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A-H/0009/2026

"Mähfreier Mai" im Bezirk Hiltrup

Antrag an die BV Hiltrup 19.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 16.04.2026, TOP 9.1

Antrag_Maehfreier_Mai_BV_Hiltrup

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Antrag_Maehfreier_Mai_BV_Hiltrup

2341 Zeichen

Internal 
Münster, 25. Februar 2026 
„Mähfreier Mai“ im Bezirk Hiltrup 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup möge beschließen: 
 
1. Es ist im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, möglichst ab dem Kalenderjahr 2026, für öffentliche 
Grünflächen der sogenannte „Mähfreie Mai“ einzuführen. Dies bedeutet:  
a. (Definierte) Öffentliche Rasen-, Wiesen- und Randflächen in Parkanlagen, entlang 
von Verkehrswegen sowie in öffentlichen Grün- und Freizeitflächen werden im 
gesamten Monat Mai nicht gemäht. 
b. Ausnahmen aus Sicherheitsgründen (z. B. an Unfall- und Rettungswegen) bleiben 
unberührt und sind im Einzelfall von der Fachverwaltung zu entscheiden.  
c. Die Stadt kontrolliert dabei Grünflächen in der Nähe von kinderbezogenen 
Einrichtungen regelmäßig auf Giftpflanzen. Bei zu starker Ausbreitung sind 
geeignete Maßnahmen vorzunehmen. 
d. Die Verwaltung wird beauftragt, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen 
und Nutzer der betroffenen Flächen vorab durch Pressemitteilung, Aushang und 
Social-Media-Beiträge über die Vorteile des „Mähfreien Mais“ und von ungemähten 
Grünflächen zu informieren. 
2. Im Bezirk Münster-Hiltrup Grünflächen zu definieren bzw. auszuweiten, die ganzjährig kaum 
oder gar nicht gemäht werden. 
3. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup über erste Erkenntnisse 
und Rückmeldungen aus dem Stadtbezirk hinsichtlich Biodiversität, Pflegeaufwand und 
Bürgerakzeptanz. 
Begründung 
1. Förderung der Biodiversität: Insekten- und Pflanzenbestände profitieren erheblich davon, wenn 
Wiesen und Rasenflächen im Frühjahr ungestört blühen können.  
2. Klimaanpassung und Wasserrückhalt: Längere Vegetationszeiten verbessern die Bodenstruktur 
und tragen zur Wasserspeicherung bei. 
3. Vorbildwirkung und Bürgersensibilisierung: Kommunalpolitische Initiativen sensibilisieren die 
Bevölkerung für Artenvielfalt und naturnahe Pflege. 
4. Ressourceneinsparung: Durch die reduzierte Mähhäufigkeit können Persona l- und 
Maschineneinsatz verringert werden. 
5. Zuständigkeit der Bezirksvertretung: Gemäß § 21 der Hauptsatzung der Stadt Münster gehört die 
Ausgestaltung von Park- und Grünanlagen zu den Angelegenheiten, bei denen die Bezirksvertretung 
anzuhören ist. 
Bündnis 90 / Die Grünen  Volt  
Christiane Schwab   Dr. Martin Grewer 
Carsten Peters  
Petra Gericke  
Dr. Hauke Enno Helling

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 9.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-H/0009/2026
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
19.03.2026
Erstellt
19.03.2026 13:35