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2656/2020

Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik. Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.1.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

12627 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer  27.08.2020 
 2656/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik. Controlling der Umsetzung der 
Einzelmaßnahmen 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 stellte die Fraktion Die 
Grünen zum Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus dem Handlungskonzept 
zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht drei Nachfragen. 
Diese werden wie folgt beantwortet: 
 
1. Weshalb wurden die "bedarfsorientierten" Baumaßnahmen an Schulen nicht aus-
gewertet? und 
2. Wie ist die "Bedarfsorientierung" festgestellt worden? Durch Begehung, durch Mel-
dung der Schule? 
Die bedarfsorientierten Baumaßnahmen sind nur solche, die über die gewöhnliche Barriere-
freiheit eines öffentlichen Gebäudes hinausgehen. Grundsätzlich werden die Gebäude bei 
Neubauten, Erweiterungsbauten oder Generalinstandsetzungen barrierefrei gestaltet, soweit 
dies technisch machbar ist. Dies bedeutet neben der Möglichkeit des stufenfreien Zugangs 
zu allen Bereichen auch taktile Maßnahmen für Sehbehinderte oder akustische oder schall-
isolierende Maßnahmen für Hörgeschädigte. 
Der darüber hinaus gehende Bedarf für Baumaßnahmen an Schulen richtet sich nach den 
individuellen Bedürfnissen der Kinder, die im gemeinsamen Lernen unterrichtet werden. 
Die Ermittlung der Bedarfe erfolgt in der Regel in enger Abstimmung mit der aufnehmenden 
Schule und den Eltern der Kinder, damit für jedes Kind eine am jeweiligen Handicap und Be-
darf orientierte Lösung entwickelt werden kann. 
Diese am Bedarf der Kinder orientierten Baumaßnahmen sind sehr unterschiedlich und las-
sen daher nur bedingt Rückschlüsse darauf zu, welche Baumaßnahmen unabhängig vom 
Grad der Behinderung erforderlich sind. Eine Auswertung der Baumaßnahmen an den Schu-
len ist daher entbehrlich. 
 
3. Welche Bürgerämter sind bereits barrierefrei und welche nicht? 
Die Bürgerämter der Stadt Köln sind zu großen Teilen barrierefrei. Die Websites der Bürger-
ämter im Internet der Stadt Köln informieren unter dem Punkt "Infos zum Gebäude" zum 
Ausmaß der Barrierefreiheit. Für Neu- und Erweiterungsbauten gelten die besonderen städti-
schen Bau- und Qualitätsstandards (BQA) zur Barrierefreiheit. 
Der Umfang der Barrierefreiheit für die einzelnen Bürgerämter ergibt sich aus der nachfol-
genden Liste: 
 
 Bürgeramt Innenstadt: 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich. Der Zugang 
zum Gebäude ist ebenerdig oder mit einer Stufe von maximal drei Zentimetern ausgestat-

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tet.  
Alternativ ist eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung vorhanden. Die Ein-
gangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. 
Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich Das WC ist stufen-
los erreichbar und die Türe ist breiter als 90 Zentimeter. Der Platz seitlich der Toilette be-
trägt beidseitig mindestens 95 Zentimeter. Der Platz vor dem WC ist mehr als 150 mal 
150 Zentimeter groß. 
Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Der Lift ist bedingt rollstuhlgerecht, die Etagentas-
ten sind nicht in niedriger Griffhöhe angebracht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kön-
nen gegebenenfalls helfen.  
Zu den Öffnungszeiten ist die Pforte besetzt.  
 Bürgeramt Rodenkirchen: 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich.  
Der Zugang zum Gebäude ist ebenerdig oder mit einer Stufe von maximal drei Zentime-
tern ausgestattet.  
Alternativ ist eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung vorhanden. Die Ein-
gangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. 
Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer eingeschränkt zugänglich. Die Brei-
te der Türe beträgt mehr als 70 Zentimeter. Der Platz seitlich des WCs beträgt mehr als 
70 Zentimeter, dies kann nur auf einer Seite der Toilette sein. Der Platz vor dem WC ist 
größer als 100 Zentimeter. Der Schlüssel der Toilette für Menschen mit Behinderung ist 
an der Information erhältlich. 
Es ist ein Personenaufzug vorhanden. Der Aufzug ist über acht Stufen erreichbar, die mit 
einem Treppenlift überbrückt werden können. Die Meldehalle ist stufenlos zugänglich.  
 Bürgeramt Lindenthal: 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich. 
Der Zugang zum Gebäude ist ebenerdig oder mit einer Stufe von maximal drei Zentime-
tern ausgestattet.  
Alternativ ist eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung vorhanden. Die Ein-
gangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. 
Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer eingeschränkt zugänglich. Die Tür 
zur Toilette ist 90 Zentimeter breit. Der Platz vor der Toilette beträgt 150 mal 150 Zenti-
meter, rechts neben der Toilette ist nur ein Zwischenraum von etwa 50 Zentimetern. Es 
gibt eine abklappbare Haltevorrichtung.  
Die Türen des Aufzugs sind breiter als 90 Zentimeter. Die Tiefe der Kabine beträgt mehr 
als 140 Zentimeter und die Breite mehr als 110 Zentimeter. Es sind außen und innen Be-
dienelemente in einer Höhe zwischen 70 und 110 Zentimetern angebracht. 
Hilfen für Blinde und Sehbehinderte: Große Schrift, taktile Hinweise oder andere Hilfen 
sind vorhanden. Die Etagenhinweise im Personenaufzug werden angesagt. 
Hilfen für Hörgeschädigte: Hörschleifen und andere technische Hilfen sind vorhanden. 
 Bürgeramt Ehrenfeld: 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich Der Zugang 
zum Gebäude ist ebenerdig oder mit einer Stufe von maximal drei Zentimetern ausgestat-
tet.  
Alternativ ist eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung vorhanden. Die Ein-
gangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. 
Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer eingeschränkt zugänglich. Der 
Schlüssel für die Besuchertoilette im Erdgeschoss ist an der Information erhältlich. 
Die Breite der Türe beträgt mehr als 70 Zentimeter. Der Platz seitlich des WCs beträgt 
mehr als 70 Zentimeter, dies kann nur auf einer Seite der Toilette sein.

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Der Platz vor dem WC ist größer als 100 Zentimeter. 
Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich Die Türen des Auf-
zugs sind breiter als 90 Zentimeter. Die Tiefe der Kabine beträgt mehr als 140 Zentimeter 
und die Breite mehr als 110 Zentimeter.  
Es sind außen und innen Bedienelemente in einer Höhe zwischen 70 und 110 Zentime-
tern angebracht. 
Hilfen für Blinde und Sehbehinderte: Große Schrift, taktile Hinweise oder andere Hilfen 
sind vorhanden. 
Hilfen für Hörgeschädigte: Hörschleifen und andere technische Hilfen sind vorhanden. 
 Bürgeramt Nippes: 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich: Der Eingang 
für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist ein Nebeneingang, der sich neben dem 
Haupteingang befindet. 
Der Zugang zum Gebäude ist ebenerdig oder mit einer Stufe von maximal drei Zentime-
tern ausgestattet.  
Alternativ ist eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung vorhanden. Die Ein-
gangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. 
Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer eingeschränkt zugänglich. Der 
Schlüssel für die Besuchertoilette ist an der Information erhältlich. 
Die Breite der Türe beträgt mehr als 70 Zentimeter. Der Platz seitlich des WCs beträgt 
mehr als 70 Zentimeter, dies kann nur auf einer Seite der Toilette sein.  
Der Platz vor dem WC ist größer als 100 Zentimeter. 
Es ist ein Personenaufzug vorhanden 
Hilfen für Hörgeschädigte: Hörschleifen und andere technische Hilfen sind vorhanden. 
 Bürgeramt Chorweiler: 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich. Der Zugang 
zum Gebäude ist ebenerdig oder mit einer Stufe von maximal drei Zentimetern ausgestat-
tet. Alternativ ist eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung vorhanden. Die Ei n-
gangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. 
Die Behindertentoilette befindet sich im Eingangsbereich zur Seniorenbegegnungsstätte, 
rechts vom Haupteingang. Der Schlüssel ist beim Pförtner erhältlich. Das WC ist stufenlos 
erreichbar und die Türe ist breiter als 90 Zentimeter. Der Platz seitlich der Toilette beträgt 
beidseitig mindestens 95 Zentimeter. Der Platz vor dem WC ist mehr als 150 mal 150 
Zentimeter groß. 
Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich Die Türen des Auf-
zugs sind breiter als 90 Zentimeter. Die Tiefe der Kabine beträgt mehr als 140 Zentimeter 
und die Breite mehr als 110 Zentimeter. Es sind außen und innen Bedienelemente in ei-
ner Höhe zwischen 70 und 110 Zentimetern angebracht. 
Hilfen für Hörgeschädigte: Hörschleifen und andere technische Hilfen sind vorhanden. 
 Bürgeramt Porz: 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eingeschränkt z u-
gänglich. 
Die Eingangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. 
Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer eingeschränkt zugänglich. Die Brei-
te der Türe beträgt mehr als 70 Zentimeter. Der Platz seitlich des WCs beträgt mehr als 
70 Zentimeter, dies kann nur auf einer Seite der Toilette sein. Der Platz vor dem WC ist 
größer als 100 Zentimeter. 
Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich. Die Türen des Auf-
zugs sind breiter als 90 Zentimeter. Die Tiefe der Kabine beträgt mehr als 140 Zentimeter 
und die Breite mehr als 110 Zentimeter. Es sind außen und innen Bedienelemente in ei-

4 
 
ner Höhe zwischen 70 und 110 Zentimetern angebracht. 
Hilfen für Hörgeschädigte: Hörschleifen und andere technische Hilfen sind vorhanden.  
 Bürgeramt Kalk: 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich. Der Zugang 
zum Gebäude ist ebenerdig oder mit einer Stufe von maximal drei Zentimetern ausgestat-
tet. Alternativ ist eine Rampe mit höchstens sechs Prozent Steigung vorhanden. Die Ei n-
gangstür ist mindestens 90 Zentimeter breit. 
Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer eingeschränkt zugänglich. Die Brei-
te der Türe beträgt mehr als 70 Zentimeter. Der Platz seitlich des WCs beträgt mehr als 
70 Zentimeter, dies kann nur auf einer Seite der Toilette sein. Der Platz vor dem WC ist 
größer als 100 Zentimeter. Der Schlüssel für die Behindertentoilette ist an der Information 
erhältlich. 
Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich. Die Türen des Auf-
zugs sind breiter als 90 Zentimeter. Die Tiefe der Kabine beträgt mehr als 140 Zentimeter 
und die Breite mehr als 110 Zentimeter. Es sind außen und innen Bedienelemente in ei-
ner Höhe zwischen 70 und 110 Zentimetern angebracht. 
Hilfen für Blinde und Sehbehinderte: Große Schrift, taktile Hinweise oder andere Hilfen 
sind vorhanden. Der Aufzug hat Bedienelemente mit Brailleschrift und akustische Endan-
sagen. 
Hilfen für Hörgeschädigte: Hörschleifen und andere technische Hilfen sind vorhanden. 
 Bürgeramt Mülheim: 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden. 
Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer eingeschränkt zugänglich.  
Der Zugang zum Gebäude ist nur mit Hilfe möglich. Die Eingangstür ist mindestens 90 
Zentimeter breit. 
Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer eingeschränkt zugänglich. Die Brei-
te der Türe beträgt mehr als 70 Zentimeter.  
Der Platz seitlich des WCs beträgt mehr als 70 Zentimeter, dies kann nur auf einer Seite 
der Toilette sein. Der Platz vor dem WC ist größer als 100 Zentimeter. Der Schlüssel für 
die Behindertentoilette ist an der Information erhältlich. 
Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich. Die Türen des Auf-
zugs sind breiter als 90 Zentimeter. Die Tiefe der Kabine beträgt mehr als 140 Zentimeter 
und die Breite mehr als 110 Zentimeter. Es sind außen und innen Bedienelemente in ei-
ner Höhe zwischen 70 und 110 Zentimetern angebracht. Es gibt drei Aufzüge, von denen 
einer nur bis zur vierten Etage fährt. 
Hilfen für Blinde und Sehbehinderte: Große Schrift, taktile Hinweise oder andere Hilfen 
sind vorhanden. Die Aufzüge haben Bedienelemente mit Brailleschrift und akustische 
Etagenansagen. 
Hilfen für Hörgeschädigte: Hörschleifen und andere technische Hilfen sind vorhanden. 
 
Gez.Reker

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

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Details

Aktenzeichen
2656/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.08.2020
Erstellt
24.08.2020 09:51