Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1372/2018 vom 26.04.2018
Stand: Am 17.05.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 1372/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler Mündliche Anfrage zu 0112/2018 des Bezirksvertreters Herrn Metinoglu in der 34. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.03.2018 Bezirksvertreter Herr Metinoglu möchte zum zweiten Absatz der Beantwortung 0112/2018 wissen 1. wie oder wann ein konkreter Verdacht entsteht und 2. wann die Messwerte ermittelt werden. Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Ein konkreter Verdacht entsteht, wenn sich durch Messung und Berechnung der Verdacht einer grenzwertüberschreitenden NO2-Belastung ergibt. Die Berechnung wird von der Kommune mit einem Screening-Programm zur Bestimmung der Luftschadstoff-Emissionen und Immissionen in Innenstäd- ten durchgeführt. Die Berechnungen stellen eine grobe Abschätzung der Ist-Situation dar. Bei erhöh- ten Werten leitet die Kommune die Ergebnisse an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) weiter. Nach Rücksprache gilt das Schreiben dann als Messantrag auf eine amtliche Nachmessung im darauf folgenden Kalenderjahr. Wie bereits in Mitteilung 3320/2017 und 0112/2018 aufgeführt, besteht im Stadtbezirk Chorweiler kein Verdacht auf eine problematische Luftschadstoffbelastung. Zu 2.: Die Immissions-Messungen werden im Idealfall vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres durchge- führt. Die Messwerte werden gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung sowohl über eine Stunde sowie über ein Jahr gemittelt. Die Berechnungen mit dem Screening-Programm werden bei Bedarf durch die Kommune durchgeführt.
Beratungsverlauf
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17.05.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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