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V/0923/2013

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster Mitte für das Jahr 2013

Vorlagen 22.11.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 21.01.2014, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3136 Zeichen

V/0923/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als symbolische Unterstützung des Anliegens, an die Opfer des Nationalsozialismus bei der Er-
stürmung des ehemaligen ADGB-Hauses an der Dammstraße durch die Anbringung einer Ge-
denktafel zu erinnern, stellt die Bezirksvertretung Münster-Mitte 200 € zur Verfügung. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 200,-  
 
 
 
Begründung: 
 
Der DGB-Stadtverband Münster hat für die Anbringung einer Gedenk tafel am ehemaligen Haus 
der Freien Gewerkschaften einen Zuschuss in Höhe von 650 € beantragt. Nach entsprechender 
Bekanntgabe dieses Antrages in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Mitte am 16.04.2013 
und inhaltlicher Beratung in der Sitzung am 07.05.2013 (V/0227/2013) stellte die Bezirksvertretung 
Münster-Mitte die Entscheidung über diesen Antrag zunächst zur weiteren Klärung zurück. 
 
Die Bezirksvertretungen erfüllen nach § 37 III der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0923/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-3360 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0923/2013 
Westfalen (GO NRW) die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel 
allein entscheiden können. Diese frei verfügbaren Mittel werden u. a. für die Bewilligung von Z u-
schüssen eingesetzt.  
 
Die Gewährung eines Zuschusses richtet sich im vorliegenden Fall nach den Richtlinien für die 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initia-
tiven im Stadtbezirk Münster -Mitte. Grundlage dieser Richtlinien ist dabei § 37 I Buchstabe d GO 
NRW. Danach en tscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten 
Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, 
deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere bei der Betre u-
ung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk.  
 
Beim Antragsteller, dem DGB-Stadtverband Münster, handelt es sich nicht um einen örtlichen Ver-
ein. Damit ist eine Zuschussgewährung nach den geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte allerdings nicht möglich.  
 
Gleichwohl befürwortet die Verwaltung die grundsätzliche politische Aussage und das Signal, dass 
mit dieser Aktion verfolgt wird und schlägt auch nach Rücksprache mit den Fraktionen und den 
Einzelvertretern der Parteien einen Zuschuss in der entsprechenden Höhe vor. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dammstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0923/2013
Typ
Vorlagen
Datum
22.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37