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3503/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Am Nußbaumer Pfad/Frohnhof Straße/Sandweg, Az.: 35/22

Mitteilung BV 20.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.11.2022, TOP 12.9

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

3684 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 35/22 20.10.2022 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Am Nußberger Pfad/ Frohnhof Straße/ Sandweg" 
Aktenzeichen 35-22 S 
Sehr geehrte,  
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. März 2022, in dem Sie die Veränderung der 
Parkregelungen für Autos in der Straße Am Nußberger Pfad anregen und vorschlagen 
Fußgängerüberwege an den beiden Verkehrsinseln der Frohnhof Straße und des 
Sandweges einzurichten. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Schreiben zur Überprüfung erhalten und 
teilt nun mit, dass das Halten – und somit auch das Parken- an engen und an unüber-
sichtlichen Straßenstellen unzulässig ist (gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-
ordnung (StVO). Eng ist eine Straßenstelle, wenn durch haltende Fahrzeuge die 
Durchfahrt eines Fahrzeugs größtmöglicher Breite (2,55 Meter) zuzüglich eines Si-
cherheitsabstandes von mindestens 0,5 Meter nicht mehr gewährleistet ist. 
Die Straße Am Nußberger Pfad weist eine Breite von ungefähr 4 Metern auf. Unter 
Berücksichtigung der oben genannten Regelung der StVO, ist es demnach nicht mög-
lich in dieser Straße am Fahrbahnrand zu halten oder zu parken, sodass die erforderli-
che Restbreite sichergestellt ist. 
Aus diesem Grund besteht ebenfalls nicht die Möglichkeit der Straßenverkehrsbe-
hörde, das alternierende Parken oder das Parken in einer anderen Form auf der Fahr-
bahn der Straße Am Nußberger Pfad anzuordnen. 
Die Frohnhofstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Gemäß der Richtlinien für 
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind FGÜ in Tempo 30-
Zonen in der Regel entbehrlich. Eine Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung ist be-
reits eine verkehrstechnische Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zu-

- 2 - 
 
dem befindet sich auf der Frohnhofstraße, nahe der Straße Am Nußberger Pfad, be-
reits eine bauliche Querungshilfe. Diese ist deutlich als eine solche zu erkennen und 
bietet eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen dem herannahenden Fahrzeug 
und dem querenden Fußgänger. Sie wird derzeit als ausreichende Maßnahme zur 
Überquerung der Straße angesehen. 
Auf dem Sandweg befinden sich zahlreiche Querungshilfen in Folge. Derzeit wird je-
doch geprüft, ob und wenn, an wie vielen dieser, die Möglichkeit der Einrichtung eines 
Fußgängerüberweges besteht. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Verkehrsmanage-
ment, Frau Siermann unter Telefonnummer: 0221-221/31768 oder per E-Mail:      ver-
kehrsmanagement@stadt-koeln.de wenden. 
Ihre Eingabe und dieses Antwortschreiben gebe ich der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Ehrenfeld wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1740 Zeichen

Von:   
Gesendet:  Freitag, 11. März 2022 11:19 
An:  Spelthann, Volker 
Betreff:  Bürgerinneneingabe  
  
Sehr geehrter Herr Spelthann, 
vor kurzem bin ich in den Nußbaumer Pfad  gezogen, in eines der neuen Häuser der 
Ehrenfelder Genossenschaft. In diesem neuen Viertel wohnen etliche Familien mit 
Kindern. Seit meine Tochter (7 Jahre und in der ersten Klasse) alleine zur Schule 
gehen möchte, mache ich mir Sorgen um ihre Sicherheit. 
Deshalb möchte ich beantragen, dass der Verkehr in meiner (und am besten auch in 
den Parallelstraßen) beruhigt wird.  
Die jetzige Situation ist folgende: Alle Parkflächen für private PKW befinden sich auf 
einer Seite der (Einbahn)Straße, so dass Autos dort relativ schnell geradeaus fahren 
können und querende Kinder leicht zu übersehen sind. Deshalb möchte ich 
vorschlagen, dass die Parkflächen abwechselnd auf die rechte und die linke Seite 
verlegt werden, so dass Autos Slalom fahren müssen und sich ihre Geschwindigkeit 
dadurch verringert. Außerdem würde es so für Kinder leichter, den Straßenraum zu 
überblicken. 
Die Überquerung der Frohnhofstraße wird durch eine Verkehrsinsel erleichert, 
allerdings wäre hier ein Zebrastreifen wünschenswert, sodass die Autos anhalten 
müssen. (Meiner Meinung könnte an alle Verkehrsinseln Kölns auch ein 
Zebrastreifen.) 
Auch am Sandwg nutzt meine Tochter eine Verkehrsinsel ohne Zebrastreifen. Der 
Verkehr würde sich auch hier verlangsamen, müssten die Autofahrer darauf achten, 
ob Fußgänger an dieser Stelle die Straße queren möchten. 
  
Ich sende Ihnen diese Vorschläge als Bürger*inneneingabe gem. § 2 
Gemeindeordnung NRW -GO/NRW und würde Sie auch bitten, dies an die 
zuständige Fachverwaltung weiterzuleiten. 
  
Mit freundlichen Grüßen,

Mitteilung BV

383 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3503/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Am Nußbaumer Pfad/Frohnhof Straße/Sandweg, Az.: 35/22 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit zur Kennt-
nis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludwigstraße 8
  • Frohnhofstraße
  • Sandweg
  • Am Nußberger Pfad

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Details

Aktenzeichen
3503/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.10.2022
Erstellt
20.10.2022 08:34