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2532/2019

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbez. B-Plan) Bauliche Erweiterung Blaue Funken/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt/Süd Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 06.08.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 9.2

Anlage 3.1 Stellungnahmen §3 Abs. 1

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Anlage 2 Niederschrift-Abendveranstaltung

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Anlage 4.1 städt.Planungskonzept

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Übersicht

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Anlage 4.2 BPlan-Vorentwurf

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Anlage 3.2 Stellungnahmen TÖB § 4 Abs. 1

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Anlage 3.1 Stellungnahmen §3 Abs. 1

7732 Zeichen

A N L A G E   3.1 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue 
Funken/Sachsenturm in Köln-Neustadt/Nord – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 
03.06.2019 durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Es ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 03.06.2019 bis zum 
17.06.2019 fristgerecht eingegangen, 1 Stellungnahme ist fristverspätet eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die verspätet eingegangene Stellungnahme wird mit der 
laufenden Nummer 2 entsprechend inhaltlich dokumentiert und bewertet. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen 
Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur 
Verfügung gestellt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Der Vorstellung des Vorhabens war zu entnehmen, dass 
angedacht ist, die Parkplatzsituation wertneutral mit 
öffentlichen und alternativen Verkehrsmitteln 
gegenzurechnen. In diesem Zusammenhang wird es für 
geboten gehalten, auf die Nutzungssituation des 
Berufskollegs Kartäuserwall und Berufskollegs Ulrepforte 
hinzuweisen. Die Anzahl der Auszubildenden und 
Studierenden beträgt kumuliert ca. 3000 Personen, von 
denen täglich 1000 – 1100 auf dem Campus beschult 
werden, sowie ca. 120 Lehrer*innen. Die 
Ausbildungszeiten sind von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und an 
vier Abenden (Technikerausbildung [Bachelor]) bis 21:30 
Ja Im weiteren Verfahren wird durch einen Gutachter ein 
Mobilitätskonzept erarbeitet, das u.a. Vorschläge zum Umgang 
mit dem ruhenden Verkehr machen wird. In diesem 
Zusammenhang wird berücksichtigt, dass die Stellplätze der 
Berufskollegs nicht für eine Doppelnutzung zur Verfügung 
stehen. 
Eine solche Nutzung der Schulhof-Flächen ist dabei als 
Nachweis für notwendige Kfz-Stellplätze ohnehin nicht möglich, 
da diese auf dem Baugründstück nachzuweisen sind oder 
alternativ ein Teil der Stellplätze auf einem nahe gelegenen (< 
200 m) Fremdgrundstück durch öffentlich-rechtliche Sicherung

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Uhr, hinzu kommt für das BK Kartäuserwall 
Samstagsunterricht von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Bedingt 
durch die vertretenen Berufe und Ausbildungen sind die 
Einzugsgebiete der beiden BKs der gesamte 
Regierungsbezirk Köln und länderübergreifend auch 
Rheinland-Pfalz. Eine Nutzung der Hofflächen 
(überwiegend Brandschutzflächen) und begrenzten 
Stellplatzressourcen für Veranstaltungen der Blauen 
Funken ist nicht realisierbar. Dies sollte bei der 
Verkehrserschließung berücksichtigt werden. 
über Baulast nachgewiesen werden müssen. 
Können nicht alle notwendigen Stellplätze auf diese Weise 
nachgewiesen werden, kommt eine Ablösung der Stellplätze in 
Frage. Dies setzt, insbesondere wenn es sich um einen größeren 
Anteil an Stellplätzen handelt, ein plausibles Mobilitätskonzept 
voraus, um unkoordiniertes Parken in den umliegenden Gebieten 
zu verhindern. 
2 
2.1 
(fristverspätet) 
Eine rechtmäßige Bebauungsplanung hat heute 
mindestens die Bestimmungen des Baugesetzbuches 
hinsichtlich Klimawandelfolgen sowie den Beschluss des 
Rates der Stadt Köln zu den Ergebnissen der Studie 
„Klimawandelgerechte Metropole Köln“ (05.02.2015) zu 
beachten. 
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die negativen 
Auswirkungen des Klimawandels auf die Stadt Köln 
verstärken werden. Selbst wenn keine verschlechternden 
Eingriffe erfolgen, werden sich die stadtklimatisch 
gesunden Lebensverhältnisse verschlechtern und die 
Risiken durch Starkregenereignisse vergrößern. Deshalb 
muss eine Bauplanung dem Rechnung tragen und 
präventiv sowohl die Kühlungspotenziale erhöhen als 
auch die Möglichkeiten zur schadlosen Ableitung (oder 
Zwischenspeicherung von Starkregen merklich 
 
Teilweise 
 
Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird im weiteren 
Verfahren erarbeitet. In diesem Rahmen gilt es auch zu 
behandeln, welche Auswirkungen das geplante Vorhaben auf das 
Klima und welche Anfälligkeit dieses gegenüber den Folgen des 
Klimawandels hat.

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
verbessern. 
Es wird zur Kenntnis gegeben, dass die bisher oft 
beobachtete Praxis bei Eingriffen den Ausgleich als 
symbolische Wiedergutmachung, ohne gutachterliche 
(=wissenschaftliche) präzise Wirkanalyse, aufgegeben 
werden muss. 
2.2 Der Bau sollte so gestaltet werden, dass der zu 
erwartende Anstieg von Hitzetagen (Klima-
Planungshinweiskarte) lokal ausgeglichen wird. Eine 
vollständige Dach- und Fassadenbegrünung wäre das 
Minimum. Wenn irgend möglich, ist ein zusätzlicher 
Abkühlungseffekt für die Umgebung zu schaffen. Bäume 
sollten in diesem sensiblen Umfeld nicht gefällt werden. 
Die vorhandenen Bäume haben absolutes Bleiberecht. Es 
müssen am Ende mehr Bäume klimatisch wirken als 
vorher. Ein möglicher Ausgleich sollte vor Ort erfolgen. 
Teilweise Für das Vorhaben sind eine Dachbegrünung sowie eine teilweise 
Fassadenbegrünung geplant. Die fünf Bäume, die durch das 
Vorhaben gefällt werden müssen, werden möglichst ortsnah 
entsprechend der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach 
§ 18 BNatSchG i. V. m. § 1a Absatz 3 BauGB ausgeglichen. Es 
sollen drei Bäume am Kartäuserwall gepflanzt werden. Weitere 
Gehölzpflanzungen sind am Ubierring vorgesehen. Eine 
Realisierung des Vorhabens ohne Fällung von Bäumen ist nicht 
möglich. 
2.3 Das nördlich angrenzende Viertel (Waisenhausgasse / 
Ankerstraße) ist tiefliegend und jetzt schon ein 
Risikogebiet für urbane Sturzfluten. Eine Planung im 
Bereich der früheren Stadtbefestigung (mit ehemaligem 
Graben) kann (und muss) daher die Wasser-
Zwischenspeicherfähigkeit für die Nachbarschaft 
(Schadenprävention) spürbar verbessern. Am besten in 
Kombination mit „Wasser in der Stadt“ – eine 
stadtklimatologische Win-Win-Situation. 
Teilweise Im Laufe der weiteren Planung wird auch gutachterlich 
nachzuweisen sein, wie im Starkregenfall das 
Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückgehalten und 
schadlos abgeleitet werden kann. Die Kombination mit „Wasser 
in der Stadt“ wird dabei geprüft.

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
2.4 Es wird darum gebeten, nicht mit dem Argument, es 
handele sich um eine kleine Planung (einen kleinen 
unbedeutenden Eingriff) und die Stadtverwaltung würde 
bei großen Planungen schon entsprechend 
verantwortungsvoll handeln, sich aus der Verantwortung 
zu winden. 
Es wird appelliert, auch im Kleinen konsequent die 
Beschlüsse zu achten, um im Großen erfolgreich handeln 
zu können. So kann die Stadtverwaltung zeigen, dass sie 
die nachhaltigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger 
verfolgt und die Herausforderungen von Klimaschutz und 
Klimawandel verstanden hat. 
Ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung entsprechend der naturschutzrechtlichen 
Eingriffsregelung des § 18 BNatSchG i.V.m. § 1a Absatz 3 
BauGB vorgenommen. Die vorhandenen Biotoptypen werden der 
Planung gegenübergestellt und das entsprechende Defizit wird 
ausgeglichen. 
Stand: 19.07.2019

Anlage 2 Niederschrift-Abendveranstaltung

16754 Zeichen

A N L A G E   2 
 
/ 2 
 
 
Die Oberbürgermeisterin  08.07.2019 
Stadtplanungsamt  Frau Verroul 
61, 611/2  Telefon 0221 221-22850 
Willy-Brandt-Platz 2 /Stadthaus  Telefax 0221 221-22450 
50679 Köln 
 
 
 
N I E D E R S C H R I F T  
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
 
"Bauliche Erweiterung Blaue Funken/Sachsenturm" in Köln-Neustadt/Süd 
 
 
Veranstaltungsort: Humboldt-Gymnasium 
 Pädagogisches Zentrum 
 Kartäuserwall 40 
 50676 Köln 
 
Termin: 03.06.2019 
 
Beginn: 19:00 Uhr 
 
Ende: 20:35 Uhr 
 
Besucher: circa 15 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: 
 Herr Hupke, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Innenstadt 
 
 Verwaltung: 
 Frau Zlonicky, stellv. Amtsleiterin Stadtplanungsamt 
  
 Herr Prof. Anderhalten, Anderhalten Architekten GmbH 
 Herr Griesemann, Präsident Blaue Funken 
 Herr Müller, Gemeinnütziger Bauverein Sachsenturm e. V.  
  
 Niederschrift: 
 Herr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann GmbH

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Bauliche Erweiterung Blaue Funke n/Sachsenturm" in Köln -Neustadt/Süd 
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Herr Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt, begrüßt um 19:05 Uhr die 
anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik. Er 
stellt das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der 
Wortmeldezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstel-
lung aufgezeichnet wird. 
 
Um 19:10 Uhr weist Frau Zlonicky, stellvertretende Amtsleiterin des Stadtplanungsamtes, auf 
die besondere Bedeutung und die vielen Aspekte des Vorhabens hin. Alle Anregungen der Bür-
gerinnen und Bürger werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Herr Hupke erläutert um 19:11 Uhr, dass dem Vorhaben ein Qualifizierungsverfahren mit einer 
Jury-Entscheidung vorausgegangen ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass schriftli-
che Stellungnahmen noch bis zum 17. Juni 2019 an Herrn Hupke gesendet werden können. 
 
Ab 19:12 Uhr stellt Herr Müller, Gemeinnütziger Bauverein Sachsenturm e. V., die Entwicklung 
des Sachsenturms und des Projektes vor. Das starke Mitgliederwachstum seit 1980 von ca. 150 
Mitgliedern auf aktuell ca. 550 Mitglieder sowie die an die aktuellen Anforderungen nicht mehr 
zeitgemäße bauliche Ausgestaltung im Inneren des denkmalgeschützten Turms führten zu der 
Überlegung den Turm zu ergänzen. Die Erweiterung soll barrierefrei errichtet werden, so dass 
auch ältere Mitgliederinnen und Mitglieder sowie Menschen mit Beeinträchtigungen die Veran-
staltungen der Blauen Funken besuchen können. 
 
Ab 19:15 Uhr stellt Herr Prof. Anderhalten das städtebauliche Konzept vor. Der Erweiterungs-
bau umfasst circa 220 qm Grundfläche. Das Konzept sieht die Verlängerung der mittelalterli-
chen Wehrmauer vor, dessen Dimension erlebbar bleibt und  dessen Gestaltungselemente auf 
den Neubau übersetzt werden. Aufgrund der Vorgaben des Stadtkonservators darf der Bau 
keine Fenster zur ehemaligen Stadtaußenseite vorsehen, was zu dem Ansatz geführt hat, klei-
nere Öffnungen vorzusehen, die an das Erscheinungsbild der Basaltlavasteine im Mauerwerk 
der benachbarten Teile der Stadtmauer angelehnt sind. Im Inneren wurde das Raumprogramm 
so umgesetzt, dass die Ebenen des Erweiterungsbaus höhenmäßig an den Bestand anbinden. 
Über den Einbau eines Fahrstuhls im Erweiterungsbau können nun alle Ebenen auch für Men-
schen mit Beeinträchtigungen erreicht werden. Im Erdgeschoss bleibt ein Durchgang in Form 
eines Torbogens (Blaue-Funken-Weg). 
 
Herr Griesemann, Präsident Blaue Funken, bekräftigt um 19:25 Uhr den Anlass zur Erweite-
rung. Die vorhandenen Räumlichkeiten bieten nicht die Möglichkeiten, dass alle Gruppen der 
Blauen Funken, sowohl die Kinder- und Jugendtanzgruppen als auch ältere Mitglieder, gemein-
sam feiern können. Derzeit müssen zusätzliche Räumlichkeiten angemietet werden. Die Ju-
gendförderung und die Brauchtumspflege sind wesentliche Aufgaben der Blauen Funken, für 
ein Verbleib am Standort und damit auch für die weitere Erhaltung des Sachsenturms ist der 
Neubau, der im Übrigen auch die barrierefreie Nutzbarmachung der oberen Ebenen des Be-
standturmes ermöglicht, ohne Alternative. 
 
Frau Zlonicky erläutert ab 19:30 Uhr das Verfahren der Bauleitplanung. Viele verschiedene 
Belange sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Es gibt das Interes-
se der Blauen Funken, ihre Räumlichkeiten zu erweitern, das öffentliche Interesse am Erhalt 
der Grünfläche, aber auch das öffentliche Interesse der Brauchtumspflege und des Denkmal-
schutzes. Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine Grünfläche dar, der Bebau-
ungsplan von 1980 setzt eine öffentliche Grünfläche fest. Der Masterplan sieht eine Bebauung 
entlang der historischen Stadtmauer vor. Es gibt einen ersten Entwurf eines Vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes, der Baugrenzen eng um das geplante Gebäude legt und dessen Gel-
tungsbereich so klein gefasst ist, dass möglichst wenig in die Grünfläche eingegriffen wird. Im 
künftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden auch die Pläne des Architekten Be-
standteil der Satzung werden, sodass die Umsetzung der vorgestellten Planung sichergestellt 
werden kann. Zum Verfahren gehört eine Umweltprüfung, die verschiedene Gutachten umfasst.

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Bauliche Erweiterung Blaue Funke n/Sachsenturm" in Köln -Neustadt/Süd 
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Durch das Vorhaben werden fünf Bäume in Anspruch genommen, die entsprechend auszuglei-
chen sind. Zwei Ersatzpflanzungen sind vor Ort möglich, weitere Bäume sollen in räumlicher 
Nähe am Ubierring gepflanzt werden. Fassaden- und Dachbegrünung und die Begrünung der 
Vorzone zum Kartäuserwall stellen weitere Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs dar. Des 
Weiteren wird durch einen Gutachter ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das Hinweise zu dem zu 
erwartenden Mehrverkehr und auch zur Erreichbarkeit des Vorhabens für den nicht motorisier-
ten Verkehr geben wird. Auch die Frage der erforderlichen Stellplätze muss im Rahmen des 
Mobilitätskonzeptes beantwortet werden. Weitere Eingriffe in die Grünfläche durch Stellplätze 
darf es nicht geben. Abschließend erfolgen Hinweise über die bisherigen Beschlussfassungen 
durch die politischen Gremien und zum weiteren Ablauf des Aufstellungsverfahrens. Nächster 
Verfahrensschritt ist der Vorgabenbeschluss, in dem die Politik der Verwaltung Vorgaben 
macht, in welche Richtung weiter geplant wird. Auch die Niederschrift zu dieser Veranstaltung 
wird Bestandteil des Vorgabenbeschlusses. Anschließend wird die einmonatige Offenlage des 
Bebauungsplanentwurfes vorbereitet, im daran anschließenden Satzungsbeschluss berät der 
Rat über alle im Verfahren eingegangenen Anregungen. Der Flyer zur frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung ist auch im Internet einzusehen. Ergänzend weist Frau Zlonicky auf die Mög-
lichkeit zur Abgabe der schriftlichen Stellungnahmen bis einschließlich 17.06.2019 beim Be-
zirksbürgermeister Herrn Hupke hin. Im Anschluss werden die Anregungen ausgewertet und 
den politischen Gremien zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. 
 
Herr Hupke bedankt sich für den Vortrag und eröffnet um 19:50 Uhr die Diskussion. 
 
1. N.N. 1 merkt an, dass der Sachsenturm ein Teil der geschlossenen Stadtmauer war und es 
an der Stelle nie eine offene Torsituation gegeben hat. Ersatzpflanzungen sollten möglichst 
vor Ort erfolgen. Des Weiteren regt er an, dass die Stellplätze der Schulhöfe für Veranstal-
tungen der Karnevalsgesellschaften geöffnet werden sollten. 
 
Frau Zlonicky weist daraufhin, dass die Schulhöfe nicht für private Veranstaltungen geöff-
net werden können. Private Stellplatznutzungen auf öffentlichen Flächen können baurecht-
lich nicht angerechnet werden. Eine Doppelnutzung der Schulparkplätze kann lediglich auf 
freiwilliger Ebene zusätzlich, als ergänzendes Angebot, in Betracht kommen. 
 
Frau Bastian (Landschaftsplanerin FSWLA) erläutert, dass die fünf dargestellten hellgrü-
nen Bäume optionale Ausgleichsmaßnahmen darstellen. 
 
N.N. 1 hält ein bisschen Blauregen an der Wand nicht für einen adäquaten Ersatz für die 
Fällung alter Bäume. 
 
Frau Zlonicky erläutert, dass die geplante Fassadenbegrünung nur Teil eines Bündels an 
Maßnahmen zum Ausgleich ist. Dazu gehören neben der Fassadenbegrünung auch die 
Dachbegrünung, Begrünung der Freiflächen, Baumpflanzungen sowie Entsiegelungsmaß-
nahmen am Ubierring. 
 
N.N. 2 fragt, ob es das richtige Signal angesichts der Fridays for future – Bewegung ist, eine 
Grünfläche zu überbauen. Sie ist der Meinung, dass gegenüber der Jugend der Erhalt der 
Grünfläche das bessere Signal für den Klimaschutz sei. 
 
Herr Griesemann betont, dass er keinen Widerspruch sieht. Unter anderem um Bewegun-
gen wie diese auf die Beine zu stellen brauchen Jugendliche einen Ort des Austauschs. 
Die Blauen Funken leisten für Jugendliche, auch aus anderen Vereinen, Vereinsarbeit und 
führen Veranstaltungen durch. Es ist eine Tendenz zu beobachten, dass sich die Verkehre 
bei Veranstaltungen zunehmend vom eigenen Auto in Richtung ÖPNV und Fahrrad verla-
gern. Als Beitrag zum Klimaschutz sieht er auch die Erneuerung der alten Heizungsanlage 
im Zuge des Neubaus.

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"Bauliche Erweiterung Blaue Funke n/Sachsenturm" in Köln -Neustadt/Süd 
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Frau Zlonicky betont, dass unterschiedliche Belange in die Abwägung einfließen müssen; 
die Herstellung der Barrierefreiheit hat dabei eine hohe Priorität. Verschiedene Varianten 
wurden geprüft, unter anderem auch eine unterirdische. Diese würde aber einen noch grö-
ßeren Eingriff darstellen. Die vorliegende Lösung ist die mit dem kleinstmöglichen Fußab-
druck und dem geringsten Eingriff in Boden, Natur und Landschaft. 
 
2. N.N. 3 lehnt die Bebauung grundsätzlich ab wegen des Eingriffs in Grünflächen. Den Sinn 
der baulichen Erweiterung kann er nicht wirklich erkennen. Bei 550 Mitgliedern wird auch 
ein Raum mit 118 qm (größter Raum im geplanten Neubau) nicht ausreichen; trotz Erweite-
rungsbau werden auch weiterhin Räume hinzu gemietet werden müssen. 
 
Herr Müller erwidert, dass niemals alle 550 Mitglieder zur Hauptversammlung kommen. 
Außerdem stehen durch die geplante Verbindung vom Altbau zum Neubau mehr als 118 qm 
an Veranstaltungsräumen zur Verfügung. Das Raumprogramm wurde unter Berücksichti-
gung der Grünfläche und des Denkmalschutzes minimiert. 
 
N.N. 1 unterstützt das Bauvorhaben der Blauen Funken. Im Unterschied zu den Erweiterun-
gen der anderen Stadttürme soll hier am Sachsenturm mit dem Neubau die mittelalterliche 
Stadtmauer fortgeführt werden. 
 
Herr Dr. Werner (Stadtkonservator) erläutert, dass die Planung und der Bau denkmalpfle-
gerisch begleitet werden. Ein Neubau ist nur im Rahmen der historischen Ausdehnung 
denkbar, also in der Breite der ehemaligen Stadtmauer. Nur die Länge des Neubaus ist dis-
kutabel, nicht die Breite. Der Neubau soll in moderner Architektur ausgeführt werden, aber 
Elemente des alten Turms aufnehmen. Keine Fenster, Ornamente, absolute Höhe wie der 
mittelelterliche Laufgang, keine Fortführung der Zinnen usw. 
Der vorliegende Entwurf bewegt sich im Rahmen der mittelalterlichen Grenzen und erfüllt 
die Rahmenbedingungen der Denkmalpflege in vollem Umfang. Die Denkmalpflege ist nicht 
museal tätig, sondern hat immer eine sinnvolle Nutzung der Denkmäler im Sinn. Bäume und 
Grünflächen sind kein Thema der Denkmalpflege. 
 
N.N. 4 erkennt die Notwendigkeit des Anbaus, empfindet die ringseitige Gestaltung aber als 
zu massiv und monoton. Er stellt die Frage, ob die Prinzengarde auch anbauen möchte? 
Dann würde die mittelalterliche Stadtmauer von zwei Seiten erweitert werden. Das würde er 
ablehnen. 
 
Herr Anderhalten bestätigt, dass zur Außenseite bewusst keine Öffnungen vorgesehen 
sind. Es war Vorgabe aus dem Wettbewerb, keine Öffnungen vorzusehen und in Anlehnung 
an die historische Mauer eher eine massive und geschlossene Wand auszubilden. 
 
Herr Dr. Werner ergänzt, dass es Vorgabe der Denkmalpflege war, den Mauercharakter er-
lebbar zu machen, durch eine geschlossene Gestaltung ohne Öffnungen und ohne Bögen. 
 
N.N. 5 unterstützt das Vorhaben, da die Blauen Funken (wie andere Korps auch) viel und 
gute Jugend- und Familienarbeit leisten und auch beeinträchtigte Menschen unterstützen. 
 
N.N. 1 plädiert dafür, sich von der Gestaltung frei zu machen und den leeren und langweili-
gen Stadtraum zu beleben, als Begegnungsraum für junge und alte Menschen. 
 
3. N.N. 6 fordert, nicht auf den Park zu verzichten zu Gunsten eines altersgerechten Umbaus 
des Sachsenturms, nur weil einige alte Männer die Treppen zur Toilette nicht schaffen. Er 
bezweifelt die genannte Anzahl der Mitglieder. Aufgrund des hohen Anteils an alten Men-
schen wird diese in den nächsten Jahren massiv zurückgehen.

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N.N. 5 ist als Kindergärtnerin täglich mit den Kindern auf der Grünfläche und auch die Schü-
ler des Humboldtgymnasiums nutzen die Wiese täglich, jedoch weniger den Teil, der bebaut 
werden soll. 
 
Frau Zlonicky legt Wert auf ein transparentes Verfahren und verweist darauf, dass der Er-
halt der Stadtmauer erst durch die Nutzung möglich wird. Die barrierefreie Umgestaltung 
dient gleichermaßen allen Altersgruppen und wird als gesellschaftliche Aufgabe gesehen. 
 
Herr Griesemann bestätigt, dass es auch einige junge beeinträchtigte Mitglieder bei den 
Blauen Funken gibt, die auf den Rollstuhl angewiesen sind. Die Mitglieder der Blauen Fun-
ken bilden einen Spiegel der Gesellschaft ab. Das Engagement der Blauen Funken wird 
auch deutlich in der Schirmherrschaft für "Kirche Läuft", ein integratives Sportprojekt. 
 
Herr Müller ergänzt, dass der Vereinskarneval insgesamt vielleicht rückläufig sein mag, die 
großen Traditionscorps aber an Mitgliedern weiter zunehmen. Die genannten Mitgliederzah-
len sind korrekt. 
 
N.N. 1 regt eine Behindertentoilette in der Grünfläche/Parkanlage an und bittet die Verwal-
tung, darüber nachzudenken. 
 
Herr Hupke bestätigt, dass es allgemein zu wenige Toiletten im öffentlichen Raum gibt und 
es Ziel der Stadt sein sollte, mehr anzubieten, auch für die Touristen. Angesichts des Kli-
mawandels plädiert er für deutlich mehr Grün in der Innenstadt. 
 
N.N. 1 betont, dass die CDU das Vorhaben der Blauen Funken unterstützt. Er begrüßt die 
Pflanzung von "Blauglockenbäumen" für die Blauen Funken. 
 
Herr Anderhalten trägt vor, dass durch den Neubau die alte Stadtkontur betont wird und 
die vorhandene Wiese durch die Gestaltung des historischen Grabens mehr Kontur erhalten 
könnte. Das "Wall-und-Graben"-Motiv, eventuell in Verbindung mit der Rückhaltung von 
Niederschlagswasser wäre ein interessantes Gestaltungsmotiv. 
 
Frau Zlonicky ergänzt, dass aus Denkmalschutzbelangen und aus Gründen des Stadtbil-
des keine dichtere Bepflanzung gewünscht ist, sondern eine offene Gestaltung. Mit Ersatz-
pflanzungen am Ubierring wurde eine ortsnahe Ausgleichsfläche gefunden. 
 
Herr Hupke ist der Meinung, dass im Spannungsfeld der verschiedenen Belange durchaus 
dem Klimaschutz in der Innenstadt mehr Priorität eingeräumt werden sollte. Es gibt in der 
Innenstadt ein riesiges Potential an Räumen für die Anpflanzung von zusätzlichen Bäumen. 
 
4. N.N. 7 fragt, inwieweit die Öffentlichkeit später Zugang zum Bauvorhaben hat. 
 
Herr Müller betont, dass grundsätzlich jeder willkommen sei und die Räumlichkeiten be-
sichtigen kann. Der hauptamtliche Hausmeister führt gerne vormittags durchs Gebäude. 
 
Herr Hupke ergänzt, dass bei diesem Bauvorhaben keine Mietflächen wie z.B. bei der Ei-
gelsteintorburg vorgesehen sind. Im Einzelfall können aber Vermietungen durch Nicht-
Mitglieder durchaus angefragt werden. 
 
Herr Hupke stellt um 20:35 Uhr fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Er be-
dankt sich für die angeregte Diskussion, wünscht einen guten Heimweg und schließt die 
formale Veranstaltung. Er erläutert, dass ihm bis zum 17. Juli 2019 schriftliche Stellung-
nahmen zukommen gelassen werden können.

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Bauliche Erweiterung Blaue Funke n/Sachsenturm" in Köln -Neustadt/Süd 
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         gez. Verroul    
Herr Hupke        Frau Verroul 
(Bezirksbürgermeister Innenstadt)     (Stadtplanungsamt Köln)

Anlage 4.1 städt.Planungskonzept

3328 Zeichen

48.39
46.28
47.43
47.44
48.18
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62 a
347
266
293
108
73 a
315
84
73
30
1013
102
P62 b
1-3
II F
SmD=63,41
First=62,22
H=70,30
H=59,87
H=68,13
H=57,02
Kartaeuserwall
SmD=59,85
Blaue-Funken-Weg
Prinzen-Garde-Weg
Kartaeuserwall
W
S
SmD=61,53
SmD=61,53
IV
(2)
H=52,90
F
IV
III
F
F
III
III
OK. Stadtmauer=59,01
I
F
Tr.=55,94
SmD=60,82
VI
SmD=59,85
F
I
II
P
First=63,68
S
Z
P71
III
H=51,90
Weg
Weg
Prinzen-Garde-Weg
u=1.1
d=10
u=1.4
d=9
u=1.1
d=12
u=1.4
d=10
u=0.8
d=6
u=1.1
d=8
u=1.2
d=8
u=2X1,3
d=14
u=1.4
d=10
u=3X0,3
d=8
u=1
d=6
u=7X0,2
d=8
u=4X0,5
d=10
Behinderten-
gerechter Zugang
Bordstein
Gruen
Pflaster
Pflaster
u=0.8
d=8
u=1.4
d=10
u=1.4
d=8
u=0.8
d=5
u=2X0,9
d=10
u=1.2
d=7
u=2X0,8
d=10
u=2.8
d=9
u=0.9
d=7
u=1.9
d=14
u=1.1
d=10
u=1.3
d=8
u=
d=
u=2.6
d=16
u=0.7
d=6
u=1
d=7
u=1.4
d=8
u=1.1
d=12 u=1.3
d=10
u=0.8
d=6
u=0.9
d=8
u=2X0,7
d=8
u=3.3
d=26
u=1.1
d=7
u=1.3
d=10
u=5X0,4
d=16
u=2.4
d=12
u=1.1
d=7
u=2X0,8
d=10
u=2X1,1
d=18
u=2.6
d=12
u=3X0,9
d=12
u=1.1
d=3
u=0.7
d=6 u=2.1
d=14
u=4X0,6
d=14
u=1.2
d=6
u=1.5
d=10
u=1
d=8
u=1.2
d=8
u=1.3
d=8
u=1.2
d=12
u=1.2
d=8
u=1.3
d=10
u=1.3
d=10
u=1
d=6
u=1.1
d=10
u=1.1
d=8u=1.3
d=6
u=1.3
d=6 u=2.6
d=18
u=1.4
d=7
u=2.8
d=12
u=1.3
d=6
u=1.6
d=8
u=1.5
d=14
u=2.2
d=16
u=1.9
d=8
u=1.3
d=6
u=0.8
d=6
u=1.7
d=4
u=1.1
d=10
u=1.3
d=10
u=1.4
d=12
u=1.8
d=12
u=1.7
d=10
u=1.2
d=8
u=1.6
d=10
u=1.6
d=16
u=1.4
d=8
u=1.2
d=10
u=2.4
d=14
u=2.1
d=18
u=1.6
d=12
u=1
d=8
u=1.4
d=12u=0.7
d=6
u=3.6
d=20
u=1.6
d=6
u=1.2
d=8
u=1.6
d=10
u=0.8
d=6
u=1.2
d=10
u=1
d=7
u=1.6
d=12
u=1.4
d=6
u=1.2
d=7u=1.2
d=7
u=2
d=10
Pflaster
historische Stadtmauer
u=1.2
d=8
u=2
d=20
u=1.8
d=18
u=2
d=12
u=1.2
d=8
u=2
d=10
u=1
d=6
u=1.5
d=8
u=1
d=8 u=1
d=8
u=1.2
d=8
u=2.4
d=16
u=1.4
d=8
u=2.6
d=20
u=2.2
d=20
u=2.4
d=14
u=1.1
d=10
u=1.4
d=8
u=2.2
d=12
u=1.6
d=8
u=2.6
d=10
u=1.2
d=8
u=1.3
d=6
u=2.2
d=15
u=2
d=10
u=1.6
d=12
u=1.1
d=8u=0.7
d=7
u=1.1
d=10
u=1.1
d=10
u=1
d=6
u=1
d=8
u=2X0,6
d=6
Bordstein
u=0.7
d=5
u=0.6
d=4
u=0.4
d=3
u=1.1
d=6
u=1.2
d=10
u=1
d=8
u=1
d=6
u=1.2
d=10
u=1.8
d=14
u=0.4
d=5
u=0.6
d=6
u=0.8
d=6 u=0.4
d=3
u=1
d=8
u=0.4
d=5
u=0.4
d=5
u=0.6
d=5
u=0.5
d=4
u=1
d=6
u=0.6
d=6
u=1
d=8
u=0.5
d=5
u=0.9
d=8
u=2
d=14
u=0.9
d=6
u=1
d=6
u=0.9
d=6
Platten
Teer
Platten
Teer
Gehweg
Gehweg
Beton
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
IIIPD
First=67,50 SmD=60,63
First=57,82
Eingangsh.=46,94
SmD=55,44Eingangsh.=49,46
Stand: 06.09.2017letzte Aenderung: 13.09.2017 (FM)L:/hh/s17356/gg/17356-00+1-Lageplan
N
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
10 0 20 40 60  Meter20
Städtebaulicher Entwurf
Bestandslageplan
Städtebauliches Planungskonzept   
Anlage 4.1 
Anlage 4.1.1

Anlage 4.1.2
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
Perspektive Süd
Perspektive Nord

Anlage 4.1.3
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
Grundrisse
2. OG
1. OG
    EG
    UG

Anlage 4.1.4
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
Schnitt
Schnitte/ Ansicht Ost

Anlage 4.1.5
Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm
Ansicht Nord (Kartäuserwall)
Ansicht Süd (Sachsenring)

Beschlussvorlage Ausschuss

14851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Verr Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2532/2019 
Freigabedatum 
06.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Bauliche Erweiterung 
Blaue Funken/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt/Süd 
Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Redaktionelle Änderung des 
Einleitungsbeschlusses 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4.1 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen. 
2. ändert den Beschlusspunkt 1 des Einleitungsbeschlusses (Vorlagen-Nummer: 2978/2018) re-
daktionell wie folgt:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein 
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Bereich 
Blaue-Funken-Weg in der Gemarkung Köln, Flur 33, auf dem Flurstück 266 (ehemalige 
Stadtmauer) sowie in südwestlicher südöstlicher Verlängerung auf dem Flurstück 348 in einer 
Breite von ca. 12 m und Länge von ca. 33 m südlich des Blaue-Funken-Weges parallel zum 
Kartäuserwall mit einer Größe von ca. 700 m² —Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Fun-
ken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt/Süd—einzuleiten mit dem Ziel, ei-
ne bauliche Erweiterung der Vereinsnutzung festzusetzen. 
 
Alternative: keine 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.11.2018 und dessen Bekanntmachung im 
Amtsblatt am 09.01.2019 wurde ein Bebauungsplanverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan gemäß § 12 BauGB eingeleitet und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) beschlossen (Vorlagen-Nummer 2978/2018). Der Gemein-
nützige Bauverein Sachsenturm e. V. hatte zuvor einen Antrag auf Einleitung gestellt, um die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, einen Erweiterungsbau angrenzend an den Sach-
senturm zu errichten. 
 
Der Sachsenturm ist als Teil des erhaltenen ca. 100 m langen Teilstücks der ehemaligen Stadtmauer 
ein wichtiges historisches Zeugnis der Kölner Stadtgeschichte. Es gibt nur noch wenige Bereiche, in 
denen die ehemalige Stadtbefestigung so eindrucksvoll erhalten ist. Er wird im Wesentlichen durch 
die Blauen Funken zur Vereins- und Brauchtumspflege genutzt. Der Gemeinnützige Bauverein Sach-
senturm e. V. sorgt für den Erhalt des historischen Bauwerks und der angrenzenden Grünanlage. Der 
Bauverein sowie die im Nordturm ansässige Prinzengarde leisten damit einen großen Beitrag zur 
Kölner Stadtgesellschaft. Aufgrund der gewachsenen Anzahl der Vereinsmitglieder (1980 ca. 300 
Mitglieder, aktuell ca. 520 Mitglieder) sind die vorhandenen Vereinsräume, insbesondere der Ver-
sammlungssaal im Bestandsgebäude, hinsichtlich Größe und Ausstattung nicht mehr ausreichend 
und bedarfsgerecht. Zudem besitzt der dreigeschossige, im Turmbereich viergeschossige, Bestands-
bau keinen Aufzug und im Untergeschoss liegende Toiletten. Dies ist aufgrund des gestiegenen Al-
tersdurchschnitts der Mitglieder ein zunehmendes Problem und entspricht zudem nicht den aktuellen 
Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Räume. Ein entsprechender Umbau des 
denkmalgeschützten Bestandes ist nicht realisierbar. Die genannten Gründe bei gleichzeitiger hoher 
Identifikation der Blauen Funken mit „ihrem Sachsenturm“ führten zu der Entscheidung für einen Er-
weiterungsbau vor Ort. 
 
Die Erweiterung des Sachsenturms steht im Spannungsfeld der Lage in einer öffentlichen Grünfläche, 
dem Denkmalschutz, einer gewünschten modernen Architektur und den Nutzungsanforderungen des 
Vereins. Sie steht zudem unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Im Rahmen eines in 2018 
durchgeführten architektonischen Gutachterverfahrens wurde der Planungsentwurf des Büros Ander-
halten Architekten ausgewählt, der nach Schaffung des Baurechts umgesetzt werden soll. Der Be-
bauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt. 
 
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, in der Gemarkung Köln, Flur 33, auf dem Flurstück 266 
(ehemalige Stadtmauer) sowie in südöstlicher Verlängerung auf dem Flurstück 348 in einer Breite von 
ca. 12 m und Länge von ca. 33 m südlich des Blaue-Funken-Weges parallel zum Kartäuserwall mit 
einer Größe von ca. 700 m² — Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/Sachsenturm (Blaue-
Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt/Süd — eine bauliche Erweiterung der Vereinsnutzung festzusetzen. 
 
 
Städtebauliches Konzept 
Die Planung des Büros Anderhalten Architekten, Berlin, wurde von der Jury zur weiteren Umsetzung 
empfohlen. Der Entwurf des Erweiterungsbaus des Sachsenturms basiert auf der Idee der Wieder-
herstellung der verlorenen historischen Wehrmauer mit stadtseitig angelagerten Räumen. Die „Mau-
er“ wird auf der benötigten Länge in unmittelbarem Anschluss an die "Abrisskante" des Turmschaftes 
angebaut und damit die historische Stadtkontur wieder klar definiert. Einzig der in der Planung als Tor 
ausgebildete Durchgang für den öffentlichen Fußweg „Blaue-Funken-Weg" zitiert als „Pforte" die 
überlieferte Bauform des Bestandes. Die ansonsten geschlossene „Mauer" wird von „Glasaugen" 
durchbrochen, die sich als inverse Interpretation der Basalteinlagen von Turm und Wand ableiten.

3 
Stadtseitig werden die beiden Festsäle als Anbauten sichtbar. Der große Festsaal im Obergeschoss 
spiegelt sich in der Fassade als auskragendes Fassadenelement mit Fensteröffnungen wider. 
Die Hauptfunktionen des Erweiterungsbaus werden auf drei Geschossen angeordnet, wobei der gro-
ße Saal über dem kleinen Saal angeordnet ist und damit unmittelbar an die „Hauptebene" des Tur-
mes mit dem vorhandenen Versammlungssaal angeschlossen wird. Zwischen Turm und Sälen sind 
oberhalb der Pforte Besprechungsraum und Büroflächen angeordnet. Die erforderlichen Nebennutz-
flächen finden sich konsequent im Untergeschoss. Die Erschließung der Erweiterung erfolgt über 
zwei Treppen und den Aufzug, wobei die doppelläufige Haupttreppe über ein verglastes Foyer im 
Bereich der "Pforte", auch aus dem „Turmkeller", witterungsgeschützt erreicht werden kann. 
 
Es wird eine Konstruktion aus Stahlbeton mit einem Kleid aus Tuffstein vorgeschlagen, die die im 
mittelalterlichen Köln übliche Materialität aufnimmt und in ihrer Präsenz einen würdigen Kontrapunkt 
und zukünftigen Abschluss der Stadtmauer bilden kann. 
 
Die Erschließung erfolgt, wie bisher, über den Kartäuserwall sowie fußläufig über die den Sachsen-
ring begleitende Grünfläche. Der Zugang zum Gebäude liegt an dem „Blaue-Funken-Weg", der den 
Kartäuserwall mit dem Sachsenring verbindet. Im weiteren Verfahren werden die Anzahl sowie die 
Lage der notwendigen Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellflächen geprüft. Die Gestaltung des umge-
benden Freiraums soll sich an den vorhandenen Freiraumstrukturen orientieren. 
 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Zum städtebaulichen Planungskonzept wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Tagespresse sowie am 22.05.2019 im Amtsblatt der Stadt 
Köln bekannt gemacht und durch eine Abendveranstaltung am 03.06.2019 im Pädagogischen Zent-
rum (PZ) des Humboldt-Gymnasiums durchgeführt (Anlage 2). Schriftliche Stellungnahmen konnten 
bis zum 17.06.2019 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt, Herrn 
Andreas Hupke, gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 2 Stellungnahmen eingegan-
gen, wovon eine fristverspätet war (Anlage 3.1). 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) hat in der Zeit vom 06.03.2019 bis 05.04.2019 (Anlage 3.2) stattgefunden. 
 
 
Weiterführung des Verfahrens 
Das eingangs genannte Ziel des Bebauungsplanverfahrens, eine bauliche Erweiterung der Vereins-
nutzung festzusetzen, wird nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der früh-
zeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden, ausgehend von den einge-
gangenen Stellungnahmen überprüft und soll nunmehr konkretisiert werden: 
1. Es erfolgt die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2a Nr. 2. BauGB und der Anlage 1 
zum BauGB. 
 
2. Im weiteren Verfahren wird durch einen Gutachter ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das u.a. 
Vorschläge zum Umgang mit dem ruhenden Verkehr machen wird. In diesem Zusammenhang 
wird berücksichtigt, dass die Stellplätze der Berufskollegs nicht für eine Doppelnutzung zur 
Verfügung stehen. 
 
3. Aufgrund der voraussichtlichen Zunahme der Veranstaltungen kommt es zu Lärmauswirkun-
gen sowie zu einem veranstaltungsbedingten Verkehrsaufkommen. Im weiteren Verfahren 
werden die Themen Verkehr und Freizeitlärm (Veranstaltungslärm) gutachterlich untersucht. 
 
4. Die Biotope und die Bäume werden im weiteren Verfahren in einem Landschaftspflegerischen 
Fachbeitrag erfasst und bewertet. Die durch die Planung verursachten Eingriffe sind nach der 
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a Absatz 3 BauGB 
zu bewerten und auszugleichen. Es erfolgt die Erarbeitung eines entsprechenden Maßnah-
menkonzeptes im Rahmen des Fachbeitrags. Aufgrund der Gehölzrodungen wird zudem eine 
Artenschutzprüfung durchgeführt.

4 
 
5. In Ergänzung zum städtebaulichen Planungskonzept der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung wird im weiteren Verfahren die Möglichkeit zur örtlichen Versickerung bei Starkregener-
eignissen geprüft.  
 
Es sind überdies hinaus klimatische Minderungsmaßnahmen vertiefend zu prüfen, wie bei-
spielsweise extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Versickerung von Nieder-
schlagswasser vor Ort, Schaffung von Verdunstungskühlung. 
 
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung empfiehlt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 4.1) den 
Vorhabenträger aufzufordern, einen Bebauungsplan-Entwurf  auszuarbeiten und dabei die Ergebnis-
se der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) 
zu berücksichtigen. 
 
Vorberatungen 
 
Bauvorhaben Erweiterung Vereinsgebäude "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2); 
hier: Beschluss über die Durchführung eines architektonischen Gutachterverfahrens zur Bebauung 
eines städtischen Grundstückes (Vorlagen-Nummer 2875/2016) 
 
StEA 09.02.2017  TOP 5.4 Die Vorlage wurde zurückgestellt. 
BV 1 09.02.2017  TOP 3.15 Die Vorlage wurde zurückgestellt. 
BV 1 16.03.2017  TOP 3.2 Mehrheitlich zugestimmt. 
AUG 16.03.2017 TOP 4.6 Die Vorlage wurde zurückgestellt. 
StEA 30.03.2017 TOP 5.2 Die Vorlage wurde zurückgestellt. 
AUG 04.05.2017 TOP 4.1 Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Be-
schlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden 
Gremien. 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-
Fraktion. 
StEA 11.05.2017 TOP 5.1 Die Vorlage wurde zurückgestellt.

5 
 
StEA 06.07.2017 TOP 5.1 Geänderter Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1.       stimmt einer Erweiterung der Vereinsgebäu-
de "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue-Funken-
Weg 2) im Bereich der heutigen öffentlichen Grün-
fläche grundsätzlich zu; 
1.       nimmt die geplante Auslobung entsprechend 
der Aufgabenstellung zum architektonischen Gut-
achterverfahren (Anlage 2) mit folgenden Änderun-
gen zur Kenntnis. 
-   Die Aufgabenstellung wird dahingehend 
erweitert, dass auch eine unterirdische Lö-
sung geplant und erwünscht wird. Für eine 
unterirdische Lösung wird das Plangebiet 
erweitert und greift nicht zwingend die 
Flucht der Stadtmauer auf. 
-   Die städtebaulichen Rahmenvorgaben für 
den Erweiterungsbau werden dahingehend 
geändert, dass der Erweiterungsbau nicht 
ausschließlich ein Hochbau sein muss, 
sondern auch unterirdisch geplant werden 
kann. 
-   Die Beurteilungskriterien für die einge-
henden Arbeiten werden um das Kriterium 
Ökologie erweitert. Die ökologische und 
klimatische Funktion der Fläche soll erhal-
ten bleiben oder abgelöst werden durch ei-
nen Entwurf der diese Funktion auch erfül-
len kann. 
Mehrheitlich zugestimmt. 
 
Qualifizierungsverfahren "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue Funken-Weg 2), Köln-Innenstadt (Vor-
lagen-Nummer 2666/2018) 
 
BV 1 17.09.2018  TOP 10.13 Kenntnisnahme 
AUG 18.09.2018  TOP 7.4 Kenntnisnahme 
StEA 20.09.2018  TOP 17.9 Kenntnisnahme 
 
Qualifizierungsverfahren "Blaue Funken"/Sachsenturm (Blaue Funken-Weg 2), Köln-Innenstadt  
Hier: Beantwortung Fragen Ausschuss Umwelt und Grün vom 18.09.2018 zu TOP 7.4 (Vorlagen-
Nummer 3361/2018) 
 
AUG 20.11.2018  TOP 5.1.1 Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt die umge-
druckte Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis. 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-
Neustadt-Süd (Vorlagen-Nummer 2978/2018) 
 
BV 1 08.11.2018  TOP 3.10 Mehrheitlich zugestimmt. 
StEA 15.11.2018  TOP 10.4 Mehrheitlich zugestimmt. 
AUG 20.11.2018  TOP 5.1 Mehrheitlich zugestimmt.

6 
Zu Beschlusspunkt 2: 
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Einleitungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans – Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in 
Köln-Neustadt-Süd (Vorlagen-Nummer 2978/2018) ist die Beschreibung des Geltungsbereichs zu 
ändern. Das Wort „südwestlich“ ist durch die Bezeichnung „südöstlich“ zu ersetzen. 
 
 
6 Anlagen 
Anlage 1 Übersichtsplan 
Anlage 2 Niederschrift über die Abendveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung am 03.06.2019 
Anlage 3.1 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
Anlage 3.2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB 
Anlage 4.1 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 4.2 Bebauungsplan-Vorentwurf

Anlage 1 Übersicht

427 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Bauliche Erweiterung Blaue
Funken/Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2)
LQ.|OQ1HXVWDGW/6G
0D‰VWDE

Anlage 4.2 BPlan-Vorentwurf

206 Zeichen

Anlage 4.2
N
StadtplanungsamtBebauungsplan-Vorentwurf (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) Bauliche Erweiterung Blaue Funken/Sachsenturm(Blaue-Funken-Weg 2)in Köln-Neustadt/Süd
Maßstab  1 : 5 000105 2030 Meter

Anlage 3.2 Stellungnahmen TÖB § 4 Abs. 1

6435 Zeichen

A N L A G E   3.2 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan -Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Fun-
ken/Sachsenturm in Köln-Neustadt/Süd eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öf-
fentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 06.03.2019 bis zum 
05.04.2019 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst 
 Es liegen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe vor. 
Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf 
Kampfmittel wird empfohlen.  
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschie-
ben. 
Bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belas-
tungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau-
arbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion 
empfohlen. 
 
Ja Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel wird 
im weiteren Verfahren veranlasst. 
2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 35 - Denkmalschutz 
 Keine Bedenken bezüglich bundes- und landeseigener 
Denkmäler. 
 
Kenntnisnahme  
3 Industrie- und Handelskammer zu Köln 
 Das Vorhaben wird begrüßt, weil es den Masterplan 
Köln umsetzt. 
 
 
Kenntnisnahme

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4 Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
 Sowohl der Sachsenturm als auch die Grünanlage 
Sachsenring sind eingetragene Denkmäler gemäß 
DSchG NRW.  Der Erläuterungsbericht ist stellenweise 
ungenau, deshalb wird darum gebeten, diesen entspre-
chend anzupassen und die beiden Denkmäler, auch die 
Grünanlage, entsprechend textlich zu würdigen. Im Be-
bauungsplan sind die Denkmäler nachrichtlich zu kenn-
zeichnen. 
 
Ja Der Erläuterungsbericht wird präzisiert und die Denkmäler werden 
nachrichtlich gekennzeichnet, sofern sie im Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes liegen. 
5. Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr 
 Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme  
6. Polizeipräsidium Köln, Direktion Kriminalität 
 Keine Bedenken. 
Auf das Beratungsangebot zur Städtebaulichen Krimi-
nalprävention wird hingewiesen. 
 
Ja Der Hinweis wird an den Vorhabenträger weitergegeben. 
7 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
7.1 Nicht klärpflichtiges Niederschlagswasser ist gem. § 44 
Abs. 1 LWG NRW zu versickern; die Versickerung ist im 
Bebauungsplan festzusetzen. Sofern eine Versickerung 
gegen das Wohl der Allgemeinheit verstößt oder aus 
technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Ablei-
tung vorbehaltlich einer ggf. erforderlichen Einleitungs-
beschränkung (Drosselwassermenge) in den vorhande-
nen Abwasserkanal erfolgen.  
 
In der Bauleitplanung sind geeignete Maßnahmen zur 
Risikovorsorge vor Starkregen bereits zu berücksichti-
gen. Das Plangebiet liegt in der Nähe von überflutungs-
Ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine Versickerung möglich ist. 
Die Ableitung des Wassers im Starkregenfall wird ebenfalls im weite-
ren Verfahren nachgewiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
gefährdeten Flächen.  
Da die Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallen-
den Wassermengen dimensioniert sind, dienen die 
nachfolgenden Konzepte dazu, das Wasser bei außer-
gewöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst 
schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten bzw. von 
Gebäuden fernzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen 
beispielsweise: 
 Wahl der Straßenführung 
 Gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkrege-
nereignissen über Grünflächen 
 Rückhaltung von Niederschlagswasser 
 Notüberläufe 
 Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um 
Wasser möglichst schadlos vom Gebäude fern-
zuhalten 
 Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü-
cke/Gebäude 
Ein besonderes Augenmerk ist auf Tiefgarageneinfahr-
ten und Hauseingänge zu legen. 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige 
Entwässerungskonzepte sind mit den StEB abzustim-
men. 
 
8 Stadtwerke Köln GmbH 
8.1 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH 
(RNG): 
Im Blaue-Funken-Weg und in der angrenzenden Grün-
fläche liegen Stromleitungen, Nachrichtenkabel für die 
Energieversorgung und Leitungen der öffentlichen Be-
leuchtung. Diese Leitungen sind auf der Grundlage des 
Konzessionsvertrages mit der Stadt Köln gesichert. 
Kenntnisnahme

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/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
8.2 KVB: 
Durch die nahe gelegenen Stadtbahnlinien kann es zu 
Erschütterungen und Lärmimmissionen kommen. Es 
müssen ausreichende Vorkehrungen zum Schutz vor 
Immissionen getroffen werden. Betriebliche Einschrän-
kungen durch eventuelle spätere Forderungen können 
seitens der KVB nicht toleriert werden. 
 
Ja Im Rahmen des noch zu erarbeitenden Immissionsgutachtens werden 
auch mögliche Erschütterungen geprüft. 
9 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
 Das Vorhaben wird ausdrücklich begrüßt. Es bestehen 
keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme  
10 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz 
 Keine Bedenken, da Belange des Dezernats nicht be-
rührt sind. 
 
Kenntnisnahme  
11 Landschaftsverband Rheinland, Immobilienmanagement 
 Keine Bedenken, da keine Liegenschaften des LVR be-
troffen sind. 
 
Kenntnisnahme  
12 Nord-West Oelleitung GmbH 
 Keine Bedenken, da die überwachten Fernleitungen 
nicht berührt werden. 
 
Kenntnisnahme  
 
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt: 
 
Bezirksregierung Köln 
- Höhere Landschaftsbehörde Köln 
- Dezernat 51 – Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei 
- Dezernat 53 – Immissionsschutz - einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

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Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln 
Deutsche Telekom AG netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
 
 
Stand 16.07.2019

Beratungsverlauf (3)

12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2532/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.08.2019
Erstellt
22.07.2019 07:36