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2723/2018

Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 hinsichtlich der Federführung für die Maßnahme Kapazitätserweiterung durch Verlängerung der Bahnsteige an Haltestellen der Linien 4 und 13 sowie Beschluss über die Umsetzung der Planung bis Leis

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 10.17

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung Linie 4

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Anlage 4 Übersicht der umzurüstenden Haltestellen

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Anlage 1 Nachtragsvertrag Linie 4 und Linie 13

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Anlage 3 Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung Linie 13

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Beschlussvorlage Rat

10034 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2723/2018 
Freigabedatum 
 30.11.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 hinsichtlich der Federführung für 
die Maßnahme Kapazitätserweiterung durch Verlängerung der Bahnsteige an Haltestellen der 
Linien 4 und 13 sowie Beschluss über die Umsetzung der Planung bis Leistungsphase 3 HOAI 
durch die KVB 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) in Ergänzung des Stadt-
bahnvertrages vom 03.09.1991 bzw. 09.09.1991 die Federführung für die Umsetzung der Kapazitäts-
erweiterungen durch die Verlängerung der Bahnsteige an den in Anlage 2 und 3 aufgeführten Halte-
stellen zu übertragen. 
 
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als Anlage 1 beige-
fügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
 
2. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die KVB für die Kapazitätserweiterungen durch 
die Verlängerung der Bahnsteige an den in Anlage 2 und 3 aufgeführten Haltestellen der Linien 4 und 
13 zunächst die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der Honora-
rordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI 2013)) erarbeitet, die Förderung sicherstellt und 
die notwendigen Genehmigungen beantragt. 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung die Kapazitätserweiterung durch Verlänge-
rung der Bahnsteige an den Haltestellen der Linien 4 und 13 durchführt, mit der Folge, dass die Maß-
nahme aufgrund anderer Prioritäten zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt durchgeführt werden 
kann. 
 
Verkehrsausschuss 11.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein, erst in den Folgejahren 
 
Begründung 
 
Anlass 
In den zurückliegenden Jahren sind auch die Fahrgastzahlen der Linien 4 und 13 stark angestiegen, 
mit der Folge, dass zeit- bzw. stellenweise, besonders im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr, 
die Leistungsfähigkeitsgrenze der Linien überschritten wurde. 
 
Als Sofortmaßnahmen werden daher vormittags in einem Teilabschnitt der Linie 4 zwischen den Hal-
testellen Leuchterstraße und Wiener Platz zusätzliche Busfahrten als Parallelverkehr durchgeführt. 
Eine Taktverdichtung ist auf Grund der fehlenden freien Fahrbahntrasse im Innenstadttunnel sowie 
einem eingleisigen Abschnitt zwischen Dünnwald und Schlebusch nicht möglich.  
 
Ziel ist es, diese provisorischen Maßnahmen zeitnah durch ein geändertes Fahrzeugkonzept zu er-
setzen, wobei die zusätzlichen Kapazitäten bei einem vertretbaren Infrastrukturumbau geschaffen 
werden können. Basis sind die zahlreichen Haltestellen auf den genannten Strecken, die bereits heu-
te eine Nutzlänge von 60 m und mehr aufweisen. 
 
Um kurzfristig eine größere Platzkapazität zur Verfügung stellen zu können, wurde ein Fahrzeugkon-
zept für den Einsatz von etwa 70 m langen Zügen (diese benötigen Bahnsteignutzlängen von 60 m) 
erarbeitet. Gegenüber den heute eingesetzten Fahrzeugen mit Doppeltraktion kann dadurch die Ka-
pazität um 20 % erhöht werden. 
 
Umsetzungsplanung 
Nach Prüfung der KVB weisen von den 29 Haltestellen auf der Linie 4 insgesamt 10 Haltestellen in 
beiden Richtungen eine zu geringe Nutzlänge für das neue Fahrzeugkonzept auf. Auf der Linie 13 
weisen von den insgesamt 23 Haltestellen 3 Haltestellen in beiden Richtungen und 3 weitere Halte-
stellen lediglich in eine Richtung eine zu geringe Bahnsteignutzlänge auf. 
 
Für das Fahrzeugkonzept sind die Bahnsteige der Linie 4 an folgenden Haltestellen zu verlängern: 
 
 Stegerwaldsiedlung 
 Grünstraße 
 Keupstraße 
 Von-Sparr-Straße 
 Im Weidenbruch 
 Am Emberg 
 Mülheim Berliner Straße 
 Odenthaler Straße 
 Leuchterstraße 
 Schlebusch 
 
Die Nutzlänge der Bahnsteige kann hier in den überwiegenden Fällen durch einen Ausbau von etwa 
10 m auf 60 m verlängert werden. Dabei sind bei 3 der 10 Haltestellen Eingriffe in Privatflächen erfor-
derlich, was einen erweiterten zeitlichen Vorlauf erfordert. 
 
Eingriffe in den Straßenraum werden bei 3 der Haltestellen notwendig. An weiteren 3 Haltestellen 
muss eine Anpassung der Gleisquerungen sowie bei 6 Haltestellen eine Anpassung der Bahnsteig-
zugänge erfolgen. 
 
Auf der Linie 13 sind die Bahnsteige der folgenden Haltestellen anzupassen: 
 
 Sülzgürtel

3 
 Dürener Straße/Gürtel (ein Seitenbahnsteig) 
 Wüllnerstraße (ein Seitenbahnsteig) 
 Aachener Straße/Gürtel (ein Seitenbahnsteig) 
 Wichheimer Straße 
 Holweide Vischeringstraße 
 
Aufgrund der Örtlichkeit können die Bahnsteige der Linie 13 ohne Eingriffe in den Straßenraum oder 
in Privatflächen auf 60 m verlängert werden. Neben einem Anbau an den vorhandenen 2 Mittelbahn-
steigen ist bei 3 weiteren Haltestellen nur die Erweiterung jeweils eines Seitenbahnsteigs notwendig. 
Bei einem dieser Seitenbahnsteige ist lediglich die Befestigung einer Fläche für den verlängerten 
Bahnsteig erforderlich. 
 
Bestandteil der Planungen ist darüber hinaus die brandschutztechnische Überprüfung der unterirdi-
schen Bestandshaltestellen im Hinblick auf die Entfluchtung unter Berücksichtigung längerer Zugein-
heiten. Hierfür wird die KVB die notwendigen Brandschutzgutachten auf eigene Rechnung beauftra-
gen. 
 
Um an allen Haltestellen einen barrierefreien Zugang zu den Bahnen der Linie 13 zu ermöglichen, ist 
vorgesehen, die Bahnsteige an der Gürtelstrecke zwischen Nußbaumerstraße und Berrenrather Stra-
ße/Gürtel in den nächsten Jahren von 35 cm Schienenoberkante (SO) auf 90 cm SO anzuheben. Die 
Komplexität der Planungen zu den Bahnsteiganhebungen führt dazu, dass die Variantenabstimmung 
sowie die Ausführungsplanung nicht kurzfristig abgeschlossen sein werden. Mit Blick auf die darge-
stellte Problematik der Kapazitätsengpässe sollen die Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung, also die 
Bahnsteigverlängerungen, vorgezogen werden. Hierfür ist unter anderem die Verlängerung eines 35 
cm hohen Seitenbahnsteigs an der Haltestelle Dürener Straße/Gürtel erforderlich, der im Zuge des 
barrierefreien Ausbaus überplant wird. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass verlorene 
Kosten in geringer Höhe entstehen. Im weiteren Planungsprozess ist dies mit dem Zuwendungsgeber 
zu klären. 
 
Änderung des Stadtbahnvertrages 
Aus dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 ergibt sich eine grundsätzliche Aufgaben- und 
Kostenteilung zwischen der Stadt Köln und der KVB für die bis zu diesem Zeitpunkt geplanten eben-
erdigen Stadtbahnstrecken. 
 
Nach Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und der KVB ist in Weiterführung der Auf-
gaben- und Kostenteilung nach den §§ 3 und 4 des Stadtbahnvertrages geplant, dass die KVB auch 
die Bahnsteigverlängerungen der Linien 4 und 13 umsetzt. Hierzu ist der beigefügte Nachtragsvertrag 
zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 abzuschließen. 
 
Nach dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 umfasst der städtische Maßnahmenanteil die 
Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestellen, der Leiteinrichtungen und deren Möblierung sowie 
die Lichtsignalanlagen der Straßenführung. Die betriebstechnischen Ausrüstungen einschließlich der 
bahnspezifischen Signalanlagen werden von der KVB umgesetzt und finanziert. 
 
Der städtische Maßnahmenanteil bei den Bahnsteigverlängerungen der Linien 4 und 13 betrifft den 
Ankauf der Privatflächen, den Haltestellenausbau sowie die Straßenbaumaßnahmen einschließlich 
der Lichtsignalanlagen. Die im Zusammenhang mit dem Ankauf der Privatflächen notwendigen Tätig-
keiten werden durch die KVB durchgeführt. 
 
Die Zuwendungen werden nach § 3 Ziffer 8 des Stadtbahnvertrages in Verbindung mit dem beigefüg-
ten Nachtragsvertrag über die KVB abgewickelt. 
 
Gemäß § 4 des Stadtbahnvertrages ist die Übernahme der Eigenfinanzierungsanteile an den Kosten 
ebenerdiger Stadtbahnmaßnahmen geregelt. Demnach tragen die Stadt Köln und die KVB jeweils für 
ihre Maßnahmenanteile die nicht durch Zuwendungen abgedeckten Kosten.

4 
Termine 
Hinsichtlich der Maßnahmenumsetzung zur Kapazitätserhöhung aufgrund der Bahnsteig-
verlängerungen durch die KVB wird ein Baubeginn im Jahr 2020 angestrebt. 
 
Kosten und Förderung 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die zu verlängernden Bahnsteige der aufgeführten 
Haltestellen beträgt 10 Mio. €. Zum Ausgleich der entstehenden Planungskosten werden der KVB 
7 % auf die Fremdleistungen für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen erstattet. 
 
Die Maßnahme ist zuwendungsfähig nach § 12 ÖPNVG. Der Fördersatz beträgt max. 90 % der zu-
wendungsfähigen Kosten. 
 
Die KVB hat bereits eine Programmanmeldung für die Aufnahme in den Maßnahmenkatalog beim 
Zweckverband Nahverkehr Rheinland eingereicht. In der Sitzung der Verbandsversammlung des 
Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland am 29.06.2018 wurde beschlossen, die Kapazitätserweite-
rungen durch Bahnsteigverlängerungen der Linie 4 mit Gesamtausgaben und zuwendungsfähigen 
Gesamtausgaben in Höhe von 7.000.000 € und der Linie 13 mit Gesamtausgaben und zuwendungs-
fähigen Gesamtausgaben in Höhe von 3.000.000 € in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen. 
 
Nach Abschluss der Entwurfsplanung liegen durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor, die 
dem Rat der Stadt Köln im Rahmen einer weiteren Beschlussvorlage über die Umsetzung der Maß-
nahmen mitgeteilt werden. 
 
Finanzierung 
Der städtische Eigenanteil für die Bahnsteigverlängerungen der Linien 4 und 13 ist im Haushaltsplan-
entwurf 2020 inklusive Mittelfristplanung 2021 bis 2023 zu berücksichtigen. 
 
Investitionscontrolling (IVC)  
Im Rahmen des IVC-Verfahrens wurde der Bedarf für die Bahnsteigverlängerungen der Linien 4 und 
13 anerkannt. 
 
 
Anlagen: 
1. Nachtrag zum Stadtbahnvertrag 
2. Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung Linie 4 
3. Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung Linie 13 
4. Übersicht der umzurüstenden Haltestellen

Anlage 2 Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung Linie 4

1173 Zeichen

Anlage 2
Genehmigung 
nach § 9
Genehmigung 
nach § 28 Finanzierung Betriebs-
einrichtung 
Lichtsignal-
anlagen / 
Straßenbau-
arbeiten
Haltestellen-
ausbau Sonstiges Betriebs-
einrichtung 
Lichtsignal-
anlagen / 
Straßenbau-
arbeiten
Haltestellen-
ausbau Sonstiges
1 Stegerwaldsiedlung KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
2 Grünstraße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
3 Keupstraße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
4 Von-Sparr-Straße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
5 Im Weidenbruch KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
6 Am Emberg KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
7 Mülheim                
Berliner Straße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
8 Odenthaler Straße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
9 Leuchterstraße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
10 Schlebusch KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
Baudurchführung
Stadtbahnvertrag vom 3. / 9. September 1991 
Fortschreibung der Anlage 2 
Lfd. 
Nr. Maßnahme Federführung
Durchführung der Arbeiten Ausschreibung
Anlage 1: Kapazitätserweiterung durch Haltestellenverlängerung auf der Linie 4

Anlage 4 Übersicht der umzurüstenden Haltestellen

541 Zeichen

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Anlage 1 Nachtragsvertrag Linie 4 und Linie 13

1229 Zeichen

Anlage 1: Nachtrag zum Stadtbahnvertrag 
 
Nachtragsvertrag 
zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 
 
zwischen der  
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, vertreten durch das Dezernat für Mobilität und  
Verkehrsinfrastruktur, vertreten durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
- nachfolgend „Stadt“ genannt - 
 
und der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Scheidtweilerstraße 38, 50933 Köln 
vertreten durch den Vorstand 
- nachfolgend „KVB“ genannt – 
 
wird in Ergänzung zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 folgender Nachtragsvertrag ge-
schlossen: 
 
Durch die Anlagen 1 und 2 zu diesem Nachtragsvertrag wird die Anlage 2 zum Stadtbahnvertrag vom 
03.09./09.09.1991 gemäß § 1 Absatz 4 des Stadtbahnvertrages im Sinne einer Ergänzung fortge-
schrieben.  
 
Anlage 1 – (Kapazitätserweiterungen durch Bahnsteigverlängerung auf der Linie 4) 
Anlage 2 – (Kapazitätserweiterungen durch Bahnsteigverlängerung auf der Linie 13) 
 
Köln, den  Köln, den 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin  Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
In Vertretung                Im Auftrag 
 
Andrea Blome Gerd Neweling Hofmann ppa. Füssgen 
Beigeordnete für  Amtsleiter     
Mobilität und  
Verkehrsinfrastruktur

Anlage 3 Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung Linie 13

932 Zeichen

Anlage 3
Genehmigung 
nach § 9
Genehmigung 
nach § 28 Finanzierung Betriebsein-
richtung 
Lichtsignal- 
anlagen / 
Straßenbau-
arbeiten
Haltestellen-
ausbau Sonstiges Betriebs-
einrichtung 
Lichtsignal- 
anlagen / 
Straßenbau-
arbeiten
Haltestellen-
ausbau Sonstiges
1 Sülzgürtel KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
2 Dürener Str./Gürtel KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
3 Wüllnerstraße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
4 Aachener Straße/Gürtel KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
5 Wichheimer Straße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
6 Holweide            
Vischeringstraße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
Baudurchführung
Stadtbahnvertrag vom 3. / 9. September 1991 
Fortschreibung der Anlage 2 
Lfd. 
Nr. Maßnahme Federführung
Durchführung der Arbeiten Ausschreibung
Anlage 2: Kapazitätserweiterung durch Haltestellenverlängerung auf der Linie 13

Beratungsverlauf (3)

29.01.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Dürener Straße
  • Wüllnerstraße
  • Aachener Straße
  • Wichheimer Straße
  • Vischeringstraße
  • Leuchterstraße
  • Grünstraße
  • Keupstraße
  • Von-Sparr-Straße
  • Odenthaler Straße
  • Nußbaumerstraße
  • Scheidtweilerstraße 38
  • Berliner Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Am Emberg
  • Im Weidenbruch
  • Wiener Platz
  • Sülzgürtel 3

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Details

Aktenzeichen
2723/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.11.2018
Erstellt
16.08.2018 11:40