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2469/2017

Sachstand Sanierung Mülheimer Brücke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.10.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3906 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/69/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2469/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.10.2017 
 
Sachstand Sanierung Mülheimer Brücke 
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim hat für die Sitzung der 
Bezirksvertretung die Anfrage “Sachstand Sanierung Mülheimer Brücke“ (AN/1028/2017) eingereicht, 
die wie folgt beantwortet wird. 
 
 
Frage 1: 
 
„Wie sieht der neue Zeitplan der Sanierung der Mülheimer Brücke aus (insbesondere Sanie-
rungsbeginn, Sanierungsende und Sperrung der KVB-Strecke auf der Brücke)?" 
 
Antwort: 
 
Der bisherige Zeitplan zur Gesamtinstandsetzung des Brückenzuges „Mülheimer Brücke“ sah den 
Baubeginn im September 2017 vor. Hierzu darf auf den Zeit-Maßnahmenplan „Geplante Großbau-
vorhaben der nächsten Jahre“ im Downloadbereich des Internetauftritts der Stadt Köln „Leben in 
Köln/Verkehr/Verkehrsmanagement/Großbauvorhaben“, zu erreichen über nachstehendem Link, 
verwiesen werden.  
 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrsmanagement/grossbauvorhaben-in-koeln 
 
Um die v. g. Zielvorgabe für den Start der Hauptmaßnahme zu erreichen, wurde Anfang 2017 sei-
tens der Verwaltung die Maßnahme europaweit ausgeschrieben.  
Die eingehende, fachtechnische und vergaberechtliche Prüfung der seit Juni dieses Jahres vorlie-
genden Angebote, nebst einer umfangreichen Aufklärung mit den jeweiligen Bietern, zog aufgrund 
schwerwiegender Gründe den Ausschluss von Angeboten aus der Wertung nach sich. 
 
Bei einer derartigen Sachlage sieht das Vergaberecht für die aus der Wertung Ausgeschlossenen 
die Möglichkeit des Einspruchs („Antrag auf Nachprüfung“) vor. Von dieser Möglichkeit hat eine 
betroffene Bietergemeinschaft Gebrauch gemacht; seit 01.09.2017 befasst sich die Vergabekam-
mer bei der Bezirksregierung Köln mit einem diesbezüglichen Antrag.  
 
Eine mögliche Auftragsvergabe ist somit von Gesetzes wegen her und bis zur endgültigen Ent-
scheidung der Vergabekammer bzw., sofern als Beschwerdegericht im Nachgang angerufen, die 
des Oberlandesgerichts Düsseldorf, erst einmal ausgesetzt. 
 
Eine Auftragserteilung könnte daher aller Voraussicht nach und bestenfalls Ende Oktober 2017 
erfolgen. Bei evtl. sich anschließendem Einreichen einer Klage beim OLG Düsseldorf kann diese 
Aussetzung jedoch auch noch mehrere Monate andauern. In jedem Fall wird mit der Hauptbau-
maßnahme erst entsprechend später begonnen werden können. Dies wiederum hat unweigerlich 
auch Einfluss auf das Ende der Gesamtinstandsetzung. Aufgrund der v. g. ausstehenden Ent-

2 
 
scheidungen und der damit verbundenen zeitlichen Unwägbarkeiten kann somit zum jetzigen Zeit-
punkt keine Festlegung getroffen werden. In gleicher Weise gilt das selbstverständlich für die in die 
Maßnahme eingebettete Sperrung der KVB-Stadtbahn mit Schienenersatzverkehr. In technisch-
inhaltlicher Hinsicht wird die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke jedoch keine Änderung 
erfahren. 
 
 
Fragen 2 und 3: 
 
„Wie sieht das überarbeitete Verkehrskonzept der KVB zur Aufrechterhaltung des ÖPNVs aus? 
 
Inwiefern ist der Antragsbeschluss zur Linie E4 (s.o.) bei der Planung berücksichtig worden?“ 
 
Antwort: 
 
Der ÖPNV wird frühestens achtzehn Monate nach erfolgter Auftragserteilung der Hauptbaumaß-
nahme betroffen sein. Das Konzept zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs wird daher 
erst nach Baubeginn detaillierter ausgearbeitet. Hierbei können dann bereits Erfahrungen aus der 
Baudurchführung mit einfließen. Dieses ist insofern sinnvoll, als dass die sich einstellende, ver-
kehrliche Situation im Bereich des Wiener Platzes bei den Überlegungen zum Ersatzverkehr mit 
berücksichtigt werden kann. Auch die Möglichkeiten für eine Linie E4 werden in diesem Kontext 
noch weiterführend betrachtet und beplant.

Beratungsverlauf (1)

09.10.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mülheimer Brücke

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Details

Aktenzeichen
2469/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.10.2017
Erstellt
10.08.2017 07:45