mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Stellungnahme zum Änderungsantrag der Gruppe Klimafreunde und Gut vom 23.01.2025

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 0973/2025 vom 28.04.2025

Stand: Am 24.06.2025 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

    PDF

    Herunterladen: Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 28.04.2025 0973/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 13.05.2025 Stellungnahme zum Änderungsantrag der Gruppe Klimafreunde und Gut vom 23.01.2025 Die Gruppe Klimafreunde und Gut hat folgenden Änderungsantrag (AN/0104/2025) zum er- weiterten Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße im Stadtbezirk Porz zwischen Berliner Str. / Helenenstr. und Friedrich-Ebert-Ufer (3789/2024) eingebracht: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Beschlussvorlage 3789/2024 vorgestellte aktualisierte Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße zwischen Berliner Str. / Helenenstraße und dem Friedrich-Ebert-Ufer mit folgenden Änderungen weiter zu pla- nen und umzusetzen. 1. 1A-1 (Durchgehend mind. 2,50m Radfahrstreifen) 1A-1.1 (Berliner Str. / Helenenstr.) 1A-1.2 (Bereich Viktoriastr.) 1A-1.3 (Gilgaustr.) 2. 1B-1 (Friedhof bis Tankstelle) 1B-2 (Tankstelle bis Knotenpunkt Hohe/Gremberghovener Str.) 3. 2-1b (Fußgängerüberweg, Friedrich-Ebert-Ufer/Ortseinfahrt Porz-Mitte) Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1A-1: - Die Umwandlung von je einer Kfz-Fahrspur pro Fahrtrichtung in einen Radfahrstreifen hat die Verwaltung im Beschluss aus dem Jahr 2022 vorgeschlagen (3835/2021 / siehe Verwaltungsvorschlag). Die politischen Gremien haben sich seinerzeit für den Alternativvorschlag entschieden und diesen beschlossen. Dies wurde im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses berücksichtigt. - Eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs ist auf der Kölner Straße not- wendig, da die Straße eine Verbindung zwischen den Stadtbezirken Porz und der In- nenstadt bzw. Deutz herstellt und eine hohe Bedeutung für den Kfz-Verkehr hat. - Zudem ist die Kölner Straße Teil des beschlossenen MIV-Grundnetz. Bei Straßen, die Teil des MIV-Grundnetzes sind, kann es zu Veränderungen in der Raumaufteilung des 2 Straßenquerschnittes kommen. Dies kann beispielsweise eine Reduzierung von Fahr- spuren für den MIV bedeuten. Bei solchen Veränderungen bleibt der Grundsatz beste- hen, dass dadurch die Leistungsfähigkeit im gesamten MIV-Grundnetz weiterhin si- chergestellt werden muss. Ergebnis ist die vorliegende Planung. - Aus Sicht der Verwaltung stellt die vorliegende Planung eine große Verbesserung für den Radverkehr dar. In Bereichen, in denen es bisher gar keine Radverkehrsanlagen gibt, werden mindestens 1,85 m breite Radfahrstreifen geschaffen. In Planungsbereich 2 werden mindestens 2,25 m breite Radfahrstreifen geschaffen. Zudem bekommt im gesamten Planungsgebiet der Fußverkehr deutlich mehr Fläche zur Verfügung. Zu 1A-1.1: - Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zum linksabbiegenden Radverkehr. Die Hinweise zur Aufstellfläche und den Signalgebern werden aufgenommen. - Der Vorschlag zur Schutzinsel für den Radverkehr ist nur bei Umsetzung der Einspu- rigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). Zu 1A-1.2: Der Vorschlag ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). Zu 1A-1.3: - Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zum linksabbiegenden Radverkehr. Die Hinweise werden im Zuge der Ausführungsplanung aufgenommen. - Der Vorschlag der breiteren Radfahrstreifen ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). Zu 1B-1: - Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zur Gehwegbreite und den Sichtachsen. Sie wird die Hinweise im Rahmen der Ausführungsplanung aufnehmen. - Grundsätzlich bilden die aktuellen Regelwerke und Richtlinien die Grundlage für die aktuelle Planung. Größere bzw. breitere Begegnungsräume sind nur durch den Weg- fall aller Parkmöglichkeiten möglich. Diese Parkmöglichkeiten sind im Planungsbe- schluss von 2022 jedoch explizit beschlossen worden. - Die Einrichtung von Tempo 30 in diesem Bereich wird im Rahmen der Ausführungspla- nung geprüft. Zu 1B-2: Der Vorschlag ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). Zu 2-1b Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise und wird diese im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung prüfen. Gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2025

    Verkehrsausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz