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0973/2025

Stellungnahme zum Änderungsantrag der Gruppe Klimafreunde und Gut vom 23.01.2025

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 28.04.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 24.06.2025

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4270 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 28.04.2025 
 0973/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 13.05.2025 
 
Stellungnahme zum Änderungsantrag der Gruppe Klimafreunde und Gut vom 
23.01.2025 
Die Gruppe Klimafreunde und Gut hat folgenden Änderungsantrag (AN/0104/2025) zum er-
weiterten Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße im 
Stadtbezirk Porz zwischen Berliner Str. / Helenenstr. und Friedrich-Ebert-Ufer (3789/2024) 
eingebracht: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Beschlussvorlage 3789/2024 
vorgestellte aktualisierte Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße zwischen Berliner 
Str. / Helenenstraße und dem Friedrich-Ebert-Ufer mit folgenden Änderungen weiter zu pla-
nen und umzusetzen. 
 
1. 1A-1 (Durchgehend mind. 2,50m Radfahrstreifen) 
1A-1.1 (Berliner Str. / Helenenstr.) 
1A-1.2 (Bereich Viktoriastr.) 
1A-1.3 (Gilgaustr.) 
 
2. 1B-1 (Friedhof bis Tankstelle) 
1B-2 (Tankstelle bis Knotenpunkt Hohe/Gremberghovener Str.) 
 
3. 2-1b (Fußgängerüberweg, Friedrich-Ebert-Ufer/Ortseinfahrt Porz-Mitte) 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Zu 1A-1: 
- Die Umwandlung von je einer Kfz-Fahrspur pro Fahrtrichtung in einen Radfahrstreifen 
hat die Verwaltung im Beschluss aus dem Jahr 2022 vorgeschlagen (3835/2021 / 
siehe Verwaltungsvorschlag). Die politischen Gremien haben sich seinerzeit für den 
Alternativvorschlag entschieden und diesen beschlossen. Dies wurde im Rahmen des 
erweiterten Planungsbeschlusses berücksichtigt.  
- Eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs ist auf der Kölner Straße not-
wendig, da die Straße eine Verbindung zwischen den Stadtbezirken Porz und der In-
nenstadt bzw. Deutz herstellt und eine hohe Bedeutung für den Kfz-Verkehr hat.  
- Zudem ist die Kölner Straße Teil des beschlossenen MIV-Grundnetz. Bei Straßen, die 
Teil des MIV-Grundnetzes sind, kann es zu Veränderungen in der Raumaufteilung des

2 
 
Straßenquerschnittes kommen. Dies kann beispielsweise eine Reduzierung von Fahr-
spuren für den MIV bedeuten. Bei solchen Veränderungen bleibt der Grundsatz beste-
hen, dass dadurch die Leistungsfähigkeit im gesamten MIV-Grundnetz weiterhin si-
chergestellt werden muss. Ergebnis ist die vorliegende Planung. 
- Aus Sicht der Verwaltung stellt die vorliegende Planung eine große Verbesserung für 
den Radverkehr dar. In Bereichen, in denen es bisher gar keine Radverkehrsanlagen 
gibt, werden mindestens 1,85 m breite Radfahrstreifen geschaffen. In Planungsbereich 
2 werden mindestens 2,25 m breite Radfahrstreifen geschaffen. Zudem bekommt im 
gesamten Planungsgebiet der Fußverkehr deutlich mehr Fläche zur Verfügung.  
Zu 1A-1.1: 
- Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zum linksabbiegenden Radverkehr. Die 
Hinweise zur Aufstellfläche und den Signalgebern werden aufgenommen. 
- Der Vorschlag zur Schutzinsel für den Radverkehr ist nur bei Umsetzung der Einspu-
rigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). 
Zu 1A-1.2: 
Der Vorschlag ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit des Kfz-Verkehrs möglich 
(siehe Antwort zu 1A-1). 
Zu 1A-1.3: 
- Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zum linksabbiegenden Radverkehr. Die 
Hinweise werden im Zuge der Ausführungsplanung aufgenommen.   
- Der Vorschlag der breiteren Radfahrstreifen ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit 
des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). 
Zu 1B-1: 
- Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zur Gehwegbreite und den Sichtachsen. 
Sie wird die Hinweise im Rahmen der Ausführungsplanung aufnehmen.  
- Grundsätzlich bilden die aktuellen Regelwerke und Richtlinien die Grundlage für die 
aktuelle Planung. Größere bzw. breitere Begegnungsräume sind nur durch den Weg-
fall aller Parkmöglichkeiten möglich. Diese Parkmöglichkeiten sind im Planungsbe-
schluss von 2022 jedoch explizit beschlossen worden.  
- Die Einrichtung von Tempo 30 in diesem Bereich wird im Rahmen der Ausführungspla-
nung geprüft. 
Zu 1B-2:  
Der Vorschlag ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit des Kfz-Verkehrs möglich 
(siehe Antwort zu 1A-1). 
Zu 2-1b 
Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise und wird diese im Rahmen der Ausfüh-
rungsplanung prüfen.  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kölner Straße
  • Berliner Straße
  • Helenenstraße
  • Gilgaustraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer

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Details

Aktenzeichen
0973/2025
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
28.04.2025
Erstellt
31.03.2025 11:59