V/0923/2013
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster Mitte für das Jahr 2013
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Beschlussvorlage
3136 Zeichen
V/0923/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster Mitte Beratungsfolge 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als symbolische Unterstützung des Anliegens, an die Opfer des Nationalsozialismus bei der Er- stürmung des ehemaligen ADGB-Hauses an der Dammstraße durch die Anbringung einer Ge- denktafel zu erinnern, stellt die Bezirksvertretung Münster-Mitte 200 € zur Verfügung. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 200,- Begründung: Der DGB-Stadtverband Münster hat für die Anbringung einer Gedenk tafel am ehemaligen Haus der Freien Gewerkschaften einen Zuschuss in Höhe von 650 € beantragt. Nach entsprechender Bekanntgabe dieses Antrages in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Mitte am 16.04.2013 und inhaltlicher Beratung in der Sitzung am 07.05.2013 (V/0227/2013) stellte die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Entscheidung über diesen Antrag zunächst zur weiteren Klärung zurück. Die Bezirksvertretungen erfüllen nach § 37 III der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Vorlagen-Nr.: V/0923/2013 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-3360 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 19.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0923/2013 Westfalen (GO NRW) die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Diese frei verfügbaren Mittel werden u. a. für die Bewilligung von Z u- schüssen eingesetzt. Die Gewährung eines Zuschusses richtet sich im vorliegenden Fall nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initia- tiven im Stadtbezirk Münster -Mitte. Grundlage dieser Richtlinien ist dabei § 37 I Buchstabe d GO NRW. Danach en tscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere bei der Betre u- ung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk. Beim Antragsteller, dem DGB-Stadtverband Münster, handelt es sich nicht um einen örtlichen Ver- ein. Damit ist eine Zuschussgewährung nach den geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Mitte allerdings nicht möglich. Gleichwohl befürwortet die Verwaltung die grundsätzliche politische Aussage und das Signal, dass mit dieser Aktion verfolgt wird und schlägt auch nach Rücksprache mit den Fraktionen und den Einzelvertretern der Parteien einen Zuschuss in der entsprechenden Höhe vor. In Vertretung gez. Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Dammstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0923/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37