A-H/0009/2026
"Mähfreier Mai" im Bezirk Hiltrup
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Antrag_Maehfreier_Mai_BV_Hiltrup
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Internal Münster, 25. Februar 2026 „Mähfreier Mai“ im Bezirk Hiltrup Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup möge beschließen: 1. Es ist im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, möglichst ab dem Kalenderjahr 2026, für öffentliche Grünflächen der sogenannte „Mähfreie Mai“ einzuführen. Dies bedeutet: a. (Definierte) Öffentliche Rasen-, Wiesen- und Randflächen in Parkanlagen, entlang von Verkehrswegen sowie in öffentlichen Grün- und Freizeitflächen werden im gesamten Monat Mai nicht gemäht. b. Ausnahmen aus Sicherheitsgründen (z. B. an Unfall- und Rettungswegen) bleiben unberührt und sind im Einzelfall von der Fachverwaltung zu entscheiden. c. Die Stadt kontrolliert dabei Grünflächen in der Nähe von kinderbezogenen Einrichtungen regelmäßig auf Giftpflanzen. Bei zu starker Ausbreitung sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen. d. Die Verwaltung wird beauftragt, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer der betroffenen Flächen vorab durch Pressemitteilung, Aushang und Social-Media-Beiträge über die Vorteile des „Mähfreien Mais“ und von ungemähten Grünflächen zu informieren. 2. Im Bezirk Münster-Hiltrup Grünflächen zu definieren bzw. auszuweiten, die ganzjährig kaum oder gar nicht gemäht werden. 3. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup über erste Erkenntnisse und Rückmeldungen aus dem Stadtbezirk hinsichtlich Biodiversität, Pflegeaufwand und Bürgerakzeptanz. Begründung 1. Förderung der Biodiversität: Insekten- und Pflanzenbestände profitieren erheblich davon, wenn Wiesen und Rasenflächen im Frühjahr ungestört blühen können. 2. Klimaanpassung und Wasserrückhalt: Längere Vegetationszeiten verbessern die Bodenstruktur und tragen zur Wasserspeicherung bei. 3. Vorbildwirkung und Bürgersensibilisierung: Kommunalpolitische Initiativen sensibilisieren die Bevölkerung für Artenvielfalt und naturnahe Pflege. 4. Ressourceneinsparung: Durch die reduzierte Mähhäufigkeit können Persona l- und Maschineneinsatz verringert werden. 5. Zuständigkeit der Bezirksvertretung: Gemäß § 21 der Hauptsatzung der Stadt Münster gehört die Ausgestaltung von Park- und Grünanlagen zu den Angelegenheiten, bei denen die Bezirksvertretung anzuhören ist. Bündnis 90 / Die Grünen Volt Christiane Schwab Dr. Martin Grewer Carsten Peters Petra Gericke Dr. Hauke Enno Helling
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-H/0009/2026
- Typ
- Antrag an die BV Hiltrup
- Datum
- 19.03.2026
- Erstellt
- 19.03.2026 13:35