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V/0230/2015

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster - Handorf

Vorlagen 24.03.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 23.04.2015, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1745 Zeichen

V/0230/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster - Handorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Als Schiedsperson für den Bezirk 11 Münster – Handorf wird wiedergewählt 
 
Herr Alois Jütte 
 
Herr Jütte ist 57 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz in Handorf. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Herr Jütte ist bereits seit 5 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Münster – Handorf tätig. Seine 
Amtszeit endet im April 2015. Herr Jütte steht auch für eine zweite Amtszeit zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach  Persönlichkeit und Fähigkeit dafür g e-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsb e-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Jütte vor. 
 
I.  V. 
 
 
 
Paal 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0230/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0230/2015

Beratungsverlauf (1)

23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0230/2015
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37