3903/2024
Teileinziehung von Straßen und Straßenteilstücken im Bereich der Altstadt
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Anlage 2 - Plan Teileinziehung Altstadt
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Teileinziehungsplan Aktenzeichen: WE-2024-00898 o Alter Markt (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1380 und Teilstücke aus den Flurstücken 1321, 1377, 1382) o Hühnergasse (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1118) o Unter Käster (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1369) o Heumarkt (Gemarkung Köln, Flur 5, Teilstücke aus den Flurstücken 1178, 1199, 1200, 1201, 1202) o Bolzengasse von In der Fleischhalle bis Heumarkt (Gemarkung Köln, Flur 5, Teilstück aus Flurstück 1096) Legende Gemeindestraße mit der Beschränkung auf Fuß- und Radverkehr, Anlieferverkehr von Montag bis Freitag von 6 und 12 Uhr und Samstag 6 bis 11 Uhr sowie Hotelfahrten zu den Lieferzeiten
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Teileinziehung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VvVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VvVfG NRW). Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 WE-2024-00898 Vorlagen-Nummer 3903/2024 Freigabedatum 15.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teileinziehung von Straßen und Straßenteilstücken im Bereich der Altstadt Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Teileinziehung von folgenden zurzeit noch uneinge- schränkt gewidmeten Straßen und Straßenteilstücken im Bereich der Altstadt: Alter Markt (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1380 und Teilstücke aus den Flurstücken 1321, 1377, 1382) Hühnergasse (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1118) Unter Käster (Gemarkung Köln, Flur 31, Flurstück 1369) Heumarkt (Gemarkung Köln, Flur 5, Teilstücke aus den Flurstücken 1178, 1199, 1200, 1201, 1202) Bolzengasse von In der Fleischhalle bis Heumarkt (Gemarkung Köln, Flur 5, Teilstück aus Flurstück 1096) Der Widmung wird auf den Fuß- und Radverkehr, auf den Anlieferverkehr von montags bis freitags von 6 bis 12 Uhr und samstags von 6 bis 11 Uhr sowie Hotelfahrten zu den Lieferzei- ten beschränkt. Die betroffenen Flächen sind in dem beigefügten Plan (Anlage 2) in blau kenntlich gemacht. Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles, gemäß § 7 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW). Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Verkehrsausschuss 18.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die betroffenen Straßen liegen im Bereich der historischen Altstadt, die jährlich Millionen von Besuchern anzieht. Das Verkehrsführungskonzept Altstadt dient der Reduzierung des motori- sierten Individualverkehrs und kommt mit der Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten der inter- nationalen Bedeutung dieses Ortes zugute. Der Fuß- und Radverkehr wird gestärkt, die allge- meinen Parkflächen im öffentlichen Raum werden reduziert und die Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge in der Altstadt wird gesenkt. Zudem werden die Wegebeziehungen für Fuß- gänger*innen wesentlich verbessert. Zurzeit sind die Lieferzeiten in Fußgänger- und Ladezonen mit wenigen Ausnahmen grund- sätzlich auf werktags zwischen 6 und 11 Uhr festgelegt. In bestimmten Bereichen wurden die Lieferzeiten verlängert, um Lieferprobleme zu entschärfen. Sonderfälle stellen hier der südli- che Teil der Straße Alter Markt, die Hühnergasse und die Straße Unter Käster mit einer Liefer- zeit von zurzeit noch werktags zwischen 6 und 12 Uhr dar. Die Verlängerung der Lieferzeiten war im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für vorübergehende Zeit geplant (vgl. AN/1788/2022). Um die Anliefersituation in diesen Bereichen nicht wieder zu verschärfen so- wie eine einheitliche und damit für die Verkehrsteilnehmenden übersichtliche Regelung her- beizuführen, sollen die Lieferzeiten von montags bis freitags von 6 bis 12 Uhr und samstags von 6 bis 11 Uhr für alle hier betroffenen Flächen festgelegt werden. Zum Schutz der Fußgänger*innen soll - wie in allen bestehenden Fußgängerzonen Kölns - keine Öffnung für Elektrokleinstfahrzeuge erfolgen. An den Regelungen, dass Personen mit individuellen Ausnahmegenehmigungen das Befah- ren von Fußgängerzonen möglich ist bzw. ermöglicht werden kann, ändert die Widmungsbe- schränkung nichts. Beispiele hierfür sind Inhaber*innen von Behindertenparkausweisen oder im Rahmen von Veranstaltungen ausgestellte Ausnahmegenehmigungen. Die Absicht der Teileinziehung wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW am 02.04.2024 öffent- lich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Einwendungsfrist lief am 02.07.2024 ab. Einwendungen, die einer Teileinziehung entgegenstehen, wurden nicht er- hoben. Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Teileinziehungsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3903/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.01.2025
- Erstellt
- 05.12.2024 10:30