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3903/2024

Teileinziehung von Straßen und Straßenteilstücken im Bereich der Altstadt

Beschlussvorlage Ausschuss 15.01.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.03.2025, TOP 3.2

Anlage 2 - Plan Teileinziehung Altstadt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Plan Teileinziehung Altstadt

679 Zeichen

Teileinziehungsplan 
Aktenzeichen: WE-2024-00898 
o Alter Markt (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1380 und Teilstücke aus den 
Flurstücken 1321, 1377, 1382) 
o Hühnergasse (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1118) 
o Unter Käster (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1369) 
o Heumarkt (Gemarkung Köln, Flur 5, Teilstücke aus den Flurstücken 1178, 1199, 
1200, 1201, 1202) 
o Bolzengasse von In der Fleischhalle bis Heumarkt (Gemarkung Köln, Flur 5, 
Teilstück aus Flurstück 1096) 
 
 
Legende 
 Gemeindestraße mit der Beschränkung auf Fuß- und Radverkehr,  
Anlieferverkehr von Montag bis Freitag von 6 und 12 Uhr und Samstag 6 bis 11 Uhr sowie 
Hotelfahrten zu den Lieferzeiten

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1176 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Teileinziehung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde 
verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VvVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VvVfG NRW). 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

3920 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
WE-2024-00898 
Vorlagen-Nummer 
 3903/2024 
Freigabedatum 
15.01.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teileinziehung von Straßen und Straßenteilstücken im Bereich der Altstadt  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Teileinziehung von folgenden zurzeit noch uneinge-
schränkt gewidmeten Straßen und Straßenteilstücken im Bereich der Altstadt: 
 Alter Markt (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1380 und Teilstücke aus den Flurstücken 
1321, 1377, 1382) 
 Hühnergasse (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1118) 
 Unter Käster (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1369) 
 Heumarkt (Gemarkung Köln, Flur 5, Teilstücke aus den Flurstücken 1178, 1199, 1200, 
1201, 1202) 
 Bolzengasse von In der Fleischhalle bis Heumarkt (Gemarkung Köln, Flur 5, Teilstück aus 
Flurstück 1096) 
 
Der Widmung wird auf den Fuß- und Radverkehr, auf den Anlieferverkehr von montags bis 
freitags von 6 bis 12 Uhr und samstags von 6 bis 11 Uhr sowie Hotelfahrten zu den Lieferzei-
ten beschränkt. Die betroffenen Flächen sind in dem beigefügten Plan (Anlage 2) in blau 
kenntlich gemacht. 
 
Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles, gemäß § 7 
Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW). 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
Verkehrsausschuss 18.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die betroffenen Straßen liegen im Bereich der historischen Altstadt, die jährlich Millionen von 
Besuchern anzieht. Das Verkehrsführungskonzept Altstadt dient der Reduzierung des motori-
sierten Individualverkehrs und kommt mit der Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten der inter-
nationalen Bedeutung dieses Ortes zugute. Der Fuß- und Radverkehr wird gestärkt, die allge-
meinen Parkflächen im öffentlichen Raum werden reduziert und die Verkehrsbelastung durch 
Kraftfahrzeuge in der Altstadt wird gesenkt. Zudem werden die Wegebeziehungen für Fuß-
gänger*innen wesentlich verbessert.  
 
Zurzeit sind die Lieferzeiten in Fußgänger- und Ladezonen mit wenigen Ausnahmen grund-
sätzlich auf werktags zwischen 6 und 11 Uhr festgelegt. In bestimmten Bereichen wurden die 
Lieferzeiten verlängert, um Lieferprobleme zu entschärfen. Sonderfälle stellen hier der südli-
che Teil der Straße Alter Markt, die Hühnergasse und die Straße Unter Käster mit einer Liefer-
zeit von zurzeit noch werktags zwischen 6 und 12 Uhr dar. Die Verlängerung der Lieferzeiten 
war im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für vorübergehende Zeit geplant (vgl. 
AN/1788/2022). Um die Anliefersituation in diesen Bereichen nicht wieder zu verschärfen so-
wie eine einheitliche und damit für die Verkehrsteilnehmenden übersichtliche Regelung her-
beizuführen, sollen die Lieferzeiten von montags bis freitags von 6 bis 12 Uhr und samstags 
von 6 bis 11 Uhr für alle hier betroffenen Flächen festgelegt werden. 
 
Zum Schutz der Fußgänger*innen soll - wie in allen bestehenden Fußgängerzonen Kölns - 
keine Öffnung für Elektrokleinstfahrzeuge erfolgen. 
 
An den Regelungen, dass Personen mit individuellen Ausnahmegenehmigungen das Befah-
ren von Fußgängerzonen möglich ist bzw. ermöglicht werden kann, ändert die Widmungsbe-
schränkung nichts. Beispiele hierfür sind Inhaber*innen von Behindertenparkausweisen oder 
im Rahmen von Veranstaltungen ausgestellte Ausnahmegenehmigungen. 
 
Die Absicht der Teileinziehung wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW am 02.04.2024 öffent-
lich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Einwendungsfrist lief 
am 02.07.2024 ab. Einwendungen, die einer Teileinziehung entgegenstehen, wurden nicht er-
hoben. 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Teileinziehungsplan

Beratungsverlauf (2)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3903/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.01.2025
Erstellt
05.12.2024 10:30