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AN/0740/2019

Frischezentrum in Marsdorf realisieren!

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 07.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 3.1.2

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

8942 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe BUNT 
 
 
An die 
Vorsitzende des Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019 
 
AN/0740/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 
09.07.2019 
26.09.2019 
07.11.2019 
 
Frischezentrum in Marsdorf realisieren! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 
09.07.2019 aufzunehmen: 
 
Präambel: 
 
Der städtische Großmarkt bietet an seinem jetzigen Standort in Köln-Raderberg 
eine unverzichtbare Plattform für den Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei-
verhandelbarer Preise. Er sichert die Lebens- und Versorgungsqualität der Kölne-
rinnen und Kölner, die gastronomische Vielfalt und unterstützt in erheblichem 
Umfang die wohnortnahe Versorgung in den Stadtteilen und auf den Wochen-
märkten. 
 
Mit rund 130 ansässigen Unternehmen mit circa 1100 Beschäftigten ist der 
Großmarkt ebenso ein wichtiger Faktor für die regionale Wirtschafts- und Ar-
beitsmarktentwicklung, so dass ein hohes wirtschaftspolitisches Interesse am 
erfolgreichen und ununterbrochenen Fortbestand dieser Handelsplattform be-
steht.  
 
Zugleich besteht dringender Handlungsbedarf, um mit einer zeitnahen Entwick-
lung der Parkstadt Süd dringend benötigten innenstadtnahen Wohnraum zu 
schaffen.  
 
Diese wirtschafts- beschäftigungs- und wohnungspolitischen Ziele werden nur 
dann zu erreichen sein, wenn Neubau und Umzug des Großmarktes ohne weitere 
Verzögerungen entschlossen in Angriff genommen werden.

- 2 - 
 
 
Das von der Verwaltung beauftragte Gutachten zum Themenkomplex „EU-
Beihilfenrecht“ (Aulinger Rechtsanwälte, März 2018) erläutert die Funktion des 
Frischezentrums für die Daseinsvorsorge in seiner Antwort auf die  Frage, ob der 
Betrieb eines Frischezentrums die Durchführung einer DAWI-Aufgabe (also einer 
wirtschaftlichen Tätigkeit, die dem Allgemeinwohl dient und ohne den staatlichen 
Eingriff am Markt überhaupt nicht oder in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Bezahl-
barkeit, Gleichbehandlung oder universalen Zugang nur zu anderen Standards 
durchgeführt würde) darstellt, wie folgt: [...]“sehen wir die DAWI eines Frische-
zentrums in einer Großstadt jedoch genau in der durch Private nicht in dieser 
Form und Qualität ausgeübten Wahrung lebensmittelbezogener Angebotsvielfalt 
unter gleichzeitiger Sicherstellung der breiten Versorgung der Bürger mit Frisch-
waren über die Inanspruchnahme von Wochenmärkten, allgemeinen und spezia-
lisierten Einzelhändlern sowie der örtlichen Gastronomie.“ 
 
Auf Basis der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (EY Real Estate GmbH, 
März 2018) geht die beihilferechtliche Prüfung von Marktversagen aus und führt 
zum Betrieb eines neuen Frischezentrums hinsichtlich der Tätigkeit zugunsten 
der Allgemeinheit aus: 
 
 „Lebensmittelvielfalt erhalten: Das neue Frischezentrum dient, wie der bis-
herige Großmarkt, der Versorgung der lokal ansässigen Händler, wovon die 
Kölner Bevölkerung unmittelbar profitiert.“ 
 „Kulturelle Vielfalt erhalten: Es gehört mithin schlichtweg zur kommunalen 
Vielfalt der Millionenstadt Köln einen Großmarkt mit reichhaltigem Angebot vor-
zuhalten, um den Bürgern der Stadt die Vorzüge dieser Vielfalt zu Gute kom-
men zu lassen. Damit wird erst Markt und Vielfalt geschaffen, die von der All-
gemeinheit in Anspruch genommen und gefördert wird.“ 
 „Oberzentrumfunktion: Für die Allgemeinheit geht es mit der Unterhaltung 
eines Großmarktes auch um einen Lebensraum, der Identifikationsmerkmale 
bewahrt.“ 
 „Versorgungssicherheit: Ein Großmarkt bietet auch ein wichtiges Stück Ver-
sorgungssicherheit.“ 
 „Sicherung lokaler Erzeugnisse: So wird auch in Köln Wert gelegt auf die 
Möglichkeit bei lokalen Erzeugern einzukaufen, um Anfahrtwege, Energiever-
brauch und unnötige Umweltbeeinflussungen zu vermeiden. Der Großmarkt ga-
rantiert diesen Handelsweg.“ 
 „Notzeiten bedenken: Auch ist im Allgemeininteresse zu bedenken, dass der 
Großmarkt in Notzeiten die Versorgung der Kölner Bevölkerung sicherstellen 
soll.“ 
 
In prägnanter Form stellt das beihilferechtliche Gutachten damit die wesentlichen 
Argumente für ein städtisches Frischezentrum dar, auf deren Basis im Weiteren 
ein entsprechender Betrauungsakt zur Durchführung der Aufgabe vorbereitet 
werden kann. 
 
Vor diesem Hintergrund soll folgender Beschluss gefasst werden:

- 3 - 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat bekennt sich zum Betrieb des städtischen Großmarktes als unver-
zichtbarer Bestandteil der städtischen Daseinsvorsorge. Als Alternative zu 
Cash und Carry-Märkten und insbesondere auch als wichtige Plattform für 
regionale und biologisch erzeugte Produkte soll das Frischezentrum in 
Marsdorf auch künftig Garant für konzernunabhängige Angebotsvielfalt 
sein. 
 
2. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die bislang vorgelegten Experti-
sen wird dabei der Betrieb des Frischezentrums als Amt oder Eigenbetrieb 
verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien spätes-
tens im dritten Quartal 2019 ein entsprechendes Konzept und einen fun-
dierten Vorschlag für den künftigen Betrieb des Frischezentrums zur Ent-
scheidung vorzulegen.  
 
3. Auf der Grundlage eines Beschlusses zum künftigen Betrieb des Frische-
zentrums in Marsdorf soll eine entsprechende Betrauung zur Aufgaben-
wahrnehmung vorbereitet werden. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Betriebskonzept ge-
mäß Beschlusspunkt 2. die konzeptionelle Planung für das Frischezentrum 
spätestens im dritten Quartal 2019 als Grundlage für den Baubeschluss 
vorzulegen. 
Dabei sind alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Baukosten auszuschöp-
fen. Insbesondere sollen dazu die erforderlichen Flächen, zentral vorzuhal-
tende Technik und Gebäudeinfrastruktur sowie Einsparpotenziale bei Reali-
sierung der Immobilie in Leichtbauweise überprüft werden. In die konzep-
tionelle Planung und die Prüfung von Möglichkeiten zur Reduzierung der 
Baukosten sind die Händlerinnen und Händler in geeigneter Weise einzu-
binden. Über die Ergebnisse dieser Gespräche sind Rat und Wirtschafts-
ausschuss zeitnah zu informieren. 
 
5. Die Besetzung der mit Beschluss des Rates am 22.09.2016 eingerichteten 
zusätzlichen Stelle zur Vorbereitung des Neubaus Frischezentrum, der Ver-
lagerung des Großmarktes und der Gestaltung der Übergangszeit ist un-
verzüglich vorzunehmen, um die Erledigung dieser Aufgaben zu gewähr-
leisten und voranzubringen. 
 
6. Die bei der Gebäudewirtschaft erforderlichen Ressourcen zur Vorbereitung 
von Planung und Bau des Frischezentrums gemäß Beschluss des Rates 
vom 15.03.2016 sind unverzüglich darzustellen und bedarfsgerecht bereit-
zustellen. 
 
  
 
Begründung: 
 
Mit diversen Beschlüssen hat sich der Rat der Stadt Köln bereits für eine Verlage-
rung des Großmarktes nach Köln Marsdorf ausgesprochen und die Verwaltung 
mit Planung, Bau und technischem Betrieb der Immobilie in Eigenregie beauf-

- 4 - 
 
tragt. Zur Umsetzung sollte die Verwaltung die notwendigen Beschlussvorlagen 
zügig erarbeiten und den Ausschüssen sowie dem Rat vorlegen (vgl. Beschluss 
Rat 15.03.2016). 
 
Bis zum heutigen Tage gibt es seitens der Verwaltung keinen Vorschlag, wie der 
Betrieb des Frischezentrums künftig ausgestaltet werden soll. Es fehlt eine Ent-
scheidungsgrundlage für die politischen Gremien, wie künftig der Betrieb eines 
Frischezentrums nach Aufgabe des jetzigen Großmarkt-Standortes Raderberg 
aufgestellt werden soll.  
 
Zwar wurden die Pachtverträge für das Kerngelände des Großmarktes in Rader-
berg zwischenzeitlich bis Ende 2023 verlängert und den betroffenen Händlern 
zumindest insoweit Planungssicherheit verschafft. In Anbetracht der mutmaßli-
chen zeitlichen Abläufe für Planung und Bau des neuen Frischezentrums wird je-
doch sehr deutlich, dass die Zeit drängt, die erforderlichen Entscheidungsgrund-
lagen zu erarbeiten und in die konkrete Umsetzung des Projektes zu kommen. 
Dies gilt umso mehr, da angesichts des drängenden Wohnraumbedarfs die Ent-
wicklung der Parkstadt Süd keinesfalls verzögert werden darf.  
 
Mit seinem Beschluss vom 15.03.2016 hat sich der Rat bereits für eine Eigenrea-
lisierung von Planung und Bau des Frischezentrums ausgesprochen. Dabei sollte 
vorrangig die Beauftragung eines Generalübernehmers bei gleichzeitiger Berück-
sichtigung der regionalen Wirtschaft bei definierten Subunternehmer-Leistungen 
geprüft werden. Diese Vorgaben sind unverzüglich nach Erarbeitung der konzep-
tionellen Planung umzusetzen und die erforderlichen personellen Ressourcen in 
der Verwaltung bereitzustellen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
  
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE 
 
gez. Thomas Hegenbarth 
Sprecher Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

07.11.2019 Rat
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Markt
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/0740/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
07.10.2019
Erstellt
20.05.2019 14:11