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2011/0009

Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an der Finanzierung einer Fluglärmwirkungsstudie des Forums Flughafen und Region (FFR)

Magistratsvorlage 18.04.2011

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2011/0009

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2011/0009

4769 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Fluglärmbeauftragte/r 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0009 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an der Finanzierung einer 
Fluglärmwirkungsstudie des Forums Flughafen und Region (FFR) 
 
Vorlage vom: 18.04.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadts beteiligt sich mit 25.000,- € an der Finanzierung einer 
Fluglärmwirkungsstudie des Forums Flughafen und Region (FFR). 
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln eines nach 2011 zu übertragenden Haushaltsausgaberestes i.H.v. 
73.356,96 € bei der Kostenstelle 561-010-1000 / Sachkonto 6771000 (Aufwendungen für Sachverständige, 
Rechtsanwälte) 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.04.2011  
 
Um zweifelsfrei den Bezug (oder Nicht-Bezug) von Fluglärm zu gesundheitlichen Beeinträch-tigungen 
und Belästigungen zu belegen, hat das Forum Flughafen und Region (FFR), vertreten durch das 
Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) ein Gutachten im Bereich der Lärm-wirkungsforschung in 
Auftrag gegeben.  
 
Die Fluglärmwirkungsstudie des FFR soll 
 
• die Wirkung von Fluglärm auf die Gesundheit untersuchen 
 
• Wirkungsunterschiede gesunder Normalbevölkerung/vorbelasteten bzw. besonderen 
Bevölkerungsgruppen wie Kranken oder Kindern aufzeigen 
 
• soweit möglich und sinnvoll weitere Verkehrsträger in die Betrachtung mit einbeziehen 
 
• die Wirkung von Fluglärm unter der Berücksichtigung von Straßen- und Schienenlärm auf die 
Gesundheit untersuchen 
 
• Kausalzusammenhänge zwischen Belästigung und Gesundheitswirkungen, Quantifizierungen in 
der Dosis – Wirkung – Beziehung aufzeigen  
 
• die Wirkungen von bestimmten Informationsmaßnahmen in Bezug auf Belästigungsurteile und 
gesundheitliche Lebensqualität darstellen, sowie 
 
• gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Auswirkungen auf deren schulische und persönliche 
Entwicklung (Lernverhalten, Leseverhältnisse) aufzeigen  
 
Die Darmstädter Nordbezirke liegen innerhalb des Untersuchungsbereiches der Studie. 
 
Die Studie kostet nach letzten Erkenntnissen  3,5 Millionen € und wird nach Beratungen im Landtag 
Hessen grundsätzlich durch Verpflichtungsermächtigungen finanziell abgedeckt.  
Allerdings sind die Verpflichtungsermächtigungen des Landes Hessen subsidiär gesetzt und werden 
um Zuwendungen und finanzielle Beteiligungen Dritter (z. B. Fraport AG 1Mio. €, 
Flugverkehrsgesellschaften?, Kommunen?) gekürzt. 
 
Macht Fluglärm krank? 
Diese Frage versucht schon seit Jahren die Lärmwirkungsforschung zu beantworten. Das Thema 
spielt in der Öffentlichkeit gerade rund um den Flughafen Frankfurt eine besonders herausragende 
Rolle.  
 
Aus Verantwortung für die von Fluglärm betroffene Bevölkerung v.a. in den Nordstadtbezirken und zur 
Unterstützung bei der Klärung wichtiger gesundheitlicher Aspekte im Fluglärmbereich  beteiligt sich 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem „kommunalen Anerkennungsbei-trag“ i.H.v. 25.000,- € an 
der Finanzierung der vom UNH beauftragten Fluglärmwirkungsstudie.  
 
Die Finanzierung erfolgt zu Lasten des nach 2011 zu übertragenden Haushaltsausgaberestes (i.H.v. 
73.356,96 €) bei der Kostenstelle 561-010-1000 / Sachkonto 6771000 (Aufwendungen für 
Sachverständige, Rechtsanwälte). 
 
Der Haushaltsausgaberest ist grds. gebunden für die (restliche) Finanzierung rechtsanwalt-lichen 
Beistandes beim anhängigen Verwaltungsstreitverfahren „Stadt Darmstadt vs. Land Hessen wegen 
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens“. 
 
Die hauptstreitgegenständliche städtische Forderung eines absoluten Nachtflugverbotes wird 
gegenwärtig im Rahmen eines Musterverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht geklärt. 
 
 
 
Es bestehen keine Einwände, aus dem Haushaltsausgaberest  einen Teilbetrag i.H.v. 25.000,- € zur 
Finanzierungsbeteiligung an der Fluglärmwirkungsstudie des FFR umzuwidmen.

3 
... 
 
Es wird erwartet, dass der Restbetrag des Ausgaberestes von dann 48.356,96 € zur Abwicklung des 
anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens wahrscheinlich ausreicht. 
 
 
Darmstadt, den 18.04.2011 
 
Der Dezernent II      Der Dezernent VI 
 
 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz      Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtkämmerer      Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 4
TOP 4
TOP 22
TOP 254 beschließend
TOP 4

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0009
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.04.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00