0973/2025
Stellungnahme zum Änderungsantrag der Gruppe Klimafreunde und Gut vom 23.01.2025
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
4270 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 28.04.2025 0973/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 13.05.2025 Stellungnahme zum Änderungsantrag der Gruppe Klimafreunde und Gut vom 23.01.2025 Die Gruppe Klimafreunde und Gut hat folgenden Änderungsantrag (AN/0104/2025) zum er- weiterten Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße im Stadtbezirk Porz zwischen Berliner Str. / Helenenstr. und Friedrich-Ebert-Ufer (3789/2024) eingebracht: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Beschlussvorlage 3789/2024 vorgestellte aktualisierte Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße zwischen Berliner Str. / Helenenstraße und dem Friedrich-Ebert-Ufer mit folgenden Änderungen weiter zu pla- nen und umzusetzen. 1. 1A-1 (Durchgehend mind. 2,50m Radfahrstreifen) 1A-1.1 (Berliner Str. / Helenenstr.) 1A-1.2 (Bereich Viktoriastr.) 1A-1.3 (Gilgaustr.) 2. 1B-1 (Friedhof bis Tankstelle) 1B-2 (Tankstelle bis Knotenpunkt Hohe/Gremberghovener Str.) 3. 2-1b (Fußgängerüberweg, Friedrich-Ebert-Ufer/Ortseinfahrt Porz-Mitte) Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1A-1: - Die Umwandlung von je einer Kfz-Fahrspur pro Fahrtrichtung in einen Radfahrstreifen hat die Verwaltung im Beschluss aus dem Jahr 2022 vorgeschlagen (3835/2021 / siehe Verwaltungsvorschlag). Die politischen Gremien haben sich seinerzeit für den Alternativvorschlag entschieden und diesen beschlossen. Dies wurde im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses berücksichtigt. - Eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs ist auf der Kölner Straße not- wendig, da die Straße eine Verbindung zwischen den Stadtbezirken Porz und der In- nenstadt bzw. Deutz herstellt und eine hohe Bedeutung für den Kfz-Verkehr hat. - Zudem ist die Kölner Straße Teil des beschlossenen MIV-Grundnetz. Bei Straßen, die Teil des MIV-Grundnetzes sind, kann es zu Veränderungen in der Raumaufteilung des 2 Straßenquerschnittes kommen. Dies kann beispielsweise eine Reduzierung von Fahr- spuren für den MIV bedeuten. Bei solchen Veränderungen bleibt der Grundsatz beste- hen, dass dadurch die Leistungsfähigkeit im gesamten MIV-Grundnetz weiterhin si- chergestellt werden muss. Ergebnis ist die vorliegende Planung. - Aus Sicht der Verwaltung stellt die vorliegende Planung eine große Verbesserung für den Radverkehr dar. In Bereichen, in denen es bisher gar keine Radverkehrsanlagen gibt, werden mindestens 1,85 m breite Radfahrstreifen geschaffen. In Planungsbereich 2 werden mindestens 2,25 m breite Radfahrstreifen geschaffen. Zudem bekommt im gesamten Planungsgebiet der Fußverkehr deutlich mehr Fläche zur Verfügung. Zu 1A-1.1: - Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zum linksabbiegenden Radverkehr. Die Hinweise zur Aufstellfläche und den Signalgebern werden aufgenommen. - Der Vorschlag zur Schutzinsel für den Radverkehr ist nur bei Umsetzung der Einspu- rigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). Zu 1A-1.2: Der Vorschlag ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). Zu 1A-1.3: - Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zum linksabbiegenden Radverkehr. Die Hinweise werden im Zuge der Ausführungsplanung aufgenommen. - Der Vorschlag der breiteren Radfahrstreifen ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). Zu 1B-1: - Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise zur Gehwegbreite und den Sichtachsen. Sie wird die Hinweise im Rahmen der Ausführungsplanung aufnehmen. - Grundsätzlich bilden die aktuellen Regelwerke und Richtlinien die Grundlage für die aktuelle Planung. Größere bzw. breitere Begegnungsräume sind nur durch den Weg- fall aller Parkmöglichkeiten möglich. Diese Parkmöglichkeiten sind im Planungsbe- schluss von 2022 jedoch explizit beschlossen worden. - Die Einrichtung von Tempo 30 in diesem Bereich wird im Rahmen der Ausführungspla- nung geprüft. Zu 1B-2: Der Vorschlag ist nur bei Umsetzung der Einspurigkeit des Kfz-Verkehrs möglich (siehe Antwort zu 1A-1). Zu 2-1b Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise und wird diese im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung prüfen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Kölner Straße
- Berliner Straße
- Helenenstraße
- Gilgaustraße
- Friedrich-Ebert-Ufer
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Details
- Aktenzeichen
- 0973/2025
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 31.03.2025 11:59