AN/0740/2019
Frischezentrum in Marsdorf realisieren!
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
8942 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019 AN/0740/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 09.07.2019 26.09.2019 07.11.2019 Frischezentrum in Marsdorf realisieren! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 09.07.2019 aufzunehmen: Präambel: Der städtische Großmarkt bietet an seinem jetzigen Standort in Köln-Raderberg eine unverzichtbare Plattform für den Handel mit Lebensmitteln auf Basis frei- verhandelbarer Preise. Er sichert die Lebens- und Versorgungsqualität der Kölne- rinnen und Kölner, die gastronomische Vielfalt und unterstützt in erheblichem Umfang die wohnortnahe Versorgung in den Stadtteilen und auf den Wochen- märkten. Mit rund 130 ansässigen Unternehmen mit circa 1100 Beschäftigten ist der Großmarkt ebenso ein wichtiger Faktor für die regionale Wirtschafts- und Ar- beitsmarktentwicklung, so dass ein hohes wirtschaftspolitisches Interesse am erfolgreichen und ununterbrochenen Fortbestand dieser Handelsplattform be- steht. Zugleich besteht dringender Handlungsbedarf, um mit einer zeitnahen Entwick- lung der Parkstadt Süd dringend benötigten innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen. Diese wirtschafts- beschäftigungs- und wohnungspolitischen Ziele werden nur dann zu erreichen sein, wenn Neubau und Umzug des Großmarktes ohne weitere Verzögerungen entschlossen in Angriff genommen werden. - 2 - Das von der Verwaltung beauftragte Gutachten zum Themenkomplex „EU- Beihilfenrecht“ (Aulinger Rechtsanwälte, März 2018) erläutert die Funktion des Frischezentrums für die Daseinsvorsorge in seiner Antwort auf die Frage, ob der Betrieb eines Frischezentrums die Durchführung einer DAWI-Aufgabe (also einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die dem Allgemeinwohl dient und ohne den staatlichen Eingriff am Markt überhaupt nicht oder in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Bezahl- barkeit, Gleichbehandlung oder universalen Zugang nur zu anderen Standards durchgeführt würde) darstellt, wie folgt: [...]“sehen wir die DAWI eines Frische- zentrums in einer Großstadt jedoch genau in der durch Private nicht in dieser Form und Qualität ausgeübten Wahrung lebensmittelbezogener Angebotsvielfalt unter gleichzeitiger Sicherstellung der breiten Versorgung der Bürger mit Frisch- waren über die Inanspruchnahme von Wochenmärkten, allgemeinen und spezia- lisierten Einzelhändlern sowie der örtlichen Gastronomie.“ Auf Basis der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (EY Real Estate GmbH, März 2018) geht die beihilferechtliche Prüfung von Marktversagen aus und führt zum Betrieb eines neuen Frischezentrums hinsichtlich der Tätigkeit zugunsten der Allgemeinheit aus: „Lebensmittelvielfalt erhalten: Das neue Frischezentrum dient, wie der bis- herige Großmarkt, der Versorgung der lokal ansässigen Händler, wovon die Kölner Bevölkerung unmittelbar profitiert.“ „Kulturelle Vielfalt erhalten: Es gehört mithin schlichtweg zur kommunalen Vielfalt der Millionenstadt Köln einen Großmarkt mit reichhaltigem Angebot vor- zuhalten, um den Bürgern der Stadt die Vorzüge dieser Vielfalt zu Gute kom- men zu lassen. Damit wird erst Markt und Vielfalt geschaffen, die von der All- gemeinheit in Anspruch genommen und gefördert wird.“ „Oberzentrumfunktion: Für die Allgemeinheit geht es mit der Unterhaltung eines Großmarktes auch um einen Lebensraum, der Identifikationsmerkmale bewahrt.“ „Versorgungssicherheit: Ein Großmarkt bietet auch ein wichtiges Stück Ver- sorgungssicherheit.“ „Sicherung lokaler Erzeugnisse: So wird auch in Köln Wert gelegt auf die Möglichkeit bei lokalen Erzeugern einzukaufen, um Anfahrtwege, Energiever- brauch und unnötige Umweltbeeinflussungen zu vermeiden. Der Großmarkt ga- rantiert diesen Handelsweg.“ „Notzeiten bedenken: Auch ist im Allgemeininteresse zu bedenken, dass der Großmarkt in Notzeiten die Versorgung der Kölner Bevölkerung sicherstellen soll.“ In prägnanter Form stellt das beihilferechtliche Gutachten damit die wesentlichen Argumente für ein städtisches Frischezentrum dar, auf deren Basis im Weiteren ein entsprechender Betrauungsakt zur Durchführung der Aufgabe vorbereitet werden kann. Vor diesem Hintergrund soll folgender Beschluss gefasst werden: - 3 - Beschluss: 1. Der Rat bekennt sich zum Betrieb des städtischen Großmarktes als unver- zichtbarer Bestandteil der städtischen Daseinsvorsorge. Als Alternative zu Cash und Carry-Märkten und insbesondere auch als wichtige Plattform für regionale und biologisch erzeugte Produkte soll das Frischezentrum in Marsdorf auch künftig Garant für konzernunabhängige Angebotsvielfalt sein. 2. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die bislang vorgelegten Experti- sen wird dabei der Betrieb des Frischezentrums als Amt oder Eigenbetrieb verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien spätes- tens im dritten Quartal 2019 ein entsprechendes Konzept und einen fun- dierten Vorschlag für den künftigen Betrieb des Frischezentrums zur Ent- scheidung vorzulegen. 3. Auf der Grundlage eines Beschlusses zum künftigen Betrieb des Frische- zentrums in Marsdorf soll eine entsprechende Betrauung zur Aufgaben- wahrnehmung vorbereitet werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Betriebskonzept ge- mäß Beschlusspunkt 2. die konzeptionelle Planung für das Frischezentrum spätestens im dritten Quartal 2019 als Grundlage für den Baubeschluss vorzulegen. Dabei sind alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Baukosten auszuschöp- fen. Insbesondere sollen dazu die erforderlichen Flächen, zentral vorzuhal- tende Technik und Gebäudeinfrastruktur sowie Einsparpotenziale bei Reali- sierung der Immobilie in Leichtbauweise überprüft werden. In die konzep- tionelle Planung und die Prüfung von Möglichkeiten zur Reduzierung der Baukosten sind die Händlerinnen und Händler in geeigneter Weise einzu- binden. Über die Ergebnisse dieser Gespräche sind Rat und Wirtschafts- ausschuss zeitnah zu informieren. 5. Die Besetzung der mit Beschluss des Rates am 22.09.2016 eingerichteten zusätzlichen Stelle zur Vorbereitung des Neubaus Frischezentrum, der Ver- lagerung des Großmarktes und der Gestaltung der Übergangszeit ist un- verzüglich vorzunehmen, um die Erledigung dieser Aufgaben zu gewähr- leisten und voranzubringen. 6. Die bei der Gebäudewirtschaft erforderlichen Ressourcen zur Vorbereitung von Planung und Bau des Frischezentrums gemäß Beschluss des Rates vom 15.03.2016 sind unverzüglich darzustellen und bedarfsgerecht bereit- zustellen. Begründung: Mit diversen Beschlüssen hat sich der Rat der Stadt Köln bereits für eine Verlage- rung des Großmarktes nach Köln Marsdorf ausgesprochen und die Verwaltung mit Planung, Bau und technischem Betrieb der Immobilie in Eigenregie beauf- - 4 - tragt. Zur Umsetzung sollte die Verwaltung die notwendigen Beschlussvorlagen zügig erarbeiten und den Ausschüssen sowie dem Rat vorlegen (vgl. Beschluss Rat 15.03.2016). Bis zum heutigen Tage gibt es seitens der Verwaltung keinen Vorschlag, wie der Betrieb des Frischezentrums künftig ausgestaltet werden soll. Es fehlt eine Ent- scheidungsgrundlage für die politischen Gremien, wie künftig der Betrieb eines Frischezentrums nach Aufgabe des jetzigen Großmarkt-Standortes Raderberg aufgestellt werden soll. Zwar wurden die Pachtverträge für das Kerngelände des Großmarktes in Rader- berg zwischenzeitlich bis Ende 2023 verlängert und den betroffenen Händlern zumindest insoweit Planungssicherheit verschafft. In Anbetracht der mutmaßli- chen zeitlichen Abläufe für Planung und Bau des neuen Frischezentrums wird je- doch sehr deutlich, dass die Zeit drängt, die erforderlichen Entscheidungsgrund- lagen zu erarbeiten und in die konkrete Umsetzung des Projektes zu kommen. Dies gilt umso mehr, da angesichts des drängenden Wohnraumbedarfs die Ent- wicklung der Parkstadt Süd keinesfalls verzögert werden darf. Mit seinem Beschluss vom 15.03.2016 hat sich der Rat bereits für eine Eigenrea- lisierung von Planung und Bau des Frischezentrums ausgesprochen. Dabei sollte vorrangig die Beauftragung eines Generalübernehmers bei gleichzeitiger Berück- sichtigung der regionalen Wirtschaft bei definierten Subunternehmer-Leistungen geprüft werden. Diese Vorgaben sind unverzüglich nach Erarbeitung der konzep- tionellen Planung umzusetzen und die erforderlichen personellen Ressourcen in der Verwaltung bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Thomas Hegenbarth Sprecher Ratsgruppe BUNT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt
Zur SitzungOrte (2)
- Am Markt
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0740/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 07.10.2019
- Erstellt
- 20.05.2019 14:11