V/0230/2015
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster - Handorf
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Beschlussvorlage
1745 Zeichen
V/0230/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechts- und Ausländeramt Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster - Handorf Beratungsfolge 23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster – Handorf wird wiedergewählt Herr Alois Jütte Herr Jütte ist 57 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz in Handorf. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Jütte ist bereits seit 5 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Münster – Handorf tätig. Seine Amtszeit endet im April 2015. Herr Jütte steht auch für eine zweite Amtszeit zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür g e- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsb e- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Jütte vor. I. V. Paal Vorlagen-Nr.: V/0230/2015 Auskunft erteilt: Frau Kistler Ruf: 492-3025 E-Mail: KistlerP@stadt-muenster.de Datum: 24.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0230/2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0230/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37