3503/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Am Nußbaumer Pfad/Frohnhof Straße/Sandweg, Az.: 35/22
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 35/22 20.10.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Am Nußberger Pfad/ Frohnhof Straße/ Sandweg" Aktenzeichen 35-22 S Sehr geehrte, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. März 2022, in dem Sie die Veränderung der Parkregelungen für Autos in der Straße Am Nußberger Pfad anregen und vorschlagen Fußgängerüberwege an den beiden Verkehrsinseln der Frohnhof Straße und des Sandweges einzurichten. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Schreiben zur Überprüfung erhalten und teilt nun mit, dass das Halten – und somit auch das Parken- an engen und an unüber- sichtlichen Straßenstellen unzulässig ist (gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs- ordnung (StVO). Eng ist eine Straßenstelle, wenn durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeugs größtmöglicher Breite (2,55 Meter) zuzüglich eines Si- cherheitsabstandes von mindestens 0,5 Meter nicht mehr gewährleistet ist. Die Straße Am Nußberger Pfad weist eine Breite von ungefähr 4 Metern auf. Unter Berücksichtigung der oben genannten Regelung der StVO, ist es demnach nicht mög- lich in dieser Straße am Fahrbahnrand zu halten oder zu parken, sodass die erforderli- che Restbreite sichergestellt ist. Aus diesem Grund besteht ebenfalls nicht die Möglichkeit der Straßenverkehrsbe- hörde, das alternierende Parken oder das Parken in einer anderen Form auf der Fahr- bahn der Straße Am Nußberger Pfad anzuordnen. Die Frohnhofstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind FGÜ in Tempo 30- Zonen in der Regel entbehrlich. Eine Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung ist be- reits eine verkehrstechnische Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zu- - 2 - dem befindet sich auf der Frohnhofstraße, nahe der Straße Am Nußberger Pfad, be- reits eine bauliche Querungshilfe. Diese ist deutlich als eine solche zu erkennen und bietet eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen dem herannahenden Fahrzeug und dem querenden Fußgänger. Sie wird derzeit als ausreichende Maßnahme zur Überquerung der Straße angesehen. Auf dem Sandweg befinden sich zahlreiche Querungshilfen in Folge. Derzeit wird je- doch geprüft, ob und wenn, an wie vielen dieser, die Möglichkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges besteht. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Verkehrsmanage- ment, Frau Siermann unter Telefonnummer: 0221-221/31768 oder per E-Mail: ver- kehrsmanagement@stadt-koeln.de wenden. Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben gebe ich der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Ehrenfeld wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 11. März 2022 11:19 An: Spelthann, Volker Betreff: Bürgerinneneingabe Sehr geehrter Herr Spelthann, vor kurzem bin ich in den Nußbaumer Pfad gezogen, in eines der neuen Häuser der Ehrenfelder Genossenschaft. In diesem neuen Viertel wohnen etliche Familien mit Kindern. Seit meine Tochter (7 Jahre und in der ersten Klasse) alleine zur Schule gehen möchte, mache ich mir Sorgen um ihre Sicherheit. Deshalb möchte ich beantragen, dass der Verkehr in meiner (und am besten auch in den Parallelstraßen) beruhigt wird. Die jetzige Situation ist folgende: Alle Parkflächen für private PKW befinden sich auf einer Seite der (Einbahn)Straße, so dass Autos dort relativ schnell geradeaus fahren können und querende Kinder leicht zu übersehen sind. Deshalb möchte ich vorschlagen, dass die Parkflächen abwechselnd auf die rechte und die linke Seite verlegt werden, so dass Autos Slalom fahren müssen und sich ihre Geschwindigkeit dadurch verringert. Außerdem würde es so für Kinder leichter, den Straßenraum zu überblicken. Die Überquerung der Frohnhofstraße wird durch eine Verkehrsinsel erleichert, allerdings wäre hier ein Zebrastreifen wünschenswert, sodass die Autos anhalten müssen. (Meiner Meinung könnte an alle Verkehrsinseln Kölns auch ein Zebrastreifen.) Auch am Sandwg nutzt meine Tochter eine Verkehrsinsel ohne Zebrastreifen. Der Verkehr würde sich auch hier verlangsamen, müssten die Autofahrer darauf achten, ob Fußgänger an dieser Stelle die Straße queren möchten. Ich sende Ihnen diese Vorschläge als Bürger*inneneingabe gem. § 2 Gemeindeordnung NRW -GO/NRW und würde Sie auch bitten, dies an die zuständige Fachverwaltung weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen,
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3503/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Am Nußbaumer Pfad/Frohnhof Straße/Sandweg, Az.: 35/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit zur Kennt- nis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Ludwigstraße 8
- Frohnhofstraße
- Sandweg
- Am Nußberger Pfad
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Details
- Aktenzeichen
- 3503/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.10.2022
- Erstellt
- 20.10.2022 08:34