4272/2019
Glyphosat im Grundwasser im Stadtgebiet und im Regierungsbezirk Kölns
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Abb_01_Porz_Grengel
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GW-Beprobung 09.-10.09.19 Legende Abbildung 1 = Lage der beprobten Grundwassermessstellen im Stadtteil Porz-Grengel
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/573 Vorlagen-Nummer 19.12.2019 4272/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 Glyphosat im Grundwasser im Stadtgebiet und im Regierungsbezirk Kölns A: Mitteilung der Verwaltung: Überprüfung des Grundwassers in den Stadtteilen Weidenpesch und Porz auf den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat und dessen Abbauprodukt AMPA B: Beantwortung der Anfrage von Herrn Dr. Rolf Albach aus der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 10.10.2019, wie sich die Glyphosatwerte der Stadt Köln im Vergleich zu anderen Städten im Regierungsbezirk positionieren. TEIL A: Überprüfung des Grundwassers in den Stadtteilen Weidenpesch und Porz auf den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat und dessen Abbauprodukt AMPA 1. Anlass: Glyphosat ist ein in der EU zugelassener Pflanzenschutzmittelwirkstoff. Wird Glyphosat sowie dessen Abbauprodukt AMPA im Grundwasser mit einer Konzentration größer 0,1 µg/l chemisch nachgewiesen, liegt eine schädliche Veränderung der Grundwasserqualität vor. Im Rahmen des stadtweiten Grundwasser-Monitorings vom März / April 2019 ergab die Analyse einer Grundwasserprobe aus der Grundwassermessstelle LN_34 in Höhe der Etzelstraße im Stadtteil Weidenpesch eine erhöhte Glyphosatkonzentration von 0,24 µg/l. In einer weiteren Grundwasserprobe aus der Grundwassermessstelle RS_29 im Stadtteil Porz- Grengel, Ecke Waldstr, / Krieger-Str. wurde im Rahmen dieser Beprobungskampagne eine auf- fällige AMPA-Konzentration von 0,73 µg/l chemisch nachgewiesen. Zwecks Verifizierung der auffällig erhöhten Konzentrationen wurden an den genannten sowie an benachbarten Grundwassermessstellen weitere Grundwasserproben entnommen und chemisch auf Glyphosat und AMPA untersucht. Der Beprobungsumfang und die chemischen Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. 2. Umfang der ergänzenden Grundwasserbeprobungen: Am 09. und 10.09.2019 wurden an der Grundwassermessstelle RS_29 im Stadtteil Porz-Grengel, Ecke Waldstr, / Krieger-Str. sowie an vier weiteren Messstellen im nahen Umfeld und an einem privaten Brauchwasserbrunnen (Gartenbewässerung) im direkten Grundwasserabstrom jeweils Grundwasserproben entnommen In der Zeit vom 01. bis 04.10.2019 fanden Grundwasserbeprobungen an der Grundwassermess- stelle LN_34 sowie an sieben weiteren Grundwassermessstellen im Stadtteil Weidenpesch zwi- schen Longericher Straße und Simonskaul statt. 2 Zur vorsorglichen Kontrolle in Bezug auf die Wirkungspfade Grundwasser – Mensch / Grundwas- ser – Boden erfolgte auf Veranlassung des Gesundheitsamtes bereits am 13.09.2019 eine Grundwasserentnahme an einem Trinkwasserbrunnen in Höhe des Ginsterpfades. Dieser Brun- nen befindet sich im direkten Abstrom der auffälligen GWMS LN_34. Die beprobten Grundwassermessstellen der oben dargestellten Grundwasseruntersuchungen sind in der Anlage der Mitteilung (Abbildung 1 = Lage der beprobten Grundwassermessstellen im Stadtteil Porz-Grengel; Abbildung 2 = Lage der beprobten Grundwassermessstellen im Stadtteil Weidenpesch) verzeichnet. 3. Analysenergebnisse der ergänzenden Grundwasseruntersuchungen: Alle gesammelten Grundwasserproben wurden auf Glyphosat und AMPA chemisch untersucht. Im Ergebnis konnte in den analysierten Grundwasserproben sowie in der Trinkwasserprobe we- der Glyphosat noch AMPA oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze chemisch nachgewie- sen werden. 4. Behördliche Bewertung und Ausblick: Die auffälligen Glyphosat- / AMPA-Befunde des Grundwassermonitorings vom März/April 2019 konnten für die Grundwassermessstellen LN_34 (Weidenpesch) und RS_29 (Porz) im Rahmen der aktuellen Beprobung nicht bestätigt werden. Im nahen Umfeld der genannten Grundwasser- messstellen wurden ebenfalls keine erhöhten Glyphosat- / AMPA-Konzentrationen im Grundwas- ser nachgewiesen. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch die Nutzung von privaten Trinkwasser- brunnen in diesen Gebieten ist nicht zu befürchten. Vorsorglich ist jedoch im März 2020 eine weitere Untersuchungskampagne des Grundwassers vorgesehen. TEIL B: Ausschusssitzung für Umwelt und Grün vom 10.10.2019; Beantwortung der Anfrage von Herrn Dr. Rolf Albach, wie sich die Glyphosatwerte der Stadt Köln im Vergleich zu anderen Städten im Regierungsbezirk positionieren. 1. Auswertung der Grund- und Trinkwasserdatenbank des LANUV NRW: Eine Auswertung der Grund- und Trinkwasserdatenbank des LANUV NRW ergab für den Zeit- raum der letzten 10 Jahre für den Regierungsbezirk Köln keine erhöhte Glyphosat- / AMPA- Konzentration des Grundwassers an den gemeldeten Grundwassermessstellen. Im vorgenann- ten Zeitraum wurde das Grundwasser an insgesamt 110 Gütemessstellen auf Glyphosat che- misch untersucht. In allen untersuchten Grundwasserproben (insgesamt 250 Analysenergebnis- se) liegt die Glyphosat-Konzentration unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze. Im selben Zeitraum wurde das Grundwasser an insgesamt 81 Gütemessstellen auch auf AMPA chemisch untersucht. Es liegen in der Datenbank 183 Analysenergebnisse vor. Die AMPA- Konzentration liegt hier jeweils unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze. 2. Kenntnisstand der Bezirksregierung Köln; Dezernat 54: Ein flächendeckendes Monitoring in anderen Städten im Dienstbezirk der Bezirksregierung Köln ist dem Dezernat 54 nicht bekannt. 3 Eine Anfrage an den Erftverband hat weiterhin ergeben, dass dieser das Grundwasser selbst nicht auf Glyphosat und AMPA chemisch untersucht und dies bisher auch nicht als Auftragsana- lytik vergeben hat. 3. Grundwasserüberwachung anderer Städte im Regierungsbezirk: In den exemplarisch angefragten Städten Bonn und Aachen wird das Grundwasser im Stadtge- biet chemisch nicht flächendeckend auf Glyphosat und AMPA untersucht. Gez. Dr. Rau
Abb_02_Weidenpesch
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GW-Beprobung 01.-04.10.19 Legende Abbildung 2 = Lage der beprobten Grundwassermessstellen im Stadtteil Weidenpesch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4272/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.12.2019
- Erstellt
- 06.12.2019 11:26