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0956/2024

Anregung des Integrationsrates zum mehrsprachigen Vermittlungsangebot des Museumsdienstes (Umsetzung Kulturentwicklungsplanung)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 5.4.1

Anlage 2 Auszug Integrationsrat vom 27.02.2024 zu TOP 6.7

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Ansehen

Anlage 1 Auszug Integrationsrat vom 16.01.2024 zu TOP 5.2

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Auszug Integrationsrat vom 27.02.2024 zu TOP 6.7

5081 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Bachtiosin 
Telefon:  (0221) 22129725 
E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt-
koeln.de 
Datum: 07.03.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates vom 
27.02.2024 
öffentlich 
6.7 Antrag zu Beschlussvorlage Nr. 2929/2023 "Mehrsprachiges Vermitt-
lungsnagebot des Museumsdienstes (Umsetzung Kulturentwicklungs-
planung) 
 
Die Vorsitzende Anna Maria Klimaszewska Golan  bittet die Verwaltung um 
das Wort. 
Die Verwaltung, Bettina Baum, erläutert den Sachstand anlässlich der Mittei-
lung unter TOP 5.3 zum mehrsprachigen Vermittlungsangebot des Museums-
dienstes. Der Integrationsrat habe zu Recht beanstandet, dass bei der ursprüng-
lichen Beschlussvorlage der Fachverwaltung der Integration srat nicht beteiligt 
worden sei, sondern erst im Nachhinein durch eine Mitteilung informiert worden 
sei. Der Integrationsrat habe dann die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob diese 
Nichtbeteiligung des Integrationsrates rechtlich kritisch zu bewerten sei. Dies sei 
geprüft worden und es sei tatsächlich so, dass der Integrationsrat nach § 22 Abs. 
6 Satz 2 der Hauptsatzung ein Anhörungsrecht habe, das ursprünglich in der 
Verwaltungsvorlage hätte berücksichtigt werden müssen.  
Darüber hinaus habe der Integrationsrat seinerzeit angeregt, dass der Museums-
dienst über das, was in der Beschlussvorlage stehe, hinaus auch mehrsprachige 
Informationsangebote auf den Internetseiten und in den Ausstellungserläuterun-
gen sowie auf den Flyern machen solle. Dieser Antrag wurde  dann nicht in den 
Rat transportiert. Sollte der Integrationsrat heute einen Beschluss fassen, so 
würde dieser in den Rat transportiert werden. Sofern der Rat diesen Beschluss 
gefasst hat, werde er den Auftrag an die Fachverwaltung, nämlich die Museums-
verwaltung, geben können. Dies wäre eine ordentliche kommunalrechtliche Mög-
lichkeit, den damaligen Antrag des Integrationsrates auch per Ratsbeschluss in 
die Fachverwaltung hinein zu transportieren bzw. zu beauftragen. 
Vorschlag einer Formulierung: 
1. Der Integrationsrat bekräftigt seinen Beschluss vom 17.01.2023 zur Be-
rücksichtigung der meistgesprochenen Sprachen in den Kölner Museen. 
Die städtischen Museen werden gebeten, die Sprachen der in Köln stark

vertretenen Gruppen von Menschen mit internationaler Fami lienge-
schichte, insbesondere die Sprachen Türkisch, Polnisch, Arabisch, Italie-
nisch, Russisch und weitere Sprachen, nach Möglichkeit auf ihren Inter-
netseiten, bei Ausstellungserläuterungen z.B. per QR-Code für das Handy 
sowie auf Flyern zu berücksichtigen und fordert den Rat auf, diese Spra-
chen beim Ausbau des mehrsprachigen Vermittlungsangebotes des Mu-
seumsdienstes nach diesem alten Muster zu berücksichtigen.  
2. Der Integrationsrat fordert die Verwaltung auf, das Anhörungsrecht ge-
mäß § 22 Abs. 6 Satz 2 de r Hauptsatzung zu beachten, in dem es heißt: 
„Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interes-
sen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, vor der 
Beschlussfassung durch den Rat zu informieren und zu beteiligen.“  
Auf Nachfrage von IRM Sigita Gelbach erläutert Bettina Baum, dass der letzte 
Satz den § 22 der Hauptsatzung beschreibe, auf den mit diesem Beschluss noch-
mals hingewiesen werde. Grundsätzlich gelte, dass der Integrationsrat in allen 
Angelegenheiten zu b eteiligen sei, die Menschen mit Migrationsgeschichte in 
dieser Stadt betreffen. Dies habe die Verwaltung in diesem Fall versäumt. Daher 
solle mit dem Beschluss die Anregung des Integrationsrates noch einmal in den 
Rat transportiert werden und gleichzeitig mit dieser Beschlussfassung noch ein-
mal darauf hingewiesen werden, dass der Integrationsrat in allen Angelegenhei-
ten nach der Hauptsatzung zu beteiligen sei. Das gelte für alle Themen. 
IRM Fardad Hoghhoughi regt an, den Beschluss auch den Kolleg*innen im Kul-
turausschuss vorzulegen. 
 
Der Integrationsrat empfiehlt folgenden Beschluss: 
Beschluss: 
1. Der Integrationsrat bekräftigt seinen Beschluss vom 17.01.2023 zur Berücksichtigung 
der meistgesprochenen Sprachen in den Kölner Museen. Die städtischen Museen wer-
den gebeten, die Sprachen der in Köln stark vertretenen Gruppen von Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte, insbesondere die Sprachen Türkisch, Polnisch, Ara-
bisch, Italienisch, Russisch und weitere Sprachen, nach Möglichkeit auf ihren Internet-
seiten, bei Ausstellungserläuterungen z.B. per QR-Code für das Handy sowie auf Flyern 
zu berücksichtigen und fordert den Rat auf, diese Sprachen beim Ausbau des mehr-
sprachigen Vermittlungsangebotes des Museumsdienstes nach diesem alten Muster zu 
berücksichtigen. 
2. Der Integrationsrat fordert die Verwaltung auf, das Anhörungsrecht gemäß § 22 Abs. 
6 Satz 2 der Hauptsatzung zu beachten, in dem es heißt: „Der Integrationsrat ist in allen 
wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Kölner Migrantinnen und Mig ranten 
als solche betreffen, vor der Beschlussfassung durch den Rat zu informieren und zu 
beteiligen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 1 Auszug Integrationsrat vom 16.01.2024 zu TOP 5.2

3789 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Dr. Dikba ş 
Telefon:  (0221) 22123195 
E-Mail: guelsen.dikbas@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates vom 
16.01.2024 
öffentlich 
5.2  Mitteilung zur Beschlussvorlage Nr. 2929/2023 "Mehrsprachiges Vermitt- 
lungsangebot des Museumsdienstes (Umsetzung Kulturentwicklungsplanung)" 
3985/2023   
 
Der Vorsitzende Tayfun Keltek äußerte seinen Unmut darüber, dass die hier 
vorliegende Mitteilung zur Beschlussvorlage zunächs t in der letzten Beratungs- 
folge ohne Beratung im Integrationsrat beschlossen wurde, obwohl es eine An- 
regung des Integrationsrates war. Dies sei nicht ak zeptabel und es sollte eine 
Beschwerde darüber eingereicht werden.  
IRM Anna Maria Klimaszewska-Golan bemängelt, dass in der vorliegenden 
Mitteilung zum Beschluss, die Verwaltung mit dem Ausbau mehrsprachiger Ver- 
mittlungsangebote im Museum zu beauftragen, der ursprüngliche Antrag des In- 
tegrationsrates nicht berücksichtigt wurde. Sie begrüßt die überplanmäßige Mit- 
telbereitstellung in Höhe von 100.000 Euro, jeweils  50.000 Euro für die Jahre 
2023/2024. Sie weist jedoch darauf hin, dass der ur sprüngliche Antrag des In- 
tegrationsrates, auf den Internetseiten der Museen spezielle Übersetzungstools 
für die sieben meistgesprochenen Sprachen der Stadt  zu integrieren und Flyer 
in diese Sprachen zu übersetzen, nicht vollständig umgesetzt worden sei. Ziel 
des Antrags war es, den rund 250.000 Menschen, die eine der sieben in Köln 
meistgesprochenen Sprachen sprechen, den Zugang zur kulturellen Teilhabe zu 
erleichtern. Zwar habe der Museumsdienst sein mehrs prachiges Vermittlungs- 
angebot bereits erweitert, dies entspreche jedoch in keiner Weise den im Antrag 
formulierten Forderungen des Integrationsrates. Es gehe nicht darum, etwa ein- 
zelne Veranstaltungen in verschiedenen Sprachen anz ubieten, sondern zu- 
nächst einmal die Zugänge für die Bewohner*innen me hrsprachig zu gestalten. 
Sie bittet die Verwaltung, den Antrag des Integrationsrates ernst zu nehmen und 
zu berücksichtigen, konkret das laufende Projekt um die beiden Hauptpunkte des 
ursprünglichen Antrages zu erweitern, die sieben in  Köln meistgesprochenen 
Sprachen auf den Internetseiten und auf den Flyern der Museen abzubilden. 
Der Vorsitzende Tayfun Keltek  äußert seine Unzufriedenheit darüber, dass der 
Integrationsrat wiederholt bei Entscheidungen übergangen wurde. Er schlägt vor,

die Verantwortlichen der Verwaltung zur nächsten Si tzung einzuladen und be- 
tont, dass es nicht akzeptabel sei, dass die Anregu ngen des Fachgremiums ig- 
noriert werden und hier ein Beschluss als Mitteilung vorgelegt wurde.  
IRM Turan Özkü ҫük  schließt sich der Kritik an und betont, dass der I ntegrati- 
onsrat bereits mehrfach übergangen worden sei. Vor diesem Hintergrund sei 
Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates am 16.01.2024 - 16 - es not- 
wendig, Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Missachtung des Integrationsrates 
als Fachgremium entgegenzuwirken und zu prüfen, ob solche Beschlüsse nicht 
rechtswidrig seien. Er bittet die Verwaltung, eine Überprüfung des Beschlusses 
durch das Rechtsamt zu veranlassen.  
Der Vorsitzende Tayfun Keltek  ergänzt, dass nach § 27 der Gemeindeordnung 
die Integrationsräte und -ausschüsse in der Beratun gsfolge bei den sie betref- 
fenden Angelegenheiten sowie auf Wunsch des Integra tionsrates zu beteiligen 
seien. Er schlägt vor, zur Klärung der Rechtspositi on des Integrationsrates eine 
Rechtsauskunft einzuholen und verweist auf eine Aus legung des Kommunalmi- 
nisteriums, die die Beratungsfolge für Integrations ausschüsse ausdrücklich vor- 
sehe.  
 
Die Mitglieder des Integrationsrates nehmen die Mit teilung der Verwaltung zur 
Kenntnis.

Beschlussvorlage Rat

5000 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0956/2024 
Freigabedatum 
11.03.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung des Integrationsrates zum mehrsprachigen Vermittlungsangebot des 
Museumsdienstes (Umsetzung Kulturentwicklungsplanung)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt die Anregung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 27. Februar 
2024, TOP 6.7 (Anlage 1) zur Kenntnis und verweist sie zur Beratung in den Aus-
schuss für Kunst und Kultur.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die Beratung der Anregung im Ausschuss Kunst 
und Kultur Stellung dazu zu nehmen, ob bzw. wie das vom Rat bereits beschlossene 
mehrsprachige Vermittlungsangebot des Museumsdienstes (Vorlage 2929/2023) künf-
tig um die vom Integrationsrat gewünschten Maßnahmen ergänzt werden kann.  
 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Zusammenfassung in Einfacher Sprache 
Der Museumsdienst der Stadt Köln möchte auch Menschen für die Kölner Museen interessie-
ren, die andere Sprachen als Deutsch sprechen. Das hat der Rat der Stadt Köln am 7.12.2023 
beschlossen. Der Integrationsrat wurde vor dem Beschluss leider nicht in die Beratung einge-
bunden. Dies muss nach den städtischen Regeln aber immer erfolgen, wenn die Interessen 
von Kölner Migrantinnen und Migranten betroffen sind. 
In der Sitzung des Integrationsrats am 16.01.2024 wurde angeregt, dass die Kölner Museen 
auch die meistgesprochenen Sprachen in Köln in ihren Informationen z. B. im Internet oder in 
Flyern berücksichtigen. Diese Anregung an die Verwaltung hat der Integrationsrat am 
27.02.2024 nochmals erneuert. Der Rat der Stadt Köln wird nun über diese Anregung infor-
miert. Er wird gebeten, diesen Beschluss zu bestätigen. 
 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 07.12.2023 ein mehrsprachiges Vermittlungsangebot des Museumsdienstes 
als Umsetzung der Kulturentwicklungsplanung beschlossen (2929/2023). Der Integrationsrat 
war nicht in die Beratungsfolge eingebunden und wurde im Nachgang über eine Mitteilung 
(3985/2023) informiert. 
Der Integrationsrat ist gemäß § 22 Abs. 6 Satz 2 der Hauptsatzung in allen wichtigen Angele-
genheiten, die die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, zu 
informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen. Die Beschlussvorlage 
zum Ausbau des mehrsprachigen Vermittlungsangebots des Museumsdienstes wurde verse-
hentlich dem Integrationsrat nicht vor der Entscheidung des Rates vorgelegt.   
 
Der Integrationsrat hatte in seiner Sitzung am 16.01.2024 folgenden Beschluss (Anlage 1) ge-
fasst:  
Die städtischen Museen werden gebeten, die Sprachen der in Köln stark vertretenen 
Gruppen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte, insbesondere die 
Sprachen Türkisch, Polnisch, Arabisch, Italienisch, Russisch und weitere Sprachen, 
nach Möglichkeit auf ihren Internetseiten, bei Ausstellungserläuterungen z.B. per QR-
Code für das Handy sowie auf Flyern zu berücksichtigen und fordert den Rat auf, diese 
Sprachen beim Ausbau des mehrsprachigen Vermittlungsangebotes des Museums-
dienstes nach diesem alten Muster zu berücksichtigen. 
 
 
Der Integrationsrat hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 27.02.2024 (Anlage 2) noch 
einmal aufgegriffen und beschlossen: 
 
Beschluss: 
1. Der Integrationsrat bekräftigt seinen Beschluss vom 17.01.2023 zur Berücksichtigung 
der meistgesprochenen Sprachen in den Kölner Museen. Die städtischen Museen wer-
den gebeten, die Sprachen der in Köln stark vertretenen Gruppen von Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte, insbesondere die Sprachen Türkisch, Polnisch, Ara-

3 
bisch, Italienisch, Russisch und weitere Sprachen, nach Möglichkeit auf ihren Internet-
seiten, bei Ausstellungserläuterungen z.B. per QR-Code für das Handy sowie auf Flyern 
zu berücksichtigen und fordert den Rat auf, diese Sprachen beim Ausbau des mehr-
sprachigen Vermittlungsangebotes des Museumsdienstes nach diesem alten Muster zu 
berücksichtigen. 
2. Der Integrationsrat fordert die Verwaltung auf, das Anhörungsrecht gemäß § 22 Abs. 
6 Satz 2 der Hauptsatzung zu beachten, in dem es heißt: „Der Integrationsrat ist in allen 
wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten 
als solche betreffen, vor der Beschlussfassung durch den Rat zu informieren und zu 
beteiligen.“ 
 
Die Anregung des Integrationsrates ist nach § 27 Absatz 8 Satz 3 der Gemeindeordnung 
NRW (GO) dem Rat vorzulegen.  
Die Verwaltung wird den Vorgang zum Anlass nehmen, alle Dezernate auf die Beteiligungs-
rechte des Integrationsrats hinzuweisen.  
 
Anlagen:  
Anlage 1: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
16.01.2024 
Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
27.02.2024

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
TOP 5.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0956/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.03.2024
Erstellt
08.03.2024 06:54