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2004/2025

Protokoll über die Vorbesprechung am 16.06.2025

Mitteilung BV 18.06.2025

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Anlage 1.1: S11 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

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Mitteilung BV

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Anlage 1: Protokoll über die Vorbesprechung am 16.06.2025

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Anlage 1.2: S11 Naturschutzfachliche Betrachtung_Nacherkundung_OGE

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Anlage 1.1: S11 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

32692 Zeichen

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln 
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
 
 
 
Nacherkundungen Baugrund  
im FFH-Gebiet DE 5009-301 Thielenbruch 
Anlage 1: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 
 
 
 
 
   
   
   
0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 17.03.2025 
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand 
Vorhabenträger 
DB Netz AG        
Infrastrukturprojekte West 
S-Bahnen Köln (I.NI-W-K-D) 
Herrmann-Pünder-Str. 3 
50679 Köln 
 
 
   
 
DB Station&Service AG     
 
 
Willi-Becker-Allee 11 
40227 Düsseldorf 
 
 
   
 
Vertreter des Vorhabenträgers: Verfasser: 
DB Netz AG        
Infrastrukturprojekte West 
S-Bahnen Köln (I.NI-W-K-D) 
Herrmann-Pünder-Str. 3 
50679 Köln 
 
 
  i.V. Th. Richter 
Datum  Unterschrift 
ARGE Ausbau S11, VP1    
 
c/o ILF Beratende Ingenieure GmbH 
Huyssenallee 5 
45128 Essen 
 
 
17.03.2025  Mayer 
Datum  Unterschrift 
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln 
Planfeststellungsabschnitt 2.2, km 8,717 bis km 9,500 
Stand: 17.03.2025 Seite 1 von 23 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Einleitung 3 
2 Beschreibung des Schutzgebietes 5 
3 Schutz- und Erhaltungsziele 6 
3.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 6 
3.2 Arten nach Anhang II FFH-RL 11 
4 Charakteristische Arten 13 
5 Relevante Wirkfaktoren der Erkundungsmaßnahme 14 
6 Prognose möglicher Beeinträchtigung der Erhaltungsziele 15 
7 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 17 
8 Mögliche Veränderungen der Kohärenz des Netzes Natura 2000 20 
9 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte 21 
10 Ergebnis der Natura 2000-Untersuchung 22 
11 Literatur 23

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 2 von 23 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 1: Übersichtskarte Zweigleisiger Ausbau S11 3 
Abbildung 2: Lageplan der Nacherkundungen (rote Punkte) bei km 6,76 (westliches Bauwerk) und km 7,27 
(östliches Bauwerk) im Verhältnis zur Schutzgebietskulisse des FFH-Gebietes Thielenbruch 4 
Abbildung 3: Lage der FFH-Lebensraumtypen innerhalb des Schutzgebietes 15 
 
 
 
Tabellenverzeichnis 
 
Tabelle 1: Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet „Thielenbruch“ (DE-5008-301) 6 
Tabelle 2: Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezüglicher Erhaltungszustand sowie 
Erhaltungsziele (SDB, 2022) 6 
Tabelle 3: Im Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II FFH-RL und diesbezüglicher Erhaltungszustand 
sowie Erhaltungsziele (SDB, 2021) 11 
Tabelle 4: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 17

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 3 von 23 
1 EINLEITUNG 
Es ist geplant die S -Bahn-Bestandsstrecke zwischen Köln und Bergisch Gladbach 
auszubauen. Dies umfasst u.a. den zweigleisigen Ausbau der Strecke 2663, km 5,86 bis 
km 9,5 von Köln -Dellbrück bis Bergisch Gladbach sowie die Herstellung zusätzlicher 
Bahnsteige und Gleise im Bf. Bergisch Gladbach (s. Abbildung 1, blaue Linie). 
 
Abbildung 1: Übersichtskarte Zweigleisiger Ausbau S11 
Im o.g. Streckenabschnitt der Strecke 2663 verläuft die Bestandstrasse ca. 600 m (km 6,7 
bis km 7,3) durch das FFH -Gebiet DE -5008-301 „Thielenbruch“, sowie dem 
Naturschutzgebiet „Thielenbruch und Thurner Wald“ (Abbildung 1, roter Kasten). Für dieses 
gilt ein Verschlechterungsverbot für den Erhaltungszustand des FFH -Gebietes, welcher 
aktuell mit günstig bewertet ist. Da der Erhaltungszustand des FFH -Gebietes maßgeblich 
vom Grundwasser abhängig ist, ist somit folglich auch ei n weiterhin günstiger 
Erhaltungszustand für den Grundwasserkörper im FFH-Gebiet anzustreben. 
Die ILF Beratende Ingenieure GmbH w urde von der DB  Netz AG mit der Entwurfs - und 
Genehmigungsplanung beauft ragt. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens stellte sich 
heraus, dass die Bestandsgasleitungen der OGE, welche die Bahnstrecke bei km 6,76 und 
km 7,27 kreuzen, aufgrund der vom Betreiber festgelegten Setzungskriterien mittels eines 
tiefgegründeten Brückenbauwerks gekreuzt werden müssen. Für die Herstellung der 
Brückenbauwerke wird eine bauzeitige Wasserhaltung erforderlich sein.  
In nachfolgender Abbildung ist die Lage der Zusatzbohrungen im Verhältnis zum FFH -
Gebiet visualisiert.

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 4 von 23 
  
Abbildung 2: Lageplan der Nacherkundungen  (rote Punkte)  bei km 6,76 (westliches 
Bauwerk) und km 7,27 (östliches Bauwerk) im Verhältnis zur Schutzgebietskulisse des 
FFH-Gebietes Thielenbruch 
Die vorliegende Unterlage umfasst die Natura 2000 -Verträglichkeitsuntersuchung für das 
FFH-Gebiet DE -5008-301 „Thielenbruch“ als Anlage zur Naturschutzfachlichen 
Betrachtung (Hauptdokument). Mit Bezug auf die Erkundungsmaßnahme wird in diesem 
Dokument die Verträglichkeit der Baugrunderkundung (BGU) mit den Erhaltungszielen des 
Gebietes untersucht.

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 5 von 23 
2 BESCHREIBUNG DES SCHUTZGEBIETES 
Das FFH-Gebiet Thielenbruch ist ein Natura-2000-Gebiet in NRW, umfasst eine Größe von 
62 Hektar und besitzt die Gebietsmeldung DE -5008-301. Dieses setzt sich aus 
Naturschutzgebieten auf Kölner (Naturschutzgebiet Thielenbruch und Thurner Wald) und 
Bergischer Gladbacher Seite (Naturschutzgebiet Thielenbruch) zusammen. Durch die 
besondere hydrogeologische Situation kommt es auf kleinem Maßstab zu 
Wechsellagerungen zwischen sauren und basischen Böden. Dadurch bietet es 
Lebensräume für einige gefährdete Tier- und Pflanzenarten.  
Im Nordwesten befindet sich ein Nieder - oder Übergangsmoor , das sich in einem 
brachgefallenen Tümpel entwickelt hat. Die grosse offene Fläche wird von schwingenden 
Torfmoosflaechen, Seggenriedern und Roehrichten eingenommen. Das Moor bietet unter 
anderem Lebensraum für seltene und gefährdete Libellenarten. 
Der wertvollste Teil liegt mit dem Kalk -Niedermoor "Katharinenkammer" im Osten des 
Gebietes. Dort befinden sich mehrere Kalkquellen, Quelltümpel und Rinnsale, die das 
vornehmlich in einer Senke liegende Kalk -Niedermoor mit ausgedehnten Seggenriedern 
speisen. Bei der "Katharinenkammer" handelt es sich um das einzige Kalk -Niedermoor im 
Landschaftsraum der Bergischen Heideterrasse. Es zeichnet sich durch im 
Landschaftsraum äußerst seltene und besonders gut erhaltene Lebensraumtypen mit einer 
großen Anzahl stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aus.

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 6 von 23 
3 SCHUTZ- UND ERHALTUNGSZIELE 
Im Standarddatenbogen (Stand Mai 2022 ) werden die in der nachfolgenden Tabelle 
aufgeführten Lebensraumtypen (LRT) und Arten benannt. 
Tabelle 1: Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet „Thielenbruch“ (DE-5008-301) 
EU-Code Lebensraumtypen/ Arten 
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 
6230* Borstgrasrasen 
6410 Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden 
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 
7220* Kalktuffquellen 
7230 Kalk- und basenreiche Niedermoore 
9130 Waldmeister-Buchenwald 
91E0* Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder 
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 
1044 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) 
1016 Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) 
Erläuterung  
* Prioritärer Lebensraumtyp 
 
3.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 
Von besonderer Bedeutung und relevant für die Meldung des FFH-Gebietes sind die im 
Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH -Richtlinie. Das 
generelle Erhaltungsziel ist die Erhaltung der LRT in ihrer derzeitigen räumlichen 
Ausdehnung sowie in ihrem gegenwärtigen Erhaltungszustand. 
Tabelle 2: Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezüglicher 
Erhaltungszustand sowie Erhaltungsziele (SDB, 2022) 
EU- 
Code 
LRT Erhaltungsziele Erhaltungs- 
zustand 
6230* Borstgrasrasen - Erhaltung von Borstgrasrasen mit 
ihrem lebensraumtypischen 
Kennarten- und Strukturinventar 
sowie mit 
lebensraumangepasstem 
B

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 7 von 23 
Bewirtschaftungs- oder 
Pflegeregime 
- Erhaltung des Lebensraumtyps 
als Habitat für seine 
charakteristischen Arten 
- Erhaltung eines an Gehölz - und 
Störarten armen Lebensraumtyps 
- Erhaltung des 
lebensraumtypischen 
Wasserhaushaltes und -
chemismus unter 
Berücksichtigung des 
Wassereinzugsgebietes bei 
feuchten Ausprägungen des 
Lebensraumtyps 
- Vermeidung und ggf. 
Verminderung von Nährstoff- und 
Schadstoffeinträgen 
- Erhaltung eines störungsarmen 
Lebensraumtyps 
- Das Vorkommen des 
Lebensraumtyps im Gebiet ist 
insbesondere aufgrund seiner 
Bedeutung im Biotopverbund zu 
erhalten 
6410 Pfeifengraswiesen 
auf lehmigen oder 
torfigen Böden 
- Erhaltung der Pfeifengraswiesen 
mit ihrem lebensraumtypischen 
Kennarten- und Strukturinventar* 
sowie lebensraumangepasstem 
Pflegeregime (Herbstmahd) 
- Erhaltung des Lebensraumtyps 
als Habitat für seine 
charakteristischen Arten - 
Erhaltung eines an Gehölz - und 
Störarten armen Lebensraumtyps 
- Erhaltung des 
lebensraumtypischen 
Wasserhaushaltes und -
chemismus unter 
Berücksichtigung des 
Wassereinzugsgebietes 
- Vermeidung und ggf. 
Verminderung von Nährstoff- und 
Schadstoffeinträgen 
- Erhaltung eines störungsarmen 
Lebensraumtyps 
- Das Vorkommen des 
Lebensraumtyps im Gebiet ist 
insbesondere aufgrund seiner 
besonderen Repräsentanz für die 
B

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 8 von 23 
atlantische Region in NRW, sowie 
seiner Bedeutung im 
Biotopverbund zu erhalten 
7140 Übergangs- und 
Schwingrasenmoore 
- Erhaltung der gehölzarmen 
Zwischenmoorvegetation z. B. mit 
Übergangsmoor- und Schlenken-
Gesellschaften 
(Scheuchzerietalia palustris) oder 
Braunsegen-Sümpfen (Caricion 
nigrae) sowie ihrem 
lebensraumtypischem 
Kennarten- und Strukturinventar* 
- Erhaltung des Lebensraumtyps 
als Habitat für seine 
charakteristischen Arten 
- Erhaltung eines an Gehölz - und 
Störarten armen Lebensraumtyps 
- Erhaltung des 
lebensraumtypischen 
Wasserhaushaltes und -
chemismus sowie 
Nährstoffhaushaltes mit 
oberflächennahem oder 
anstehendem dystrophem bis 
oligo- oder mesotrophem Wasser 
unter Berücksichtigung des 
Wassereinzugsgebietes 
- Vermeidung und ggf. 
Verminderung von Nährstoff- und 
Schadstoffeinträgen 
- Erhaltung eines störungsarmen 
Lebensraumtyps 
- Das Vorkommen des 
Lebensraumtyps im Gebiet ist 
insbesondere aufgrund seiner 
Bedeutung im Biotopverbund zu 
erhalten. 
C 
7220* Kalktuffquellen - Erhaltung der Kalktuffquellen mit 
ihren Kalksinterstrukturen und 
dem typischen Wasserregime 
sowie ihrem 
lebensraumtypischen Kennarten- 
und Strukturinventar 
- Erhaltung des Lebensraumtyps 
als Habitat für seine 
charakteristischen Arten 
- Erhaltung des 
lebensraumtypischen 
Wasserhaushaltes und -
A

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 9 von 23 
chemismus sowie 
Nährstoffhaushaltes unter 
Berücksichtigung des 
Wassereinzugsgebietes 
- Vermeidung und ggf. 
Verminderung von Nährstoff- und 
Schadstoffeinträgen 
- Erhaltung einer quell - und 
quellbachschonenden land - und 
forstwirtschaftlichen Nutzung im 
Umfeld der Quelle bzw. in deren 
Einzugsgebiet 
- Das Vorkommen des 
Lebensraumtyps im Gebiet ist 
insbesondere aufgrund   seiner 
Bedeutung als eines von nur drei 
Vorkommen in der FFH -
Gebietskulisse in der atlantischen 
biogeographischen Region in 
NRW, seiner Bedeutung im 
Biotopverbund, sowie seines 
Vorkommens im Bereich der 
lebensraumtypischen 
Arealgrenze zu erhalten. 
7230 Kalk- und 
basenreiche 
Niedermoore 
- Wiederherstellung der kalk - und 
basenreichen Niedermoore mit 
ihrem lebensraumtypischen 
Kennarten- und Strukturinventar 
- Wiederherstellung des 
Lebensraumtyps als Habitat für 
seine charakteristischen Arten 
- Wiederherstellung eines an 
Gehölz- und Störarten armen 
Lebensraumtyps 
- Wiederherstellung des 
lebensraumtypischen 
Wasserhaushaltes und -
chemismus sowie 
Nährstoffhaushaltes unter 
Berücksichtigung des 
Wassereinzugsgebietes 
- Vermeidung und ggf. 
Verminderung von Nährstoff- und 
Schadstoffeinträgen 
- Wiederherstellung eines 
störungsarmen Lebensraumtyps 
- Das Vorkommen des 
Lebensraumtyps im Gebiet ist 
insbesondere aufgrund seiner 
Bedeutung als eines von fünf 
B

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 10 von 23 
Vorkommen in der FFH -
Gebietskulisse in der atlantischen 
biogeographischen Region in 
NRW, seiner besonderen 
Repräsentanz für die atlantische 
biogeographische Region in 
NRW, seiner Bedeutung im 
Biotopverbund,sowie seines 
Vorkommens im Bereich der 
lebensraumtypischen 
Arealgrenze wiederherzustellen. 
9130 Waldmeister-
Buchenwald 
- Erhaltung großflächig -
zusammenhängender, 
naturnaher, meist kraut - und 
geophytenreicher Waldmeister -
Buchenwälder auf basenreichen 
Standorten mit ihrer 
lebensraumtypischen Arten - und 
Strukturvielfalt* in einem Mosaik 
aus ihren verschiedenen 
Entwicklungsstufen/ 
Altersphasen und in ihrer 
standörtlich typischen 
Variationsbreite, inklusive ihrer 
Vorwälder sowie ihrer 
Waldränder und Sonderstandorte 
- Erhaltung des Lebensraumtyps 
als Habitat für seine 
charakteristischen Arten 
- Erhaltung eines 
lebensraumangepassten 
Wildbestandes 
- Erhaltung lebensraumtypischer 
Bodenverhältnisse 
(Nährstoffhaushalt, 
Bodenstruktur) 
- Vermeidung und ggf. 
Verminderung von Nährstoff- und 
Schadstoffeinträgen 
- Erhaltung eines störungsarmen 
Lebensraumtyps 
A 
91E0* Erlen-Eschen- und 
Weichholz- 
Auenwälder 
- Erhaltung von Erlen-Eschen- und 
Weichholz-Auenwäldern mit ihrer 
lebensraumtypischen Arten - und 
Strukturvielfalt in ihrer 
standörtlich typischen 
Variationsbreite, inklusive ihrer 
Vorwälder 
B

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 11 von 23 
- Erhaltung des Lebensraumtyps 
als Habitat für seine 
charakteristischen Arten 
- Erhaltung lebensraumtypischer 
Wasser- und Bodenverhältnisse 
(Wasserhaushalt, 
Nährstoffhaushalt, 
Bodenstruktur) unter 
Berücksichtigung des 
Wassereinzugsgebietes) 
- Erhaltung eines lebensraum -
angepassten Wildbestandes 
- Vermeidung und ggf. 
Verminderung von Nährstoff- und 
Schadstoffeinträgen 
- Erhaltung eines störungsarmen 
Lebensraumtyps 
- Erhaltung eines an Störarten 
armen Lebensraumtyps 
Erläuterung  
* Prioritärer Lebensraumtyp 
Erhaltungszustand 
A = günstig, B = ungünstig-unzureichend, C = ungünstig-schlecht 
 
3.2 Arten nach Anhang II FFH-RL 
Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der Lebensstätten der Arten in ihrer derzeitigen 
räumlichen Ausdehnung sowie in ihrem gegenwärtigen Erhaltungszustand. 
Tabelle 3: Im Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II FFH-RL und diesbezüglicher 
Erhaltungszustand sowie Erhaltungsziele (SDB, 2021) 
EU-
Code 
Art Erhaltungsziele Erhaltungs- 
zustand 
1044 Helm- 
Azurjungfer   
(Coenagrion 
mercuriale) 
- Erhaltung besonnter, basenreicher und 
sonnenwarmer Wiesenbäche und -
gräben mit nicht zu dichter emerser 
Gewässervegetation bzw. 
durchflossener Kalkquellmoore als  
Fortpflanzungs-gewässer mit einem 
extensiv genutzten, 
grünlandgeprägten Umfeld 
- Erhaltung des lebensraumtypischen 
Wasserhaushaltes 
- Vermeidung und ggf. Verringerung von 
Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im 
Umfeld der Fortpflanzungsgewässer 
- Erhaltung einer schonenden 
Gewässerunterhaltung unter 
B

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 12 von 23 
Berücksichtigung der Ansprüche der 
Art 
- Das Vorkommen im Gebiet ist 
insbesondere aufgrund seiner 
Bedeutung als eines der fünf größten 
Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse 
der atlantischen biogeographischen 
Region in NRW, sowie seines 
Vorkommens als isolierter Vorposten 
zur Arealgrenze zu erhalten. 
1016 Bauchige 
Windelschnecke 
(Vertigo 
moulinsiana) 
- Erhaltung nasser, basenreicher 
Biotope (Sümpfe, Nasswiesen, Kalk, 
Flach- und Quellmoore,Seggenrieder, 
Wasserschwaden- und 
Rohrglanzgrasröhrichte, usw.) mit 
gleichbleibend hohen 
Grundwasserständen und dauerhaft 
vorhandenen vertikalen Struktur -
elementen der Vegetation 
- Erhaltung eines extensiven Pflege - 
und Nutzungsregimes geeigneter 
Lebensräume 
- Erhaltung eines lebensraumtypisch 
hohen Grundwasserstandes in 
Feuchtgebieten und Grünländern 
- Vermeidung und ggf. Verringerung von 
Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im 
Umfeld der Vorkommen 
- Schonende Unterhaltung von Graben - 
und Uferrändern unter 
Berücksichtigung der Ansprüche der 
Art 
- Das Vorkommen im Gebiet ist 
insbesondere aufgrund seiner 
Bedeutung als e 3.1, Spalte ines von 
insgesamt nur sieben Vorkommen in 
der FFH - Gebietskulisse der 
atlantischen biogeographischen 
Region in NRW zu erhalten. 
B 
Erläuterung  
Erhaltungszustand 
A = günstig, B = ungünstig-unzureichend, C = ungünstig-schlecht

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 13 von 23 
4 CHARAKTERISTISCHE ARTEN 
Die charakteristischen Arten sind abgeschichtet nach MLV, 2016. Für die LRT 6230 und 
6410 liegen keine Nachweise der charakteristischen Arten aus aktuellen Kartierungen und 
Bestandsdaten vor.  Für die übrigen LRT sind nachfolgende charakteristische Arten zu 
berücksichtigen. 
LRT 7140: 
Libellen: Scharlachlibelle (Ceriagrion tenellum) 
LRT 7220: 
Libellen: Scharlachlibelle (Ceriagrion tenellum) 
LRT 7230: 
Libellen: Scharlachlibelle ( Ceriagrion tenellum ); Mollusken: Bauchige Windelschnecke 
(Vertigo moulisiana) 
LRT 9130: 
Fledermäuse: Großes Mausohr (Myotis myotis) 
Vögel: Schwarzspecht (Dryocopus martius) 
Mollusken: Braune Mulmnadel (Acicula fusca) 
LRT 91E0: 
Mollusken: Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulisiana)

Vorhaben: Anlage 1 
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Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 14 von 23 
5 RELEVANTE WIRKFAKTOREN DER ERKUNDUNGSMAßNAHME 
Eine detaillierte Beschreibung der Erkundungsmaßnahme ist dem Hauptdokument 
„Naturschutzfachliche Betrachtung“ (Kapitel 2) zu entnehmen. 
Die Erkundungsbereiche liegen im FFH-Gebiet. Das östliche Bauwerk  nimmt dabei eine 
Entferungn von ca. 220 m zur Katharinenkammerquelle  ein, der nächstgelegene LRT ist 
der LRT 6410 „Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden “. Die geringste 
Entfernung zum Bohransatzpunkt beläuft sich hier auf ca. 200 m. 
Das westliche Bauwerk nimmt zur Katharinenkammerquelle eine Entferung von ca. 330 m 
ein. Der nächstgelegene LRT ist der LRT 91E0 „ Erlen-Eschen- und Weichholz - 
Auenwälder“. Die geringste Entfernung zum Bohransatzpunkt beläuft sich hier auf ca. 150 
m. Alle übrigen LRT liegen in weiterer Entfernung.  
Die Bohransatzpunkte und dessen Zuwegungen befinden sich auf dem Bahndamm und in 
weiterer Entfernung zu vorkommenden LRT oder Lebensräumen von Arten nach Anhang II 
der FFH -RL. Ein direkter Flächenentzug sowie Individuenverluste durch Barriere - oder/ 
Fallenwirkung können vor diesem Hintergrund für alle als Erhaltungsziele des 
Schutzgebietes definierten LRT des Anhang I FFH -RL (einschließlich der 
charakteristischen Arten) sowie Arten des Anhang II FFH-RL ausgeschlossen werden.  
Durch den Ausbau der Bohrlöcher zu einer Grundwassermessstelle kommt es zwar zu einer 
Veränderung der Habitatstruktur/  Nutzung aufgrund der Kleinräumigkeit und der 
Lokalisation auf dem Bahndamm (außerhalb von LRTs oder Lebensräumen von Arten nach 
Anhang II der FFH-RL) wird der Wirkfaktor aber als nicht relevant eingestuft. 
Nichtstoffliche Einwirkungen durch Schall oder Licht können ebenso abgeschichtet werden, 
da es sich um eine temporäre Maßnahme handelt (Dauer 2 Wochen pro Bohrpunkt) und 
sich keine diesbgzl. empfindlichen Arten unter den Erhaltungszielen und charakteristischen 
Arten befinden.  
Wirkungen durch Strahlung sowie eine gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen 
sind durch die Baugrunderkundung auszuschließen.  
Als relevante Wirkfaktor en verbleiben die Veränderung abiotischer Standortfaktoren  in 
Form einer möglichen  Veränderung der hydrologischen/  hydrodynamischen 
Verhältnisse sowie stoffliche Einwirkungen in Form von möglichen Fremdstoffeinträgen 
durch den Einsatz von motorisierten Gerätschaften.

Vorhaben: Anlage 1 
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Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
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6 PROGNOSE MÖGLICHER BEEINTRÄCHTIGUNG DER ERHALTUNGSZIELE 
Der Wirkbereich des Vorhabens beträgt  aufgrund der Entfernung östlichen 
Aufschlussbereiche zur Katharinenkammerquelle  (LRT 7220)  ca. 220 m. Alle LRT und 
Arten, die ausschließlich außerhalb dieses Wirkbereichs und nicht südwestlich der Quelle 
vorkommen (Fließrichtung de r Quelle ), werden von dem Vorhaben mit Sicherheit nicht 
beeinträchtigt. Dazu gehören der  LRT 6230 ( westlich der Quelle ) und LRT 7140 
(nordwestlich der Quelle ). Die LRT 7230 (südwestlich der Quelle ) und LRT 6410 
(südwestlich der Quelle ) liegen innerhalb des Wirkbereiches. Ebenso der  LRT 91E0, der 
sich südwestlich der Katharinenkammerquelle und somit in Fließrichtung der Quelle 
befindet. Zur Veranschaulichung der Lageverhältnisse dient nachfolgende Abbildung. 
 
Abbildung 3: Lage der FFH-Lebensraumtypen innerhalb des Schutzgebietes 
Durch das Abteufen der Bohrung kann es im grundwassergesättigten Bereich zu 
temporären Trübungen des Grundwassers durch Bohrabrieb der durchörterten 
Gesteinsschichten kommen, die nur im lokalen Umfeld der Bohrung auftreten. Die Trübung 
würde sich wenige Stunden nach Beendigung der Bohrtätigkeiten abgesetzt haben und das 
Grundwasser wieder klar fließen. Die Ausbreitung der Trübung erfolgt primär in Richtung 
der Grundwasserströmungsrichtung. Eine genaue Angabe der Ausbreitungsweiten von 
Trübungsfahnen ist sch wierig, da diese von vielen Faktoren abhängig ist, wie z.B. 
Abstandgeschwindigkeit des Grundwassers, Porenvolumen, Filtrationseigenschaften des 
Untergrundes. Diese Kenngrößen werden erst mit der Bohrung und dem Pumpversuch 
ermittelt und stehen nicht zur Ve rfügung. Eine Ausbreitung von mehr als 100 m wird aber 
als unwahrscheinlich erachtet. Beeinträchtigungen der lebensraumtypischen 
Wasserverhältnisse sind somit aber nicht gänzlich auszuschließen. 
Der Einsatz von motorbetriebenen Geräten an der Quelle, um mögliche Trübungen zu 
vermeiden (z.B. Abpumpen von getrübten Quellwasser), ist wegen der möglichen 
LRT 7220

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 16 von 23 
Kontaminationsgefahr von Luft und Wasser sowie Flurschäden nicht vorgesehen. Die 
daraus resultierenden Wirkungen führen aus gutachterlicher Sicht zu einer größeren 
Beeinträchtigung als eine mögliche temporäre Trübung der Quelle. 
Im FFH-Gebiet besteht nach den Ergebnissen des Grundwassermonitorings im FFH-Gebiet 
Thielenbruch generell eine nach Süden bzw. Südwesten / Westen  ausgerichtete 
Grundwasserströmungsrichtung. Daher ist eine qualitative Beeinflussung der ca. 330 m 
nordwestlich der westlichen Aufschlussbereiche ( bei km 6,76)  situierten 
Katharinenkammerquelle mit ihren umliegenden Lebensraumtypen (inkl. ihrer 
charakteristischen Arten, hier: Scharlachlibelle)  und Habitaten der Bauchigen 
Windelschnecke oder auch Helm -Azurjungfer auszuschließen. Für die östliche n 
Aufschlussbereiche bei km 7,2 7 ist eine qualitative Beeinflussung der von dort aus 
nordöstlich situierten Katharinenkammerquelle zwar ebenfalls mit sehr hoher 
Wahrscheinlichkeit auszuschließen, aber dennoch möglich.  
Weiter ist d urch die geplanten Pumpversuch e eine temporäre Beeinträchtigung der 
Ergiebigkeit der Katharinenkammerquelle (LRT 7220) bzw. des Wasserregimes während 
der Pumpdauer möglich. Diese hätte ebenso Auswirkungen auf die übrigen 
grundwasserabhängigen LRTs (inkl. ihrer charakteristischen Arten, hier: Scharlachlibelle) 
und Lebensräume der Anhang II -Arten Bauchige Windelschnecke und Helm -Azurjungfer, 
die von der Quelle abhängig sind. 
Für die Durchführung der Baugrunderkundung werden motorisierte Gerätschaften 
eingesetzt. Durch erforderliche Betankungen sind stoffliche Einwirkungen nicht 
auszuschließen. Insbesondere für den LRT 91E0 sowie für die dort vorkommenden 
Lebensräume der Bauchigen Windelschnecke sind Beeeinträchtigungen durch 
Schadstoffeinträge bzw. durch Weitertransport in Fließrichtung möglich. 
Um mögliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele  
‒ Erhaltung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemismus (LRT 
6410, LRT 7220, LRT 7230, Helm-Azurjungfer) 
‒ Vermeidung und ggf. Verminderung von Schadstoffeinträgen (LRT 91E0) 
‒ Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten (LRT 
6410, LRT 7220, LRT 91E0) 
‒ Erhaltung der Kalktuffquellen mit ihren Kalksinterstrukturen und dem typischen 
Wasserregime sowie ihrem lebensraumtypischen Kennarten - und Strukturinventar 
(LRT 7220), 
‒ Erhaltung lebensraumtypischer Wasser - und Bodenverhältnisse  (LRT 91E0, 
Bauchige Windelschnecke) 
zu vermeiden, sind schadensbegrenzende Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen 
sind im nachfolgenden Kapitel dargelegt.

Vorhaben: Anlage 1 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
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7 VORHABENBEZOGENE MAßNAHMEN ZUR SCHADENSBEGRENZUNG 
Das Gebot der Vermeidung negativer Auswirkungen und die Verpflichtung zur Vermeidung 
erheblicher Beeinträchtigungen wurden bereits während der Planung der 
Baugrunderkundung berücksichtigt. In der Planung wurden mögliche Minimierungen von 
Bauzeiten und Baustellenflächen berücksichtigt. Zudem sind mehrere Maßnahmen zur 
Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen auf das FFH -Gebiet „Thielenbruch“  
vorgesehen. 
Alle Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. 
Tabelle 4: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 
Nr. Bezeichnung Beschreibung Maßnahme 
Naturschutz* 
S1 Erstellung eines 
Betankungskonzepts 
Erforderliche Betankungen erfolgen 
außerhalb der Schutzgebiete und 
nur auf befestigten Flächen. 
Notwendige Betankungen vom 
Bohrgerät erfolgt unter strengen 
Sicherheitsvorkehrungen 
(Doppelwandiger Tank, 
Auffangwannen, Vorhalten von 
Ölbindemittel). Die Bohrfirma hat vor 
Beginn der Einrichtung der 
Bohrstelle ein Betankungskonzept 
vorzulegen. 
Nr. 8, Wasser 
S2 Vermeidung stofflicher 
Einwirkungen durch 
wassergefährdete 
Substanzen 
Auf der Bohrstelle/  BE-Fläche im 
FFH-Gebiet werden keine 
wassergefährdeten Substanzen 
gelagert  (z.B. Kraftstoff) . Das 
Bohrunternehmen hat die 
Hydraulikanlage vor dem Einsatz 
und regelmäßig während dem 
Einsatz auf Dichtigkeit zu überprüfen 
und Mittel und Gerätschaften zum 
Auffangen bzw. Beseitigen von 
austretenden Betriebsflüssigkeiten 
in Folge unvorhergesehener Defekte 
an der Bohrstelle vorzuhalten. 
Nr. 9, Wasser 
S3 Monitoringprogramm der 
Katharinenkammerquelle 
Kurz vor der Bohrung (zur 
Beweissicherung) sowie während 
der Bohrtätigkeiten und der 
Durchführung des Pumpversuches 
ist ein Monitoringprogramm der 
Katharinenkammerquelle und des 
benachbarten Gerinnes 
(Bahndurchlass bei km 7,148) 
vorgesehen. Dabei werden die 
Nr. 11, 
Wasser

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Schüttung sowie die Parameter 
Wassertemperatur, elektrische 
Leitfähigkeit, pH-Wert sowie optisch 
wahrnehmbare Veränderungen des 
Wassers in einem engen 
Zeitintervall aufgenommen. Sollte es 
zu einem signifikanten Rückgang 
der Schüttung kommen oder sich die 
aufgenommenen Parameter 
signifikant ändern, wird die 
Fördermenge zu verringen bzw. bei 
anhaltender Veränderung der 
Parameter der Pumpversuch 
abgebrochen. 
S4 Einstellen der 
Bohrarbeiten bei 
Trübung der 
Katharinenkammerquelle 
Eine Trübung des Wassers der 
Katharinenkammerquelle wird auf 
Grund der 
Grundwasserströmungsverhältnisse 
als äußerst unwahrscheinlich 
eingestuft. Sollte eine Trübung 
dennoch auftreten, werden die 
Bohrarbeiten vorerst eingestellt und 
eine Abstimmung mit den Behörden 
über die Fortführung der 
Bohrtätigkeiten wird durchgeführt. 
Folgende Aspekte sollen dabei 
geklärt werden: 
- Änderung bzw. Anpassung des 
Bohrverfahrens 
(Drehzahlverringerung, 
Anpressdruck reduzieren, 
Spülwasserregulierung) 
- Filtermaßnahmen am 
Quellursprung in Form von 
Filterkörben (Stroh, Geotextil) 
- Verbleibende Dauer und 
Intensität der Beeinträchtigung 
- Abschätzung der Auswirkung 
der auftretende 
Beeeinträchtigung 
- Ausweitung und Verdichtung der 
Beweissicherung 
Nr. 12, 
Wasser 
S5 Umweltbaubegleitung Zur Einhaltung der 
schadensbegrenzenden 
Maßnahmen ist die Implimentierung 
einer Umweltbaubegleitung 
vorgesehen, die die Einhaltung der 
Auflagen während der 
Erkundungsarbeiten überwacht und 
Nr. 4, 
Allgemein

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in einem abschließenden 
Baustellenbericht dokumentiert. 
* Nummer der Maßnahme zur Minderung und Vermeidung von Auswirkungen im Rahmen der Naturschutzfachlichen 
Betrachtung (Hauptdokument)

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8 MÖGLICHE VERÄNDERUNGEN DER KOHÄRENZ DES NETZES NATURA 2000 
In Bezug auf dieses Natura 2000 -Gebiet sind durch die BGU keine Veränderungen der 
Kohärenz des Netzes Natura 2000 zu erwarten, da nicht mit erheblichen Auswirkungen zu 
rechnen ist.

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9 EINSCHÄTZUNG DER RELEVANZ ANDERER PLÄNE UND PROJEKTE 
Da es nicht zu erheblichen Beeinträchigungen der als Erhaltungsziele des Schutzgebietes 
definierten LRT des Anhang I FFH -RL (einschließlich der charakteristischen Arten) sowie 
Arten des Anhang II FFH -RL durh das Vorhaben kommt, wird von keiner 
Summationswirkung mit anderen Plänen und Projekten ausgegangen.

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10 ERGEBNIS DER NATURA 2000-UNTERSUCHUNG 
Bei Umsetzung  der schadensbegrenzenden Maßnahmen  können erhebliche 
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die BGU vermieden werden. Das Vorhaben 
ist somit für das FFH-Gebiet DE-5008-301 „Thielenbruch“ als verträglich im Sinne des §36 
Satz 1 Nr. 2 i. V. m. §34 Abs. 1 bis 5 BNatSchG einzustufen.

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11 LITERATUR 
• SDB, 202 2: Standarddatenbogen (http://natura2000-
meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-
meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-5008-301 ) 
• EHZ, 2021: DE -5008-301 Thielenbruch (atlantische biogeographische Region), 
Erhaltungsziele und –maßnahmen:  
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-
meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-5008-301  
• MLV, 2016: „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraumtypen 
in der FFH -Verträglichkeitsprüfung: Leitfaden für die Umsetzung der FFH -
Verträglichkeitsprüfung nach §34 BNatSchG in Nordrhein -Westfalen“. 
Schlussbericht (19.12.2016), Im Auftrag des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, 
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

Mitteilung BV

594 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2004/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025 
 
Protokoll über die Vorbesprechung am 16.06.2025 
Anbei das Protokoll über die Vorbesprechung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur-
schutzbehörde am 16.06.2025, mit der Bitte um Kenntnisnahme.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Protokoll über die Vorbesprechung am 16.06.2025 
Anlage 1.1: S11 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 
Anlage 1.2: S11 Naturschutzfachliche Betrachtung Nacherkundung OGE

Anlage 1: Protokoll über die Vorbesprechung am 16.06.2025

5452 Zeichen

Vorbesprechung des Naturschutzb eirates bei der UNB der Stadt Köln am 
16.06.2025  
 
 
Teilnehmer/innen: 
 
Naturschutzbeirat:  
Herr von der Stein (Vorsitzender) 
 
Verwaltung:  
Herr Distelrath, UNB 
Frau Weil, UNB 
Frau von Schweinitz, UNB 
Herr Schierloh, UNB 
Herr Mayer, Amt für öffentliche Ordnung 
Frau Mertens, Amt für öffentliche Ordnung 
Herr Frey, Amt für öffentliche Ordnung 
Frau Christ, UNB, Schriftführung 
 
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzge setz 
 
 
1. Ausbau der S11, Nachträgliche Baugrunduntersuchungen im Bereich N9 
NSG Thielenbruch, Ez1  
 
Beschreibung der Maßnahme: 
Im Abschnitt des zweigleisigen Ausbaus der Strecke 2663, km 5,86 bis km 9,5 von 
Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach verläuft die Bestandstrasse ca. 600 m (km 6,7 
bis km 7,3) durch das FFH-Gebiet DE -5008-301 „Thielenbruch“, sowie dem Natur-
schutzgebiet „Thielenbruch und Thurner Wald“.  
 
Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wurden bereits vor einiger Zeit 
Baugrunduntersuchungen in Form von Kernbohrungen und Rammkernsondierungen 
vorgenommen, die auch im Beirat vorgestellt und befreit wurden.  
Laufe des fortschreitenden Planungsprozesses stellte sich nun heraus, dass die Be-
standsgasleitungen der OGE, welche die Bahnstrecke bei km 6,76 und km 7,27 kreu-
zen, aufgrund der vom Betreiber festgelegten Setzungskriterien mittels eines tiefge-
gründeten Brückenbauwerks gekreuzt werden müssen. Für die Herstellung der Brü-
ckenbauwerke wird eine bauzeitige Wasserhaltung erforderlich sein.  
 
 
Eingriff /Kompensation 
Die Sondierung hinterlassen keinen dauerhaften Eingriff, daher besteht kein Kom-
pensationserfordernis.

FFH-Problematik/Artenschutz: 
Aufgrund der Lage der geplanten Bohrung in einem FFH-Gebiet wurden für das Vor-
haben seitens der Vorhabenträgerin eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine na-
turschutzfachliche Betrachtung hinsichtlich der Eingriffserheblichkeit durchgeführt 
(Dokumente werden vorgelegt).  
Diese Prüfung kommt zum Schluss, dass es zu keinen erheblichen Auswirkungen auf 
das Schutzgebiet kommt und die Maßnahme damit zulässig ist. Hierfür wird ein Kata-
log von Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen, durch welchen erhebliche Auswirkun-
gen auf die Erhaltungsziele, die vorkommenden Lebensräume inklusive der charakte-
ristischen Arten sowie den in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Tierarten 
(Helmazurjungfer und Bauchige Windelschnecke) vermieden werden sollen.  
Die Kernbohrung und die Errichtung der Grundwassermessstelle sind somit als ver-
träglich im Sinne des § 36 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 34 (1) bis 5 BNatSchG einzustufen.   
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Es besteht ein öffentliches Interesse an der fachlich fundierten Grundlagenerhebung 
für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit des geplanten Ausbaus der S11. Das Er-
gebnis der Untersuchungen ist nötig, um die geplanten Brückenstützwerke für die 
Entlastung der OGE-Leitung fachgerecht zu gründen. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind damit die Voraussetzungen für eine 
Befreiung nach §67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben anzusehen. 
 
 
Entscheidung: 
Herr von der Stein stimmt der Befreiung von den Gebots-/Verbotsvorschriften des 
Landschaftsplans gem. §67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz, per Eilentscheid, zu.  
 
Weitere Unterlagen werden im Anhang zu finden sein.  
 
 
 
Sonstiges 
1. Vorbesprechung zum Antrag auf Befreiung von den Gebots-/Verbotsvor-
schriften des Landschaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz  zur Nut-
zung der Uniwiesen am 11.11.2025 
 
Herr Mayer (32) erläutert den geplanten o. g. Antrag. Dieser solle dem Naturschutz-
beirat bei der UNB am 07.07.2025 in der Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. 
 
Er erläutert, dass in den Vorgesprächen mit Sicherheitspartnern wie der Polizei Köln, 
festgestellt worden sei, dass es keine Alternativflächen zur Uniwiese gebe. 
Es sei zu beobachten gewesen, dass Karnevalsbesucherzahl im Kwatier Latäng sich 
verringert hätte.  
Deshalb sollten zukünftig folgende Maßnahmen ergriffen werden: 
- zugängliche Bereiche werden kleiner 
- Bereich soll in 3 Zonen unterteilt werden

- Bereich soll als reine Wartezone für das Kwartier Latäng/ Zülpicher Straße 
fungieren  
- Abdeckung der Rasenfläche soll reduziert werden 
- weiterhin Glasverbotszone 
- Aufbau von weniger Dixi-Toiletten 
- kein Spielen von Musik 
- kein Getränkeausschank 
 
Die Untere Naturschutzbehörde befürwortet dieses Vorgehen.  
Der Antrag auf Befreiung soll dem Naturschutzbeirat in seiner nächsten Sitzung am 
07.07.2025 zur Beratung auf die Tagesordnung gesetzt werden.  
 
2. Platane 1 am Bahnhof Belvedere 
 
Frau Weil erläutert, dass die UNB nun an das Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster herantreten werde. 
Folgende Punkte sollen dann geklärt werden:  
 
- Änderung des Stammschutzes („Kettenhemd“)  
- Kronenrückschnitt 
- Beauftragung Büro für ein Gutachten 
- Installation Überwachungskamera 
 
3. Umgestaltung des Rheinboulevard Porz  
 
Herr Dill stellt den bisherigen Verlauf des Vorgangs vor 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat sich bilateral mit der AG Rad-
wege ausgetauscht und der überarbeitete Antrag auf Befreiung soll dem Natur-
schutzbeirat in seiner Sitzung am 07.07.2025 zur Beratung auf die Tagesordnung ge-
setzt werden.  
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1.1 S11 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 
Anlage 1.2 S11 Naturschutzfachliche Betrachtung

Anlage 1.2: S11 Naturschutzfachliche Betrachtung_Nacherkundung_OGE

72410 Zeichen

Vorhaben:  
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln 
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
 
 
 
Nacherkundungen Baugrund 
im FFH-Gebiet DE 5009-301 Thielenbruch 
Naturschutzfachliche Betrachtung 
 
 
 
   
   
   
0 Ausgangsverfahren: Antragsfassung 17.03.2025 
Index Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand 
Vorhabenträger 
DB Netz AG        
Infrastrukturprojekte West 
S-Bahnen Köln (I.NI-W-K-D) 
Herrmann-Pünder-Str. 3 
50679 Köln 
 
 
   
 
DB Station&Service AG     
 
 
Willi-Becker-Allee 11 
40227 Düsseldorf 
 
 
   
 
Vertreter des Vorhabenträgers: Verfasser: 
DB Netz AG        
Infrastrukturprojekte West 
S-Bahnen Köln (I.NI-W-K-D) 
Herrmann-Pünder-Str. 3 
50679 Köln 
 
 
  i.V. Th. Richter 
Datum  Unterschrift 
ARGE Ausbau S11, VP1    
 
c/o ILF Consulting Engineers Germany GmbH 
Huyssenallee 5 
45128 Essen 
 
 
17.03.2025  Mayer 
Datum  Unterschrift 
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

Vorhaben:  
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln 
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 1 von 3535 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Vorhaben und Zweck des Dokumentes 3 
1.1 Planbegründung 5 
1.2 Alternativlosigkeit der durchzuführenden Erkundungsarbeiten 6 
2 Beschreibung der Erkundungsmaßnahme 7 
2.1 Allgemeines: Lage, Anfahrt, Zeitraum 7 
2.2 Kernbohrung 10 
2.3 Schwere Rammsondierung (DPH) 11 
2.4 Ausbau zur Grundwassermessstelle 12 
2.5 Pumpversuch 12 
3 Umweltrelevante Auswirkungen der geplanten Erkundungsmaßnahme 14 
3.1 Kernbohrung 14 
3.2 Schwere Rammsondierung 15 
3.3 Ausbau zur Grundwassermessstelle 15 
3.4 Pumpversuche 15 
3.5 Einsatz von Datenlogger 15 
4 Bestandssituation des Untersuchungsgebietes und mögliche Auswirkungen  17 
4.1 Schutzgebiete 18 
4.2 Schutzgut Pflanzen/Biotope 19 
4.3 Schutzgut Tiere 21 
4.4 Schutzgut Wasser - Geologie und Hydrogeologie 25 
4.5 Schutzgut Boden 30 
5 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen durch die geplante 
Erkundungsmaßnahme 31 
6 Zusammenfassung FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 34 
7 Fazit 35 
 
 
 
Anlage 
Anlage 1 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Vorhaben: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 2 von 35 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 1: Übersichtskarte Zweigleisiger Ausbau S11 3 
Abbildung 2: Lageplan geplanter Kernbohrungen des östlichen Bauwerks bei km 7,26 (grüne Punkte), 
blaue Linie stellt die Gebietsgrenze des FFH-Gebietes Thielenbruch dar 4 
Abbildung 3: Lageplan geplanter Kernbohrungen des westlichen Bauwerks bei km 6,76 (grüne Punkte), 
blaue Linie stellt die Gebietsgrenze des FFH-Gebietes Thielenbruch dar 4 
Abbildung 4: Foto vom Bahndamm Blickrichtung Westen, Brückenbauwerk bei km 6,76  8 
Abbildung 5: Foto vom Bahndamm Blickrichtung Westen von der EÜ Duckterather Weg, Brückenbauwerk 
bei km 7,27 8 
Abbildung 6: Lageplan Zuwegung 9 
Abbildung 7: Beispielfoto Bohrstelle mit Spülwanne und Wasserwagen  10 
Abbildung 8: Rammsondiergerät 11 
Abbildung 9: Untersuchungsgebiet für die Erkundungspunkte des westlichen Bauwerks bei km 6,76 (gelbe 
Kreise)  17 
Abbildung 10: Untersuchungsgebiet für die Erkundungspunkte des östlichen Bauwerks bei km 7,26 (gelbe 
Kreise)  18 
Abbildung 11: Auszug aus der amtlichen geologischen Karte von Preußen mit Strecken - verlauf 26 
Abbildung 12: Quellaustrittslinie des devonischen Grundgebirges im FFH-Gebiet Thielenbruch 27 
Abbildung 13: Skizze Grundwasserverhältnisse im FFH-Gebiet 28 
Abbildung 14: Darstellung der Grundwassergleichen vom April 1988 (Hohe Rheinwasserstände).  28 
Abbildung 15: Grundwassergleichenplan aus den Ergebnissen des laufenden Grundwassermonitorings im 
FFH-Gebiet (Datenbasis HW-Stand Juli 2021) 29

Vorhaben: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 3 von 35 
1 VORHABEN UND ZWECK DES DOKUMENTES 
Es ist geplant die  S-Bahn-Bestandsstrecke zwischen Köln und Bergisch Gladbach 
auszubauen. Dies umfasst u.a. den zweigleisigen Ausbau der Strecke 2663, km 5,86 bis 
km 9, 5 von Köln -Dellbrück bis Bergisch Gladbach sowie die Herstellung zusätzlicher 
Bahnsteige und Gleise im Bf. Bergisch Gladbach (s. Abbildung 1, blaue Linie). 
 
Abbildung 1: Übersichtskarte Zweigleisiger Ausbau S11 
Im o.g. Streckenabschnitt der Strecke 2663 verläuft die Bestandstrasse ca. 600 m (km 6,7 
bis km 7,3) durch das FFH -Gebiet DE -5008-301 „Thielenbruch“, sowie dem 
Naturschutzgebiet „Thielenbruch und Thurner Wald“ (Abbildung 1, roter Kasten). Für dieses 
gilt ein Verschlechterungsverbot für den Erhaltungszustand des FFH -Gebietes, welcher 
aktuell mit günstig bewertet ist. Da der Erhaltungszustand des FFH -Gebietes maßgeblich 
vom Grundwasser abhängig  ist, ist somit folglich auch ein weiterhin günstiger 
Erhaltungszustand für den Grundwasserkörper im FFH-Gebiet anzustreben. 
Die ILF ILF Consulting Engineers Germany  GmbH wurde von der DB  Netz AG mit der 
Entwurfs- und Genehmigungsplanung beauftragt. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens 
stellte sich heraus, dass die Bestandsgasleitungen der OGE, welche die Bahnstrecke bei 
km 6,76 und km 7,27 kreuzen, aufgrund der vom Betreiber festgelegten Setzungskriterien 
mittels eines tiefgegründeten Brückenbauwerks gekreuzt werden müssen. Für die 
Herstellung der Brückenbauwerke wird eine bauzeitige Wasserhaltung erforderlich sein.  
Für die weitere Planung dieser zwei Bauwerke ist die Durchführung einer Nacherkundung 
des Baugrunds erforderlich, da das bestehende Baugrundmodell für diese Planung nicht 
bis in ausreichende Tiefe reicht . In Abbildung 2 und Abbildung 3 ist im  jeweiligen 
Übersichtsplan die geplante Lage der Aufschlüsse einskizziert.

Vorhaben: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 4 von 35 
 
Abbildung 2: Lageplan geplanter Kernbohrungen des östlichen Bauwerks bei km 7,26 
(grüne Punkte), blaue Linie stellt die Gebietsgrenze des FFH-Gebietes Thielenbruch dar 
 
Abbildung 3: Lageplan geplanter Kernbohrungen des westlichen Bauwerks bei km 6,76 
(grüne Punkte), blaue Linie stellt die Gebietsgrenze des FFH-Gebietes Thielenbruch dar

Vorhaben: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Ausbau S11/S-Bahn Stammstrecke Köln  
Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 5 von 35 
Im vorliegenden Dokument werden die möglichen Umweltauswirkungen betrachtet sowie 
ein Maßnahmenkonzept erarbeitet, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden oder 
auf ein Minimum zu reduzieren. 
1.1 Planbegründung 
Die Durchführung der Zusatzerkundung ist erforderlich, um wesentliche Informationen über 
die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich der beiden Brückenbauwerke 
zu erhalten. Die Erkenntnis über die Verhältnisse werden zum einen zur Dimensionierung der 
Gründung der Widerlager und der Wasserhaltung und zum anderen zur Minimierung der 
negativen Auswirkungen während der Bauphase benötigt. 
Gemäß Eurocode 7 (DIN EN 1997-2) sind bei Sonderbauwerken wie Brücken zwei bis sechs 
Aufschlüsse pro Fundament notwendig. Klassisch wird hier je ein direkter und ein indirekter 
Aufschluss pro Fundament angeordnet.  Für die Tiefgründung gilt zudem , dass die 
Erkundungstiefe bis mindestens 5,0 m u. dem Pfahlfuß reichen muss.  
Es wird zum aktuellen Zeitpunkt auf Basis der vorliegenden Daten davon ausgegangen, dass 
die Pfähle entweder im Grundgebirge (Devon) oder in tieferliegenden tragfähigen Schichten des 
Tertiärs zu liegen kommen müssen. 
Die vorliegenden Erkundungsergebnisse decken den vom Eurocode 7 vorgegebenen 
Erkundungsrahmen insb. bzgl. der Erkundungstiefe nicht ab. Für eine normgerechte Planung 
der Bauwerke ist daher eine Nacherkundung zwingend erforderlich.  
Neben der Befolgung des Eurocodes 7 werden die Erkundungen angeordnet, um auf Basis 
gesicherter geologischer Daten ein möglichst schlankes Design mit möglichst kurzen Pfählen 
und dem geringstmöglichen Eingriff in den Untergrund zu ermöglichen. 
Als zweites Ziel kann mittels der Nacherkundung der Baugrund aus hydrogeologischer Sicht 
besser beschrieben werden. Es gibt nur wenige belastbare Daten über Durchlässigkeitsbeiwerte 
und Grundwasserschwankungen aus dem Grundwasserleiter des Grundgebirges in diesem 
Bereich. Diese Informationen sind unabdingbar, um die Auswirkungen von möglichen 
baubedingten Auswirkungen auf das FFH-Gebiet beurteilen zu können, u.a. auch inwieweit eine 
Beeinflussung der Katharinenkammerquelle möglich ist, v.a. durch die östliche situierte 
Gasleitungsquerung. Sollte sich im Zuge der Bohrtätigkeit oder de r anschließenden 
Pumpversuche eine Beeinflussung der Katharinenkammerquelle zeigen, wäre diese Information 
unabdingbar für die Beurteilung der Auswirkungen von Grundwasserhaltungen, die für die 
Errichtung der Gründungen der Brücken notwendig wären , und der Verbreitung von 
Schadstoffeinträgen innerhalb des Grundwasserleiters im östlichen FFH-Gebiet. 
Die Bohrproben der Kernbohrungen können zudem genutzt werden, um die bis Dato mittels 
Literaturwerte und einzelner Laborversuche abgeschätzten Setzungsberechnungen anhand 
neuer und besserer Erkenntnisse zu validieren und ggf. zu optimieren. Durch optimierte 
Setzungsberechnungen kann sich der  derzeit erforderliche Umfang der geplanten 
Auflastschüttung innerhalb des FFH-Gebietes reduzieren. Mit einer Verringerung des Umfangs 
geht auch eine Verminderung des Eingriffs mit Blick auf das Gesamtprojekt einher.

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1.2 Alternativlosigkeit der durchzuführenden Erkundungsarbeiten 
Kleinrammbohrungen ggf. zu Messpegeln ausgebaut, wie es sie entlang der Bahnstrecke 
im FFH-Gebiet bereits gibt, stellen keine akzeptable Alternative zu den Kernbohrungen dar, 
da sich diese nur für die Erkundung des Lockergesteins eignen  und die maximale 
Aufschlusstiefe mit 10 -15 m begrenzt ist . Dies hat den Hintergrund, dass bei einer 
Kleinrammbohrung eine hohle Sonde aus Stahl in den Boden gerammt wird und somit nicht 
für die Erkundung von Festgestein eingesetzt werden kann . Wie aber auch aus den 
Erläuterungen in Kapitel 1.1 hervorgeht, wird zwingend die Information benötigt, in welcher 
Tiefe das Grundgebirge  bzw. tragfähige Schichten  vorliegen und wie die 
Grundwasserverhältnisse aussehen. Dieser Erkenntnisgewinn ist ausschließlich über eine 
Kernbohrung zu erreichen. 
Zudem ist es aufgrund des kleinen Durchmessers einer Kleinrammbohrung nicht möglich, 
in den zu Pegeln ausgebauten Kleinrammbohrungen einen Pumpversuch durchzuführen.  
Dieser ist aber notwendig, um Erkenntnisse über  die hydraulische Durchlässigkeit  
(Durchlässigkeitsbeiwert) des Untergrundes und über ein mögliches 
Beeinflussungspotential der Katharinenkammerquelle zu erhalten. 
Die Alternative , die Nacherkundung erst zu einem späteren Planungszustand 
durchzuführen, ist keine nützliche , da eine Machbarkeitsstudie ergab, dass die 
tiefgegründeten Brückenbauwerke die einzige bautechnisch umsetzbare Lösung für die 
Kreuzung der Gasleitung sind.  Dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Lösung ohne 
Tiefgründung gefunden werden kann, ist ausgeschlossen. Somit ist es sinnvoll, so früh wie 
möglich die  Erkenntnisse der Nacherkundung in die Planung sowie auch in die FFH -
Verträglichkeitsprüfung des Planungsvorhabens einfließen zu lassen. Ohne die Ergebnisse 
beruht die Planung , auf „worst -case“ Annahmen, die zu weit eingriffsintensiveren 
Baumaßnahmen führen werden.  
Auch indirekte Erkundungsverfahren wie Seismik, Geoelektrik oder Georadar  sind für die 
Fragestellung ungeeignet, da gem. Eurocode 7 direkte Aufschlüsse benötigt werden. Des 
Weiteren ist es nicht möglich , anhand der geophysikalischen Verfahren hydraulische 
Versuche zu ersetzen. Um z.B. einen belastbaren Durchlässigkeitsbeiwert zu ermitteln, ist 
ein hydraulischer Versuch (z.B. Pumpversuch) in der zur Grundwassermessstelle 
ausgebauten Bohrung unumgänglich.  Ggf. können diese geophysikalischen 
Erkundungsmaßnahmen ergänzend zu den Bohrungen angeordnet werden. 
Aus dem vorab Genannten  lassen sich somit keine Hinweise für Vorteile einer späteren 
Durchführung der Nacherkundung ableiten.

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2 BESCHREIBUNG DER ERKUNDUNGSMAßNAHME 
2.1 Allgemeines: Lage, Anfahrt, Zeitraum 
Die Erkundungsmaßnahme enthält das Abteufen von vier bis zu 40 m tiefen Bohrungen (je 
zwei Bohrungen pro Brücke), die Durchführung von schweren Rammsondierungen (je zwei 
pro Brücke), die Durchführung je eines Pumpversuchs pro Brücke, zweimal den Ausbau 
zur Grundwassermes sstelle und jeweils die Installation eines Datenloggers in den 
Grundwassermessstellen. Bei dem Brückenbauwerk bei km 6,76 ist geplant, sofern in 
Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten möglich, eine der Bohrungen südlich des Gleises 
anzuordnen. Hierfür muss das B ohrgerät die Gleise überqueren . Sofern dies aus 
bahnbetrieblicher Sicht nicht möglich ist, wird die Boh rung stattdessen auf der nördlichen 
Seite angeordnet. Die Gesamtzahl der durchgeführten Bohrungen beträgt also vier , auch 
wenn im vorliegenden Dokument fünf Ansatzpunkte dargestellt sind.  
Alle Arbeiten werden von einem zertifizierten Fachunternehmen unter Begleitung und 
Überwachung eines Ingenieurbüros ausgeführt. 
Die geplanten Aufschlüsse befinden sich innerhalb des FFH -Gebietes „Thielenbruch“ im 
siedlungsnahen Bereich zwischen Köln (ca. 10 km nordöstlich) und Bergisch Gladbach (ca. 
3,6 km südwestlich). Alle Bohransatzpunkte befinden sich auf dem Bahndamm. Der 
Streckenabschnitt, welcher durch das FFH -Gebiet führt, liegt zwischen den beiden 
Haltestellen Bergisch Gladbach Duckterath und Köln Dellbrück.

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Abbildung 4: Foto vom Bahndamm Blickrichtung Westen, Brückenbauwerk bei km 6,76 
 
 
Abbildung 5: Foto vom Bahndamm Blickrichtung Westen von der EÜ Duckterather Weg , 
Brückenbauwerk bei km 7,27  
In nachfolgender Abbildung 6 ist die Lage der Bohrung en im Verhältnis zum FFH -Gebiet 
inkl. geplanter Zuwegung visualisiert.

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Abbildung 6: Lageplan Zuwegung 
Wie aus der Abbildung 6 erkenntlich ist, erfolgt die Zuwegung über den Bahndamm und 
nicht über das FFH-Gebiet. Das Bohrgerät und die weiter benötigte Ausrüstung werden für 
die Erkundung bei km 7,27 am Du ckterather Weg auf den Bahndamm, unter der 
Straßenüberführung bis zum Ansatzpunkt gefahren. Der Ansatzpunkt bei km 6, 76 wird 
ebenfalls über den Zugang am Duckterather Weg über den Bahndamm angefahren. Hierfür 
ist keine Errichtung einer Baustraße vonnöten . Sofern möglicher Bewuchs nicht 
betriebsbedingt bereits entfernt wurde, ist ein geringfügiger Freischnitt für den innerhalb der 
Bahndammkrone fallenden Bereich möglich. 
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist die Größe der Beifahrzeuge limitiert. Neben 
dem Materialantransport und dem Bohrgerät wird auch ein Wasserwagen angefahren. 
Neben der Baustelleneinrichtung und der Räumung der Baustelle fallen ebenfalls Fahrten 
für Materialanlieferung und Materialentsorgung an. Grundsätzlich werden die Fahrten von 
und zur Bohrstelle auf ein absolutes Minimum beschränkt. Jede Fahrt ist in den 
Bautagesberichten mit Begründung festzuhalten. 
Direkt am Bohransatzpunkt wird für den Bohrvorgang und die Lagerung von Ausrüstung ein 
Arbeitsstreifen auf dem Bahndamm parallel zu den Gleisen in einer Länge von rd. 30 m 
benötigt. Je nach eingesetzter/benötigter Ausrüstung und Logistik der  Bohrfirma kann 
dieser auch kleiner ausfallen.

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Auf d ieser Fläche werden neben den Gerätschaften und der Bohrausrüstung auch die 
Kernkisten zwischengelagert, in welche die gewonnenen Bohrkerne sowie das Material für 
den Bohrlochausbau zur Grundwassermessstelle verwahrt werden.  
Insgesamt ist das Vorhaben innerhalb von maximal 2 Wochen pro Bohrpunkt (4 Wochen 
pro Brückenbauwerk) ausführbar. Durch Einsatz von 2 Bohrgeräten würde sich der 
Ausführungszeitraum halbieren. 
Erforderliche Betankungen erfolgen außerhalb der Schutzgebiete und nur auf befestigten 
Flächen. Notwendige Betankungen vom Bohrgerät erfolgt zudem unter strengen 
Sicherheitsvorkehrungen (Doppelwandiger Tank, Auffangwannen, Vorhalten von 
Ölbindemittel). Die Bohrfirma legt vor Beginn der Einrichtung der Bohrstelle ein 
Betankungskonzept vor. Im FFH-Gebiet werden keine wassergefährdeten Substanzen 
gelagert (z.B. Kraftstoff). Das Bohrunternehmen prüft die Hydraulikanlage vor dem Einsatz 
und regelmäßig während de s Einsatzes auf Dichtigkeit und hält Mittel und Gerätschaften 
zum Auffangen bzw. Beseitigen von austretenden Betriebsflüssigkeiten in Folge 
unvorhergesehener Defekte an der Bohrstelle vor. 
2.2 Kernbohrung 
Bevor die Kernbohrung vollzogen werden kann, wird eine Suchschachtung zur 
Gewährleistung der Leitungsfreiheit durchgeführt. Diese hat lediglich eine Tiefe von max. 
1,5 m und wird händisch erstellt. Nach Fertigstellung des Bohrlochs bzw. der 
Grundwassermessstelle wird überschüssiges Bohrgut fachgerecht entsorgt. 
Bei der Kernbohrung wird ein Raupenbohrgerät (7 – 11 to.) eingesetzt , um eine im 
Lockergestein trocken ausgeführte Rammkernbohrung durchzuführen. Bei Erreichen des 
Festgesteines wird auf Seilkernbohrverfahren mit Wasserspülung umgestellt. Das mittels 
Wasserwagen angeliefert e Spülwasser weist Trinkwasserqualität auf . Die folgende 
Abbildung 7 zeigt exemplarisch ein Bohrgerät mit Wasserwagen und kleiner Spülwanne. 
 
Abbildung 7: Beispielfoto Bohrstelle mit Spülwanne und Wasserwagen

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Die Kernbohrung ist bis zu einer Tiefe von 40 m und einem Enddurchmesser von max. 
350 mm vorgesehen. Dabei wird zuerst eine Kernbohrung mit einem 
Mindestkerndurchmesser von 100 mm abgeteuft. Anschließend wird das Bohrloch für den 
Ausbau zur Grundwassermessstelle auf max. 350 mm aufgeweitet (siehe Kapitel 2.3). 
Durch das drehende und schlagende Bohrverfahren entstehen Erschütterungen, die auf 
den unmittelbaren Bohrplatz beschränkt sind. Mit Lärmemissionen muss ebenfalls 
gerechnet werden. Die Erschütterungen und Lärm emissionen sind vergleichbar mit den 
Emissionen der bereits im FFH -Gebiet durchgeführten Erkundungsbohrung der Bohrung 
BK 28 von 2023. 
Das Bohrgut wird aufgefangen, in Kernkisten gelegt und in ein Kernlager abtransportiert.  
Überschüssiges Kernmaterial wird fachgerecht entsorgt. 
Für die Niederbringung der Kernbohrungen werden jeweils ca. 4 Tage veranschlagt, sowie 
pro Bohrung 1 Tag für die Baustelleneinrichtung und -räumung. 
2.3 Schwere Rammsondierung (DPH) 
Neben der Kernbohrung werden schwere Rammsondierung en (DPH) durchgeführt. Bei 
DPH wird eine Sonde mit einem definierten Spitzenquerschnitt mittels eines Fallgewichtes 
(Rammbär mit 50 kg) bei konstanter Fallhöhe in den Untergrund getrieben. Dabei entstehen 
über einen Zeitraum von wenigen Stunden entsprechende Lärmemissionen. 
Erschütterungen entstehen nur im direkten Umfeld der Sondierung. Es handelt sich hierbei 
um ein Handgerät, das auf zwei Rädern montiert ist und händisch im Gelände bewegt wird. 
Rammsondierungen werden grundsätzlich innerhalb weniger Stunden abgeteuft. 
 
Abbildung 8: Rammsondiergerät

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2.4 Ausbau zur Grundwassermessstelle 
An jeder Brücke wird je ein Bohrloch zu einer 5“ (DN 125) Grundwassermessstelle in 
Überflurbauweise ausgebaut. Ziel ist es, die Grundwasserverhältnisse im Lockergestein 
(Quartär) zu dokumentieren. Hierfür wird ein Datenlogger mit automatischer Aufzeichnung 
der Grundwasserspiegelhöhe eingebaut. D er Datenlogger ist über Fernzugriff auslesbar, 
wodurch die Messstelle nicht zwingend in einem engen Intervall aufgesucht werden muss. 
Für den Ausbau zur Grundwassermessstelle wird ca. 1 Tag veranschlagt. 
Beide Grundwassermessstellen werden  als Überflurmessstellen ca. 1 m über Gelände 
ausgebaut und sind mit einer Klappabschlusskappe verschließbar. Es wird nur der 
Grundwasserleiter im Lockergestein (Quartär bzw. Tertiär ) mittels Filterrohr ausgebaut. 
Sollte ein zweiter, tieferliegender Grundwasserleiter angetroffen werden, wird nur der obere 
Grundwasserleiter im Lockergestein ausgebaut. Der tiefere Grundwasserleiter wird nach 
dem Stand der Technik vollständig abgedichtet. Die Abdichtung bzw. Trennung erfolgt, 
indem die gesamte Strecke im Bereich des unteren Grundwasserleiters sowie des sich 
oberhalb befindlichen Stauers mit einer Tonabdichtung versehen wird. Damit erfolgt eine 
sichere Trennung der beiden Grundwasserleiter. Zur Absicherung gegenüber infiltrierende 
Tagwässer wird als oberer Abschluss der Grundwassermessstelle im oberen Aquifer eine 
Tonsperre verbaut. Die Grundwassermessstelle wird so lange klargepumpt, bis das Wasser 
das Kriterium der technischen Sandfreiheit erfüllt (< 2 ml/m³), dabei wird die Messstelle von 
unten nach oben abschnittsweise bepumpt. Je nach Sandführung kann das Klarpumpen 30 
bis 240 min. dauern. Die dabei geförderte Wassermenge ist schwer abschätzbar, da sie 
abhängig von der Durchlässigkeit des Untergrundes und, falls erforderlich, der Menge des 
eingesetzten Spülwassers ist. Die geförderte Wassermenge wird auf  10 bis 50 m3 pro 
Grundwassermessstelle geschätzt. Über das Klarpumpen wird ein detailliertes Protokoll 
geführt, wo auch die Fördermenge und der Wasserstand festgehalten wird. Das Protokoll 
dient als Grundlage für die Planung und Ausführung des anschließenden Pumpversuches. 
Das im Zuge des Klarpumpens geförderte Wasser wird in Behältern gesammelt und 
fachgerecht entsorgt. 
2.5 Pumpversuch 
Als Bohrlochversuch wird innerhalb zwei ausgebauten Grundwassermessstelle n 
anschließend ein Pumpversuch mit einer maximalen Entnahmemenge von 5 l/s nach 
DVGW W 111 angestrebt.  
Bei einem Pumpversuch wird der Grundwasserspiegel innerhalb der 
Grundwassermessstelle mittels Unterwasser-Pumpe kurzzeitig kontrolliert abgesenkt. 
Während des Pumpens wird laufend die entnommene Wassermenge sowie der 
Wasserspiegel mit einer Drucksonde gemessen . Die Werte der Drucksonde werden 
regelmäßig durch händische Lichtlotmessungen überprüft.  Des Weiteren wird die 
Wassertemperatur, die elektrische Leitfähigkeit und der pH-Wert fortlaufend registriert. Das 
Abpumpen wird nach Erreichen des Absenkziels od er auf Anweisung spätestens nach 10

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Stunden beendet. Am Ende des Pumpvorganges wird eine Wasserprobe entnommen. 
Danach wird der Wiederanstieg mittels Datenlogger beobachtet und dokumentiert.  
Das abgepumpte Wasser wird in den nächstgelegenen Vorfluter über Ableitungen geleitet. 
Die nächstgelegene Vorflut ist bei der östlichen Gasleitungsquerung das Gerinne beim 
Durchlass bei Km 7, 184, bei der westlichen Gasleitungsquerung das Richtung Süden 
entwässernde bahnbegleitende Gerinne  nördlich der Bahn.  Durch die sorgfältige 
Entsandung ist gewährleistet, dass ausschließlich klares und sauberes Grundwasser in den 
Vorfluter eingeleitet wird. Bei der Einleitstelle ist ein Erosions- und Kolkschutz vorgesehen, 
um das Bachufer bzw. die Bachsohle an der Einleitstelle zu schützen. Der Erosionsschutz 
kann z. B. durch eine kleine Steinsetzung oder eine Holzplatte erfolgen, die das eingeleitete 
Wasser verteilt und schadlos in den Vorfluter leitet. Nach Beendigung des Pumpversuches 
wird der Erosionsschutz entfernt un d der Uferbereich, sollten Schäden entstanden sein, 
rekultiviert. 
Der Kurzpumpversuch  (Einrichtung und Pumpphase)  wird pro Grundwassermessstelle 
innerhalb eines Tages durchgeführt , der Wiederanstieg ist voraussichtlich am folgenden 
Tag beendet. Die maximale Entnahmemenge aus dem Grundwasserleiter läge bei einer 
maximalen Entnahme von 5 l/s und einer Pumpdauer von 10 Stunden bei 180 m3 Wasser.

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3 UMWELTRELEVANTE AUSWIRKUNGEN DER GEPLANTEN ERKUNDUNGSMAßNAHME 
In den nachfolgenden Kapiteln liegt der Schwerpunkt der Auswirkungs analyse auf dem 
Grundwasser. Dies e bilden die Grundlage für die Auswirkungsanalyse auf die zu 
betrachtenden Schutzgüter (s. Kapitel 4). 
3.1 Kernbohrung  
Eine Kernbohrung, die nach dem Stand der Technik niedergebracht wird, stellt für das 
Grundwasser keine Gefährdung dar. Beispielsweise werden auch in hochsensiblen 
Trinkwasserschutzgebieten mit komplexen Grundwasserverhältnissen Bohrungen zur 
Wasserförderung und zur Grundwasserbeobachtung hergestellt. Sollten unterschiedliche 
Grundwasserstockwerke angetroffen werden, wird nur das oberste Grundwasserstockwerk 
ausgebaut, das für eine mögliche Grundwasserhaltung relevant ist. Die Bohrstrecke im 
Bereich des unte ren Grundwasserstockwerks – falls angetroffen – sowie des 
dazwischenliegenden Stauers wird nach dem Stand der Technik vollständig mit 
Dichtmaterial verfüllt Bei de m östlich gelegenen Brückenbauwerk ist gem. der 
Baugrunderkundung und der vorliegenden Gutachten nur mit einem 
Grundwasserstockwerk zu rechnen, bei de m westlich gelegenen Brückenbauwerk dürfte 
das zweite Grundwasserstockwerk in den karbonaten des devonischen Grundgebirges in 
etwa 50 m Tiefe vorhanden sein. 
Durch das Abteufen der Bohrung kann es im grundwassergesättigten Bereich zu 
temporären Trübungen des Grundwassers durch Bohrabrieb der durchörterten 
Gesteinsschichten kommen, die nur im lokalen Umfeld der Bohrung auftreten. Da im 
unmittelbaren Nahbereich d er Bohrung keine Grundwasseraustritte evident sind, ist kein 
Einfluss auf das Oberflächenwasserregime, d.h. keine direkte Beeinflussung der Fauna und 
Flora durch Wassertrübung gegeben. Die Trübung des Grundwassers würde sich wenige 
Stunden nach Beendigung der Bohrtätigkeiten abgesetzt haben und das Grundwasser 
wieder klar fließen. Die Ausbreitung der Trübung erfolgt primär in Richtung der 
Grundwasserströmungsrichtung. Eine genaue Angabe der Ausbreitungsweiten von 
Trübungsfahnen ist schwierig, da dieser von vielen Faktoren abhängig ist, wie z.B. 
Abstandgeschwindigkeit des Grundwassers, Porenvolumen, Filtrationseigenschaften des 
Untergrundes. Diese Kenngrößen  werden erst mit der Bohrung und dem Pumpversuch 
ermittelt und stehen nicht zur Verfügung. Eine Ausbreitung von mehr als 100 m wird aber 
als unwahrscheinlich erachtet.  
Der Einsatz von motorbetriebenen Geräten an der Quelle, um mögliche Trübungen zu 
vermeiden (z.B. Abpumpen von getrübtem Quellwasser), ist wegen der möglichen 
Kontaminationsgefahr von Luft und Wasser sowie Flurschäden nicht vorgesehen. Die 
daraus resultierenden Auswirkungen führen aus gutachterlicher Sicht zu einem größeren 
Eingriff als eine mögliche temporäre Trübung der Quelle. 
Im FFH-Gebiet besteht nach den Ergebnissen des Grundwassermonitorings im FFH-Gebiet 
Thielenbruch generell eine nach Süden bzw. Südwesten/ Westen ausgerichtete 
Grundwasserströmungsrichtung. Daher ist eine qualitative Beeinflussung der ca. 350 m

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nordöstlich der Bohrung situierte Katharinenkammerquelle mit ihren umliegenden sensiblen 
Biotopen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen Bei Bohrungen im Bereich der 
westlichen Gasleitungsquerung kann eine Beeinflussung zur Gänze ausgeschlossen 
werden, da diese im Abstrombereich des Quellaustrittes der Katharinenkammerquelle liegt. 
3.2 Schwere Rammsondierung  
Mit einer schweren Rammsondierung ist es nicht möglich, in das Grundgebirge 
einzudringen. Es entstehen somit für das Grundwasser des Grundgebirges, das die 
Katharinenkammerquelle speist, keine Risiken.  
3.3 Ausbau zur Grundwassermessstelle 
Wie in Kapitel 2.3 erläutert, wird nur der oberste Grundwasserleiter ausgebaut und mittels 
Tonsperren nach unten abgedichtet. Es kann daher zu keiner Verbindung von 
Grundwasserleitern kommen, sollten durch die Bohrung zwei Grundwasserleiter erfasst 
werden. Die Grundwassermessstelle kann, falls dies in der Zukunft gewünscht ist, zu jeder 
Zeit rückgebaut und das vorhandene Bohrloch mit entsprechendem Material verfüllt 
werden. Dabei wird das Bohrloch  lagegenau gemäß dem geologischen Bohrprofil verfüllt 
bzw. verpresst. Bereiche eines Stauers werden mit Tonsperren versehen. Der Betrieb der 
Grundwassermessstelle ist für die Dauer der Planungs - und Bauphase sowie für die 
Nachlaufphase der Beweissicherung vorgesehen, um das Grundwasser quantitativ und  
qualitativ beobachten zu können. Damit können mögliche Auswirkungen durch die 
Baumaßnahmen und den Betrieb dokumentiert werden. 
3.4 Pumpversuche 
Durch Pumpversuche im Bereich der östlichen Gasleitungsquerung kann eine temporäre 
Beeinflussung der Ergiebigkeit der Katharinenkammerquelle während der Pumpdauer nicht 
ausgeschlossen werden. Damit keine Beeinträchtigung der Fauna und Flora sowie der 
umliegenden sensiblen Biotope im FFH-Gebiet entsteht, wird die Katharinenkammerquelle 
während des Pumpversuches einer Beweissicherung unterzogen (siehe Kapitel 5, Punkt 
12). Dabei ist die Schüttung bzw. Ergiebigkeit sowie die Parameter Wassertemperatur, 
elektrische Leitfähigkeit, pH -Wert sowie optisch wahrnehmbare Veränderungen des 
Wassers in einem engen Zeitintervall aufzunehmen. Sollte es zu einem signifikanten 
Rückgang der Ergiebigkeit kommen oder sich andere aufgenommene Parameter signifikant 
ändern, wird die Fördermenge verringert und bei anhaltender Veränderung der Parameter 
der Pumpversuch abgebrochen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Beeinflussung wird als 
äußerst gering beurteilt. Bei der westlich situierten Gasleitungsquerung kann eine 
Beeinflussung der Katharinenkammerquelle ausgeschlossen werden. 
3.5 Einsatz von Datenlogger 
Um die Grundwasserveränderungen aufzuzeichnen soll in den Grundwassermessstellen 
Datenlogger eingebaut werden. Diese messen in einem definierten Zeitintervall (stündlich)

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die Druckhöhe über einen Drucksensor . S omit kann der  höhenreferenzierte 
Grundwasserstand ermittelt werden.

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4 BESTANDSSITUATION DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES UND MÖGLICHE 
AUSWIRKUNGEN 
Da es im Zuge der Baugrunderkundung zu lokalen Auswirkungen mit geringer Reichweite 
kommen kann, wird für das Untersuchungsgebiet ein Radius von 100 m um die Bohrpunkte 
festgelegt. Darüber hinaus wird die Katharinenkammerquelle  in die Betrachtung 
aufgenommen. 
 
Abbildung 9: Untersuchungsgebiet für die Erkundungspunkte des westlichen Bauwerks bei 
km 6,76 (gelbe Kreise)

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Abbildung 10: Untersuchungsgebiet für die Erkundungspunkte des östlichen Bauwerks bei 
km 7,26 (gelbe Kreise) 
 
4.1 Schutzgebiete 
Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegt das FFH -Gebiet „Thielenbruch“. Das FFH -
Gebiet ist ein Natura -2000-Gebiet in NRW, umfasst eine Größe von rd. 62 Hektar und 
besitzt die Gebietsmeldung DE-5008-301. Dieses ist durch Naturschutzgebiete auf Kölner 
(Naturschutzgebiet Thielenbruch und Thurner Wald) und Bergischer Gladbacher Seite 
(Naturschutzgebiet Thielenbruch) im nationalen Recht verankert . Durch die besondere 
hydrogeologische Situation kommt es auf kleinem Maßstab zu Wechsellagerungen 
zwischen sauren un d basischen Böden. Dadurch bietet es Lebensräume für einige 
gefährdete Tier - und Pflanzenarten. Von besonderer Bedeutung und relevant für die 
Meldung des Gebietes sind die nachfolgenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-
Richtlinie:  
• Borstgrasrasen (EU-Code 6230), 
• Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden (EU-Code 6410),  
• Übergangs- und Schwingrasenmoore (EU-Code 7140),  
• Kalktuffquellen (EU-Code 7220) 
• Kalk- und basenreiche Niedermoore (EU-Code 7230),

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• Erlen-Eschen- und Weichholz -Auenwälder (EU -Code 91E0, Prioritärer 
Lebensraum).  
Des Weiteren sind folgende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie gemeldet:  
• Helm-Azurjungfer, 
• Bauchige Windelschnecke.  
Darüber hinaus sind die charakteristischen Arten nach  dem Leitfaden für die Umsetzung 
der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach §34 BNatSchG in Nordrhein-Westfalen (Ministerium 
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz , 2016 ) 
abgeschichtet worden. Für die LRT 6230 und 6410 liegen keine Nachweise der 
charakteristischen Arten aus aktuellen Kartierungen und Bestandsdaten vor. Für den LRT 
91E0 sind über die Bauchige Windelschnecke hinaus keine weiteren charakteristischen 
Arten zu erwarten . Für die LRT 7140, 7220 und 7230 ist die Scharlachlibelle als 
charakteristische Art mit in die Betrachtung aufzunehmen.  
Für das FFH -Gebiet „Thielenbruch“ ist eine FFH -Verträglichkeitsuntersuchung erstellt 
worden, die der Anlage 1 entnommen werden kann. 
Weitere Schutzgebiete liegen nicht im Untersuchungsgebiet. 
4.2 Schutzgut Pflanzen/Biotope 
Im Untersuchungsgebiet (s. Abbildung 9 und Abbildung 9) sind verschiedene Biotoptypen 
aufgenommen, welche sich in 6 Hauptbiotoptypen der Referenzliste Biotoptypen (LANUV 
2020) einteilen lassen (mit Angabe des Buchstabens der Kategorie in der Referenzliste): 
• Wälder (A) 
• Kleingehölze (B) 
• Gewässer (F) 
• Weitere anthropogen bedingte Biotope (H) 
• Säume bzw. linienf. Hochstaudenfluren (K) 
• Verkehrs- und Wirtschaftswege (V) 
Die Aufschlüsse für das östliche Bauwerk bei km 7,27 liegen nach der amtlichen Karte NRW 
und der durchgeführten Biotoptypenkartierung im Jahr 2021 auf dem schutzwürdigen 
Biotoptyp AA1 – Eichen-Buchenmischwald. Der geplante Standort der Bohrungen ist aber 
gehölzfrei (s. dazu auch Abbildung 5) 
Die Aufschl üsse für das westliche Bauwerk  bei km 6,76 liegen gemäß der o.g. 
Datengrundlage innerhalb geschotterter Gleisanlagen (s. Abbildung 4). 
Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine FFH-Lebensraumtypen und 
gefährdete oder geschützte Pflanzenarten.

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Mit dem naturnahen Teich innerhalb des Untersuchungsgebietes des Bauwerkes bei km 
7,27 ist aber ein gesetzlich geschütztes Biotop nach §30 BNatSchG/§42 LNatSchG NRW 
kartiert worden. In das Untersuchungsgebiet des westlichen Bauwerks bei km 6,76 ragt von 
Osten der gesetzlich geschützte Schwarzerlenmischwald mit heimischen Laubbaumarten. 
Außerdem sind folgende Biotope den schutzwürdigen Biotopen zuzuordnen: 
• Die Wälder mit überwiegend lebensraumtypischen Baumarten als schutzwürdiger 
Biotop „Laubwald außerhalb von Sonderstandorten“ (Code: NA00),  
• Schwarzerlenmischwälder im FFH -Gebiet, die nicht dem FFH -LRT der Erlen - 
Eschen- und Weichholz -Auenwälder zuzuordnen sind, als „Sumpf -, Moor - und 
Bruchwälder“ (Code: NAC0),  
• die naturnahen Teiche im FFH -Gebiet als schutzwürdiger Biotop „Stillgewässer“ 
(Code: NFD0). 
• Degenerierte Calluna-Heide (Code: NDA0) 
Mögliche Auswirkungen 
Erhebliche Beeinträchtigungen der schutzwürdigen Biotoptypen sind nicht zu erwarten, da 
für die Erkundungsmaßnahme keine größeren Gehölzfällungen erforderlich sind  und die 
Arbeiten gleisbegleitend erfolgen. Sofern möglicher Bewuchs nicht betriebsbedingt bereits 
entfernt wurde, ist ein geringfügiger Freischnitt für den innerhalb der Bahndammkrone 
fallenden Bereich möglich. 
Durch unterirdisch hydraulische Auswirkungen  in Form von temporären Trübungen  sind 
Beeinträchtigungen der umliegenden  grundwasserabhängigen Biotope durch die 
Baugrunderkundung unwahrscheinlich, aber können nicht vollständig ausgeschlossen 
werden. Mögliche temporäre Trübungen treten nur im lokalen Umfeld der Bohrung auf und 
resultieren aus dem Bohrabrieb der durchörterten Gesteinsschichten . Eine Trübung wird 
sich wenige Stunden nach Beendigung der Bohrtätigkeiten abgesetzt haben und das 
Grundwasser wieder kl ar fließen  (s. Kapitel 3.1). Auswirkungen auf die chemischen 
Parameter des Grundwassers , z.B. pH -Wert sind nicht zu erwarten , sodass erhebliche 
negative Auswirkungen auf die grundwasserabhängigen Biotope und Pflanzen 
ausgeschlossen werden.  
Durch den bahnbegleitenden Graben beim westlichen Bauwerk bei km 6,76 ist ein Einfluss 
auf das Oberflächenwasserregime und somit eine mögliche direkte Beeinträchtigung von 
Biotopen und Pflanzen möglich. Da eine mögliche Beeinträchtigung der Biotope abhängig 
von einer möglichen Beeinträchtigung des Grundwassers  und Oberflächenwassers ist, 
konzentriert sich die weitere Betrachtung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Von 
den dort festgelegten Maßnahmen profitieren auch die grundwasserabhängigen Biotope,  
sodass der Schutz der Biotope gewährleistet ist (siehe Kapitel 5, Punkte 8 bis 13).

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4.3 Schutzgut Tiere 
In den  Untersuchungsgebieten sind Arten aus den Artengruppen Vögel, Fledermäuse, 
Amphibien, Reptilien, Libellen und Mollusken vertreten. 
Vögel 
Weit verbreitete und ungefährdete gehölzbewohnende Vogelarten, wie Blaumeise, 
Buchfink, Rabenkrähe, Zaunkönig  dominieren den Brutbestand im Untersuchungsgebiet. 
Zudem ist im Zuge der Bestandserfassung 2021 der Fitis als wertgebende Art (Vorwarnliste 
der Roten Liste NRW (2016), gefährdet nach der regionalen Rote Liste Niederrheinische 
Bucht (2016)) sowie der Mittelspecht als planungsrelevante Art im Umfeld zur BK-GWM 28 
nachgewiesen worden. 
Mögliche Auswirkungen 
Für d ie Erkundungsmaßnahme n sind keine Gehölzfällungen erforderlich , sodass 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten baumbewohnender Vogelarten nicht direkt beeinträchtigt 
werden. Durch das Bohrverfahren sind Erschütterungen zu erwarten, die auf den 
unmittelbaren Bohrplatz beschränkt sind. Des Weiteren ist mit Lärmemissionen zu rechnen. 
Die Erschütterungen und Lärmemissionen sind vergleichbar mit den Emissionen der bereits 
im FFH -Gebiet durchgeführten Erkundungsbohrungen der Baugrunduntersuchungen 
2021/2022. Durch d en aktuellen Betrieb der Bahn  ist zu erwarten, dass sich bei den in 
diesem Bereich angesiedelten Individuen ein Gewöhnungseffekt eingestellt hat und sie 
toleranter gegenüber Lärmemissionen sind . Dies gilt insbesondere in Hinblick auf den 
Mittelspecht, dem eine mittlere Lärmempfindlichkeit zugeordnet wird. Eine weitaus größere 
Störung von Individuen durch die Erkundungsbohrung über das bereits existierende Maß 
hinaus ist nicht zu erwarten. Insgesamt beträgt die Dauer des Vorhabens ca. 4 Wochen pro 
Bauwerk, sodass es sich lediglich um temporäre Lärmemissionen handelt. Eine temporäre 
Störung einzelner Individuen im näheren Umfeld zur Erkundungsmaßnahme ist zwar nicht 
gänzlich auszuschließen, populationsrelevante Beeinträchtigungen sind dadurch aber nicht 
zu erwarten. 
Das Eintreten von Verbotstatbeständen wird ausgeschlossen. 
Fledermäuse 
Im Rahmen der Bestandserfassungen 2021 sind Fledermäuse im Gebiet nachgewiesen 
worden: 
Abendsegler, Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Mückenfledermaus, 
Rauhautfledermaus, Rufgruppe Myotis, Rufgruppe Nyctaloid, Zwergfledermaus. 
Es handelt sich bei den Nachweisen um überfliegende und jagende Individuen. Quartiere 
wurden keine festgestellt.  
Mögliche Auswirkungen

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Für die Erkundungsmaßnahme sind keine Gehölzfällungen erforderlich, womit auch keine 
potenziellen Quartiere beeinträchtigt werden. Wie bei der Artengruppe der Vögel sind durch 
das Bohrverfahren Erschütterungen zu erwarten, die auf den unmittelbaren Bohrplatz 
beschränkt sind. Des Weiteren ist mit Lärmemissionen zu rechnen. Die Erschütterungen 
und Lärmemissionen sind vergleichbar mit den Emissionen der bereits im FFH -Gebiet 
durchgeführten Erkundung sbohrungen der Baugrunduntersuchungen 2021/2022. Durch 
den aktuellen Betrieb der Bahn ist zu erwarten, dass sich bei den in diesem Bereich 
angesiedelten Individuen ein Gewöhnungseffekt eingestellt hat und sie toleranter 
gegenüber Lärmemissionen sind. Eine weitaus größere Störung von Individuen durch die 
Erkundungsbohrung über das bereits existierende Maß  hinaus ist nicht zu erwarten. 
Insgesamt beträgt die Dauer des Vorhabens ca. 4 Wochen pro Bauwerk, sodass es sich 
lediglich um temporäre Lärmemissionen handelt.  
Es ist geplant die Erkundungsmaßnahmen in den Sommermonaten durchzuführen , 
wodurch Arbeiten in der Dämmerung nicht notwendig sind. Sollten die 
Erkundungsmaßnahmen entgegen der Planung erst in den Wintermonaten  durchgeführt 
werden können, sind Arbeiten in der Dämmerung nicht auszuschließen. Durch den Einsatz 
von störungsarmer Baustellenbeleuchtung sind Beeinträchtigungen nicht zu erwarten 
(siehe Kapitel 5, Punkt 7). 
Das Eintreten von Verbotstatbeständen wird ausgeschlossen. 
Amphibien 
Die untersuchten bahnnahen Gewässer blieben ohne Befund . Ausschließlich in der 
Katharinenkammer sind Vorkommen festgestellt worden. 
• Besonders geschützte Arten:  
Bergmolch, Grasfrosch, Teichmolch, Wasserfroschkomplex  
• Planungsrelevante Arten: 
Geburtshelferkröte, Kleiner Wasserfrosch  
Mögliche Auswirkungen 
Die Erkundungsmaßnahme findet außerhalb von Laichgewässern statt . Es sind 
ausschließlich Beeinträchtigungen des Landlebensraumes zu erwarten. Mögliche indirekte 
Beeinträchtigungen durch unterirdisch hydraulische Auswirkungen in Form von temporären 
Trübungen werden durch die für das Schutzgut Wasser geplanten Maßnahmen vermieden 
(siehe Kapitel 5, Punkte 8 bis 13). Mögliche temporäre Trübungen treten nur im lokalen 
Umfeld der Bohrung auf und resultieren aus dem Bohrabrieb der durchörterten 
Gesteinsschichten. Eine Trübung wird sich wenige Stunden nach Beendigung der 
Bohrtätigkeiten abgesetzt haben und das Grundwasser wieder klar fließen (s. Kapitel 3.1). 
Auswirkungen auf die Laichgewässer der festgestellten Amphibien sind dadurch nicht 
ableitbar.

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Die nachgewiesenen Arten befinden sich insgesamt betrachtet zwischen Anfang November 
bis Mitte Februar in der Winterruhe . In dieser Zeit ist mit keinen artenschutzrechtlichen 
Beeinträchtigungen durch die Erkundungsmaßnahme zu rechnen. 
Die Geburtshelferkröte sucht als Winterlebensraum den unmittelbaren Nahbereich um ein 
Gewässer auf (hier: Katharinenkammer). Die Entfernung zwischen Landlebensraum und 
Laichgewässer beträgt oft weniger als 100 m. Querungen der Bahntrasse sind eher 
unwahrscheinlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass geeignete Landlebensräume 
auch nördlich der Bahntrasse liegen.  Zudem ist die Geburtshelferkröte dämmerungs- und 
nachtaktiv und die Erkundungsmaßnahme finden tagsüber statt, womit 
artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind. 
In Bezug auf die anderen nachgewiesenen Arten ist mit wandernden Individuen auch im 
Bahnbereich zu rechnen, da die umliegenden Waldbereiche südlich der Bahntrasse als 
Winterquartiere geeignet sind und entsprechend Querungen der Trasse nicht 
auszuschließen sind. 
Um eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung von wandernden Individuen zu vermeiden, 
wird im Vorlauf zur Erkundungsmaßnahme im Zeitraum von Mitte Februar bis Ende Oktober 
eine artenschutzrechtliche Kontrolle der beanspruchten Flächen durch eine fachkundige 
Person durchgeführt (siehe Kapitel 5, Punkt 5). Sollte die Erkundungsmaßnahme entgegen 
der Planung  außerhalb des genannten Zeitraumes ausgeführt (Anfang November bis 
Anfang Februar), kann auf eine artenschutzrechtliche Kontrolle verzichtet werden. 
Bei Einhaltung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird das  Eintreten von 
Verbotstatbeständen ausgeschlossen.  
Reptilien 
Im Untersuchungsgebiet entlang des Bahndamms wurden insgesamt vier Reptilienarten 
nachgewiesen: 
• Besonders geschützte Arten  
Waldeidechse, Blindschleiche, Ringelnatter 
• Planungsrelevante Arten 
Zauneidechse 
Mögliche Auswirkungen 
Die Erkundungsmaßnahme befindet sich innerhalb eines potenziellen Lebensraumes der 
nachgewiesenen Arten . Die Arten befinden sich insgesamt betrachtet zwischen Mitte 
November bis Mitte März in der Winterruhe, sodass von Mitte März bis Anfang November 
mit Wanderbewegungen von Individuen zu rechnen ist. 
Um eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung von wandernden Individuen zu vermeiden, 
ist im Vorlauf zur Erkundungsmaßnahme im Zeitraum von Mitte März bis Anfang November 
eine artenschutzrechtliche Kontrolle der beanspruchten Flächen durch eine fachkundige

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Person durchzuführen  (siehe Kapitel 5, Punkt 6). Sollte die Erkundungsmaßnahme 
entgegen der Planung außerhalb des genannten Zeitraumes ausgeführt (Mitte November 
bis Anfang März), kann auf eine artenschutzrechtliche Kontrolle verzichtet werden. 
Bei Einhaltung und Umsetzung der geplanten Maßnahme wird das Eintreten von 
Verbotstatbeständen ausgeschlossen. 
Libellen 
Im Untersuchungsgebiet ist ausschließlich die Katharinenkammer als geeignetes Habitat 
für Libellen vorhanden. Folgende Arten sind im Zuge von Bestandserfassungen 2021 
nachgewiesen worden: 
• Streng geschützte Arten 
Helm-Azurjungfer (stark gefährdet RL Deutschland 2015, stark gefährdet RL NRW 
2011) 
Scharlachlibelle (FFH-Anhang IV, Vorwarnliste RL Deutschland 2015, gefährdet RL 
NRW 2011) 
• Arten der Roten Liste (RL) und Vorwarnliste 
Blauflügel-Prachtlibelle (Vorwarnliste RL NRW 2011) 
Kleiner Blaupfeil (Vorwarnliste RL Deutschland 2015 und RL NRW 2011) 
Plattbauch (Vorwarnliste RL NRW 2011) 
Spitzenfleck (stark gefährdet RL NRW 2011) 
• Weitere Arten 
Blaugrüne Mosaikjungfer, Blutrote Heidelibelle, Frühe Heidelibelle, Frühe 
Adonislibelle, Gemeine Heidelibelle, Große Heidelibelle, Große Königslibelle, 
Große Pechlibelle, Hufeisen-Azurjungfer, Vierfleck 
Mögliche Auswirkungen 
Die Erkundungsmaßnahme beansprucht keine Fortpflanzungsgewässer . E ine direkte 
Beeinträchtigung von Libellenlarven innerhalb der Katharinenkammer ist  aufgrund der 
Distanz nicht zu erwarten . Mögliche indirekte Beeinträchtigungen durch unterirdisch 
hydraulische Auswirkungen in Form von Trübungen werden durch die für das Schutzgut 
Wasser geplanten Maßnahmen vermieden  (siehe Kapitel 5, Punkte 8 bis 13). Mögliche 
temporäre Trübungen treten nur im lokalen Umfeld der Bohrung auf und resultieren aus 
dem Bohrabrieb der durchörterten Gesteinsschichten. Eine Trübung wird sich wenige 
Stunden nach Beendigung der Bohrtätigkeiten abgesetzt haben und das Grundwasser 
wieder klar fließen  (s. Kapitel 3.1). Auswirkungen auf die Fortpflanzungsgewässer der 
festgestellten Libellenarten sind dadurch nicht ableitbar.  
Das Eintreten von Verbotstatbeständen wird ausgeschlossen.

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Mollusken 
Geeignete Habitate befinden sich ausschließlich i m Bereich der Katharinenkammer , Dort 
ist die Bauchige Windelschnecke  (FFH-Anhang II) mit einer Individuenstärke von 20 
Individuen pro m2 festgestellt worden. 
Mögliche Auswirkungen 
Eine direkte Beeinträchtigung ist aufgrund der Distanz nicht zu erwarten. Mögliche indirekte 
Beeinträchtigungen durch unterirdisch hydraulische Auswirkungen in Form von Trübungen 
werden durch die für das Schutzgut Wasser geplanten Maßnahmen vermieden  (siehe 
Kapitel 5, Punkte 8 bis 13). Mögliche temporäre Trübungen treten nur im lokalen Umfeld 
der Bohrung auf und resultieren aus dem Bohrabrieb der durchörterten Gesteinsschichten. 
Eine Trübung wird sich wenige Stunden nach Beendigung der Bohrtätigkeiten abgesetzt 
haben und das Grundwasser wieder klar fließen  (s. Kapitel 3.1). Auswirkungen auf die 
Habitate der Bauchigen Windelschnecke sind dadurch nicht ableitbar.  
4.4 Schutzgut Wasser - Geologie und Hydrogeologie 
Im Bereich FFH-Gebiet Thielenbruch findet das ausstreichende Mitteldevon der Bergisch 
Gladbach-Paffrather Kalkmulde  (Grundgebirge aus Karbonaten; Kalk -/Dolomit-
/Mergelgestein) die westliche Begrenzung. In Richtung Rhein wird das paläozoische 
Grundgebirge zunehmend von tertiären und quartären Sedimenten überlagert. Die tertiären 
Sedimente sind vor allem tonig und feinsandig (Bergisch Gladbacher Schichten), die 
quartären Sediment e (ds/Quartär) bestehen aus fluviatilen Schottern und äolischen 
Sanden, welche vo n geringmächtigen, organischen Lockergesteinen und Torf überdeckt 
werden. Stellenweise sind diese von braunkohlehaltigen Tonschichten unterlagert (be / 
Tertiär).  
 
Bauwerk bei 
km 7,27 
Bauwerk bei 
km 6,76

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Stand: 17.03.2025 Seite 26 von 35 
Abbildung 11: Auszug aus der amtlichen geologischen Karte von Preußen mit Strecken- 
verlauf  
in türkis (tmk – Massenkalk / Devon; dg2 – Flussaufschüttungen aus grober Kies; D – Flugsande 
(Dünensand) 
Das FFH-Gebiet ist in seiner Lage nicht allein durch die Geländemorphologie bestimmt, 
sondern auch durch die in seinem nordöstlichen Bereich ausstreichenden devonischen 
Kalksteine (Grundgebirge). Während einer langen Festlandperiode wurden die Kalk - und 
Dolomitgesteine nach ihrer Auffaltung zum Varistischen Gebirge stark verkarstet. Zum Teil 
werden diese massiven Hohlräume in den letzten Eiszeiten durch Feinsedimente ausgefüllt 
worden sein. Der u nverfüllte Karstbereich stellt hierbei einen bedeutenden Speic herraum 
für Niederschläge dar. Ein wichtiges und lang verfolgbares Element stellen die Bücheler 
Schichten dar. Diese bestehen aus ehemaligen Riffen und sind dementsprechend stark 
verkarstet. Diese sind oft dolomitischer Zusammensetzung und entsprechend bes onders 
klüftig veranlagt. Die Schichten sind über eine Distanz von ca. 10 km oberflächennah in 
südwestlicher – nordwestlicher Streichrichtung verfolgbar. Die Struktur der eigentlichen 
Großmulde ist innerhalb der mitteldevonischen Gesteine bis in den Lindla rer Raum zu 
verfolgen. Dort liegen im Vergleich zu den Flußterassen am Bergischen Höhenrand erhöhte 
Niederschlagsmengen mit 1300 – 1500 mm/a vor. Somit ist bis dorthin ein potentielles 
Einzugsgebiet des Karstaquifers nachzuweisen, aus welchem jene Wässer s tammen 
können, welche aus z. B. der Katharinenkammer austreten, welche im östlichen Teil des 
FFH-Gebietes liegt. Die Katharinenkammer ist die bekannteste Quelle im FFH-Gebiet und 
ist aus geologischer Sicht eine Hohlform mit flachem Boden , aber steilen Nord - und 
Osthängen. Hierbei könnte es sich um eine früher gebildete Rinnenstruktur handeln, welche 
durch bereits schüttende Karstquellen entstanden ist und durch tertiäre bzw. quartäre 
Sedimente gefüllt wurde. In den Tiefenreliefen werden zwei tektonische Hau ptrichtungen 
deutlich. Eine nordwest – südöstliche, welche dem Verlauf des Bergischen Höhenrandes 
folgt und zum anderen die Streichrichtung der Paffrather Kalkmulde.  
Die Entwässerung des FFH-Gebietes erfolgt in südwestliche Richtung. Das Drainagenetz 
entspricht üblicherweise dem Verlauf der Quartärbasis. Eine potentielle Linie, an welcher 
Karstquellen im Bereich des FFH -Thielenbruch auftreten können, ist in Abbildung 12 
dargestellt. Sowohl die Menge, als auch die Lage der austretenden Quellen wird von den 
Wasserständen in der Paffrather Kalkmulde abhängig sein. Das oberirdische Einzugsgebiet 
erstreckt sich bis nach Höhe Miebach.

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Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 27 von 35 
 
Abbildung 12: Quellaustrittslinie des devonischen Grundgebirges im FFH-Gebiet 
Thielenbruch 
Die rote Linie kennzeichnet potentielle Quellaustritte im Bereich des FFH-Gebietes Thielenbruch, 
da hier die devonischen Massenkalke abgeschoben sind und auf gering durchlässige tertiäre bzw. 
quartäre Sedimente treffen. 
Aus hydrogeologischer Sicht werden im westlichen und mittleren Ber eich des FFH -
Gebietes Thielenbruch die obersten 10 m durch quartäre Sande und Kiese gebildet. Diese 
stellen aufgrund ihrer hohen hydraulischen Durchlässigkeiten einen Grundwasserleiter dar 
(oberer Grundwasserleiter). Es handelt sich um einen Porengrundwasserleiter. Unterlagert 
werden diese Ablagerungen von zum Teil geringdurchlässige n Tertiären Sedimenten  
überwiegend aus Ton, Schluf f, Feinsand und Kohle . Diese stellen aufgrund ihrer 
hydraulischen Eigenschaften einen Grundwassergeringleiter dar , d.h. sie bilden eine 
stauende Schicht zum darunter liegenden Grundwasserleiter des devonischen 
Grundgebirges aus Kalkstein (unterer Grundwasserleiter). In Bereichen geringer quartärer 
Mächtigkeiten kann es zu Stau - und Schichtenwasser kommen. Die hydrogeologische 
Situation wurde anhand folgender Skizze mithilfe des aktuell vorliegenden geotechnischen 
Längsschnitts nochmals veranschaulicht.

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Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 28 von 35 
 
Abbildung 13: Skizze Grundwasserverhältnisse im FFH-Gebiet 
Die übergeordnete Grundwasserfließrichtung im Untersuchungsgebiet verläuft von Ost 
nach West in Richtung Rheintal  (siehe Abbildung 14). Der Pegelstand des Rheins nimmt 
aufgrund der Entfernung des Rheins sowie der ansteigenden Geländehöhen keinen 
direkten Einfluss auf die Grundwasserhöhen im FFH-Gebiet.  
 
Abbildung 14: Darstellung der Grundwassergleichen vom April 1988 (Hohe 
Rheinwasserstände).  
GW-Fließrichtung von Ost nach West bzw. von Ostnordost nach Westsüdwest 
Seit Herbst 2020 wird ein Grundwassermonitoring im FFH -Gebiet durchgeführt. Erste 
Ergebnisse bestätigen die Erkenntnisse aus den Gutachten von Jux U. und Zygojannis N. 
(1981) und Jux und Steuber (1989), dass die Grundwasserfließrichtung des seichten 
Grundwasserleiters in den quartären Deckschichten aus Schottern und Flugsanden

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Planfeststellungsabschnitt 2.1, Strecke 2670 km 2,8 bis km 8,705 Strecke 2663 
Stand: 17.03.2025 Seite 29 von 35 
Richtung S üden bzw. S üdwesten ausgerichtet ist. An Hand der Messungen konnte ein 
aktueller Grundwassergleichenplan erstellt werden (siehe Abbildung 15). 
 
Abbildung 15: Grundwassergleichenplan aus den Ergebnissen des laufenden 
Grundwassermonitorings im FFH-Gebiet (Datenbasis HW-Stand Juli 2021) 
Diese lokal ausgeprägte Grundwasserfließrichtung korrespondiert mit dem 
Oberflächenentwässerungsmuster in diesem Teil des FFH -Gebietes, das ebenfalls von 
Nord nach Süd bzw. nach Südwesten entwässert. 
Mögliche Auswirkungen 
Durch Nutzung und Betankung der eingesetz ten Maschinen sind potenzielle 
Schadstoffeinträge in das Grundwasser nicht auszuschließen. E rforderliche Betankungen 
erfolgen außerhalb de s Schutzgebietes und nur auf befestigten Flächen. Notwendige 
Betankungen vom Bohrgerät erfolgen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen 
(Doppelwandiger Tank, Auffangwannen, Vorhalten von Ölbindemittel). Die Bohrfirma hat 
vor Beginn der Einrichtung der Bohrstelle ein Betankungskonzept vorzulegen (siehe Kapitel 
5, Punkt 8). Auf der Bohrstelle/BE-Fläche im FFH-Gebiet werden keine wassergefährdeten 
Substanzen gelagert (z.B. Kraftstoff) . Das Bohrunternehmen hat die Hydraulikanlage vor 
dem Einsatz und regelmäßig während dem Einsatz auf Dichtigkeit zu überprüfen und Mittel 
und Gerätschaften zum Auffangen bzw. Beseitigen von austretenden Betriebsflüssigkeiten 
in Folge unvorhergesehener Defekte an der Bohrstelle vorzuhalten (siehe Kapitel 5, Punkt 
9). 
Durch die Grundwasserfließrichtung von Nord nach Süd im Bereich der geplanten 
Erkundungsbohrung werden keine qualitativen Auswirkungen auf d ie 
Katharinenkammerquelle durch die Bohrarbeiten erwartet. Bei Pumpversuchen im Bereich 
der östlichen Gasleitungsquerung soll ein Monitoring der Katharinenkammerquelle darüber 
Aufschluss geben, ob Pumpversuch e Auswirkungen auf die Erg iebigkeit der Quelle hat  
BK-GWM 28

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Stand: 17.03.2025 Seite 30 von 35 
(siehe Kapitel 5, Punkt 12). Gleiches gilt bei Pumpversuchen  im Bereich der westlichen 
Gasleitungsquerung für den bahnbegleitenden Grabe n. Auch hier soll ein Monitoring  des 
Grabens darüber Aufschluss geben, ob Pumpversuche Auswirkungen auf den 
bahnbegleitenden Graben haben.  Das Monitoring wird dabei von einer fachkundigen 
Person begleitet. Pumpversuche werden aller Voraussicht nach  keine Auswirkungen auf 
die Katharinenkammerquelle haben. Eine  temporäre Beeinflussung der Ergiebigkeit der 
Quelle, maximal für die Dauer des Pumpversuches , kann aber nicht gänzlich 
ausgeschlossen werden . Eine qualitative Beeinflussu ng kann durch den Verlauf der 
Grundwasserströmungsrichtung mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Sollten sich 
während einer Pumpversuchsdurchführung unerwünschte Auswirkungen zeigen, wird der 
Pumpversuch unverzüglich abgebrochen (siehe Kapitel 5, Punkt 13). Erforderliche 
Einleitstellen werden mit einem Erosions- und Kolkschutz versehen und nach Beendigung, 
sofern notwendig, rekultiviert (siehe Kapitel 5, Punkt 11). Für die Planung der 
Baumaßnahmen ist die Durchführung  von großer Bedeutung, um das Projekt 
umweltverträglich umsetzen zu können.  Eine vertiefte Betrachtung der einzelnen 
Erkundungsmaßnahme ist in Kapitel 3 dargelegt. 
4.5 Schutzgut Boden 
Im Untersuchungsgebiet und im Bereich der Erkundungsbohrungen treten insbesondere 
Gley-Böden auf. Außerdem finden sich Bereiche mit Podsol -Braunerde-Böden. 
Schutzwürdige Böden sind demnach nicht betroffen.  
Altlasten sind im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. 
Mögliche Auswirkungen 
Die Zuwegung und Durchführung der Erkundungsmaßnahme erfolgt über den Bahndamm. 
Durch den bestehenden Bahndamm und Bahnbetrieb ist der Boden bereits einer 
Vorbelastung ausgesetzt, die mit der Erkundungsbohrung nicht zusätzlich erhöht wird. Um 
die Fahrten dennoch auf ein absolutes Min imum zu beschränken, erfolgt eine 
Dokumentation in den Bohrtagesberichten mit Begründung der Fahrten  (siehe Kapitel 5, 
Punkt 14). 
Des Weiteren sind Schadstoffeinträge durch Nutzung und Betankung der Gerätschaften 
nicht auszuschließen. Erforderliche Betankungen erfolgen außerhalb de s Schutzgebietes 
und nur auf befestigten Flächen (siehe Kapitel 5, Punkt 8). Notwendige Betankungen vom 
Bohrgerät erfolgen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen (Doppelwandiger Tank, 
Auffangwannen, Vorhalten von Ölbindemittel). Die Bohrfirma hat vor Beginn der Einrichtung 
der Bohrstelle ein Betankungskonzept vorzulegen. Auf der Bo hrstelle/BE-Fläche im FFH-
Gebiet werden keine wassergefährdeten Substanzen gelagert (z.B. Kraftstoff) , um eine 
Beeinträchtigung des Bodens zu vermeiden . Das Bohrunternehmen hat die 
Hydraulikanlage vor dem Einsatz und regelmäßig während dem Einsatz auf Dichtigkeit zu 
überprüfen und Mittel und Gerätschaften zum Auffangen bzw. Beseitigen von austretenden 
Betriebsflüssigkeiten in Folge unvorhergesehener Defekte an der Bohrstelle vorzuhalten  
(siehe Kapitel 5, Punkt 9).

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5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINDERUNG VON AUSWIRKUNGEN DURCH DIE 
GEPLANTE ERKUNDUNGSMAßNAHME 
Allgemein 
1. Die Baugrunderkundung wird möglichst ohne längere Unterbrechungen an einem 
Stück durchgeführt, um die Dauer der Störungen auf das unabdingbare Minimum 
zu beschränken. Ebenso wird die Inanspruchnahme von Fläche auf ein Minimum 
beschränkt.  
2. Die Zuwegung erfolgt ausschließlich über den Bahndamm. 
3. Die Baustelle wird vollständig geräumt, sämtliche Gerätschaften, Materialien sowie 
Abfälle und Verschmutzungen werden entfernt, der Urzustand des Geländes wird 
mit Ausnahme vom Ausbau der Grundwassermessstelle wieder hergestellt. 
4. Zur Einhaltung aller Umweltauflagen ist die Implementierung einer 
Umweltbauüberwachung vorgesehen, die die Einhaltung der Auflagen während der 
Erkundungsarbeiten überwacht und in einem abschließenden Baustellenbericht 
dokumentiert. 
Artenschutz 
5. Um eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung von wandernden Individuen der 
Artengruppen Amphibien zu vermeiden, wird im Vorlauf zur Erkundungsmaßnahme 
im Zeitraum von Mitte Februar bis Ende Oktober  eine artenschutzrechtliche 
Kontrolle der beanspruchten Flächen durch eine fachkundige Person durchgeführt. 
Wird die Erkundungsmaßnahme außerhalb des genannten Zeitraumes ausgeführt 
(Anfang November bis Anfang Februar), kann auf eine artenschutzrechtliche 
Kontrolle verzichtet werden. 
6. Um eine artenschutzrechtliche Beeinträchtigung von wandernden Individuen der 
Artengruppen Reptilien zu vermeiden, wird im Vorlauf zur Erkundungsmaßnahme 
im Zeitraum von Mitte März bis Anfang November  eine artenschutzrechtliche 
Kontrolle der beanspruchten Flächen durch eine fachkundige Person durchgeführt. 
Wird die Erkundungsmaßnahme außerhalb des genannten Zeitraumes ausgeführt 
(Mitte November bis Anfang März), kann auf eine artenschutzrechtliche Kontrolle 
verzichtet werden. 
7. Einsatz störungsarmer Baustellenbeleuchtung. 
Wasser 
8. Erforderliche Betankungen erfolgen außerhalb der Schutzgebiete und nur auf 
befestigten Flächen. Notwendige Betankungen vom Bohrgerät erfolgt unter 
strengen Sicherheitsvorkehrungen (Doppelwandiger Tank, Auffangwannen, 
Vorhalten von Ölbindemittel). Die Bohrfirma hat vor Beginn der Einrichtung der 
Bohrstelle ein Betankungskonzept vorzulegen.

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9. Auf der Bohrstelle/BE -Fläche im FFH -Gebiet werden keine wassergefährdeten 
Substanzen gelagert  (z.B. Kraftstoff) . Das Bohrunternehmen hat die 
Hydraulikanlage vor dem Einsatz und regelmäßig während dem Einsatz auf 
Dichtigkeit zu überprüfen und Mittel und Gerätschaften zum Auffangen bzw. 
Beseitigen von austretenden Betriebsflüssigkeiten in Folge unvorhergesehener 
Defekte an der Bohrstelle vorzuhalten. 
10. Sollten im Zuge der Niederbringung von Bohrungen unterschiedliche 
Grundwasserstockwerke angetroffen werden, wird nur das oberste 
Grundwasserstockwerk ausgebaut und das untere Grundwasserstockwerk mit 
Tonsperren vollständig abgedichtet, um eine hydraulische Verbindung der 
Grundwasserstockwerke zu unterbinden. 
11. Einleitstellen sind mit  einem Erosions- und Kolkschutz vor zusehen, um das 
Bachufer bzw. die Bachsohle an der Einleitstelle zu schützen. Der Erosionsschutz 
kann z.B. durch eine kleine Steinsetzung oder eine Holzplatte erfolgen, die das 
eingeleitete Wasser verteilt und schadlos in den Vorfluter leitet. Nach Beendigung 
der Einleitung  wird der Erosionsschutz entfernt und der Uferbereich, sollten 
Schäden entstanden sein, rekultiviert. 
12. Monitoringprogramm der Katharinenkammerquelle  sowie des bahnbegleitenden 
Grabens bei km 6,76 
Kurz vor Bohrtätigkeiten im Bereich der westlichen Gasleitungsquerung bei km 6,76 
sowie der östlichen Gasleitungsquerung bei km 7,27 (zur Beweissicherung) als auch 
während der Bohrtätigkeiten und der Durchführung von Pumpversuchen ist ein 
Monitoringprogramm der Katharinenkammerquelle und des benachbarten Gerinnes 
(Bahndurchlass bei Km 7,148  und bahnbegleitender Graben auf Höhe km 6,76 ) 
vorgesehen. Dabei werden die Ergiebigkeit sowie die Parameter 
Wassertemperatur, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert sowie optisch wahrnehmbare 
Veränderungen des Wassers in einem engen Zeitintervall aufgenommen. Sollte es 
zu einem signifikanten Rückgang der Schüttung kommen oder sich die 
aufgenommenen Parameter signifikant ändern, wird die Fördermenge verringert 
bzw. bei anhaltender Veränderung der Parameter der Pumpversuch abgebrochen. 
13. Umgang mit Trübung der Katharinenkammerquelle 
Eine Trübung des Wassers der Katharinenkammerquelle wird auf Grund der 
Grundwasserströmungsverhältnisse als äußerst unwahrscheinlich eingestuft. Sollte 
eine Trübung dennoch auftreten , werden die Bohrarbeiten vorerst ein gestellt und 
eine Abstimmung mit den Behörden über die Fortführung der Bohrtätigkeiten 
durchgeführt. Folgende Aspekte sollen dabei geklärt werden: 
• Änderung bzw. Anpassung des Bohrverfahrens (Drehzahlverringerung, 
Anpressdruck reduzieren, Spülwasserregulierung) 
• Filtermaßnahmen am Quellursprung in Form von Filterkörben (Stroh, 
Geotextil)

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• Verbleibende Dauer und Intensität der Beeinträchtigung 
• Abschätzung der Auswirkung der auftretende Beeinträchtigung 
• Ausweitung und Verdichtung der Beweissicherung 
Der Einsatz von motorbetriebenen Geräten an der Quelle (z.B. Abpumpen von 
getrübtes Quellwasser) ist wegen der möglichen Kontaminationsgefahr von Luft und 
Wasser sowie Flurschäden nicht vorgesehen. 
Boden 
14. Grundsätzlich werden die Fahrten von und zur Bohrstelle auf ein absolutes Minimum 
beschränkt. Jede Fahrt ist in den Bohrtagesberichten mit Begründung festzuhalten. 
15. Für das Schutzgut Boden gelten ebenso die Punkte 8 und 9 des Schutzgutes 
Wasser.

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6 ZUSAMMENFASSUNG FFH-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 
Mit der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung (Anlage 1) ist mit Bezug auf die 
Nacherkundungen im FFH -Gebiet DE -5008-301 „Thielenbruch“ die Verträglichkeit der 
Baugrunderkundung mit den Erhaltungszielen des Gebietes untersucht worden. 
Als relevante Wirkfaktoren sind die Veränderung abiotischer Standortfaktoren in Form einer 
möglichen Veränderung der hydrogeologischen/hydrodynamischen Verhältnisse sowie 
stoffliche Einwirkungen in Form von möglichen Fremdstoffeinträgen durch den Einsatz von 
motorisierten Gerätschaften ermittelt worden. 
Um mögliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele  
‒ Erhaltung des lebensraumtypischen Wasserhaushaltes und -chemismus (LRT 
6410, LRT 7220, LRT 7230, Helm-Azurjungfer) 
‒ Vermeidung und ggf. Verminderung von Schadstoffeinträgen (LRT 91E0) 
‒ Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten (LRT 
6410, LRT 7220, LRT 91E0) 
‒ Erhaltung der Kalktuffquellen mit ihren Kalksinterstrukturen und dem typischen 
Wasserregime sowie ihrem lebensraumtypischen Kennarten - und Strukturinventar 
(LRT 7220), 
‒ Erhaltung lebensraumtypischer Wasser - und Bodenverhältnisse (LRT 91E0, 
Bauchige Windelschnecke) 
zu vermeiden, sind nachfolgende schadensbegrenzende Maßnahmen durchzuführen. 
1. Erstellung eines Betankungskonzeptes 
2. Vermeidung stofflicher Einwirkungen durch wassergefährdete Substanzen 
3. Monitoringprogramm der Katharinenkammerquelle  und des bahnbegleitenden 
Grabens bei km 6,76 
4. Einstellen der Bohrarbeiten bei Trübung der Katharinenkammerquelle 
5. Umweltbauüberwachung 
Bei Umsetzung  der schadensbegrenzenden Maßnahmen  können erhebliche  
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die BGU vermieden werden. Das Vorhaben 
ist somit für das FFH-Gebiet DE-5008-301 „Thielenbruch“ als verträglich im Sinne des §36 
Satz 1 Nr. 2 i. V. m. §34 Abs. 1 bis 5 BNatSchG einzustufen.

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7 FAZIT 
In der  vorliegenden Unterlage ist die Notwendigkeit der Durchführung der 
Nacherkundungen im FFH -Gebiet Thielenbruch dargestellt  worden. Um den baulichen 
Eingriff und die daraus resultierenden Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder 
gänzlich zu vermeiden, sind die Baugrunduntersuchungen unabdingbar.  
Im Hinblick auf die Aufschlüsse im Bereich des östlichen und auch westlichen Bauwerks  
(km 6,76 und km 7,27)  sind die möglichen Umweltauswirkungen  auf die  betroffenen 
Schutzgüter und die mögliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Thielenbruch betrachtet 
sowie ein Maßnahmenkonzept erarbeitet worden.  
Bei Einhaltung und Umsetzung der festgelegten Vermeidungs- und 
Minderungsmaßnahmen bzw. Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind erhebliche 
Umweltauswirkungen ausgeschlossen. 
Auf Basis der vorliegenden Unterlage beantragt die DB Netz AG hiermit eine Befreiung von 
den Geboten und Verboten der Schutzgebietsverordnung für die Zeitdauer der 
Erkundungsmaßnahme nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes  und §  75 des 
Landesnaturschutzgesetzes, Befreiung und Ausnahmen. Diese Beantragung gilt, um die 
Baugrunderkundung durchzuführen, Bohrungen zur Grundwassermessstellen auszubauen 
sowie infolge Datenlogger einzubauen.

Beratungsverlauf (1)

07.07.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2004/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
18.06.2025
Erstellt
16.06.2025 16:52