2011/0009
Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an der Finanzierung einer Fluglärmwirkungsstudie des Forums Flughafen und Region (FFR)
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2011/0009
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.05.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Fluglärmbeauftragte/r Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0009 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an der Finanzierung einer Fluglärmwirkungsstudie des Forums Flughafen und Region (FFR) Vorlage vom: 18.04.2011 Beschlussvorschlag: Die Wissenschaftsstadt Darmstadts beteiligt sich mit 25.000,- € an der Finanzierung einer Fluglärmwirkungsstudie des Forums Flughafen und Region (FFR). Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln eines nach 2011 zu übertragenden Haushaltsausgaberestes i.H.v. 73.356,96 € bei der Kostenstelle 561-010-1000 / Sachkonto 6771000 (Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte) Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.04.2011 Um zweifelsfrei den Bezug (oder Nicht-Bezug) von Fluglärm zu gesundheitlichen Beeinträch-tigungen und Belästigungen zu belegen, hat das Forum Flughafen und Region (FFR), vertreten durch das Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) ein Gutachten im Bereich der Lärm-wirkungsforschung in Auftrag gegeben. Die Fluglärmwirkungsstudie des FFR soll • die Wirkung von Fluglärm auf die Gesundheit untersuchen • Wirkungsunterschiede gesunder Normalbevölkerung/vorbelasteten bzw. besonderen Bevölkerungsgruppen wie Kranken oder Kindern aufzeigen • soweit möglich und sinnvoll weitere Verkehrsträger in die Betrachtung mit einbeziehen • die Wirkung von Fluglärm unter der Berücksichtigung von Straßen- und Schienenlärm auf die Gesundheit untersuchen • Kausalzusammenhänge zwischen Belästigung und Gesundheitswirkungen, Quantifizierungen in der Dosis – Wirkung – Beziehung aufzeigen • die Wirkungen von bestimmten Informationsmaßnahmen in Bezug auf Belästigungsurteile und gesundheitliche Lebensqualität darstellen, sowie • gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Auswirkungen auf deren schulische und persönliche Entwicklung (Lernverhalten, Leseverhältnisse) aufzeigen Die Darmstädter Nordbezirke liegen innerhalb des Untersuchungsbereiches der Studie. Die Studie kostet nach letzten Erkenntnissen 3,5 Millionen € und wird nach Beratungen im Landtag Hessen grundsätzlich durch Verpflichtungsermächtigungen finanziell abgedeckt. Allerdings sind die Verpflichtungsermächtigungen des Landes Hessen subsidiär gesetzt und werden um Zuwendungen und finanzielle Beteiligungen Dritter (z. B. Fraport AG 1Mio. €, Flugverkehrsgesellschaften?, Kommunen?) gekürzt. Macht Fluglärm krank? Diese Frage versucht schon seit Jahren die Lärmwirkungsforschung zu beantworten. Das Thema spielt in der Öffentlichkeit gerade rund um den Flughafen Frankfurt eine besonders herausragende Rolle. Aus Verantwortung für die von Fluglärm betroffene Bevölkerung v.a. in den Nordstadtbezirken und zur Unterstützung bei der Klärung wichtiger gesundheitlicher Aspekte im Fluglärmbereich beteiligt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit einem „kommunalen Anerkennungsbei-trag“ i.H.v. 25.000,- € an der Finanzierung der vom UNH beauftragten Fluglärmwirkungsstudie. Die Finanzierung erfolgt zu Lasten des nach 2011 zu übertragenden Haushaltsausgaberestes (i.H.v. 73.356,96 €) bei der Kostenstelle 561-010-1000 / Sachkonto 6771000 (Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte). Der Haushaltsausgaberest ist grds. gebunden für die (restliche) Finanzierung rechtsanwalt-lichen Beistandes beim anhängigen Verwaltungsstreitverfahren „Stadt Darmstadt vs. Land Hessen wegen Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens“. Die hauptstreitgegenständliche städtische Forderung eines absoluten Nachtflugverbotes wird gegenwärtig im Rahmen eines Musterverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht geklärt. Es bestehen keine Einwände, aus dem Haushaltsausgaberest einen Teilbetrag i.H.v. 25.000,- € zur Finanzierungsbeteiligung an der Fluglärmwirkungsstudie des FFR umzuwidmen. 3 ... Es wird erwartet, dass der Restbetrag des Ausgaberestes von dann 48.356,96 € zur Abwicklung des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens wahrscheinlich ausreicht. Darmstadt, den 18.04.2011 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0009
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.04.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00