3540/2019
Mittelfreigabe Speedskater
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Beschlussvorlage Ausschuss
4998 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3540/2019 Freigabedatum 14.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung einer städtischen Beihilfe hier: Speed Skating Club Köln 1998 e. V. Errichtung einer Speedskating-Anlage auf der Bezirkssportanlage Scheibenstr., Köln- Weidenpesch Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 436.506,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzei- le 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 aRap pRap - Sportbaubeihilfe, Hj. 2019 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Speed Skating Club Köln 1998 e. V. zur Errichtung einer Speedskating-Anlage auf der Bezirkssportanlage Scheibenstr., Köln-Weidenpesch. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe der Finanzmittel ab, mit der Folge, dass dem Verein keine Beihilfe für die geplante Baumaßnahme gewährt werden kann. Sportausschuss 28.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 436.506 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 26.944 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge 3.368 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Speed Skating Club Köln 1998 e.V. – ehemals als Kölner Rollmöpse gegründet - bemühte sich bereits seit längerem um eine feste Anlaufstelle zur Ausübung des Speedskatings (Training und Wettkampf). Bisher musste der Verein an vielen wechselnden Orten, wie z. B. Parkplätzen, seinen Sport ausüben. Nach längerer Suche konnte dem Verein eine Fläche auf dem mindergenutzten Sportplatz 1 der Bezirkssportanlage Scheibenstr. für die Errichtung der Speedskating- Anlage zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Mietvertrag wurde mit dem Verein bereits im Jahr 2017 abgeschlossen. Der Verein verfügt derzeit über 123 Mitglieder, von denen 72 Kinder und Jugendliche sind. Dies ent- spricht einem Anteil von 58,5%. Mit Datum vom 18.07.2019 wurde dem Verein die Baugenehmigung für die Errichtung der Speedska- ting-Anlage erteilt. Daraufhin hat der Verein nunmehr die Planungen für das Projekt abschließen kön- nen. Die anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten der Maßnahme belaufen sich auf 538.864,00 €. Entsprechend der Richtlinie „Bauförderung“ vom 05.05.2014 kann die städtische Beihilfe für die Er- richtung von neuen Sportanlage 87,5 % der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten betragen. Auf dieser Basis ergibt sich eine städtischen Beihilfe in Höhe von 471.506,00 €. Unter Berücksichtigung der bereits durch die Bezirksvertretung Nippes gewährten Beihilfe zu der Baumaßnahme in Höhe von 35.000,00 €, beabsichtigt die Verwaltung, dem Verein eine weitergehende Baubeihilfe in Höhe von 436.506,00 € zu gewähren. Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Hj. 2019 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen, Hj. 2019 zur Verfügung. Die Speedskating-Anlage wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. 3 Als Folgeaufwendungen fallen ab Fertigstellung bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 26.944,00 € p.a. an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 20 Jahren berechnet wurden und im Haushalts- planentwurf 2020/21 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung für Sportstätten Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen veranschlagt sind. Der Speed Skating Club Köln 1998 e.V. wird die Baumaßnahme als eigene Maßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Die Finanzierung des Eigenanteils von 12,5% (67.358,00 €) kann der Verein nachweisen. Über den Eigenanteil des Speed Skating Clubs Köln e. v. wird ein pas- siver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) gebildet, welcher ertragswirksam aufgelöst wird. Hier- durch fallen ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. Erträge in Höhe von 3.368,00 €/p.a. an. Diese sind im Haushaltsplanentwurf 2020/21 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 0801- Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 07 – sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Scheibenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3540/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.11.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 09:19