachbeitrages zur Einbindung des  
Rheinischen Reviers in die räumliche Entwicklung der  
gesamten Planungsregion Köln mit Grundzügen der  
künftigen Entwicklung des Rheinischen Reviers 9 
Vortrag von Robert Broesi und Prof. Peter Vieregge 
TOP 5 Vorstellung des Reviervertrages 13 
Mündlicher Bericht von Bodo Middeldorf, Geschäftsführer ZRR 
TOP 6 Anträge 
a) Antrag der Fraktion der GRÜNEN 16 
Qualitätskriterien für die Vergabe von Geldmitteln 
hinsichtlich WSP und Strukturentwicklung
 
Drucksache Nr.: RhR 4/2021

TOP 7 Anfragen 
a) Anfrage der CDU-Fraktion 18 
Förderbescheide für das Rheinische Revier 
Drucksache Nr.: RhR 1/2021 (NV) 
Die Kommission Rheinisches Revier  nimmt die Antwort 
zur Kenntnis. 
b) Anfrage der CDU-Fraktion 18 
Interkommunale Gewerbegebiete über die Grenzen 
des Regierungsbezirks Köln hinaus 
Drucksache Nr.: RhR 2/2021 (NV) 
Die Kommission Rheinisches Revier  nimmt die Antwort 
zur Kenntnis. 
c) Anfrage der CDU-Fraktion 19 
Die Leitentscheidung der Landesregierung für das 
Rheinische Revier und der laufende 
Regionalplanungsprozess
 
Drucksache Nr.: RhR 3/2021 (NV) 
Die Kommission Rheinisches Revier  nimmt die Antwort 
zur Kenntnis. 
TOP 8 Mitteilungen 
a) der Bezirksregierung 19 
b) des Vorsitzenden 19 
 
 
* * *

TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung 
(Aufgrund technischer Schwierigkeiten verzögert sich der ursprünglich anbe-
raumte Beginn der Sitzung von 10:30 Uhr auf 10:45 Uhr.) 
Vorsitzender Norbert Spinrath begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und 
stellt zunächst die form- und fristgerechte Einberufung zur heutigen Sitzung sowie die 
Beschlussfähigkeit fest. Sodann umreißt er kurz die Aufgaben der Kommission, also 
insbesondere den Kohleausstieg und den Strukturwandel nachhaltig zu organisieren 
und dafür gewaltige Finanzmittel zu kanalisieren. 
Die Kommission Rheinisches Revier genehmigt die Tagesord-
nung.  
TOP 2 Mitunterzeichnung der Niederschrift 
Die Kommission Rheinisches Revier  benennt Franz-Michael 
Jansen zum Mitunterzeichner der Niederschrift. 
TOP 3 a) Vorstellung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
Bezirksregierung Köln aus den Dezernaten 32, 34 und 35 
HD'in Vera Müller (Bezirksregierung) stellt kurz das Dezernat 32 und die Geschäfts-
stelle „Regionalrat und Braunkohlenausschuss“ vor.  
RBD’in Petra Hoff (Bezirksregierung) stellt sich und RBD Marco Schlaeger als De-
zernenten für die Steuerung des Prozesses zur Neuaufstellung des Regionalplans im 
Regierungsbezirk vor.  
RD'in Marion Haag (Bezirksregierung) stellt kurz das Dezernat 34 mit seiner Zustän-
digkeit für verschiedenste Förderprogramme sowie die „Koordinierungsstelle Förde-
rung Rheinisches Revier“ vor. 
ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung)  und RR’in Carolin Stollwerk (Be-
zirksregierung) stellen sich als Dezernentinnen der „Koordinierungsstelle Förderung 
Rheinisches Revier“ vor.

LRBD Andreas Schwerdt (Bezirksregierung) stellt kurz das Baudezernat vor, das 
neben der Städtebauförderung alle Baumaßnahmen aus EU -, Bundes- und Landes-
mitteln im Regierungsbezirk begleite. Er weist darauf hin, das Landesbauministerium 
reserviere von den 14  Milliarden Euro bis zum Jahr 2038 700 Millionen Euro für die 
Städtebauförderung, die von seinem Dezernat abgewickelt würden. 
ORBR Ralph Jakob (Bezirksregierung)  stellt sich als Anspre chpartner des Dezer-
nats 35 vor und bietet an, in einer der nächsten Sitzungen den bereits erwähnten Auf-
ruf zur Städtebauförderung vorzustellen. 
b) Bericht zum Stand der Umsetzung von Förderprogrammen  
Vortrag von ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung) 
ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung) trägt anhand der dem Protokoll beige-
fügten Präsentation „Bericht zum Stand der Umsetzung von Förderprogrammen“ vor.  
Dr. Reimar Molitor fragt nach dem Verlust zwischen den Volumina vom ersten Stern 
bis hin zur tatsächlichen Bescheidung. 
ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung)  antwortet, jedenfalls bislang sei noch 
kein Projekt an den skizzierten Hürden gescheitert. Die Bezirksregierung weise dabei 
in den ersten Gesprächen auf einen Eigenanteil von mindestens 10  % hin und versu-
che, auch in Zusammenarbeit mit den Landesressorts wirklich jede Fördermöglichkeit 
auszuschöpfen, denn die Bezirksregierung verfolge den Anspruch, alle ausgewählten 
Projekte in eine Förderung zu bringen. Dabei müssten selbstverständlich rechtli che 
Regelungen und insbesondere das Beihilferecht beachtet werden. Über den Landes-
arm könnten etwa ein Drittel der eingereichten Projektideen gefördert werden. 
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) möchte wissen, zu welchem Förderprogram-
men der Future Mobility Park gehöre. 
ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung) erläutert, da dieses Projekt aus meh-
reren Komponenten bestehe, sei es nicht einfach zu administrieren. Zum Investitions-
teil führe die Bezirksregierung Gespräche zur weiteren Abstimmung. 
Günter Weber (CDU) weist darauf hin, nach der Vergabe des zweiten Sterns durch 
die Zukunftsagentur beginne die Suche nach Förderzugängen zunächst in bestehen-
den Förderprogrammen, wobei die Mittel aus der Strukturförderung zusätzlich fließen 
sollten, sodass sie also nur ergänzend zur Verfügung stünden. Er bittet um Mitteilung, 
ob er mit dieser Darstellung richtig liege, und möchte wissen, ob die Bezirksregierung 
erst nach den Entscheidungen der Fachgremien im Bund und im Land und damit für 
die weitere Förderung zuständig sei.

Mit Blick auf inzwischen mehr als 100  Projektanträge wirft er die Frage auf, ob die 
Personalausstattung der Koordinierungsstelle tatsächlich ausreiche, um zeitnah wei-
terzukommen. 
ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung) führt aus, da die Projekte jetzt erst suk-
zessive in die Bewilligungsphase kämen, stehe das Erreichen der Belastungsgrenze 
für Ende des Jahres zu befürchten, sodass für das kommende Jahr ein deutlicher Per-
sonalzuwachs erforderlich werde. Die Landesregierung signalisiere bereits Priorität für 
weitere Einstellungen. Insbesondere die Dynamik der letzten Wochen mache dieses 
Erfordernis deutlich. 
Die Bezirksregierung werde in die Identifizierung des Förderzugangs eingebunden, 
sobald das federführende Landesminis terium Investitionen aus dem Landesarm ver-
mute. Zu diesem Zeitpunkt gebe die Bezirksregierung ihre Einschätzung ab und teile 
sonstige Anmerkungen mit. 
Bei der Zusätzlichkeit der Mittel handele es sich um ein normales Tatbestandsmerkmal 
im Zuwendungsrecht. Auf die Projekte im Rheinischen Revier sollten die zur Verfügung 
stehenden Strukturmittel einzahlen. Der Bund habe seine Programme nur für Akteure 
aus dem Rheinischen Revier aufgestockt. Auf Landesebene gebe es eine Rahmen-
richtlinie, die bei der Förderung vorrangig angewendet werden müsse, allerdings 
selbstverständlich nicht jeden Fall und jedes Zukunftsfeld im Rheinischen Revier ab-
bilden könne. Insofern werde die Bezirksregierung fachspezifische Richtlinien zur Kon-
kretisierung heranziehen. 
Michael Frenzel (SPD)  greift die erste Frage von Dr.  Reimar Molitor auf, die seiner 
Ansicht nach von der Sorge getragen werde, dass Potenzial von Vorhaben durch einen 
zu vielschichtigen Beurteilungs - und Genehmigungsprozess verloren gehe. Deshalb 
frage er nach, ob die Bezirksregierung nach Vergabe der drei Sterne den Antrag noch 
einmal prüfe oder mehr oder weniger automatisch bewillige. 
Bei der Vergabe von drei Sternen durch die ZRR handele es sich um einen vom Land 
vorgeschalteten Prüfprozess vor der eigentlichen Bewillig ung. Er möchte wissen, ob 
diese Systematik auch für die reine Verwendung von Bundesmitteln gelte und wie dies 
gegebenenfalls begründet werde. 
ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung) erläutert, die Bezirksregierung gehe im 
Rheinischen Revier insofern einen anderen Weg als bei sonstigen Förderungen, als 
die Projektauswahl in der Region stattfinden solle. Dies bilde sich auch in der Förder-
systematik des Bundes ab. Die Projektaufrufe fänden bei der ZRR und nicht beim Bund 
statt. Nach der dortigen Auswahl stünden damit auch Bundesförderprogramme offen, 
bei denen kein erneutes Auswahlverfahren mehr stattfinde. Dies funktioniere bereits 
sehr gut.  
Die Vergabe der Sterne diene also ausdrücklich dem Zweck, eine regionale Entschei-
dung zu treffen, sodass nach der dortigen Auswahl keine weitere inhaltliche, sondern

lediglich die reguläre Prüfung der Förderfähigkeit anhand der rechtlichen Rahmenbe-
dingungen stattfinde.  
Jens Sannig (GRÜNE) möchte wissen, ob sich die Vergabekriterien am europäischen 
Green Deal oder an den etwa in der Agenda 2030 formulierten Nachhaltigkeitskriterien 
orientierten. 
ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung) weist darauf hin, dies liege nicht in ih-
rem Zuständigkeitsbereich, denn die Vergabekriterien seien auf Ebene der Landesre-
gierung ausgearbeitet und im Aufsichtsrat festgelegt worden. Gleichwohl könne sie 
mitteilen, dass Nachhaltigkeitsziele für die Auswahl der Projekte unabdingbar seien. 
Rüdiger Bornhold (FW)  fragt nach der Einbindung der umfangreichen Arbeiten der 
Forschungsstelle Jülich. 
ORR’in Gabriele Eucken (Bezirksregierung)  meint, die meisten Projekte beträfen 
eher den Bereich „Forschung und Entwicklung“ und lägen damit nicht in ihrem Zustän-
digkeitsbereich.

TOP 4 Erstellung eines Fachbeitrages zur Einbindung des Rheinischen Re-
viers in die räumliche Entwicklung der gesamten Planungsregion Köln 
mit Grundzügen der künftigen Entwicklung des Rheinischen Reviers  
Vortrag von Robert Broesi und Prof. Peter Vieregge 
Robert Broesi trägt anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation „Leitbild Rhei-
nisches Revier – Zwischenergebnisse“ vor. 
Prof. Peter Vieregge trägt anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation „Wirt-
schaft Rheinisches Revier – Zwischenergebnisse“ vor. 
Michael Frenzel (SPD) fragt Robert Broesi nach strategischen Erkenntnissen der ver-
breiterten Betrachtung für das Kernrevier und ob es bereits Erkenntnisse zum strate-
gischen Ziel der Siedlungsentwicklung gebe, zumal er im Vortrag mit Blick auf die per-
spektivische Entwicklung der Region Defizite bei der täglichen Praxis der 
Planungsämter feststelle. Mit Blick auf die Forderung, nicht nur den Endzustand, son-
dern auch den Transformationsprozess selbst zur Grundlage für die Strategie zu ma-
chen, fragt er nach dem Leitbild für den Transformationsprozess. 
Robert Broesi unterstreicht, die Präsentation gebe einen Zwischenstand wieder. Die 
Zielbilder würden weiter verfeinert, um das Leitbild bis zum Sommer zu erstellen; erst 
danach könne er die gestellten Fragen wirklich beantworten. 
Antje Grothuis (GRÜNE) verweist auf die neue Leitentscheidung sowie die Entschei-
dung des Bundesverfassungsgerichts und mahnt mit Blick auf die dynamischen Pro-
zesse zur Vorsicht bei Vorfestlegungen, etwa bei der Verwendung von Karten aus dem 
Revierkonzept von RWE. Sie möchte wissen, inwiefern diese dynamischen Pr ozesse 
in den Analysen berücksichtigt würden. 
Die Sicherung von Vorratsflächen für Gewerbe mache viele naturschutzbedingte Aus-
gleichsmaßnahmen erforderlich. Deshalb und auch mit Blick auf die Naherholung 
müsse man auch an Vorratsflächen für den Naturschutz denken. Sie bittet die beiden 
Vortragenden um entsprechende Empfehlungen. 
Robert Broesi bestätigt, man befinde sich in einer sehr dynamischen Situation, wes-
halb auch sein Fachbeitrag viele Unsicherheiten beinhalte. In den nächsten Wochen 
werde er den weiteren Umgang mit der Bezirksregierung abstimmen, denn bis zur an-
visierten Fertigstellung Ende des Sommers seien vermutlich viele Punkte noch nicht 
geklärt. Deshalb werde er versuchen, aus den bisherigen Visionen die wichtigsten 
Punkte für die Neuaufstellung  des Regionalplans abzuleiten, um eine Grundlage für 
die weiteren Beratungen des Regionalrats zu geben.

Prof. Peter Vieregge erläutert, bei Gewerbeflächen gehe es zum einen um die Kli-
maneutralität und zum anderen um Flächen für Unternehmen. Durch Flächensparsam-
keit erhalte man sich Potenzial für die Zukunft, sodass man die frei werdenden Flächen 
etwa nicht nur an ein Amazon-Logistikzentrum vergeben dürfe. 
Mit Blick auf die Klimaneutralität brauche man möglicherweise einen neuen Typ der 
Gewerbeflächen, nämli ch klimaneutrale und nachhaltige Gewerbegebiete. Darüber 
hinaus werde ein Vorrat an Ausgleichsflächen für notwendige Eingriffe in die Natur 
benötigt, ohne den Klimaneutralität nicht erreicht werden könne. 
Günter Weber (CDU) stellt fest, dies gehe weit über  die bisherige Qualifizierung von 
Gewerbegebieten hinaus; in der Informationsveranstaltung in der letzten Woche habe 
Vera Müller bereits entsprechende Vorschläge der Bezirksregierung angekündigt. 
Prof. Peter Vieregge spreche wie der Entwurf des Wirtschafts- und Strukturprogramm 
von Sonderplanungszonen und Sonderwirtschaftszonen, die von vielen Stellen gefor-
dert würden. Deshalb wolle er wissen, wie diese Forderungen institutionell aufgegriffen 
würden, zumal es eine gesetzliche Regelung des Landes brauche. Letztlich müsse es 
darum gehen, diese Veränderungen auch wirklich auf den Weg zu bringen, also etwa 
über einen Antrag aus dem Regionalrat oder über die Landtagsfraktionen. 
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung)  berichtet von Gesprächen mit den Kommu-
nen, in denen die Bezirksregierung immer wieder habe mitteilen müssen, keine zu-
sätzlichen bedarfsgerechten Flächen ausweisen zu können; man befinde sich im stän-
digen Austausch mit der Landesplanungsbehörde. Sie appelliert an die Politik, diese 
Forderungen aufzugreifen und Klarheit zu schaffen und schlägt vor, diesen Punkt auf 
die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen. 
Regierungspräsidentin Gisela Walsken stellt fest, nicht die Bezirksregierung sei ge-
genwärtig am Zug, sondern der Landtag, der den gesetzlichen Rahmen vorgeben 
müsse. In einer Sondersitzung habe der Ältestenrat des Regionalrats mit breiter Mehr-
heit beschlossen, die Ausweisung von Sondergebieten zu unterstützen. Auch sie 
selbst habe Gespräche mit Landtagsabgeordneten aus dem Regierungsbezirk geführt. 
Sascha Solbach (SPD) unterstreicht die Komplexität der anstehenden Herausforde-
rung. Er fragt Prof.  Peter Vieregge, ob die bisherige Förderung letztlich an der wirt-
schaftlichen Realität und den bereits bestehenden Stärken im Rheinischen Revier vor-
beigehe, indem man zu sehr nach neuen wirtschaftlichen Ankern suche. 
Er hält es für wichtig, nicht nur von einer Sonderwirtschaftszone, sondern auch von 
einer Sonderplanungszone zu sprechen, um nicht die tarifliche Beschäftigung auszu-
hebeln. Wenn man wirklich erreic hen wolle, dass sich in diesem Jahrzehnt und der 
disruptiven Situation Neues entwickele, dürfe man den Bürgern nicht auf den Füßen 
stehen.

Prof. Peter Vieregge betont, man dürfe die bereits vorhandenen Kompetenzen und 
Unternehmen nicht vernachlässigen, die heute und auch in der Zukunft Arbeitsplätze 
schafften. Gleichwohl müsse man parallel weit in die Zukunft planen, weshalb man 
auch an Produkte denken dürfe, die vielleicht erst in zehn Jahren Arbeitsplätze schaff-
ten. Das Zukunftsprogramm spreche beispielsw eise von der Zukunftsfabrik Papier, 
was zu den regionalen Kompetenzen passe. Allerdings sollten sich 80 Papier- und 
Pappeunternehmen in der Region anschließen, die bereits jetzt schon Probleme hät-
ten. 
Genauso wenig, wie es die Menschen im Revier aushalten könnten, 40 Jahre lang auf 
einen vollgelaufenen See zu warten, reiche es auch nicht aus, auf Forschungsprojekte 
zu warten, die gar nicht ausreichende Arbeitsplätze schaffen könnten, weil dies nir-
gendwo auf der Welt gelinge. 
Ralf Woelk stört sich an der seiner Ansicht nach euphorischen Darstellung der Textil-
industrie, da es im Rheinischen Revier gar keine reine Textilindustrie mehr gebe, so-
dass man nur noch von Nischenbranchen sprechen könne. Danach fragt er Robert 
Broesi, welche Infrastruktur zwischen den Tagebauen er konkret vermisse. 
Robert Broesi antwortet, mit Blick auf die drei Visionen für die Tagebaue fehlten grüne 
Infrastruktur, Straßen und vor allem digitale Infrastruktur. 
Prof. Peter Vieregge gibt zu bedenken, man müsse zwischen den Kompetenzen und 
der Substanz unterscheiden. Bestimmte Branchen seien in der Bundesrepublik so sel-
ten, dass schon ein einziges Unternehmen zu einer enormen Konzentration am Stand-
ort führe. 
Die Schließung von Unternehmen werde vor Ort sehr stark wahrgenommen, dabei 
aber völlig außer Acht gelassen, wie stark die Branche trotzdem noch vertreten sei. So 
gebe es in der Textilbranche noch mindestens 2.000 Beschäftigte in den Kernregio-
nen 1 und 2 mit einer guten Entwicklung. Dabei spreche man nicht über Kleidung, de-
ren Produktion in Deutschland sicher keine Zukunft habe, sondern über hochtechni-
sche Produkte wie etwa über Geotextilien, wobei es sich um einen der stärksten 
Industriebereiche der Region handele. 
Dr. Stephan Cuypers betont eingangs die Vernetzung seines Verbandes mit allen 
Unternehmen in der Region. Insbesondere mit Blick auf die bundesweiten Stärken der 
Region spreche ihm Prof.  Peter Vieregge aus der Seele. Schon mit geringen Mitteln 
und der effektiveren Nutzung der bereits zur Verfügung stehenden Instrumente könn-
ten die Strukturen und Industriearbeitsplätze in der Region schon seit Jahren gestärkt 
werden. Unproblematische wasserrechtliche Standardgenehmigungsverfahren durch 
die Bezirksregierung Köln dauerten mitunter aber mehr als fünf Jahre, was insbeson-
dere ausländische Unternehmen abschrecke. 
Darüber hinaus würden in letzter Zeit ständig neue Anforderungen wie die Filterreini-
gungsstufen aufgestellt, was Investitionen erforderlich machte, die bislang nicht durch

Fördermittel gedeckt würden. Dies betreffe auch die Firm en, die Prof. Peter Vieregge 
in seiner Präsentation als maßgebliche Stützen für die Region dargestellt habe, selbst 
wenn sie innerhalb kürzester Zeit von Braunkohlefeuerung auf Gasfeuerung umstellen 
müssten. Deshalb müsse man sich im Strukturwandelprozess zunächst mit diesen 
Fragen befassen und bei der Regionalplanung dann an die Ergebnisse von Prof. Peter 
Vieregge anknüpfen, um die Bestandsunternehmen in der Region mit Ausbaupotenzial 
zu stärken. 
Prof. Peter Vieregge verweist auf die internationalen strategischen Gesellschafter in 
der Region, bei denen die Muttergesellschaft also nicht im Rheinischen Revier sitze. 
Gerade hier halte er es für enorm wichtig, mit Standortvorteilen wie etwa die umwelt-
technische Behandlung von Abwässern durch deutsche Spitzentechnologie, die zu ei-
ner Vereinfachung der Genehmigungsverfahren führe, Anreize zu schaffen, die nie-
mand sonst bieten könne. 
Dr. Stephan Cuypers verweist mit Blick auf einen aktuellen Vorgang auf drei Sonder-
probleme, nämlich die ökologische Durchgängigkeit, bei der Investitionen in Millionen-
höhe gefördert würden, die Umstellung von Braunkohle auf Gas, bei der zunächst ge-
klärt werden müsse, ob überhaupt Gas zur Verfügung stehe, sowie die gegenwärtigen 
und zukünftigen Kosten für die Abwasserentsorgung mit Blick  auf die vierte Reini-
gungsstufe, für die es bislang keine Fördermittel gebe. 
Er resümiert, auf der einen Seite gebe es im Rheinischen Revier also ganz hervorra-
gende Standortvoraussetzungen, aber auf der anderen Seite würden in vielen Berei-
chen Sonderleistungen der Unternehmen erwartet, für die durchgreifende Lösungsan-
sätze noch fehlten. Einige dieser Probleme könnten mit bereits bestehenden 
Instrumenten behoben werden, aber es gelte auch, darüber nachzudenken, welche 
Sonderleistungen in Zukunft vom Standort erwartet würden. 
Prof. Peter Vieregge spricht von Basics bei der Erhaltung von Kompetenzen. Umwelt-
auflagen hätten zum einen immer ihre Gründe und stellten zum anderen Chancen für 
die Umwelttechnik dar, zumal Deutschland einer der größten Exporteure von Umwelt-
technik sei und damit in der Lage sein sollte, die Herausforderungen der Klimaneutra-
lität auch in Bezug auf Wasser zu meistern und am Ende ein Produkt vermarkten zu 
können. 
In einem Reallabor könnte man Musterlösungen schaffen, denn bei der Chemie- , Pa-
pier- und Ernährungsindustrie im Rheinischen Revier handele es sich nicht nur um 
energieintensive, sondern vor allem um wasserintensive Industrie; aus diesem Grund 
hätten sie sich gerade im Rheinischen Revier entlang der Flüsse angesiedelt. 
(Unterbrechung der Sitzung von 13:02 Uhr bis 13:13 Uhr)

TOP 5 Vorstellung des Reviervertrages  
Mündlicher Bericht von Bodo Middeldorf, Geschäftsführer ZRR 
Bodo Middeldorf (ZRR) betont eingangs, die Zukunftsagentur betrachte die Kommis-
sion Rheinisches Revier als eine der wichtigsten politischen Begleitrunden und freue 
sich auf eine sehr enge Zusammenarbeit, für die er auch persönlich unmittelbar zur 
Verfügung stehe.  
Auch die Zukunftsagentur entwickele sich dynamisch: In der Vergangenheit sei es vor 
allem um die Konzeption der inhaltlichen Ausgestaltung des Strukturwandels etwa 
durch den Reviervertrag sowie insbesondere durch das Wirtschafts - und Strukturpro-
gramm gegangen, bei der sie von den sechs Revierknoten unterstützt werde.  
Mit der kommenden Phase werde sich die Zukunftsagentur stärker der Frage zuwen-
den, wie man Projektantragsteller intensiver begleiten, gute Projekte in der Region an-
bahnen und Projekte miteinander koordinieren könne. Zukünftig wolle sie als Sachver-
walterin der Interessen die Stimme der Region sowie Dienstleisterin und Servicestelle 
werden. 
Die Auswahl der Projekte erfolge insbesondere in verschiedenen Aufrufen des Regel-
programms nach einem Kriterienraster, das Aufsichtsrat und Gesellschafterversamm-
lung in ihrer letzten Sitzung gegenüber dem Entwurf modifiziert und beschlossen hät-
ten. Dabei gehe es vor allen Dingen um die Passgenauigkeit zum Wirtschafts - und 
Strukturprogramm als Voraussetzung für die Förderfähigkeit, aber auch um den Erhalt 
und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie um die Diversifizierung 
der Wirtschaftsstruktur und die Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts.  
Alle Projekte müssten im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Deutschen Nach-
haltigkeitsstrategie stehen und die demografische Entwicklung berücksichtigen. Auch 
müsse ein Projekt Wirkung auf den gesamten Raum entfalten, wohingegen manches 
Projekt der ersten Phase vermutlich eher zu punktuellen Entwicklungen führen dürfte. 
Selbstverständlich handele es sich beim Forschungszentrum Jülich und der RWTH 
wie auch bei anderen Institutionen um wichtige Partner, die relativ schnell zu guten 
Projektideen und qualifizierten Anträgen kämen. Zukünftig werde man alle Projek-
tideen daraufhin betrachten, ob sie auch tatsächlich die Zusammenarbeit mit Unter-
nehmen in der Region anstrebten, und zwar in verbindlicher Form. 
Gegenüber Land und Bund habe die Zukunftsagentur bereits ihren Anspruch formu-
liert, dass der Bund im Sinne der vollständigen Transparenz bei der Projektauswahl 
alle Vorhaben, denen er zustimmen wolle, in jedem Fall in die Gremien der Zu-
kunftsagentur einspeise, die sich damit dann befassen könnten. Auch hier dürfe der 
Grundsatz nicht durchbrochen werden, dass die Region letztlich am besten wisse, was 
für den Strukturwandel gut sei. 
Zum Revierpakt führt er aus, man verfolge den Anspruch, bis zum Jahr 2030 wichtige 
Weichenstellungen für den Strukturwandel vorzunehmen, um die Region damit in ei-

nen sich anschließend selbsttragenden Prozess zu überführen, denn selbstverständ-
lich werde der Strukturwandel nicht bis zum J ahr 2030 abgeschlossen sein. Tatsäch-
lich dürfte es sich um eine Aufgabe für zwei Generationen handeln, was eine auch 
spätere Unterstützung durch Land und Bund erforderlich mache. Zunächst gehe es 
aber darum, den Menschen, die sehr schnell von den ersten Entscheidungen zum 
Rheinischen Revier betroffen würden, rasch eine echte Perspektive zu bieten. 
Als Grundsätze führt er auf, wegfallende Arbeitsplätze mindestens zu kompensieren 
bzw. noch mehr auch in Zukunft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen, wegfal-
lende Wertschöpfung und wegfallende Wertschöpfungsketten zu ersetzen, ein attrak-
tives Lebensumfeld zu schaffen und das Rheinischen Revier mit Blick auf Klimaneut-
ralität und Energiewende zu einer Vorzeigeregion umzubauen. 
Bis 2028 solle 1 GW aus erneuerbaren Energien bereitgestellt und das Rheinische 
Revier führender Wasserstoffstandort werden. Dafür brauche man eine gigabitfähige 
Dateninfrastruktur und müsse die Voraussetzung für Bevölkerungszuzug schaffen, um 
den enormen Bevölkerungsdruck in der Rheinschiene zu kompensieren.  
Bis es am Ende eine neue Landschaft gebe, werde es 40 bis 60 Jahre dauern. Dabei 
müsse man den Anspruch verfolgen, jeder Generation ein gutes Lebensumfeld zu ge-
währleisten, was einer langfristig angelegten Strategie bedürfe. 
Der Revierpakt beinhalte ebenfalls explizit das Ziel der Planungsbeschleunigung, was 
mit einer Sonderwirtschaftszone und einer Sonderplanungszone korreliere. Er ver-
weist auf die Experimentierklausel der Landesplanung, die federführend das MWIDE 
gegenwärtig intensiv erarbeite. Dabei gelte es, den Beteiligten keine Rechte wegzu-
nehmen, sondern Planungsprozesse zu verdichten und damit zu beschleunigen, um 
unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten trotzdem zu einer deutlichen Beschleuni-
gung zu kommen. 
Wirtschaftsflächen müssten in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden, 
mit denen man selbstverständlich ressourcenschonend und flächenschonend umge-
hen müsse. Trotzdem werde man neue Flächen ausweisen müssen, weil die Kraft-
werksstandorte nicht sofort zur Verfügung stehen könnten. Diesbezüglich setze er auf 
den Dialog mit der Region zur Entwicklung nachhaltiger Konzepte sowie Schwerpunkt-
konzepte, die die Stärken und Kompetenzen der Region förderten. Energieeffizienz 
und Kreislaufwirtschaft stünden im Vordergrund. 
Der zur Verfügung stehende Betrag von 14,8 Milliarden Euro klinge zunächst nach 
viel, aber eine Region dieser Größenordnung mit einer solchen Geschwindigkeit in die 
Zukunft zu führen, werde mehr Mittel erfordern, denn der Strukturwandelprozess 
werde über die nächsten 20 Jahre hinausreichen. 
Alle am Revierpakt Beteiligten wollten die Prozesse mit regionalen Beteiligungsforma-
ten verbinden, um die intensive Zusammenarbeit und Kooperation vieler Fachgremien 
sicherzustellen und auch die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.

Friedrich Jeschke (Die LINKE./Volt)  bittet um Einordnung der Auswirkung der Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz auf den Revierpakt, den 
er teilweise zu vage finde. 
Bodo Middeldorf (ZRR) betont, es handele sich jetzt, aber auch in Zukunft um einen 
äußerst dynamischen Prozess. Deshalb werde man den Revierpakt in einem Jahr ver-
mutlich daraufhin überprüfen müssen, ob seine Rahmenbedingungen noch stimmten. 
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde den Prozess vermutlich wei-
ter beschleunigen, wobei schon die jetzige Geschwindigkeit viele Menschen überfor-
dere, insbesondere die unmittelbar Betroffenen. Insofern gelte es nun, sehr schnell mit 
fundierten Antworten in den Strukturwandel einzusteigen. Dafür sei es erforderlich, bis 
zum Jahr 2030 echte Weichenstellungen vorzunehmen, um Vertrauen zu schaffen, 
dass Arbeitsplätze gesichert und neue entstehen könnten. 
Von Antje Grothuis (GRÜNE) befragt teilt Bodo Middeldorf (ZRR) mit, das Kriterien-
raster finde sich als Anlage zum Regelprogramm.

TOP 6 Anträge 
a) Antrag der Fraktion der GRÜNEN 
Qualitätskriterien für die Vergabe von Geldmitteln hinsichtlich WSP und 
Strukturentwicklung 
Drucksache Nr.: RhR 4/2021 
RR’in Carolin Stollwerk (Bezirksregierung)  unterstreicht, die Bezirksr egierung sei 
als Bewilligungsbehörde nicht in die Auswahl der Projekte eingebunden. 
Bodo Middeldorf (ZRR)  führt aus, das bereits erwähnte Kriterienraster enthalte die 
schon von ihm dargestellten detaillierten Fördervoraussetzungen. Arbeitsplätze wür-
den mit 30 %, der Wirtschaftsstandort mit 30 %, die Vereinbarkeit mit den Nachhaltig-
keitszielen mit 20  % und die räumliche Wirkung mit 20 % gewichtet. Jedes Projekt 
müsse sich zwingend aus dem Wirtschafts- und Strukturprogramm ableiten lassen. 
Im Anhang zum Wirts chafts- und Strukturprogramm finde sich auch ein Indikatoren-
raster für Erfolgsfaktoren, anhand dessen die Zukunftsagentur im weiteren Verlauf der 
Umsetzung des Regelprogramms überprüfen werde, ob man mit den Projekten auch 
die Ziele des Wirtschafts- und Strukturprogramms erreiche. Auch beim Indikatorenras-
ter spiele die Nachhaltigkeit eine ganz entscheidende Rolle. 
Günter Weber (CDU) meint, viele Forderungen des Antrags fänden sich bereits in den 
Papieren und Strukturen; zudem komme der Antrag mit Blick auf das mit breiter Mehr-
heit verabschiedete Wirtschafts- und Strukturprogramm zu spät. 
Katrin Feldmann (GRÜNE)  widerspricht, ihre Fraktion habe keinen Einfluss darauf, 
welches Gremium zuerst tage, und die Kommission Rheinisches Revier tage nun ein-
mal erst heut e. Zudem sei der Antrag, den ihre Fraktion bereits im Städteregionstag 
Aachen in den Beteiligungsprozess eingebracht habe, auch Bodo Middeldorf bekannt, 
der auf die Punkte dankenswerterweise eingehe.  
Die Einhaltung des Ziels, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, müsse 
Maßstab politischen Handelns sein. Deshalb müsse das Rheinische Revier klimaneut-
rale Modellregion werden und sich um Dekarbonisierung sowie nachhaltige Flächen-
nutzung kümmern, denn es gehe um mehr als die Gestaltung wirtschaftspoli tischer 
Sachverhalte. 
Es bleibe abzuwarten, ob es sich beim Klimaschutz tatsächlich um eine Selbstver-
ständlichkeit handele. Auch wenn der Regionalrat möglicherweise nicht originär zu-
ständig sei, gehe es doch darum, die Region mit Sonderplanungsgebieten zu gestal-
ten. 
Sascha Solbach (SPD) bezeichnet den Antrag als überflüssig, denn die Forderungen 
fänden sich teilweise sogar genauso zielscharf formuliert bereits im Projektaufruf, im 
WSP und im Reviervertrag. Den mühsam erzielten Konsens dürfe man nicht immer

wieder aufzukündigen versuchen, sondern müsse alles vernünftig miteinander vernet-
zen, sodass sich am Ende alle politisch wiederfänden. 
Regierungspräsidentin Gisela Walsken bestätigt, nach ganztägiger Sitzung von Ge-
sellschafterversammlung und Aufsichtsrat d er Zukunftsagentur und der Diskussion 
mehrerer Hundert Änderungen zum WSP hätten Umweltverbände und Grüne den 
Grundlagen zugestimmt. 
Sie bittet um Klarstellung, dass die Kommission Rheinisches Revier nicht die Bezirks-
regierung auffordere, sich einzuklinken, denn dabei handele es sich nicht um die Auf-
gabe der Bezirksregierung, sondern der Gesellschafterversammlung, des Aufsichts-
rats und der Landesregierung. Als Regionalplanungsbehörde mit dem zuständigen 
Regionalrat müsse die Bezirksregierung das Wirtschafts - und Strukturprogramm als 
Grundlage ihrer Arbeit heranziehen. Sie schlägt vor, den Antrag zurückzuziehen oder 
zumindest heute nicht zur Abstimmung zu stellen. 
Friedrich Jeschke (Die LINKE./Volt)  unterstützt den Antrag der Grünen als politi-
sches Signal, über die Parteigrenzen hinweg konkrete Maßnahmen einzubringen. Zu-
dem handele es sich um eine Prüfbitte. 
Sodann weist er darauf hin, bislang fehle die Auskunft des Landes für digitale Sitzun-
gen, falls heute über den Antrag abgestimmt werden sollte. Nach Auskunft der Be-
zirksregierung könne in digitalen Sitzungen nicht abgestimmt werden. 
Ulrich Göbbels (FDP) schließt sich der Regierungspräsidentin, der CDU und der SPD 
an. 
Dr. Tim Grüttemeier (CDU) widerspricht Katrin Feldmann, der Antrag weise das Da-
tum 3. Mai dieses Jahres aus, also nach der Beschlussfassung in den Gremien der 
Zukunftsagentur und nach der Unterzeichnung des Reviervertrages. Der komplizierte 
Strukturwandelprozess dürfe nicht unnötig erschwert werden. 
Horst Lambertz (GRÜNE) meint, letztlich gehe es um die Frage nach der Zuständig-
keit der Kommission Rheinisches Revier und unter welchen Voraussetzungen die Be-
zirksregierung die Förderung der eingebrachten Projekte positiv bescheide. Er betont, 
selbstverständlich könne unter den Rahmenbedingungen heute nicht über den Antrag 
abgestimmt werden. 
Rainer Deppe (CDU)  erinnert an die Verständigung im Ältestenrat, in Sitzungen in 
diesem Format außer bei geschäftsleitenden Anträgen keine Abstimmungen durchzu-
führen. Die Zuständigkeit der Kommission könne man allerdings so oder so nicht per 
Beschluss festlegen, denn bei der Kommission Rheinisches Revier handele es sich 
laut Geschäftsordnung um ein Informationsgremium für den Regionalrat.

Antje Grothuis (GRÜNE) sieht in dem Antrag eher eine E rgänzung bzw. Vertiefung. 
Mit Blick auf die Transparenz des Entscheidungsprozesses regt sie an, über die Ent-
scheidungskriterien in einem separaten Tagesordnungspunkt oder an anderer Stelle 
noch einmal zu sprechen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung brauche es aus-
reichende und entsprechend gewichtete Bewertungskriterien. Sie schlägt Bodo Mid-
deldorf vor, die Kriterien nicht nur als Anhang, sondern direkt auf der Homepage der 
Zukunftsagentur zur Verfügung zu stellen. 
TOP 7 Anfragen  
a) Anfrage der CDU-Fraktion  
Förderbescheide für das Rheinische Revier  
Drucksache Nr.: RhR 1/2021 (NV) 
(keine Wortmeldung) 
Die Kommission Rheinisches Revier  nimmt die Antwort zur 
Kenntnis. 
b) Anfrage der CDU-Fraktion  
Interkommunale Gewerbegebiete über die Grenzen des Regier ungsbe-
zirks Köln hinaus  
Drucksache Nr.: RhR 2/2021 (NV) 
(keine Wortmeldung)  
Die Kommission Rheinisches Revier  nimmt die Antwort zur 
Kenntnis.

c) Anfrage der CDU-Fraktion  
Die Leitentscheidung der Landesregierung für das Rheinische Revier 
und der laufende Regionalplanungsprozess  
Drucksache Nr.: RhR 3/2021 (NV) 
Günter Weber (CDU) dankt für die Beantwortung der drei Anfragen seiner Fraktion.  
Die Kommission Rheinisches Revier  nimmt die Antwort zur 
Kenntnis. 
TOP 8 Mitteilungen 
a) der Bezirksregierung 
(Es liegen keine Mitteilungen der Bezirksregierung vor.) 
b) des Vorsitzenden 
(Es liegen keine Mitteilungen des Vorsitzenden vor.) 
 
 
 
 
 
gez. Norbert Spinrath gez. Franz-Michael Jansen 
(Vorsitzender der (Mitglied der 
Kommission Rheinisches Revier) Kommission Rheinisches Revier)

1. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier des Regionalrates
des Regierungsbezirkes Köln am 14. Mai 2021
TOP 3: Bericht zum Stand der Umsetzung von Förderprogrammen
Anlage 1

Agenda
1. Entstehung Koordinierungsstelle Förderung Rheinisches Revier
2. Umsetzungsstand I: Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier
3. Strukturmittel
4. Beteiligte und Aufgabenteilung 
5. Auswahlverfahren Regelprogramm
6. Umsetzungsstand II: SofortprogrammPLUS/Starterpaket 
Kernrevier/Sofortprogramm 2019/20
7. Ausblick
2

1.   Entstehung Koordinierungsstelle Förderung Rheinisches Revier
• 2018: Start als Abwicklungspartner im Bundesmodellvorhaben 
Unternehmen Revier mit 2 MitarbeiterInnen
• 2019: Entscheidung der Bundesregierung aus der Braunkohleverstromung 
auszusteigen: 
Betrauung der BR Köln als Bewilligungsbehörde für Förderprojekte   
und weiterer Personalaufbau auf 15 Stellen 
und wir wachsen weiter… 
3

• Förderprogramm des BMWi seit 2017
• zur Unterstützung des Strukturwandels in den vier Braunkohlerevieren mit jährlich 8 Mio. EUR 
– 2 Mio. EUR für das RR
• Fördersumme: 200.000 EUR/Projektpartner, max. 800.000 EUR für Verbundprojekte
• Projektauswahl durch Jury: Regierungspräsidentin BR Köln, RR Köln, RR Düsseldorf, ZRR und 
MWIDE 
• Richtlinie läuft zum 31.10.2021 aus, wird jedoch verlängert
4
2.   Umsetzungsstand I:                                                                                                       
Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier

5
2.   Umsetzungsstand I:                                                                                                       
Bundesmodellvorhaben Unternehmen Revier
 eingegangene 
Skizzen 
für eine Förderung 
empfohlen 
Anzahl bewilligte 
Projekte 
Bewilligte Fördermittel 
davon 2018 13 13 13 ca. 581.000 EUR 
davon 2019 19 11 7 ca. 1.032.000 EUR 
davon 2020 32 13 10 ca. 1.777.000 EUR 
davon 2021 38 7 
3 
(zzgl. 4 im 
Bewilligungsverfahren) 
vorauss. 1.925.000 EUR 
Gesamt 102 44 33 
(37) vorauss. 5.315.000 EUR

3.   Strukturmittel
6
40 
Mrd. €
Landeskomponente
(Säule 1)
14 Mrd. €
Bundeskomponente
(Säule 2)
26 Mrd. €
37 % 25,8 % 25,2 % 12 %
5,18 
Mrd. €
3,61 
Mrd. €
3,528 
Mrd. €
1,68 
Mrd. €
37 % 25,8 % 25,2 % 12 %
9,62
Mrd. €
6,701 
Mrd. €
6,552 
Mrd. €
3,12 
Mrd. €
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

4.   Beteiligte und Aufgabenteilung
7
Bundesregierung
Bund-Länder-
Koordinierungs-
gremium
Verschiedene 
Ministerien
IMAG
Landesressorts
Staatskanzlei
Landesregierung/
Stabstelle
Aufsichtsrat/Gesellschaft
erversammlung
Zukunftsagentur
2. Ebene: Bewilligung BR Köln BAFA 
&
Bundesministerien
Revierknoten
Fachausschüsse
1. Ebene: Rechtsetzung, Entscheidung und Projektauswahl
VRR/NVR

5.   Auswahlverfahren Regelprogramm
8
PTJVorprüfung und fachliche Begleitung
Regionale Bewertung - MEHRSTUFIG
Benachrichtigung
AUFSICHTSRAT
ZUKUNFTSAGENTUR
BLK / BEW. STELLE
LAND
Fachliche Bewertung FACHAUSSCHÜSSE
ZUKUNFTSAGENTURProjektaufruf u.a.
Zuführung in Bundes- oder Landeskomponente STS-KONFERENZ
NRW
Landeskomponente: BR Köln für 
Investitionsprojekte außer Verkehr
Bundeskomponente
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

9
Projektstatus im Sterneverfahren
1. Stern 2. Stern
3. Stern 
(z. T. nur für einzelne Projektteile)
Förderzugang
Bund            STARK             Land           gemischt
19 41 9 16 1* 1**
 Bewilligt (STARK): „Aufbau eines Hubs für Digitale Geschäftsmodelle mit dem Starterbaustein Reallabor 
Blockchain“ in Hürth (Zuwendungsempfänger: Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik)
 In der Antragsphase bei der BRK: „CDVP: Center für digital vernetzte Produktion“* in Aachen 
(Antragsteller: RWTH Aachen) und „Brainergy-Park“** in Jülich (Antragsteller: Brainergy Park Jülich GmbH)
6.   Umsetzungsstand II: SofortprogrammPLUS

1. Stern 2. Stern 3. Stern 
12 11 noch nicht 
vergeben
10
Projektstatus im Sterneverfahren
6.   Umsetzungsstand II: Starterpaket Kernrevier

6.     Umsetzungsstand II: Sofortprogramm 2019/20
Bewilligungen  
Projektanzahl Zuwendungssumme
7 4,57 Mio. €
 Machbarkeitsstudie Brainergy Park in Jülich (Kommunale Gesellschafter: Gemeinden Titz, Niederzier und Jülich)
 Innovationspark Erneuerbare Energien in Jüchen (Kooperationsprojekt des ZV Landfolge Garzweiler, 
der TH Köln und des Wuppertaler Instituts für Klima, Umwelt und Energie)
 Quirinus Forum in Elsdorf-Heppendorf (SME Management GmbH)
 Masterplan Flugplatz Merzbrück (Städteregion Aachen)
Projektbeispiele:
11

12
• Bis zur Bewilligung der ersten Großprojekte sind noch einige Hürden 
zu nehmen
• Risikofaktoren: Antragsvolumina, Gesamtfinanzierung, Laufzeiten 
oder europ. Beihilferecht
7.   Ausblick

… aber die Anstrengung lohnt sich:
13
Quelle: Zukunftsagentur Rheinisches Revier

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 34 - Koordinierungsstelle Förderung Rheinisches Revier
Dezernentinnen:
Gabriele Eucken
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2982
E-Mail: Gabriele.Eucken@brk.nrw.de
Carolin Stollwerk
T+ 49 (0) 221 - 147 - 4937
ECarolin.Stollwerk@brk.nrw.de

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Leitbild Rheinisches Revier
Zwischenergebnisse, 14.05.2021
Kommission Rheinisches Revier, Bezirksregierung Köln
Anlage 2a

Inhalt
• Intro
• Hintergrund und Aufgabestellung
• Zielbilder Teilgebiete (Entwurf)
• Erfassung Rahmenbedingungen
• Wirtschaftliche Analyse 
(Prof. Vieregge)
Welche Grundlagen gibt es für das Leitbild des 
Kerngebiets Rheinisches Revier?
Welche Räume kommen durch die neue 
Leitentscheidung zur Disposition?
Was sind Wertschöpfungsketten, an denen die Region 
anknüpfen kann?
2

Neuaufstellung des Regionalplans
Düren
Euskirchen
Köln
Rhein-Sieg-Kreis
Heinsberg
Rhein-Erft-Kreis
Oberbergischer Kreis
Städteregion Aachen
Bonn
Rheinisch-Bergischer Kreis
Leverkusen
0 2 41 km Maßstab 1:50.000
Land NRW (2020) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
Blatt 04
Rhein-Erft-Kreis
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Hinweis:
Die zeichnerischen Festlegungen im Plankonzept stellen den Zwischenstand des bisherigen 
informellen Abstimmungsprozesses dar. Die weitere Beratung auf kommunaler und regionaler 
Ebene bleibt unberührt und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Planzeichen
1. Siedlungsraum
b) ASB für zweckgebundene Nutzungen
e) GIB für zweckgebundene Nutzung 
a) Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
d) GIB für flächenintensive Großvorhaben
c) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)
eb) Standorte des kombinierten Güterverkehrs
ed) GIBregional
g) GIB-Flex
f) ASB-Flex
ee) GIBplus
2. Freiraum
e) Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen
d) Freiraumfunktionen
de) Überschwemmungsbereiche
dd) Grundwasser- und Gewässerschutz
dc) Regionale Grünzüge
da) Schutz der Natur
ca) Fließgewässer
c) Oberflächengewässer
eb) Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze
ea)  Aufschüttungen und Ablagerungen
eb-1) Lockergesteine, gem. sachl. Teilplan
ec) Sonstiger Zweckbindungen
b) Waldbereiche
eb-2) Reserveflächen Lockergesteine, gem. sachl. Teilplan
ea-1)  Abfalldeponien
aa) Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr
ab) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr
 ba) Schienenwege für den Höchstgeschwindigkeitsverkehr
       und sonstigen größräumigen Verkehr
b) Schienenwege unter Angaben der Haltepunkte und Betriebsflächen
ab-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
a) Straßen unter Angabe der Anschlussstellen
aa-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
ab-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
ac) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bedarf und Planung)
ba-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
bb) Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr
f) Lärmschutzbereiche gemäß Fluglärmschutzverordnung
bb-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
d) Flugplätze
fa) Tagschutzzone 1
fb) Tagschutzzone 2
fc) Nachtschutzzone
fd) Erweiterte Lärmschutzzonen
c) Wasserstraßen unter Angabe der Güterumschlaghäfen
bb-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
bb-2) Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung
bc) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Schienenwege (Bedarf und Planung)
be) Bahnbetriebsflächen
aa-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
3. Verkehrsinfrastruktur
da) Flughäfen/-plätze für den zivilen Luftverkehr
db) Militärflughäfen
Informelle Grenzsignaturen
a) Regierungsbezirk Köln
c) Gemeindegrenzen
b) Kreisgrenzen
Januar 2020
ENTWURF
3

Wichtige Herausforderungen
Klimawandel Strukturwandel MobilitätswendeEnergiewende
4

Das Leitbild Rheinisches Revier soll…
1. die Begabungen und Qualitäten des Kerngebiets RR im 
Vergleich mit den anderen Teilgebietenim Kölner 
Bezirksgebiet darstellen
2. die Erfordernisse des Strukturwandels im Prozess zur 
Überarbeitung des Regionalplanes Köln optimal abbilden
3. einen Orientierungsrahmen für die zukünftige 
regionalplanerische Steuerung bilden: es ist der inhaltliche 
Kompass für Projekte auf untergeordneten Planungsebenen im 
Rheinischen Revier
Ziel des Leitbildes Rheinisches Revier
5

Merkmale
• langer Zeithorizont
• klare Haltung zu den großen, strukturierenden Aufgaben
• thematische und räumliche Schwerpunkte
• verschiedene zeitliche und räumliche Schichtungen
Inhalte
• strategische Leitgedanken
• räumlich-bildliche Visionen
• Qualitätsanforderungen und Kriterien
Inhalte des Leitbildes Rheinisches Revier
6

Bedeutung für den Regionalplan
• die relevanten Aussagen für die Neuaufstellung des 
Regionalplanes sowie über diesen zeitlich / inhaltlich 
hinausgehende Planungs- und Maßstabsebenen werden in 
einige Schemen und / oder Karten dargestellt und mit 
erläuternden Texten versehen.
Inhalte des Leitbildes Rheinisches Revier
7

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Zielbilder
Bergisches Land, Rheinschiene, Voreifel, Stadtregion 
Aachen, Heinsberger Land, Kerngebiet RR

Was sind die Begabungen, Qualitäten und Schwerpunkte für die 
zukünftige, räumliche Entwicklung, der unterschiedlichen Teilgebiete 
im Kölner Regierungsbezirk?
Zielbilder
9

Zielbilder zeigen die (räumliche) Entwicklungsrichtung eines Gebietes auf. 
Sie setzen thematische und räumliche Schwerpunkte basierend auf den 
spezifischen Begabungen eines Gebietes.
Zielbilder
Ausgangslage: 
Was prägt das Gebiet heute? 
• Landschaftsstruktur
• Infrastruktur
• Siedlungsstruktur
Wo wollen wir hin? 
Zielbilder!
… mit Hinblick auf Strukturwandel, 
Klimawandel, Energiewende und 
Mobilitätswende!
10

Einteilung in Teilgebiete
• Siedlungsstrukturen fügen sich (meistens) 
in die Landschaftsstrukturen
• Große Landschaftsstrukturen definieren 
auf regionaler Ebene die Teilräume
• Hauptverkehrsinfrastrukturen verbinden 
die Teilgebiete
11

Strukturwandel Braunkohletagebau
DIN A3 | Maßstab 1:500.000Geländemodell mit Regierungdbezirk Köln, Hydrologische Systeme von Seine und Rhein
Quellen:
https:/ /ec.europa.eu/eurostat/web/gisco/geodata/reference-data/elevation/eu-dem/eu-dem-laea
https:/ /land.copernicus.eu/imagery-in-situ/eu-hydro/eu-hydro-river-network-database?tab=download
Boden / Gelände
Einzugsgebiet Rhein
Einzugsgebiet Seine
12

Strukturwandel Braunkohletagebau
DIN A3 | Maßstab 1:500.000
Quellen:
https:/ /ec.europa.eu/eurostat/web/gisco/geodata/reference-data/elevation/eu-dem/eu-dem-laea
https:/ /land.copernicus.eu/imagery-in-situ/eu-hydro/eu-hydro-river-network-database?tab=download
https:/ /land.copernicus.eu/pan-european/corine-land-cover/clc2018
Boden / Gelände / Wald
13

Strukturwandel Braunkohletagebau
DIN A3 | Maßstab 1:500.000
Quellen:
https:/ /ec.europa.eu/eurostat/web/gisco/geodata/reference-data/elevation/eu-dem/eu-dem-laea
https:/ /land.copernicus.eu/imagery-in-situ/eu-hydro/eu-hydro-river-network-database?tab=download
https:/ /land.copernicus.eu/pan-european/corine-land-cover/clc2018
https:/ /www.geofabrik.de/data/download.html
https:/ /eurogeographics.org/maps-for-europe/open-data/
Boden / Gelände / Wald / Siedlungs- & Infrastruktur
14

Einteilung in 6 Teilgebiete
15

Wie gehen wir vor?
• Zielgerichtete Auswertung relevanter, 
vorhandener Dokumente
• Maßgebliche räumliche Planungen für 
die Maßstabsebene der Teilgebiete: nicht 
jede einzelne Gewerbefläche wird 
ausgewertet!
• Detailliertere Betrachtung des 
Kerngebiets Rheinisches Revier
16

Zielbildern Teilgebiete
17

• Viele ähnliche, allgemeine 
formulierte Zielsetzungen!
• Viele Zielsetzungen sind nicht 
räumlich zu verorten!
• Querschnittsthemen
Zielbilder Teilgebiete: was fällt auf?
• z.B.: Förderung und Ausbau des 
Umweltverbundes
• z.B.: Abstimmung und Kooperation bei 
Flächen- und Bestandsentwicklung
• Strukturwandel, Klimawandel, 
Energiewende und Mobilitätswende
18

Zielbilder Kerngebiet Rheinisches Revier
19

Was zeichnet das Kerngebiet des Rheinischen Reviers im Vergleich zu 
den anderen Teilgebieten im Kölner Regierungsbezirk aus?
Zielbilder Kerngebiet Rheinisches Revier
20

Zielbilder Kerngebiet RR - Grundlage
21

Was prägt das 
Kerngebiet Rheinisches 
Revier aus 
landschaftlicher Sicht? 
• Flüsse Rur und Erft
• Sophienhöhe
• Börde und Ville Landschaft 
(Wälder + 
landwirtschaftliche Flächen)
• Tagebaue Hambach, Inden
und Garzweiler
Landschaftsstruktur Kerngebiet RR
22

Neue Landschaftsstrukturen Kerngebiet RR
Zielbild (Entwurf)
Landschaft
• Sophienhöhe als Landmarke
• Drei Tagebaue als prägende 
„Transformationslandschaften“
• Jeder Tagebau hat ein „grünes 
Band“
• Grüne Verbindungen zwischen 
Tagebauen Inde - Hambach
• Landwirtschaft als wichtiges 
Element, Raum für innovative 
Landwirtschaft
23

Was prägt das Kerngebiet 
Rheinisches Revier aus 
verkehrsinfrastruktureller 
Sicht? 
• Am Rand: 
• internationale Korridore A4 und 
A61;
• Bahnstrecke Aachen – Köln
• Im Gebiet:
• viele abgeschnittene 
Verbindungen
• Werksbahn RWE (z.B. Hambach 
Bahn) 
Verkehrsinfrastruktur Kerngebiet RR
24

Verkehrsinfrastruktur Kerngebiet RR
Zielbild Verkehrs-
infrastruktur (Entwurf)
• Mobilität der Zukunft:
• Realisierung Schnelle 
Fahrradwege
• Realisierung Mobilstationen
• Lückenschluss Bahnstrecke Jülich 
– Linnich
• Bahnverbindungen zum See
• Bahnverbindung Jülich-Bedburg
• Hambach Bahn für 
Personenverkehr?
25

Was prägt das Kerngebiet 
Rheinisches Revier aus Sicht 
der Siedlungsstruktur? 
• Zwei „Siedlungskorridore“: 
• die Rurstädte (Jülich – Düren)
• die Erftstädte (Kerpen – Bedburg)
• Im Gebiet: 
• Inden, Elsdorf und Holzweiler als 
(größere) Ortskerne am Tagebau
• viele kleine Ortskerne im 
ländlichen Raum
Siedlungsstruktur Kerngebiet RR
26

Siedlungsstruktur Kerngebiet RR
Zielbild
Siedlungsentwicklung
(Entwurf)
• Jülich als Kernstadt der Region
• Inden, Elsdorf und Holzweiler 
als wichtige Ortskerne am See
• Niederzier als Stadt zwischen 
den Seen
• Zuerst: Stärkung bestehende 
Ortskerne
• Später: Entwicklung zum See als 
neue Qualität
27

Divergenzen / zu klären
• Schwerpunkte:
• Indeland: starker Fokus auf die 
wirtschaftliche Perspektive
• REP Hambach: starker Fokus auf 
Landschaft (Sophienhöhe als 
Landmarke) und integrierter 
Siedlungs- & Infrastrukturentwicklung
• Garzweiler: starker Fokus auf das 
„grüne Band“
Zwischenfazit Auswertung Kerngebiet RR
• Rolle Werksbahn RWE: 
• Hambach(bahn): Personenverkehr + 
Siedlungsentwicklung
• Indeland: Güterverkehr 
• Stufenweise Entwicklung:
• Indeland: wenig explizit
• Hambach: 3 Phasen
• Garzweiler: 6 Phasen
28

Lücken und kritische Punkte
• Infrastrukturelle Verbindungen zwischen 
den drei Tagebauen sind schwach 
ausgearbeitet
• Starker Fokus auf dem Endzustand (Seen) 
statt auf der Transformationszeit (2022 bis 
2050/70)
• Thema Wassersystem als Grundlage für 
die Entwicklung?
Zwischenfazit Auswertung Kerngebiet RR
• Verhältnis täglicher Praxis (z.B. 
Entwicklung neuer, interkommunaler 
Gewerbegebiete oder Siedlungs-
entwicklung) versus Visionen 2040+
29

• Viele ähnliche, allgemeine Aussagen!
• Unterschiedliche Begabungen und Chancen werden sichtbar durch räumliche Verortung!
• Nicht für alle Teilgebiete gibt es integrierte Handlungskonzepte!
• Das Kerngebiet Rheinisches Revier zeichnet sich aus durch:
• die einzigartigen landschaftlichen Merkmale: 3 Tagebaue und die Sophienhöhe!
• die Position zwischen den Ballungsräumen Rheinschiene und EU-Dreieck Aachen/Liège/Maastricht!
• eine starke Transformation in den kommenden Jahrzehnten!
Zwischenfazit Zielbilder
9

Rahmenbedingungen Kerngebiet Rheinisches Revier
31

Welcher Raum kommt zur Disposition durch die 
neue Leitentscheidung des Landes NRW?
Analyse Rahmenbedingen
32

Neue Rahmenbedingungen
Kohleausstiegsgesetz / Leitentscheidung der Landesregierung:
• Welche Bereiche werden für die bergbauliche 
Beanspruchung nicht mehr in Anspruch genommen und 
stehen für eine neue räumliche Planung zur Verfügung?
Drei relevanten Zeitschichten:
• 2030: Stilllegung 10 Kraftwerksblöcke
• 2038: Stilllegung verbleibender elf weiterer 
Braunkohlekraftwerksblöcke
• Füllung der Seen
• Füllung der Seen Hambach und Inden ab 2030
• Garzweiler ab 2038 (gem. Leitentscheidung) 
• ab 2030 Wasser für die Feuchtgebiete im Nordraum
Erfassung Rahmenbedingungen 
33

Kerngebiet Rheinisches Revier – 2021
34

Kerngebiet Rheinisches Revier – 2030
35

Kerngebiet Rheinisches Revier – 2038
36

Kerngebiet Rheinisches Revier – 2038+
37

2021
• Der Bereich im Süden des Tagebaus Hambach kommt zur 
Disposition für (neue) räumliche Planungen
2026
• Garzweiler: Entscheidung über die 5 Dörfer
2030 – 2038 (Inde / Hambach / Garzweiler)
• obere Teile der Böschungsbereiche der Tagebaue und das 
Wasser der Seen  kommen zur Disposition für 
„Zwischennutzungen“
• Standorte Kraftwerke und Betriebsstandorte RWE zur 
Disposition für neue Nutzungen
• Werksbahntrassen (Schiene) kommen frei für neue 
Nutzungen
Bedeutung für den Regionalplan
8

Erstellung Leitbild für das Kerngebiet RR:
• … basierend auf dem Zielbild Kerngebiet RR
• … Klärung der Divergenzen und Lücken
• … Integration der wirtschaftlichen Analyse
• … Überprüfung zur Disposition 
kommenden Räume
• … Betrachtung auf 3 Maßstabsebenen:
• das Kerngebiet Rheinisches Revier
• Kerngebiet RR plus Übergangsräume
• Regionalplan Gesamtgebiet
Ausblick: wie geht es weiter?
Inhalte:
• strategische Leitgedanken
• räumlich-bildliche Visionen 
• Verständliche Abbildung thematisch / 
räumlich ausgewählter 
Lupenbetrachtungen
• Qualitätsanforderungen und Kriterien
• Darstellung der relevanten Aussagen für 
die Überarbeitung des Regionalplans
9

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Wirtschaft
Leitbild Rheinisches Revier
Zwischenergebnisse, 07.05.2021: Regionalrat Bezirksregierung Köln
Anlage 2b

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Inhalte
• Zukunft & wirtschaftliche Kompetenzformationen
• Analyse Perspektiven
• Beschäftigte
• Unternehmen
• Technologie
• Zukunft und Gewerbeflächen

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Zukunft & wirtschaftliche 
Kompetenzformationen

Leitbild und Zukunftstrends
Dampfmaschine
Baumwolle
Bekleidung
Stahl
Eisenbahn
Transport
Elektrotechnik
Chemie
Massenkonsum
Petrochemie
Automobil
Individuelle
Mobilität
Informations-
technik
Wissen
1. Kondratieff 2. Kondratieff 3. Kondratieff 4. Kondratieff 5. Kondratieff
18501800 1900 1950 1990 2040
?
Mögliche Leitbranchen der Zukunft
Gesundheit
Zirkuläre Wertschöpfung
Biotechnologie
Robotik / KI / Datenökonomie
Entstehung neuer 
Branchen und 
Marktlösungen 
Zerfall und 
Wandel 
klassischer 
Branchen

Leitbild und Zyklen von Kompetenzformationen
Entstehung /
Wachstum
Diversifizierung /
Reife
Entwicklung / 
Niedergang
Umfang Arbeitsplätze
hoch
niedrig Rest-Cluster
Funktionsinseln
Technologie 1
Produkt 1
Produkt 2
• Ersatzprodukte oder -technologien
• Zurückgehendes Interesse Kunden
• Preisdruck
• Marktsättigung...
• Lock-In Effekt
• WissensentwertungErfolgsfaktor Zeit                        Qualität                                 Kosten
Embrionic Cluster
Wertschöpfungsinseln
Zufall / Innovator / 
Standortfaktoren
Standortfaktor Wasser: 
Chemie-, Papier- und 
Ernährungsgewerbe

Leitbild und Zyklen von Kompetenzformationen
Entstehung /
Wachstum
Diversifizierung /
Reife
Entwicklung / 
Niedergang
Umfang Arbeitsplätze
hoch
Protektions-
strategie
Aufwertungs-
strategie
Innovations- / 
Evolutions-
strategie
niedrig
Reife, „dichte“
Wertschöpfungskette
Rest-Cluster
Funktionsinseln
Technologie 1
Produkt 1
Produkt 2
Technologie 3
Produkt 5
Produkt 6
Technologie 4
Produkt 7
Produkt 8
Technologie 2Produkt 3
Produkt 4
• Ersatzprodukte oder -technologien
• Zurückgehendes Interesse Kunden
• Preisdruck
• Marktsättigung...
• Lock-In Effekt
• WissensentwertungErfolgsfaktor Zeit                        Qualität                                 Kosten
Embrionic Cluster
Wertschöpfungsinseln
Zufall / Innovator / 
Standortfaktoren
Standortfaktor Wasser: 
Chemie-, Papier- und 
Ernährungsgewerbe
• lösen ähnliche 
Aufgaben in 
ähnlichen 
Situationen in 
Kunden-Branchen. 
• konkrete Produkte 
und Lösungen bzw. 
technische 
Wissensfelder, 
zentrale Akteure
• synergetischen 
Fühlungsvorteile; 
15 bis 40% 
überdurchschnittlic
hes Wachstum
• internationale 
Märkte

Leitbild und Zyklen von Kompetenzformationen
Entstehung /
Wachstum
Diversifizierung /
Reife
Entwicklung / 
Niedergang
Umfang Arbeitsplätze
hoch
Protektions-
strategie
Aufwertungs-
strategie
Innovations- / 
Evolutions-
strategie
niedrig
Reife, „dichte“
Wertschöpfungskette
Rest-Cluster
Funktionsinseln
Technologie 1
Produkt 1
Produkt 2
Technologie 3
Produkt 5
Produkt 6
Technologie 4
Produkt 7
Produkt 8
Technologie 2Produkt 3
Produkt 4
• Ersatzprodukte oder -technologien
• Zurückgehendes Interesse Kunden
• Preisdruck
• Marktsättigung...
• Lock-In Effekt
• WissensentwertungErfolgsfaktor Zeit                        Qualität                                 Kosten
Embrionic Cluster
Wertschöpfungsinseln
Zufall / Innovator / 
Standortfaktoren
Standortfaktor Wasser: 
Chemie-, Papier- und 
Ernährungsgewerbe
• lösen ähnliche 
Aufgaben in 
ähnlichen 
Situationen in 
Kunden-Branchen. 
• konkrete Produkte 
und Lösungen bzw. 
technische 
Wissensfelder, 
zentrale Akteure
• synergetischen 
Fühlungsvorteile; 
15 bis 40% 
überdurchschnittlic
hes Wachstum
• internationale 
Märkte

Leitbild und Zyklen von Kompetenzformationen

Zucker 4.0 … 17 Mitarbeiter

10

11

Räumliche Wahrnehmung

99,6% der Unternehmen sind kleine und mittlere 
Unternehmen, die rund 60% der Beschäftigten stellen

14
Wertschöpfungskette?

Produktentwicklung 
Produktionsvorbereitung
Produktion mit vor- und 
nachgelagerten Bereichen Vermarktung
F&E 
Einrichtungen
(z.B. private, 
Forschungsinstitute)
Hochschulen
(z.B. FH / Uni)
Bildungs-
einrichtungen
Qualifizierungs-
einrichtungen
Zulieferer
(Rohstoffe, 
Teile, Module, 
Systeme)
Kernleistung in 
Industrie / 
Dienstleistung
(Teile, Module, Systeme)
Unterstützer
(z.B. Wirtschaftsförderung, Verband, Ebene Bund, Region)
Mittler
(Teile, Module, 
Systeme)
Kunden
(z.B. nachgelagerte 
Cluster, Branchen, …)
Markt
Fachinformationen
(z.B. Fachverlage, Fachportale, Datenbanken, …)
Was sind regionale Wertschöpfungsketten?

Funktion in der Wertschöpfungskette
• Abbruch-Werkzeuge Windräder
• Betrieb Windkraftanlage
• Aufbau Windräder
• Software für die Optimierung

Produktentwicklung 
Produktionsvorbereitung
Produktion mit vor- und 
nachgelagerten Bereichen Vermarktung
F&E 
Einrichtungen
(z.B. private, 
Forschungsinstitute)
Hochschulen
(z.B. FH / Uni)
Bildungs-
einrichtungen
Qualifizierungs-
einrichtungen
Zulieferer
(Rohstoffe, 
Teile, Module, 
Systeme)
Kernleistung in 
Industrie / 
Dienstleistung
(Teile, Module, Systeme)
Unterstützer
(z.B. Wirtschaftsförderung, Verband, Ebene Bund, Region)
Mittler
(Teile, Module, 
Systeme)
Kunden
(z.B. nachgelagerte 
Cluster, Branchen, …)
Markt
Fachinformationen
(z.B. Fachverlage, Fachportale, Datenbanken, …)
Was sind regionale Wertschöpfungsketten?
Anbieter Region im 
Kompetenzthema
Anwender 
Region

Beispiel Bestandsflächen: Kompetenz Papier & Pappe

Beispiel Bestandsflächen: Kompetenz Papier & Pappe
€-Stadt

Was bedeutet das für die 
Neuaufstellung des Regionalplans?
• Gewerbeflächennachfrage entsteht durch Personen, Unternehmen und Einrichtungen, die für ihre 
Zukunftsentwicklung eine Betriebsverlagerung, Betriebserweiterung oder Betriebsneugründung planen. 
• Bestehende und entstehende wirtschaftliche Kompetenzformationen haben für die Gewerbeflächenplanung eine 
besondere Rolle. 
• Innerhalb wirtschaftliche Kompetenzformationen gibt es eine höhere Wahrscheinlichkeit, zukunftsorientierten
Personen, Unternehmen und Einrichtungen einmalige, weiche Standortfaktoren zu bieten. 
(zukunftsorientiert = Wertschöpfung je Arbeitsplatz, Anzahl und qualitative Anforderung der Arbeitsplätze, Exportanteil, Innovationsgrad der (nachhaltigen) Lösungen, Arbeitsplatzdichte, …) 
• In wirtschaftlichen Kompetenzformationen können Innovations- und Wertschöpfungsnetzwerke über die regionale 
Verkettung ihrer Unternehmensfunktionen zur regionalen Marken- und Profilbildung beitragen, die als Standortfaktor
gesehen werden kann. 
• Auf kommunaler Ebene ist die starke Konzentration auf eine Wertschöpfungsfunktion ein hohes Klumpenrisiko (z.B. 
Stahlherstellung in Duisburg, Schuhherstellung in Pirmasens). Durch die Definition von Gewerbeflächen-
Zielqualitäten auf regionaler Ebene, z.B. durch thematische Gewerbeflächenvorratspolitik, wird der zukunftsfähige 
Mix der Unternehmensfunktionen und die damit verbundenen wachstumsfördernden Synergien gefördert.

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Analyse Perspektiven
• Beschäftigte
• Unternehmen
• Technologie

23
88 Sozialwesen (ohne Heime) 7018
86 Gesundheitswesen 5848
81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 5602
52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 4763
49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 4155
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 4124
82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.3540
84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2269
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 2185
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe 1868
85 Erziehung und Unterricht 1394
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 1382
56 Gastronomie 1369
70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 1335
Top-Branchen Beschäftigungswachstum

Perspektive Beschäftigung
.
.
.
2020: 326.961 Gesamtbeschäftigte / Kern 1 197.714 / Kern 2  129.247
Kennziffern
Branchen Kerngebiet 1 Kerngebiet 2 Kerngebiet 1 Kerngebiet 2 Deutschland Kerngebiet 1 Kerngebiet 2
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 3,52 -8% -2% -302
13 Herstellung von Textilien 3,34 3,08 -5% 1% -6% -174 -45
81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 1,88 0,85 64% 7% 44% 4703 899
52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den 1,39 2,23 -5% 148% 18% 732 4031
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1,21 1,22 8% -8% 6% 1246 -89
88 Sozialwesen (ohne Heime) 1,20 1,57 14% 10% 50% 3862 3156
49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 1,18 1,27 46% 95% 41% 2222 1933
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1,17 1,25 -5% 6% 17% 1875 2249
45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von 1,10 0,96 1% -12% 14% 574 70
96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen 1,10 0,85 1% 7% 2% 59 81
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 1,09 1,01 -8% 11% 27% 1054 1131
78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 1,02 1,60 23% -7% -12% 400 -970
59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und 1,02 -74% 11% -461
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 1,01 10% 8% 318 368
86 Gesundheitswesen 1,00 1,09 4% 4% 25% 3423 2425
82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen 1,00 1,87 158% 222% 55% 1526 2014
Branchen-Kompetenz Dynamikunterschied Deutschland Aufbau / Abbau Beschäftigte
14 Herstellung von Bekleidung 4,10 17% -14% 13
Gesamt 2% 0% 19% 34.445             21.006

Exkurs Filmindustrie

Exkurs Filmindustrie
Kompetenz 
2010
3x so stark

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Analyse Perspektiven
• Beschäftigte
• Unternehmen
• Technologie

Perspektive Unternehmenskonzentration
Branche Anzahl 
Unternehmen
Kompetenz-
vorsprung 
gegenüber D
Anteil an 
Unternehmens
-bestand
Anzahl 
Unternehmen
Kompetenz-
vorsprung 
gegenüber D
Anteil an 
Unternehmens-
bestand
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 42 4,00 0,37% 55 3,10 0,28%
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung 10 2,55 0,09% 14 2,11 0,07%
Abwasserentsorgung 14 2,09 0,12% 21 1,86 0,11%
Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 224 1,78 1,95% 310 1,46 1,60%
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 51 1,69 0,44% 73 1,43 0,38%
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 64 1,62 0,56% 104 1,56 0,54%
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 39 1,51 0,34% 50 1,15 0,26%
Post-, Kurier- und Expressdienste 25 1,50 0,22% 41 1,46 0,21%
Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 187 1,50 1,63% 296 1,41 1,53%
Maschinenbau 153 1,42 1,33% 239 1,31 1,23%
Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 369 1,42 3,22% 586 1,33 3,02%
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe 837 1,40 7,30% 1.370 1,36 7,07%
Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern66 1,39 0,58% 138 1,72 0,71%
Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik65 1,39 0,57% 76 0,96 0,39%
Herstellung von Textilien 26 1,35 0,23% 55 1,69 0,28%
Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1.086 1,35 9,47% 1.939 1,42 10,01%
Private Haushalte mit Hauspersonal 1 1,25 0,01% 2 1,47 0,01%
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 99 1,23 0,86% 158 1,16 0,82%
Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 47 1,20 0,41% 62 0,94 0,32%
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 1.354 1,19 11,80% 2.382 1,24 12,29%
Wasserversorgung 4 1,18 0,03% 7 1,22 0,04%
Hochbau 225 1,17 1,96% 380 1,17 1,96%
Vermietung von beweglichen Sachen 94 1,17 0,82% 156 1,15 0,80%
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 49 1,16 0,43% 69 0,96 0,36%
Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 187 1,14 1,63% 312 1,13 1,61%
Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 165 1,12 1,44% 282 1,13 1,46%
Metallerzeugung und -bearbeitung 17 1,08 0,15% 37 1,39 0,19%
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 49 1,08 0,43% 84 1,09 0,43%
Herstellung von sonstigen Waren 76 1,07 0,66% 125 1,04 0,65%
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 39 1,05 0,34% 64 1,02 0,33%
Herstellung von Metallerzeugnissen 159 1,05 1,39% 251 0,98 1,30%
Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung 292 1,05 2,55% 419 0,89 2,16%
Herstellung von Bekleidung 14 1,03 0,12% 41 1,78 0,21%
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 921 1,03 8,03% 1.649 1,09 8,51%
Kernbetroffenes Gebiet Bezirksregierung Köln … & Düsseldorf
• Die Darstellung zeigt die branchenorientierten
Kompetenzformationen der rund 20.000
Unternehmen des Handelsregisters in der
Sortierung nach Kompetenzvorsprung des
Kerngebietes 1.
• Für das Kerngebiet 2 werden die
korrespondierenden Branchenwerte gezeigt. In
der ersten Spalte sind die Branchen anders
farblich hinterlegt, die im Kerngebiet 2 keine
Kompetenz darstellen.
• Die großen Industriethemen werden auch hier
sichtbar. Sogar die Bekleidungsindustrie hat
jetzt einen Wert im Kerngebiet 1, der eine
Anschlussfähigkeit an Kerngebiet 2 aufzeigt.
• Insgesamt wird die Logistik-Kompetenz sowie
der Bereich der Gebäudebetreuung sichtbarer.

Exkurs junge Soloselbstständige-Unternehmen
7.513 Soloselbstständige nach Handelsregister
Schwerpunkt Beratung

Wohngebiet  4.0: digitales Gewerbequartier Hürth / Efferen 
(ohne Home-Office; mit digitaler Produktion)

Wohngebiet  4.0: digitales Gewerbequartier Hürth / Efferen 
(ohne Home-Office; mit digitaler Produktion)
… wenn jeder 4 Mitarbeiter anstellt = 30.000 Arbeitsplätze

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Analyse Perspektiven
• Beschäftigte
• Unternehmen
• Technologie

Technologie-Themen und –
Kompetenzen identifizieren

Technologie-Träger
Häufigkeit der Nennung Patentintensität Anmelder Anmelder (Unternehmen / Personen)
134 12,95% Forschungszentrum Jülich GmbH, 52428, Jülich, DE
122 11,79% Trützschler GmbH & Co. KG, 41199, Mönchengladbach, DE
31 3,00% Dr. Hahn GmbH & Co. KG, 41189, Mönchengladbach, DE
26 2,51% Hydro Aluminium Rolled Products GmbH, 41515, Grevenbroich, DE
24 2,32% AXAGARIUS GmbH & Co. KG, 52355, Düren, DE
21 2,03% Trützschler GmbH & Co Kommanditgesellschaft, 41199, Mönchengladbach, DE
16 1,55% Z & J Technologies GmbH, 52355, Düren, DE
15 1,45% GTP Schäfer Gießtechnische Produkte GmbH, 41515, Grevenbroich, DE
14 1,35% Schmitz, Oliver, 41066, Mönchengladbach, DE
12 1,16% MHWirth GmbH, 41812, Erkelenz, DE
11 1,06% Heimbach GmbH & Co. KG, 52353, Düren, DE
8 0,77% Hegenscheidt-MFD GmbH, 41812, Erkelenz, DE
7 0,68% Clemens, Karl-Heinz, 41065, Mönchengladbach, DE
7 0,68% GETAS Gesellschaft für thermodynamische Antriebssysteme mbH, 52351, Düren, DE
7 0,68% Goeres, Hans Dieter W., 41065, Mönchengladbach, DE
7 0,68% Goeres, Hans Dieter, 41065, Mönchengladbach, DE
7 0,68% Jablonski, Zbigniew, 50127, Bergheim, DE
7 0,68% Stoffels, Helmut, 52355, Düren, DE
7 0,68% Tormaxx GmbH, 41199, Mönchengladbach, DE
7 0,68% Weyergans, Rudolf, 52355, Düren, DE
6 0,58% Aluminium Féron GmbH & Co. KG, 52355, Düren, DE
6 0,58% Boll & Kirch Filterbau GmbH, 50170, Kerpen, DE
6 0,58% DataCollect Traffic Systems GmbH, 50170, Kerpen, DE
6 0,58% Heimbach GmbH, 52353, Düren, DE
6 0,58% SCHAAF GmbH & Co. KG, 41812, Erkelenz, DE
6 0,58% Scheidt & Bachmann GmbH, 41238, Mönchengladbach, DE
1.035 Patente der letzten 5 Jahre
• Die Wirkung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Regionen
• Symetrie Wissensangebot und Wissensnachfrage; Absorptionsfähigkeit

Intelligente, nachhaltige Verpackung
Papier & Pappe
• Wellpappe 
• Verpackungsmittel 
• Kartonagen
• Künstlerpapier
• Briefumschläge 
• Reinigungstextilien 
• Hunde-Handtücher
• Thermopapier
• Veredlung / Beschichtung 
von Papieren
• Technischer Gewebe 
• (RFID) Etiketten 
• Etiketten
• Filter- und Testpapiere
Maschinenbau
• Verpackungsmaschinen 
• Stanzwerkzeugen für Wellpappe 
• Herstellung von Maschinen für die 
Papiererzeugung und -verarbeitung
• Anlagenbau für die Papier- und 
Pappenerzeugung
• Extrusionsblasformautomaten
• Industrienähmaschinen
• Feinstfilteranlagen
• …
•
Chemie
• Wasch- und 
Reinigungsmittel 
• Kölnisch Wasser 
• Klosterfrau-Melissengeist 
• Waschmittel
• Lippenpflege 
• Verpackungen 
• Klebstoffe 
Druckerei
• technische Papiere
• Kommunikationsmittel
• Druckerzeugnisse 
• Connected Package Digimarc
Textil & Bekleidung
• Industriegewebe Prozessbänder 
/  Architekturgewebe / 
transparente Medienfassaden
• textile Bauelemente 
• Jalousieschnüre, Bänder, Gurte
• Filterung 
• technischen Textilien 
• ökologischen Geotextilien 
• technische Fasern / Filamente
• Outdoor- und Survivalbereich 
• Arbeitsschutzprodukte 
• Bekleidung 
• Zelte, Plane, Markisen, 
Campingzelte, Campingdächern 
Militär-Lösungen
• Seilerwaren 
• Teppichböden 
• Vliesstoffschutz 
• Textildruck 
Kunststoffverarbeitung
• Wiederverwendbare 
Verpackungsmaterialien /  
Großladungsträger 
• Verschließen und Abdichten von 
Lebensmitteln, Arzneimitteln, 
Diagnostika und Kosmetika
• Verpackungen 
• Konsumfolien 
Metall
• bedruckbare 
Lebensmittelverpackungen
• …
Ingenieurbüros
• Optimierung 
Chemieanlagen; 
verfahrenstechnische 
Prozeßabläufe
• Messtechnik; industrieller 
Bildverarbeitung
Forschung & Entwicklung
• Textile High-Tech-Produkte und 
Fachwissen für ausgewählte Branchen
• …
Energieeffiziente
Architektur
Design-Gewebe
Wirtschaftliche Kompetenzformationen
Produkte vorausdenken Produktionstechnik & Produktionsprozesse Marktumsätze & 
Arbeitsplatzaufbau

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Zukunft und 
Gewerbeflächen

Technologiedaten virtuelles Leitbild
30er Jahre
Wachstum durch 
Zukunftslösungen
Bestandsunternehmen
20er Jahre
Wachstums in / entlang 
Kompetenzformationen Neuaufstellung
Regionalplan

Kompetenzen, Brückentechnologien, Zukunft
Personen / Unternehmen / 
Einrichtungen aus anderen Regionen
Personen / Junge Unternehmen / Einrichtungen 
Technologiegründungen aus anderen Regionen
Personen / Junge Unternehmen / Einrichtungen / 
Technologiegründungen aus der Region
Regionale Bestands-Unternehmen / 
Einrichtungen
Bestandsunternehmen Ansiedlung Investoren

Kompetenzen, Brückentechnologien, Zukunft
Personen / Unternehmen / 
Einrichtungen aus anderen 
Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen 
Technologiegründungen aus 
anderen Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen / 
Technologiegründungen aus 
der Region
Regionale Bestands-
Unternehmen / 
Einrichtungen
Lösungsanbieter
Bestandsunternehmen Ansiedlung Investoren

Kompetenzen, Brückentechnologien, Zukunft
Bekannte 
Lösungen für 
bekannte / 
verwandte 
Märkte 
Verwandte 
Lösungen für 
bekannte  / 
verwandte 
Märkte 
Neue 
Lösungen für 
bekannte / 
neue Märkte 
Unternehmensfunktion & Reifegrade von Lösungen

Kompetenzen, Brückentechnologien, Zukunft
Bekannte Lösungen für 
bekannte / verwandte Märkte 
Personen / Unternehmen / 
Einrichtungen aus anderen 
Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen 
Technologiegründungen aus 
anderen Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen / 
Technologiegründungen aus 
der Region
Regionale Bestands-
Unternehmen / 
Einrichtungen
Verwandte Lösungen für 
bekannte  / verwandte Märkte 
Neue Lösungen für bekannte / 
neue Märkte 
Marktlösungen
Lösungsanbieter
Bestandsunternehmen Ansiedlung Investoren
Unternehmensfunktion & Reifegrade von Lösungen

Kompetenzen, Brückentechnologien, Zukunft
Bekannte Lösungen für 
bekannte / verwandte Märkte 
Personen / Unternehmen / 
Einrichtungen aus anderen 
Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen 
Technologiegründungen aus 
anderen Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen / 
Technologiegründungen aus 
der Region
Regionale Bestands-
Unternehmen / 
Einrichtungen
Verwandte Lösungen für 
bekannte  / verwandte Märkte 
Neue Lösungen für bekannte / 
neue Märkte 
Marktlösungen
Lösungsanbieter
2020 2030 2040
Thematisches 
Gewerbeflächen
bevorratungs-
system für die
30er Jahre
Thematisches 
Gewerbeflächen
Reservierungs-
system für die
40er Jahre
Bestandsunternehmen Ansiedlung Investoren
Unternehmensfunktion & Reifegrade von Lösungen

Kompetenzen, Brückentechnologien, Zukunft
Bekannte Lösungen für 
bekannte / verwandte Märkte 
Personen / Unternehmen / 
Einrichtungen aus anderen 
Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen 
Technologiegründungen aus 
anderen Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen / 
Technologiegründungen aus 
der Region
Regionale Bestands-
Unternehmen / 
Einrichtungen
Verwandte Lösungen für 
bekannte  / verwandte Märkte 
Neue Lösungen für bekannte / 
neue Märkte 
Marktlösungen
Lösungsanbieter
2020 2030 2040
Thematisches 
Gewerbeflächen
bevorratungs-
system für die
30er Jahre
Thematisches 
Gewerbeflächen
Reservierungs-
system für die
40er Jahre
Bestandsunternehmen Ansiedlung Investoren
Industrie-Kompetenzformationen: Papier, Textil , Bekleidung, Film, (Fach-
Maschinenbau), Nahrungs- / Futtermittel, Chemie, Aluminium, …
Kompetenzformationen Dienstleistungen: Logistik-Transportleistungen; Industrie- / 
Gebäude-Services, Energieversorgung
Definition weiterer Zukunftsfelder / -marktlösungen aktuell
• Energiesysteme
• Ressourcen / Agrobusiness
• Innovation / Bildung
• Raum / Infrastruktur 
Unternehmensfunktion & Reifegrade von Lösungen

Kompetenzen, Brückentechnologien, Zukunft
Bekannte Lösungen für 
bekannte / verwandte Märkte 
Personen / Unternehmen / 
Einrichtungen aus anderen 
Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen 
Technologiegründungen aus 
anderen Regionen
Personen / Junge 
Unternehmen / 
Einrichtungen / 
Technologiegründungen aus 
der Region
Regionale Bestands-
Unternehmen / 
Einrichtungen
Verwandte Lösungen für 
bekannte  / verwandte Märkte 
Neue Lösungen für bekannte / 
neue Märkte 
Marktlösungen
Lösungsanbieter
2020 2030 2040
Thematisches 
Gewerbeflächen
bevorratungs-
system für die
30er Jahre
Thematisches 
Gewerbeflächen
Reservierungs-
system für die
40er Jahre
Bestandsunternehmen Ansiedlung Investoren
Nachverdichtung Industrie, Engineering, Forschung in 
Kompetenzformationen durch Ansiedlung und 
Bestandsentwicklung
Bestandsentwicklung / Ansiedlung 
20er Jahre
Bestandsentwicklung / Ansiedlung 
30er Jahre
Zusatzeffekt: Beschäftigte an 
Hochschulen / in der Forschung
Industrie-Kompetenzformationen: Papier, Textil , Bekleidung, Film, (Fach-
Maschinenbau), Nahrungs- / Futtermittel, Chemie, Aluminium, …
Kompetenzformationen Dienstleistungen: Logistik-Transportleistungen; Industrie- / 
Gebäude-Services, Energieversorgung
Definition weiterer Zukunftsfelder / -marktlösungen aktuell
• Energiesysteme
• Ressourcen / Agrobusiness
• Innovation / Bildung
• Raum / Infrastruktur 
Unternehmensfunktion & Reifegrade von Lösungen

Was bedeutet das für die 
Neuaufstellung des Regionalplans?
Wie kann ein Gewerbeflächen-Pool für 
profilbildende, regionalbedeutsame 
Marken-Flächen geplant werden? 
(konzeptionell: „Ausgleichsflächen“ für 
Markenwert-Beschädigungen)
Welches Sortiment an thematischen, 
wirtschaftlichen Kompetenzformationen in 
welchen Branchenlebenszyklen benötigt 
eine wettbewerbsfähige Region? (ähnlich 
Einzelhandelssteuerung: zentrenrelevante 
Sortimente; Sortiment = Portfolio an Textil, 
Bekleidung, Film, Chemie, Energie, ….)
Welche Unternehmensfunktionen, in welcher 
Qualität und Menge benötigt eine 
wettbewerbsfähige Wertschöpfungskette?
LEP NRW: 6.4-2 Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben

0 
 
 
 
 
Stadtentwicklung für das  
„Rheinische Revier der Zukunft“ 
Programmaufruf 
Anlage 3

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtentwicklung für das  
„Rheinische Revier der Zukunft“ 
Programmaufruf 
 
erstellt durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau  
und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
Juni 2021

2 
 
 
 
Zukunft im Rheinischen Revier gestalten: 
Stadtentwicklungsprogramm Rheinisches Revier  
2022 bis 2038 
 
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier ist vor allem dann 
erfolgreich, wenn neue Ausbildungs - und Arbeitsplätze 
entstehen und sich Unternehmen entwickeln können oder neu ansiedeln. Dies setzt 
voraus,  dass der Wirtschaftsstandort für Menschen und Betrieb e attraktiv ist. Die 
gewünschten neuen Technologien bedingen Unternehmen und Fachkräfte, deren 
Interesse an einem Zuzug mitbedacht werden muss. 
 
Überall dort, wo der Braunkohletagebau nach seinem Rückzug Spuren hinterlassen 
wird oder bereits hinterlassen hat , ist es wichtig, dass das , was neu entsteht nicht 
durch das diskreditiert wird, was störend liegen bleibt. Deshalb ist es an der Zeit,  nicht 
mehr genutzte Gebäude und Flächen, funktionslos gewordene Orte und Dörfer oder 
in Folge des Braunkohleabbaus beeinträchtigte Stadtviertel und Zentren in den Blick 
zu nehmen. 
 
Das Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft“ bedient sich der 
Erfahrungen und geübten Praxis der Städte und Gemeinden mit der 
Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes. Gleichzeitig 
nimmt es auf die Bersonderheiten des Strukturwandels Rücksicht und vereinfacht  
Prozesse. Das Programm denkt mehrjährig, sichert bewilligungsfähige Projekte ab, 
vollzieht Bewilligungen aber erst nach einer Ausschreibung  und setzt reguläre 
Gebiets-  und Programmbezüge außer Kraft. 
 
Mir ist der Dialog mit Städte n und Gemeinden wichtig. Stadte ntwicklung braucht 
Verlässlichkeit, Zeit zur Vorbereitung und Qualifizierung und einen klaren 
transparenten Budgetrahmen. Das Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier 
der Zukunft“ bietet diese Sicherheit.  
 
 
 
  
Ina Scharrenbach 
Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung  
des Landes Nordrhein-Westfalen 
Vorwort

3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1 Allgemeine Grundsätze 4 
1.1 Präambel 4 
1.2 Städtebauförderung als wichtiger Beitrag des Strukturwandels 5 
1.3 Rechtsgrundlagen der Förderung 5 
2 Programmvolumen und - inhalte 7 
3 Programmaufstellung 11 
4 Antragsverfahren 18 
5 Bekanntgabe und öffentliche Darstellung 22 
 
 
  
Inhaltsverzeichnis

4 
 PROGRAMMAUFRUF 
für ein Stadtentwicklungsprogramm  
„Rheinisches Revier der Zukunft“ 
 
  
1 Allgemeine Grundsätze 
  
1.1 Präambel 
 
Der Förderung des Städtebaus und der Stadtentwicklung sind wichtige 
Bausteine eines erfolgreichen Strukturwandels hin zu einem attraktiven 
Wirtschaftsstandort. 
 
Durch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und das darin enthaltene 
Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) stellt die Bundesregierung dem 
Rheinischen Revier in den nächsten  zwei Jahrzehnten 14,8 Milliarden Euro zur 
Verfügung, um Beschäftigungs - und Wertschöpfungsverluste zu kompensieren 
und eine erfolgreiche und nachhaltige Transformation der Wirtschaft und des 
Raumes im Zuge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zu ermöglichen.  
Die Bund -Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes 
Kohleregionen (InvKG)  konkretisiert den Rahmen zur Gewährung von 
Finanzhilfen des Bundes nach Art ikel 104 b Grundgesetz für besonders 
bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände).  
 
Als Förderbereiche benennt § 4 der Vereinbarung den Städtebau, die Stadt- 
und Regionalentwicklung und die öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirt-
schaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere den Ausbau von Ein-
richtungen für Kinder - und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits - und 
Kultureinrichtungen sowie den altersgerechten und barrierefreien Umbau (Ziffer 
3 und 4). 
 
Das Rheinische Revier hat mit dem am 5. Dezember 2019 durch Aufsichtsrat und 
Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) 
beschlossenen Wirtschafts- und Strukturprogramm Rheinisches Revier (WSP) die 
Leitplanken für den Strukturwandel festgelegt. Die Landesregierung Nordrhein-
Westfalen beabsichtigt, das s am 27. April 2021 fortgeschriebene WSP 1.1 zur 
Grundlage der Förderung zu machen.  
 
Dort enthalten ist das Zukunftsfeld Raum und Infrastruktur : Danach soll sich das 
Rheinische Revier durch eine Neuordnung und -gestaltung des Raums und die

5 
Weiterentwicklung der Siedlungen als Orte der Zukunft in einem Mobilitätsrevier 
der Zukunft mit dem Anspruch verknüpfen, wegweisende Schritte in eine 
innovative und klimafreundliche Zukunft mit hoher Lebensqualität zu gehen. 
 
 
1.2 Städtebauförderung als wichtiger Beitrag zum Struktur-
wandel 
 
Der Reviervertrag vom 27. April 2021 , den Landesregierung Nordrhein-
Westfalen und Region gemeinsam unterzeichnet haben,  beinhaltet die 
Zielsetzung, im Rheinischen Revier die Voraussetzungen für einen Bevölkerungs-
zuzug zu schaffen. Damit werden insbesondere auch die Mittelzentren als ur-
bane Orte sowie die Lebensqualität der Tagebauanrainerkommunen als Orte 
der Zukunft gestärkt. Die Entwicklung des Rheinischen Reviers soll möglichst ho-
hen Ansprüchen an Wirtschaftskraft, Nachhaltigkeit, Gesundheitsversorgung, 
kultureller Vielfalt, Natur- und Freiraumentwicklung, Architektur und städtebau-
licher Qualität sowie Lebensqualität genügen und so Anziehungspunkt für Un-
ternehmen, Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer , Auszubildende, Studie-
rende und Forschende, Reisende und Kulturschaffende werden. 
 
Aufbauend auf den genannten Rahmenbedingungen ist es das Ziel einer För-
derung städtebaulicher Projekte, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes für 
Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum zu stei-
gern. Dazu gehört eine Flächen - und Quartiersentwicklung, die vorhandene 
Missstände beseitigt und neue ökonomische, ökologische, soziale und baukul-
turelle Qualitäten verankert. Öffentliche Bauaufgaben müssen hierbei im Sinne 
der Innovation im Strukturwandel auch hinsichtlich der Ziele Nachhaltigkeit und 
Klimagerechtigkeit eine Vorbildwirkung entfalten.  
 
 
1.3 Rechtsgrundlagen der Förderung 
 
Mit gemeinsamem Runderlass der Landesregierung Nordrhein -Westfalen vom 
8. Dezember 2020 wurde die „Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitions-
gesetzes Kohleregionen in Nordrhein- Westfalen“ veröffentlicht. Das Land Nord-
rhein-Westfalen gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, den 
allgemeinen haushaltsrechtli chen Vorschriften des Landes sowie des Investiti-
onsgesetzes Kohleregionen und der dazu gehörigen Bund -Länder-Vereinba-
rung gemäß § 10 des Investitionsgesetzes Kohleregionen in de r jeweils gelten-
den Fassung  
Die Rahmenrichtlinie regelt die Durchführung des Verfahrens zur Verwendung 
der Finanzhilfen aus Kapitel 1 des Investitionsgesetzes Kohleregionen für das 
Rheinisches Revier und ist insofern zu beachten.

6 
Ausnahmen von Regelungen der Rahmenrichtlinie sind nur im Einvernehmen 
mit dem für den Strukturwandel Rheinisches Revier verantwortlichen Referat im 
zuständigen Ministerium der Landesregierung, dem für das Projekt zuständigen 
Ressort der Landesregierung, dem Ministerium der Finanzen und, soweit der Ver-
wendungsnachweis betroffen ist, dem Landesrechnungshof möglich. 
Als Fördergrundlage können auch bereits bestehende Förderrichtlinien des Lan-
des Nordrhein-Westfalen, in der jeweils geltenden Fassung, ergänzend und kon-
kretisierend zur Anwendung kommen, soweit sie den Bestimmungen der Rah-
menrichtlinie nicht wider sprechen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Zu-
wendungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung und sonsti-
gen Zuwendungsbestimmungen (Gemeinsamer Runderlass vom 8. Dezember 
2020 https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/foerder-
richtlinie_strukturwandel_nrw_08-12-2020_final.pdf). 
 
Zu den in der Anlage der Rahmenrichtlinie aufgeführten Förderrichtlinien gehört 
die Förderrichtlinien Stadterneuerung 1, die hier bei den in Ziff. 2.3 aufgeführten 
Fördertatbeständen die maßgebliche Grundlage bildet. Die Fördergrundsätze 
Dorferneuerung wurden nur in einem Punkt übernommen.  Die Förderrichtlinie 
Denkmalschutz kommt nicht zur Anwendung. 
 
Die beantragten Projekte werden als städtebaulich bedeutsame Einzelvorha-
ben gemäß Teil I Ziff. 2.Absatz 2 der Förderrichtlinien Städtebauförderung be-
wertet. Voraussetzung ist, dass sie sich in eine städtebauliche Strategie und Kon-
zeption einfügen und mit den städtebauliche n oder strukturpolitischen Zielset-
zungen nach Ziffer 1.2 übereinstimmen.   
 
! Die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich vorbereitender Unter-
suchungen nach § 141 BauGB sowie Erarbeitung und Fortschreibung integrierter 
städtebaulicher Entwicklungskonzepte ist nicht erforderlich. 
 
! Für Projekte nach Buchstabe k) der Ziff. 2.3 gilt die im Programm „Ländlicher 
Raum NRW 2014-2020“ definierte Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ nicht. 
 
 
 
 
 
 
                                                 
1  Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalens 
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur 
Stadtentwicklung und Stadterneuerung“ vom 22.10.2008 (MBl. NRW. S 36

7 
2 Programmvolumen und -inhalte 
  
2.1 Programmvolumen  
 
Der Aufruf dient der Aufstellung des Stadtentwicklungsprogramms „Rheinisches 
Revier der Zukunft “. Hierfür ist bis 2038 ein Programmvolumen von bis zu 700 
Millionen Euro2 in der Budgetplanung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen 
vorgesehen.  
 
2.2 Förderschwerpunkte  
 
Die Auswahl von Projekten orientiert sich an den Zielen des Strukturstärkungs-
gesetzes und des Wirtschafts- und Strukturprogramms der Region.  
 
Projekte, die der Schaffung und dem Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplät-
zen dienen, haben Priorität. Da die Stadtentwicklung hier in der Regel nur mit-
telbar Beiträge leistet, was insbesondere die Bereitstellung von Bauland auch 
für Gewerbe, Handwerk und Dienstlei stungen in mischgenutzten Quartieren 
betrifft, sind entsprechende Sekundäreffekte zu erläutern. 
 
In Bezug auf die Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes konzentriert sich das 
Stadtentwicklungsprogramm auf Projekte, die mindestens einem der folgen-
den Kriterien entsprechen: 
 
A Stellt das Orts – oder Landschaftsbild in den unmittelbar von Tagebauen 
betroffenen Städten und Gemeinden wieder her. 
 
B Nutzt nicht mehr für den Braunkohlebetrieb und von verbundenen Betrie-
ben benötigte und leerstehende oder kaum noch genutzte Flächen, Ge-
bäude und Orte, um städtebauliche Missstände der Zukunft zu vermeiden. 
 
C Erreicht mit ambitioniert gestalteten Wohn- und Mischgebieten mit Projek-
ten des exzellenten und nachhaltigen Bauens neue Attraktivität für den 
Zuzug von Fachkräften und Unternehmen, insbesondere in Nähe von Hal-
tepunkten der Schiene. 
 
D Beseitigt Funktionsschwächen der Zentren und Orte in den unmittelbar von 
Tagebauen betroffenen Städten und Gemeinden. 
 
                                                 
2  einschließlich der Förderung städtebaulicher Maßnahmen aus dem SofortprogrammPLUS und dem Starterpa-
ket Kernrevier

8 
E Wertet funktional, städtebaulich und infrastrukturell vernachlässigte Bahn-
hofsquartiere und -umfelder zur Stärkung einer multimodal vernetzten und 
nachhaltigen Mobilität auf. 
 
F Fördert über Prozesse, Verfahren, Initiativen, Kommunikation und Vermitt-
lungsformate in besonderer Weise eine nachhaltige, zukunftswei sende 
Stadt-, Quartiers-, Dorf- und Landschaftsentwicklung.  
 
G Schafft bisher fehlende Angebote des Gemeinbedarfs, insbesondere für 
Kinder- und Jugendliche. 
 
H Bietet Raum für experimentelle Formen des Wohnens und Arbeitens. 
 
Projekte der Anrainerkommunen haben auf Grund der unmittelbaren Betrof-
fenheit durch den Braunkohleabbau eine besondere Priorität. 
 
 
Förderfähig sind bei 3.1. 1 und 3. 1.2. jeweils auch erforderliche Vorberei-
tungskosten wie städtebauliche Planungen, Wettbewerbe und Gutach-
ten, Beteiligung der Betroffenen sowie Leistungen von Beauftragten.  
 
Förderfähig sind außerdem Projekte mit experimentellem Charakter, zum 
Beispiel im regionalen, interkommunalen und lokalen Zusammenhang mit 
Zustimmung des für Stadtentwicklung zuständigen Ministeriums.  
 
 
 
2.3 Fördertatbestände  
 
Die im folgenden genannten Fördertatbestände können im Stadtentwicklungs-
programm „Rheinisches Revier der Zukunft“ zum Zuge kommen, sofern sie in ih-
rer Ausgestaltung den in 2.2 genannten Kriterien entsprechen.  
. 
 
 
 
a) Städtebauliche Neuordnung durch Neu -, Wieder - und Zwischennutzung 
von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen,  
 
b) Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder 
Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur 
 
c) Umbau von leerstehenden Gebäuden für öffentliche Zwecke , insbeson-
dere für Gemeinschaftseinrichtungen und  Mehrfunktionshäusern ein-
schließlich der Kosten des Zwischenerwerbs zur Anpassung an den innerört-
lichen Strukturwandel, u.a. bei zentralen Versorgungsbereichen, die durch 
Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder da-
von betroffen sind

9 
d) Erhalt und Weiterentwicklung des innerörtlichen öffentlichen Raumes (Stra-
ßen, Wege, Plätze, Grünräume) zur Überwindung von Funktionsverlusten 
und zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse einschließlich Maß-
nahmen zum Abbau von Barrieren 
 
e) Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes und der Denkmal-
pflege, zum Erhalt und zur Sicherung des bau-, garten- und industriekulturel-
len Erbes sowie stadtbildprägender Gebäude 
 
f) Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles 
oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, industriekultureller o-
der städtebaulicher Bedeutung  
 
g) Verbesserung der Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgänger-
freundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen zur besseren Vernetzung 
von Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Nahversorgung 
 
h) Maßnahmen zur Aufwertung von Empfangsgebäuden der Deutsche Bahn 
Station & Service AG 
 
i) Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer 
Infrastrukturen 
 
j) Maßnahmen des Klimaschutzes,  zur Anpassung an den Klimawandel und 
zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (z.B. energetische Gebäudesan-
ierung, Bodenentsiegelung, klimafreundliche Mobilität, Nutzung klimascho-
nender Baustoffe, Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und 
Freiräumen, Vernetzung von Grün - und Freiflächen, Begrünung von Bau-
werksflächen Projekte der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung) 
 
k) investive Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung der räumlichen Voraus-
setzungen für stationäre Einrichtungen, in denen Güt er oder Dienstleistun-
gen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung angeboten werden, 
insbesondere Dorf - oder Nachbarschaftsläden und Nah -/Grundversor-
gungseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 400 Quad-
ratmetern (DE).  
 
l) Maßnahmen mit hohem Innovations- und Experimentiercharakter in außer-
ordentlichen Stadtentwicklungsformaten. 
 
Förderfähig sind jeweils auch erforderliche Vorbereitungskosten , wie städte-
bauliche Planungen, Wettbewerbe und Gutachten, Beteiligung der Betroffe-
nen sowie Leistungen von Beauftragten, sofern diese nicht über die Förderricht-
linie STARK gefördert werden können.

10 
Förderfähig sind außerdem Maßnahmen mit experimentellem C harakter, zum 
Beispiel im regionalen, interkommunalen und lokalen Zusammenhang mit Zu-
stimmung des für Stadtentwicklung zuständigen Ministeriums.  
Die Förderung zu Buchstabe k) erfolgt als De -minimis-Beihilfe. Der Gesamtwert 
der gewährten De -minimis-Beihilfen darf 200.000,00 Euro bezogen auf einen 
Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.  
Im besonderen Ausnahmefall können auch mit Zustimmung des für die Stadt-
entwicklung zuständigen Ministeriums weitere Fördertatbestände der Förder-
richtlinien Städtebauförderung oder der Fördergrundsätze Dorferneuerung zur 
Anwendung kommen 
 
Zuwendungen werden nach § 4 Absatz 4 Investitionsgesetz Kohleregionen nur 
für zusätzliche Investitionen gewährt. Die Zusätzlichkeit einer Investition liegt 
dann nicht vor, wenn eine Fin anzierung der Investition auch ohne die über 
diese Richtlinie zu beantragenden Finanzhilfen des Bundes und des Landes ge-
sichert ist. Die Zusätzlichkeit der geförderten Projekte muss vorhabenbezogen 
gegeben und im Antrag nachvollziehbar begründet sein. Die Mittel für den 
Strukturwandel im Rheinischen Revier sind zusätzliche Hilfen. Sie sind nicht dazu 
vorgesehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ersetzen. Des-
halb sind vorrangig Mittel aus anderen in Betracht kommenden Förderpro-
grammen zu bean tragen. Antragstellerin bzw. Antragsteller haben im Antrag 
zu erklären, dass andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten nicht zur Ver-
fügung stehen. 
 
! Eine Förderung ist jedoch nicht automatisch ausgeschlossen, wenn das in die-
sem Programm beantragte Projekt Bestandteil eines vorhandenen integrierten 
Handlungs- bzw. Stadtentwicklungskonzeptes ist. Dies gilt dann, wenn die Maß-
nahme nicht Bestandteil der anerkannten  Kosten- und Finanzierungsübersicht 
ist, in keinem unmittelbaren Sachzusammenhang zu einem b ereits bewilligten 
Projekt steht und auf den Strukturwandel einzahlt. 
WI   
2.4 Fördersätze  
 
Der Regelfördersatz zur Teilfinanzierung städtebaulicher Projekte in 
diesem Stadtentwicklungsprogramm beträgt 95 % (Bundesanteil 
90%, Landesanteil 5 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
Er gilt für die städtebaulichen Maßnahmen von Gemeinden und Ge-
meindeverbänden 
 mit einem ausgeglichenen Haushalt (§ 75 Abs. 2 S.2 GO NRW), 
 mit fiktiv ausgeglichenem Haushalt (§ 75 Abs. 2 S.3 GO NRW),

11 
 genehmigten Verringerung der allgemeinen Rücklage (§ 75 
Abs. 4 GO) und 
 ohne signifikante Abweichung vom landesweiten Durch-
schnitt der Arbeitslosenquote. 
Der Regelfördersatz ist mit einem Zu - und Abschlagssystem verbun-
den: 
a) Ein Zuschlag zum Regelfördersatzes für Gemeinden und Ge-
meindeverbände um jeweils 2,5 % Kofinanzierung durch das 
Land erfolgt 
 wenn sich die Kommune in schwieriger Haushaltslage be-
findet (Haushaltssicherung skonzept oder Haushaltssanie-
rungsplan), 
 bei – mit Bezug zum Landesdur chschnitt – überdurch-
schnittlicher Arbeitslosenquote. 
b) Ein Abschlag um jeweils 2,5 % zum  Regelfördersatzes erfolgt 
für Gemeinden und Gemeindeverbände  
 bei Abundanz der Kommune, 
 bei – mit Bezug zum Landesdurchschnitt – unterdurch-
schnittlicher Arbeitslosenquote. 
Die Regelung ist entsprechend anzuwenden auf juristische Personen, 
die sich zu 100 % in kommunaler Handbefinden.  
 
Eine Weiterleitung von Fördermitteln ist möglich. Im Falle der Weiter-
leitung der Zuwendung hat der Letztempfangende grunds ätzlich ei-
nen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen 
Ausgaben zu tragen. 
 
Die Fördersätze werden jährlich von IT.NRW rechnerisch ermittelt und 
der Bewilligungsbehörde mitgeteilt. 
 
Der Fördersatz wird mit Aufnahme eines Vorhabens in die Stufe 1 des 
Programms (siehe 3.6.1) festgelegt. Haben sich die Rahmenbedin-
gungen entsprechend Buchstabe c) und d) verschlechtert, kann der 
Fördersatz auf Antrag mit Aufnahme in Stufe 2 des Programms (siehe 
Ziffer 3.6.2) angepasst werden. 
 
In jedem Fall dü rfen bei der Bestimmung der Höhe der Zuwendung 
die zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der im Einzelfall einschlägi-
gen beihilferechtlichen Grundlage nicht überschritten werden, so-
fern es sich um eine staatliche Beihilfe handelt.

12 
 
3 Programmaufstellung 
 
Mit Blick auf die Ziele des Strukturwandels im Rheinischen Revier wird es gelin-
gen, der Qualität der zu beantragenden Projekte der Stadtentwicklung deutli-
chen Vorrang vor der Geschwindigkeit zu geben und ein „Windhundrennen“ 
um die Fördermittel auszuschließen. Insofern wird für die Aufstellung des Stadt-
entwicklungsprogramms ein dialogorientiertes Verfahren gewählt und die Qua-
lifizierung finanziell und organisatorisch unterstützt. 
 
Das Programm deckt im Grundsatz den Förderzeitraum 2022 bis 2038 ab. Es wird 
erstmals zum 28. Februar 2022 aufgestellt und veröffentlicht.   
 
 
3.1 Priorisierung und Qualifizierung im Dialog  
 
Alle Kommunen im Rheinischen Revier erhalten ab Jul i 2021 das Angebot, im Dialog 
mit den Förder- und Beratungsstellen alle Projekte und Projektideen zu erörtern, für die 
im Bereich der Stadt - und Dorf entwicklung eine Förderung nach dem Strukturstär-
kungsgesetz angestrebt wird. Eine Verpflichtung zum Gespräch besteht nicht.  
 
Die Erörterungen erfolgen zunächst unabhängig davon, welche Förderperiode in Be-
tracht kommt. Inhalte des Dialogs sollen sein  
 
a) Projektideen, die vertieft werden sollen und 
 
b) Einzelprojekte, deren Konkretisierung bereits fortgeschritten ist. 
 
 
Zielsetzung der Gespräche ist es, 
 
 die Projektideen zu erörtern 
 
 mögliche Förderzugänge zu  erkennen und fehlende Fördermöglichkeiten zu ver-
deutlichen 
 
 Prioritäten in der zeitlichen Bearbeitung der Projekte zu verabreden  
 
 Projekte den Förderperioden zuzuordnen 
 
 eine Ersteinschätzung zur Budgetbindung zu erhalten

13 
 
 konkrete Qualifizierungsschritte zu verabreden und 
 
 Förderfragen zu den Qualifizierungsschritten zu klären. 
 
Träger und Moderator der Gespräche ist das für Städtebau zuständige Ministerium des 
Landes Nordrhein-Westfalen. Organisiert und betreut werden sie im Auftrag des Minis-
teriums durch die Starke Projekte GmbH. 
 
Eingebunden in die Gespräche sind  
 
 die ZRR,  
 
 die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, Dezernate 35, 
 
 das in einem Projekt ggf. mitwirkende weitere Ressort der Landesregierung Nord-
rhein-Westfalen und 
 
 die Leitungen der Revierknoten Raum und Internationale Bau - und Technologie-
ausstellung. 
 
 die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier 
 
Details zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite: www.starke-projekte.nrw 
 
Auf Basis der Gespräche und der dargestellten Förderbedarfe wird das für Städtebau 
zuständige Ressort eine mittelfristige Finanzplanung vornehmen, um die Aufstellung 
des Stadtentwicklungsprogramms vorzubereiten. 
 
 
3.2 Unterstützung bei der Qualifizierung  
 
Bei der Qualifizierung der städtebaulichen Projekte können Städte und Gemeinden 
in organisatorischer und finanzieller Hinsicht Unterstützung erhalten. 
 
 
 
3.2.1 Förderung nach der Richtlinie „STARK“  
 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit der „Förderrichtlinie zur Stär-
kung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohle-
kraftwerkstandorten „STARK“ vom 16. Juli 2020 die Möglichkeit eröffnet, nicht-investive 
Projekte zur Flankierung des Transformationsprozesses zu fördern. Dies beinhaltet auch 
die Bereitstellung von Planungs- und Projektsteuerungskapazitäten.

14 
Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 
gestellt werden. Alternativ können zur Unterstützung der Qualifizierung von Projekten 
Leistungen, die nach der Förderrichtlinie STARK förderfähig sind, auch gebündelt über 
die Starke Projekte GmbH als Tochter des Landes beim BAFA beantragt werden (siehe 
3.2.2). 
 
 
3.2.2 Unterstützung durch die Starke Projekte GmbH  
 
Die Starke Projekte GmbH  (im Folgenden kurz: SP) ist eine neue Gesellschaft, die auf 
Veranlassung des Landes gegründet wurde. Sie übt ihre Tätigkeit als zentrale Beschaf-
fungsstelle inkl usive entsprechender Unterstützungs - und Beratungsleistungen nach 
§ 120 Absatz 4 Satz 4 GWB aus. Ihre Aufgabe ist die bedarfsgerechte Organi sation 
und die vergaberechtskon forme Beschaffung planerischer und gutachterlicher  Leis-
tungen Dritter (von Gutachten zum Boden-, Arten-, Lärm-, Klima- und Denkmalschutz 
über Konzepte der Ver - und Entsorgung bis hin zu Wirtschaftlichkeitsrechnungen) zur 
Entlastung der Städte und Gemeinden.  
 
Die Kommunen beauftragen die SP mit der Beschaffung der Leistungen im Rahmen 
eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit entsprechender Vollmachtserteilung nach 
§ 164 ff BGB. 
 
Die SP ist auch Erstempfänger der STARK -Mittel. Bei Drittaufträgen l eitet sie die Bun-
desmittel gemeinsam mit den Landesmitteln in Bezug auf Drittaufträge der Kommu-
nen weiter.  
 
Details sind zu finden unter: www.starke-projekte.nrw.de 
 
Verabredungen zur Beauftragung von Drittleistungen zur Qualifizierung von Projekten 
können im unter Ziffer 3.1 benannten Dialog getroffen werden.  
 
 
 
3.3 Sterneverfahren Zukunftsagentur Rheinisches Revier   
 
Eine Vorstufe der Aufnahme eines Projektes in das Stadtentwicklungsprogramm „Rhei-
nisches Revier der Zukunft“ ist das sogenannte „Sterneverfahren“ der Zukunftsagentur 
Rheinisches Revier . Die Sterne werden durch den Aufsichtsrat der Zukunftsagentur 
Rheinisches Revier vergeben. Dabei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren zur 
Auswahl von eingere ichten Projektskizzen . Erfolgreiche Projekte werden mit einem, 
zwei oder drei Sternen prämiert.  
 
Die Auszeichnung mit einem Stern bedeutet, dass die Projektskizze als substanzielle Pro-
jektidee bezeichnet werden kann. Die Auszeichnung mit zwei Sternen bede utet, dass

15 
die Projektskizze als antragsreif und förderwürdig eingeschätzt und als tragfähiges Pro-
jekt bezeichnet werden kann. Dazu gehört, dass unter anderem eine Ausgaben- und 
Finanzierungsplanung vorliegen muss und die Projektmeilensteine klar definiert sind. 
Mit Vorlage des zweiten Sterns kann, wenn der Zugang zum Stadtentwicklungspro-
gramm geklärt wurde, ein Förderantrag eingereicht werden. Die Auszeichnung mit 
drei Sternen bestätigt das Projekt dann als Zukunftsprojekt des Strukturwandels. Auf 
dieser Grundlage ist die Aufnahme eines Projektes in das Stadtentwicklungsprogramm 
Rheinisches Revier möglich. 
 
Den Bewertungen liegt jeweils eine Voreinschätzung eines eingerichteten Fachaus-
schusses zu Grunde, an dem das zuständige Fachressort beteiligt ist.  
 
 
3.4. Bewertung von Projekten  
 
Die inhaltliche Bewertung von Projekten durch den Fachausschuss , der das Sterne-
verfahren der ZRR begleitet, erfolgt insbesondere nach den folgenden Kriterien: 
 
a) Bei Neuausweisung von Bauflächen oder Revitalisierung von Brachflächen: Ein-
ordnung des Projektes in den laufenden Raumstrategieprozess 
 
b) Bei Flächenentwicklungen im Bestand oder im Freiraum: mittelbarer Beitrag des 
Projektes zur Schaffung und des Erhalts von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, 
 
c) städtebauliche, freiraumplanerische, inhaltliche und architektonische Qualität, 
 
d) erwartete Impulswirkung für sein räumliches Umfeld,  
 
e) einen Beitrag im Sinne der Innovation für den modellhaften nachhaltigen Umbau 
der Region liefern.  
 
f) Nachhaltigkeit des Projektansatzes in ökologischer, ökonomischer und sozialer 
Hinsicht inkl. Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Berücksichtigung erwarteter de-
mografischer Entwicklungen 
 
g) Ganzheitlichkeit des Entwicklungsansatzes mit Kopplung verschiedener Hand-
lungsfelder im Strukturwandel (zum Beispiel Energieversorgung und Quartiersent-
wicklung, Smart City, Klimafolgenanpassung, Beitrag zur Mobilitätswende ) 
 
h) Innovation in Kommunikation, Prozess, Beteiligung, Planung und Umsetzung  
 
i) Vorhandensein eines regionalen Modellcharakters, insbesondere durch eine in-
terkommunale Trägerschaft oder Trägerschaft durch verschiedene Akteursgrup-
pen

16 
 
j) Bleibende Lerneffekte und bleibendes Knowhow in der Region 
 
k) Konzept zur Qualitätssicherung (Verträge, Satzung, Gestaltungshandbuch etc.) in 
Städtebau, Architektur, Freiraumgestaltung und Gestaltung öffentlicher Räume. 
  
 
3.5 Beteiligung des Bundes 
 
Der Bund ist berechtigt, solche Vorhaben von der Förderung auszuschließen, die ihrer 
Art nach nicht der im InvKG und in der Bund -Länder Vereinbarung festgelegten 
Zweckbindung entsprechen oder die gänzlich ungeeignet sind, zur Verwirklichung 
der Förderziele beizutragen. Vor Aufnahme in das Stadtentwicklungsprogramm „Rhei-
nisches Revier der Zukunft“ übersendet das für die Stadtentwicklung zuständige Lan-
desministerium über die Stabsstelle „Strukturwandel Rheinisches Revier “ dem Bund 
entsprechende Angaben, damit er dieses Recht ausüben kann. Dazu gehören Anga-
ben zum Fördergegenstand, Fördergebiet, Träger des Vorhabens sowie zu den Inves-
titionskosten und den Förderbeträgen. Äußert sich der Bund innerhalb von einem Mo-
nat nach Zugang der vorstehenden Angaben nicht, so wird unterstellt, dass er keine 
Einwendungen erhebt. Andernfalls vereinbart der Bund mit dem Land eine angemes-
sene Frist, bis zu der die Prüfung abgeschlossen sein soll.  
 
 
3.6  Aufstellung des Programms 
 
Das Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft“ wird nicht jährlich 
aufgestellt, sondern ist ein über die drei Förderperioden hinweg wachsendes Pro-
gramm für den Zeitraum 2022 bis 2038.  
 
Förderanträge können jederzeit an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 35 gerichtet 
werden, sofern die im weiteren geschilderten Voraussetzungen vorliegen. 
 
Die Veröffentlichung des aktuellen Standes des Förderprogramms erfolgt in einem re-
gelmäßigen Turnus, mindestens jedoch einmal jährlich. 
 
Das Programm unterscheidet sich nicht nur in Bezug auf die J ährlichkeit von der klas-
sischen Städtebauförderung, sondern auch in Bezug auf die Einplanung von Projekte.  
 
Diese erfolgt in zwei Stufen:

17 
 
 
3.6.1 Stufe 1 - Projekte mit Budgetbindung 
 
Projekte können auf Antrag in das Programm in Stufe 1 aufgenommen werden, 
wenn 
 
a) das Projekt den zweiten Stern durch den Aufsichtsrat der ZRR erhalten hat (siehe 
Ziffer 3.3), 
 
b) die Zuwendungsfähigkeit nach den Förderrichtlinien St adterneuerung und der 
Rahmenrichtlinie durch die Bezirksregierung Köln bestätigt wurde, 
 
c) eine aktuelle Kostenberechnung (Hochbau) und/oder Kostenschätzung (Tief-
bau) auf Grundlage der Leistungsphase 3 HOAI mit entsprechende Planunterla-
gen vorliegt, 
 
d) die baufachliche Prüfung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller durch-
geführt wurde, 
 
e) eine Zeitplanung für die Umsetzung der Leistungsphasen 4 bis 7 der HOAI mit 
eingereicht wird und  
 
f) ein Ratsbeschluss zur Umsetzung und Finanzierung (Eigenanteil) gefasst wurde. 
 
 
Eine Bewilligung auf dieser Grundlage erfolgt nicht , sondern das Projekt wird in der 
Budgetplanung so verankert, dass eine Bewilligung nicht an fehlenden Haushalts-
mitteln scheitert.  
 
Eine Bewilligung des Projektes ist aber nur dann gesichert, sofern es im angegebe-
nen Kostenrahmen bleibt.  
 
In der Budgetplanung wird bei Berücksichtigung der Maßnahme zur Absicherung 
der Antragstellerin bzw. Antragstellern eine Überschreitung um 20 % der ursprünglich 
zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt (Förderobergrenze). 
 
Mit Aufnahme eines Projektes in Stufe 1 des vom Städtebauministerium veröffentlich-
ten Programms nach den Maßgaben der Nr. 3.6.1 gilt eine Ausnahme vom Verbot 
des vorzeitigen Maßnahmenbeginns  nach Nummer 1.3 VV/ VVG zu § 44 LHO NRW  
als erteilt. Damit ist es möglich, dass d ie Antragstellerin bzw. der Antragsteller  das 
Projekt zügig weiterführt.

18 
Sofern sich nach Aufnahme des Projektes in Stufe 1 im Rahmen der weiteren Kon-
kretisierung abzeichnet, dass die Förderobergrenze nicht gehalten werden kann 
und die Kommune nicht bereit oder in der Lage ist, alle die Förderobergrenze über-
schreitenden Kosten alleine zu tragen, ist eine Anpassung des Projektes in Bezug auf 
Standards und ggf. Umfang  des Projektes vor Ausschreibung erforderlich. Nach er-
folgter Anpassung ist die Bezirksregierung zu beteiligen, um zu prüfen, ob die Zuwen-
dungsfähigkeit des Projektes weiterhin gegeben ist. 
 
Sofern der Antragstellerin bzw. Antragsteller  die vollständige Übernahme von Aus-
gaben oberhalb der Förderobergrenze ausschließt, sollte in der nach Stufe 1 erfol-
genden Ausschreibung des Projektes klargestellt werden, dass die Kommune die 
Aufhebung der Ausschreibung bei Überschreitung des entsprechenden Wertes prü-
fen wird. 3 
 
 
 
3.6.2 Stufe 2 – Projekte mit Umsetzungsreife   
 
Projekte können in das Programm in Stufe 2 des Stadtentwicklungsprogramms aufge-
nommen werden, wenn 
 
a) eine Baugenehmigung bzw. ein Bauvorbescheid, sofern erforderlich, zur Errich-
tung des Projektes vorhanden ist und keine dagegen gerichteten Klagen oder 
Normenkontrollverfahren anhängig sind 
 
b) der Grunderwerb aller erforderlichen Grundstücke oder die Erlangun g von Erb-
baurecht beim Notar beurkundet wurde 
 
c) die Ergebnisse der Ausschreibung des Projektes vorliegen und eine Vergabeent-
scheidung vorbereitet ist 
 
d) keine inhaltlichen Abweichungen von der Antragstellung zu Stufe 1 vorliegen, die 
eine erneute Prüfung der Zuwendungsfähigkeit erforderlich machen und  
 
e) die Kosten nach Ausschreibung mindestens des Hauptgewerkes und ergänzender 
Kostenberechnungen für noch nicht ausgeschriebene Gewerke auf Basis der Aus-
führungsplanung innerhalb der Förderobergrenze (nicht mehr a ls 20 % oberhalb 
der Kostenermittlung bzw. -schätzung der Stufe 1) liegen.  
 
Wird die Förderobergrenze überschritten, ist eine Aufnahme des Projektes in das Pro-
gramm dennoch möglich, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Förder-
                                                 
3  Nach einer Entscheidung des OLG München liegt ein Abstand von etwa 20 % zwischen dem Wert der Leis-
tung bzw. der Kostenschätzung und dem Angebot ein Missverhältnis nahe. Die Ordnungsgemäßheit der 
Kostenermittlung vor Ausschreibung ist hier entscheidend.

19 
obergrenze akzeptiert und die darüberhinausgehenden Kosten selber trägt. Die Ab-
gabe einer entsprechenden Erklärung erfolgt im Antrag zur Stufe 2. Eine Vergabe des 
Auftrages und ein Baubeginn sind unter diesen Bedingungen auch vor der Bewilligung 
der Maßnahme möglich. 
 
 
! Die Förderung von Mehrkosten nach Bewilligung ist grundsätzlich ausgeschlossen . 
 
! Projekte können grundsätzlich eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben (Bewilli-
gungszeitraum). Frühestens ein Jahr vor dem Ende des Bewilligungszeitraums kann 
eine Verlängerung um jeweils bis zu vier weitere Jahre beantragt werden. Vorausset-
zung ist, dass der bisherige Erfolg nachgewiesen wird und das Projekt im Sinne dieser 
Richtlinie weiterhin förderfähig ist.   
 
HINWEIS:  
Die Leistungsphasen 1 bis 7 sind im Rahmen der Bewilligung refinanzierbar, sofern dies 
Drittaufträge betrifft und sofern für diese keine Mittel anderer Förderprogramme, ins-
besondere nicht der Förderrichtlinie STARK, beansprucht wurden. 
 
 
4 Antragsverfahren 
  
4.1 Antragsberechtigung 
 
Antragsberechtigt sind: 
a) Gemeinden und Gemeindeverbände Gemeinden und Gemeindeverbände im 
Rheinischen Revier. Dies betrifft Städte und Gemeinden der Kreise Düren, Euskir-
chen und Heinsberg, den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Kreis Neuss, die Städteregion 
Aachen und die Stadt Mönchengladbach 
b) juristische Personen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand der in Buc hstabe 
a) genannten Gemeinden und Gemeindeverbände befinden, 
 
Stellt eine Antragstellerin bzw. ein Antragstelle r mehrere Förderanträge, so sind diese 
von ihm mit einer Priorisierung zu versehen.  
 
4.2 Antragsfrist

20 
 Förderanträge für das Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft“ 
können jederzeit gestellt werden, sofern die zuvor genannten Fördervoraussetzun-
gen vorliegen. 
 
 
 
4.3 Antragsmuster 
 
Es ist das jeweils aktuelle Antragsmuster zu Städtebauförderung, welches bei der Be-
zirksregierung Köln bezogen oder im Internet heruntergeladen werden kann, zu ver-
wenden.  
 
Ergänzende Anlagen betreffen das Sterneverfahren nach Ziffer 3.3. und sind ebenfalls 
auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln und bei der Z ukunftsagentur Rheini-
sches Revier abrufbar. 
 
Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen 
wurde. 
 
 
4.4 Bewilligungs-, Beratungs- und Prüfbehörde 
 
Abweichend von Nr. 26 der Förderrichtlinien Städtebauförderung nimmt ausschließ-
lich die Bezirksregierung Köln, Dezernat 35 „Städtebau“ Anträge entgegen und ist 
auch Bewilligungsbehörde . Dies gilt auch, wenn Antragstellerin bzw. Antragsteller  
dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuzuordnen ist. 
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/35/staedte-
baufoerderung/index.html 
 
Das Stadtentwicklungsprogramm wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung des L andes Nordrhein -Westfalen aufgestellt. Es wird empfohlen, 
die Durchführbarkeit und Finanzierung einer Maßnahme vor der Antragstellung mit 
der Bezirksregierung oder, insbesondere bei grundsätzlichen Fragen, mit den Zustän-
digen des Ministeriums zu erörtern. 
 
 
4.5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 
 Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung ge-
währt.

21 
Die Fördermittel zu den Fördertatbeständen der Städtebauförderung werden nach 
§ 44 LHO i.V.m. den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 ausschließlich zu den dau-
erhaft unrentierlichen Ausgaben bewilligt.  
 
Bei Projekten zur Entwicklung von Flächen sind die  Kosten des Grunderwerbs hier Be-
standteil der Ausgaben, die erschließungsbeitra gsfreien prognostizierten Verkaufser-
löse Bestandteil der Einnahmen. Die Ausgaben des Grunderwerbs dürfen hierbei nicht 
mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Dabei werden die 
tatsächlichen Erwerbsausgaben zuzüglich der Erwerbsnebenausgaben und der dem 
Erwerbsvorgang zuzuordnenden Grunderwerbsteuer berücksichtigt.   
 
Auch die Ausgaben des Erwerbs betriebsnotwendiger Flächen für Gemeinbedarfs-
einrichtungen können grundsätzlich nur bis zur Höhe von 50 Prozent der förderfähigen 
Gesamtausgaben in die Förderung einbezogen werden.  
 
Ziff. 6.7 der Rahmenrichtlinie behandelt die Berücksichtigung von  Einsparungen bei 
den Betriebskosten bei der Ermittlung der Höhe der Zuwendung. Die Anwendung ist 
bei der Beantragung einer Förderung hochbaulicher Projekte zu prüfen. 
. 
 
 
4.6 Bemessungsgrundlage und Zweckbindungsfrist 
 Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die den Gemeinden für die Vorbereitung und 
Durchführung der förderfähigen Maßnahme entstehen. 
 
Bei investiven Maßnahmen sind alle Ausgaben nach den Kostengruppen der DIN 276 
förderfähig. Für die Einplanung einer Maßnahme in Stufe 1 – Projekte mit Mittelbindung 
– sind erforderlich 
 
 für Hochbaumaßnahmen: Kostenberechnung nach DIN 276  
 
 für Tiefbaumaßnahmen: Kostenschätzung nach DIN 276  
 
Für die Einplanung einer Maßnahme in Stufe 2 – Projekte mit Umsetzungsreife – ist das 
Angebot des bevorzugten Bieters vorzulegen, um die Kostenhöhe zu prüfen.  
 
Abweichend von Nr. 27 Absatz 2 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 beträgt 
die Zweckbindungsfrist bei baulichen Anlagen 15 Jahre, bei Ausstattungen und Ge-
räten grundsätzlich fünf Jahre ab Inbetriebnahme. 
 
 
4.7 Ausschluss der Förderung

22 
 Von der Förderung sind ausgeschlossen: 
 
a) die Personal- und Sachkosten der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände und ihrer 
Töchter,  
 
b) die Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufbringung des Eigenanteils und der 
Verwendung oder Vorfinanzierung dieser Mittel, 
 
c) die Kostenanteile in der Höhe, in der die Erstempfängerin bzw. der Erstempfänger 
oder die Letztempfängerin bzw. Letztempfänger der Zuwendung steuerliche Ver-
günstigungen nach §§ 9, 15 Umsatzsteuergesetz in Anspruch nehmen können . In 
diesen Fällen reduziert sich die Bemessungsgrundl age auf die Nettoausgaben 
(Preise ohne Umsatzsteuer), 
 
d) die Ausgaben, die infolge des Verzichts auf Einnahmen entstehen (Abgaben - o-
der Ausgabenbefreiung). 
 
e) Die Ausgaben, die ein anderer Träger der Maßnahme zu tragen hat. 
 
f) Die Ausgaben für die Gefährdungsabs chätzung, Untersuchung und Beseitigung 
von Bodenkontaminationen oder Gewässerverunreinigungen, wenn ein Ord-
nungspflichtiger herangezogen werden kann oder andere Förder - und Finanzie-
rungsmöglichkeiten bestehen. 
 
g) Die Ausgaben der Unterhaltung und des Betriebs von Anlagen und Einrichtungen. 
 
 
4.8 Vollständigkeit der Unterlagen 
 
Um eine zügige Durchführung einer Maßnahme zu gewährleisten, dürfen nur solche 
Projekte zu Stufe 1 beantragt werden, für die eine örtliche Bewilligungsreife (Kommu-
nalhaushalt) hergestellt worden ist - bzw. diese erkennbar hergestellt wird (Kommu-
nalhaushaltsplanung).  
 
Für eine Förderung in den Programmen kommen nur Projekte in Betracht, deren An-
tragsunterlagen vollständig vorliegen.  
 
Der Antrag auf Aufnahme in Stufe 2 muss entsprechende Nachweise zu Ziff er 3.5.2 c) 
und eine Erklärung ggf. mit Erläuterungen zu Ziff er 3.5.2 a), b) und d) enthalten. Dar-
über hinaus ist eine aktuelle Zeitplanung zur Umsetzung des Projektes vorzulegen, aus 
der die voraussichtlichen Mittelabrufe erkennbar sind. 
 
 
4.9 Bagatellgrenze

23 
 
Die Aufnahme eines Antrags in das Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Re-
vier der Zukunft“  erfolgt nur, wenn die beantragte Förderung mindestens 100.000  
Euro beträgt. 
 
 
 
 
4.10 Weitere Fördervoraussetzungen 
 
Die geförderten Investitionen sollen 
a) unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen nutzbar sein und  
b) müssen im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie stehen (siehe https://www.bundesregierung.de/breg-
de/themen/nachhaltigkeitspolitik/agenda-2030-die-17-ziele) 
 
Energetische Mindestvoraussetzungen für die Förderung von Gebäuden sind: 
 
a) bei allen Gebäudesanierungsmaßnahmen ein Nachweis über die Einsparung der 
CO2-Emissonen (Ist -Zustand, Prognose, Einsparung) auf Grundlage der DIN V 
18599-1:2018-09 mit der Beantragung zu erbringen und 
 
b) eine Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur in Anlehnung an den Stan-
dard Effizienzgebäude 70 (70 % Jahresprimärenergiebedarf, Mittlere Wärme-
durchgangskoeffizienten Ū laut den Technischen Mindestanforderungen zum Pro-
gramm „Bundesförderung für effizie nte Gebäude“ – Nichtwohngebäude) und 
dem Einsatz ökologischer Baustoffe zur Wärmedämmung, die mit dem Umweltzei-
chen nach Typ I (z.B. blauer Engel, nach dem natureplus-Standard oder vergleich-
bar zertifiziert sind. 
 
 
4.11 Auszahlung der Mittel 
 
Die Zuwendung kann entsprechend dem Investitionsfortschritt soweit und nicht eher 
angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fäl-
lige Zahlungen entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtfinanzierung benötigt wird.  
 
 
 
5 Bekanntgabe und Öffentliche Darstellung

24 
5.1 Bekanntgabe  
 Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord-
rhein-Westfalen veröffentlicht das St adtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier  
der Zukunft“ unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel so-
wie unter Beachtung der i n den Ziffern 4. 1 bis 4. 8 genannten Antragsgrundsätze  in 
regelmäßigem Turnus, mindestens aber jährlich.  Ein Anspruch auf Förderung besteht 
nicht.  
 
 
5.2 Öffentliche Darstellung  
 Zuwendungsempfangende weisen bei allen Informations - und Kommunikationsmaß-
nahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben darauf hin, dass die geförderten In-
vestitionen als mit Finanzhilfe des Bundes und des Landes geförderte Vorhaben sind. 
Während der Durchführung des Vorhabens stellen die Zuwendungsemp fangenden 
eine kurze Beschreibung des Vorhabens auf ihrer Internetseite ein. Die Beschreibung 
steht im Verhältnis zum Umfang der Unterstützung, das heißt Förderhöhe, geht auf die 
Ziele und Ergebnisse ein und hebt die finanzielle Unterstützung durch die Finanzhilfen 
des Bundes und des Landes hervor. Wird keine Internetseite unterhalten, so entfällt 
diese Verpflichtung. 
Bei Infrastruktur- und Bauvorhaben, die insgesamt mit mehr als 500 000 Euro gefördert 
werden, bringen Zuwendungsempfangende an einer gut sichtbaren Stelle  
a) während der Durchführung des Vorhabens vorübergehend ein Schild von be-
trächtlicher Größe für das Vorhaben an und 
b) spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens auf Dauer eine Tafel oder 
ein Schild von beträchtlicher Größe an. 
Die Tafel oder das Schild geben Aufschluss über Bezeichnung und Hauptziel des Vor-
habens. Dabei werden die www.Wirtschaft.nrw veröffentlichten technischen Charak-
teristika eingehalten. 
  
 
Der Gestaltungsleitfaden ist unter www.mhkbg.nrw zu beziehen.

25 
Impressum 
 
Herausgeber 
 
Ministerium für Heimat, Kommunales,  
Bau und Gleichstellung  
des Landes Nordrhein-Westfalen  
Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf 
E-Mail: info@mhkbg.nrw.de 
www.mhkbg.nrw  
 
Bildquellenhinweis 
 
Foto (Titel): © Adobe Stock / bluedesign 
 
 
 
© Juni 2021 / MHKBG S-364 
 
Die Druckfassung kann heruntergeladen werden: 
www.mhkbg.nrw.de/publikationen 
 
Haftungsausschluss 
 
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtig-
keit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird jedoch keine Gewähr übernom-
men.

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ANLAGE 1: VERFAHRENSABLAUF

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 01. Sitzung der Kommission Rheinisches Revier am 14. Mai 2021)

634 Zeichen

Seite 1 von 1
Sitzungsvorlage Kommission 
Rheinisches Revier 
- öffentlich - 
KRhR 11/2021 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Karina Lüdenbach 
Telefon 2788 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 15.09.2021 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission Rheinisches Revier 01.10.2021 3. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 01. Sitzung der Kommis-
sion Rheinisches Revier am 14. Mai 2021 
 
Vorschlag: 
Die Kommission Rheinisches Revier genehmigt die Niederschrift. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Niederschrift inkl Anlagen

Beratungsverlauf (1)

01.10.2021 Kommission Rheinisches Revier
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRhR 11/2021
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
Datum
01.10.2021
Erstellt
21.09.2021 18:00