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Sachstand Sanierung Mülheimer Brücke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2469/2017 vom 02.10.2017

Stand: Am 09.10.2017 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/69/1 Vorlagen-Nummer 2469/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.10.2017 Sachstand Sanierung Mülheimer Brücke Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim hat für die Sitzung der Bezirksvertretung die Anfrage “Sachstand Sanierung Mülheimer Brücke“ (AN/1028/2017) eingereicht, die wie folgt beantwortet wird. Frage 1: „Wie sieht der neue Zeitplan der Sanierung der Mülheimer Brücke aus (insbesondere Sanie- rungsbeginn, Sanierungsende und Sperrung der KVB-Strecke auf der Brücke)?" Antwort: Der bisherige Zeitplan zur Gesamtinstandsetzung des Brückenzuges „Mülheimer Brücke“ sah den Baubeginn im September 2017 vor. Hierzu darf auf den Zeit-Maßnahmenplan „Geplante Großbau- vorhaben der nächsten Jahre“ im Downloadbereich des Internetauftritts der Stadt Köln „Leben in Köln/Verkehr/Verkehrsmanagement/Großbauvorhaben“, zu erreichen über nachstehendem Link, verwiesen werden. http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrsmanagement/grossbauvorhaben-in-koeln Um die v. g. Zielvorgabe für den Start der Hauptmaßnahme zu erreichen, wurde Anfang 2017 sei- tens der Verwaltung die Maßnahme europaweit ausgeschrieben. Die eingehende, fachtechnische und vergaberechtliche Prüfung der seit Juni dieses Jahres vorlie- genden Angebote, nebst einer umfangreichen Aufklärung mit den jeweiligen Bietern, zog aufgrund schwerwiegender Gründe den Ausschluss von Angeboten aus der Wertung nach sich. Bei einer derartigen Sachlage sieht das Vergaberecht für die aus der Wertung Ausgeschlossenen die Möglichkeit des Einspruchs („Antrag auf Nachprüfung“) vor. Von dieser Möglichkeit hat eine betroffene Bietergemeinschaft Gebrauch gemacht; seit 01.09.2017 befasst sich die Vergabekam- mer bei der Bezirksregierung Köln mit einem diesbezüglichen Antrag. Eine mögliche Auftragsvergabe ist somit von Gesetzes wegen her und bis zur endgültigen Ent- scheidung der Vergabekammer bzw., sofern als Beschwerdegericht im Nachgang angerufen, die des Oberlandesgerichts Düsseldorf, erst einmal ausgesetzt. Eine Auftragserteilung könnte daher aller Voraussicht nach und bestenfalls Ende Oktober 2017 erfolgen. Bei evtl. sich anschließendem Einreichen einer Klage beim OLG Düsseldorf kann diese Aussetzung jedoch auch noch mehrere Monate andauern. In jedem Fall wird mit der Hauptbau- maßnahme erst entsprechend später begonnen werden können. Dies wiederum hat unweigerlich auch Einfluss auf das Ende der Gesamtinstandsetzung. Aufgrund der v. g. ausstehenden Ent- 2 scheidungen und der damit verbundenen zeitlichen Unwägbarkeiten kann somit zum jetzigen Zeit- punkt keine Festlegung getroffen werden. In gleicher Weise gilt das selbstverständlich für die in die Maßnahme eingebettete Sperrung der KVB-Stadtbahn mit Schienenersatzverkehr. In technisch- inhaltlicher Hinsicht wird die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke jedoch keine Änderung erfahren. Fragen 2 und 3: „Wie sieht das überarbeitete Verkehrskonzept der KVB zur Aufrechterhaltung des ÖPNVs aus? Inwiefern ist der Antragsbeschluss zur Linie E4 (s.o.) bei der Planung berücksichtig worden?“ Antwort: Der ÖPNV wird frühestens achtzehn Monate nach erfolgter Auftragserteilung der Hauptbaumaß- nahme betroffen sein. Das Konzept zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs wird daher erst nach Baubeginn detaillierter ausgearbeitet. Hierbei können dann bereits Erfahrungen aus der Baudurchführung mit einfließen. Dieses ist insofern sinnvoll, als dass die sich einstellende, ver- kehrliche Situation im Bereich des Wiener Platzes bei den Überlegungen zum Ersatzverkehr mit berücksichtigt werden kann. Auch die Möglichkeiten für eine Linie E4 werden in diesem Kontext noch weiterführend betrachtet und beplant.

Beratungsverlauf

  1. 09.10.2017

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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