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1308/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.03.2025 (AN/0394/2025) betreffend "Enttabuisierung der Wechseljahre - Aufklärung, Personalpolitik und komm

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.06.2025, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6218 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11 
 
Vorlagen-Nummer 19.05.2025 
 1308/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 23.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.03.2025 
(AN/0394/2025) betreffend "Enttabuisierung der Wechseljahre – Aufklärung, 
Personalpolitik und kommunale Handlungsspielräume" 
Auf die Anfrage der SPD-Fraktion antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um zur Aufklärung und Enttabuisierung 
der Wechseljahre beizutragen, z. B. städtische Informationsangebote, Angebote des 
Gesundheitsamtes, Kooperationen mit Beratungsstellen, Kampagnenbeteiligungen o-
der geplante Projekte in diesem Bereich? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Siehe Beantwortung Fragen 2 bis 5.  
 
2. Wie wird das Thema Wechseljahre in der Personalpolitik der Stadt Köln berücksich-
tigt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine zentrale Ausrichtung der Stadt Köln als Arbeitgeberin ist eine lebensphasenorientierte 
und gesunderhaltende Personalpolitik. Die Menopause ist dabei eine von vielen Dimensionen. 
Die Stadt Köln unterstützt Frauen dabei, gut durch die Zeit der Wechseljahre zu gehen. Erste 
Ansprechpartner*innen sind die Führungskräfte. Darüber hinaus stehen andere Beratungsan-
gebote zur Verfügung, beispielsweise durch die Personalentwicklung, das Betriebliche Ge-
sundheitsmanagement, das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, das Bündnis Be-
rufLeben sowie der interne Coaching-Pool. 
Damit weibliche Beschäftigte mit deutlichen Beschwerden in den Wechseljahren gut durch 
diese Zeit kommen, sind Offenheit im Umgang mit dem Thema, gegenseitiges Vertrauen, ein 
breites Angebot an gesundheitsfördernden Maßnahmen sowie flexible Arbeitsmodelle ent-
scheidend. Die Stadt Köln bietet individuelle Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten sowie ein 
breites Sportangebot für alle Altersklassen an.  
 
3. Gibt es spezielle Schulungen von Führungskräften und Personalverantwortlichen, 
um sensibel mit betroffenen Mitarbeiterinnen umzugehen und die Belegschaft aufzuklä-
ren?  
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Es wird kein spezifisches Seminar zum Einzelthema „Enttabuisierung der Wechseljahre" an-
geboten. Zum Seminarangebot gehört ein zweitägiges Präsenzseminar zum Thema „Genera-
tionengerecht Führen".  
Dieses richtet sich an Führungskräfte und zielt darauf, den Bedürfnissen der unterschiedlichen 
Generationen produktiv zu begegnen. Zu den konkreten Inhalten zählt u.a. lebensphasenori-
entierte Personalentwicklung und darauf angepasste Führung, sowie das Eingehen auf das 
Spannungsfeld zwischen beruflicher Anforderungen und privater Lebenssituation. 
 
4. Welche Unterstützungsangebote wie flexible Arbeitszeitregelungen oder Gesund-
heitsberatung bietet die Stadtverwaltung ihren Mitarbeitenden? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Innerhalb der Stadtverwaltung gelten sehr flexible Arbeitszeitregelungen für die Mitarbeiten-
den. Unter Berücksichtigung dienstlicher Belange besteht die Möglichkeit, auch kurzfristig den 
Dienst später zu beginnen oder zu beenden. 
Wenn Mitarbeitende Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nutzen möchten, 
wird die hierfür erforderliche Zeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist eine ärztliche Behand-
lung oder ein Arztbesuch während der in der jeweiligen Dienststelle geregelten Servicezeit 
notwendig und nicht außerhalb der jeweiligen Servicezeit möglich, wird auch diese Abwesen-
heitszeit auf die Arbeitszeit angerechnet. 
Dort, wo es die Aufgabenstellung und die persönlichen Voraussetzungen zulassen, können 
Mitarbeitende grundsätzlich im Umfang von 40 % der wöchentlichen Arbeitszeit mobil arbei-
ten. Dies gilt auch für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende. 
 
Angesichts des hohen Beschäftigungsanteils von Frauen und der personaldemografischen Si-
tuation gehören Menschen in den Wechseljahren zum beruflichen Alltag. Eine Tabuisierung 
der Wechseljahre beobachtet der Betriebsärztliche Dienst grundsätzlich nicht. Ebenso gibt es 
diesbezüglich wenig Nachfrage nach arbeitsmedizinischer Wunschvorsorge. 
 
Die mit den Wechseljahren einhergehenden Beschwerden sind sehr vielfältig, in hohem Maße 
individuell und nicht immer in einen unmittelbaren Zusammenhang zu bringen, da diese multi-
faktoriell ausgelöst sein können. 
 
Führen die Beschwerden zu längeren Arbeitsunfähigkeiten, bietet die Stadt Köln die soge-
nannte betriebliche Eingliederung nach § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX an. Auch hier 
spielen Wechseljahre als direkte Ursache für eine längere Arbeitsunfähigkeit keine Rolle. 
 
Aus Dienststellen mit sehr hohem Frauenanteil gibt es bisher keine Hinweise, die Wechsel-
jahre im Betrieblichen Gesundheitsmanagement zu priorisieren. 
 
In den letzten Jahren hat die Verwaltung ämterübergreifend zum Thema Frauengesundheit 
publiziert und Veranstaltungen angeboten. 
 
5. Wie wird das Thema aktuell im Rahmen der Gleichstellungsstrategie der Stadt Köln 
verortet?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen der Gleichstellungsstrategie werden Gender-Gesundheit und Gender-Medizin 
durch regelmäßige Angebote des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern aufge-
griffen. Ein Schwerpunkthema in 2025 sind zudem reproduktive Rechte. 
 
Insbesondere zum Thema Wechseljahre gab es immer wieder, zuletzt in den Jahren 2022 und 
2023, gezielt Angebote für Frauen, Männer und für Führungskräfte. Ziel ist es, das Thema öf-
fentlich zu machen, zu informieren und zu sensibilisieren.  
 
Die diesjährige gemeinsame Netzwerkveranstaltung für Frauen der Laufbahngruppe 1 und der 
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt LBesG NRW, widmet sich dem Thema Zykluswissen. Die 
Referentin vermittelt Basiswissen zum weiblichen Zyklus und Hormonen und sie geht auf die 
unterschiedlichen Phasen der Wechseljahre ein. Beschwerden in Bezug auf die Wechseljahre

3 
 
werden thematisiert mit entsprechenden Optionen bei der Behandlung beziehungsweise Mög-
lichkeiten, einen guten Umgang damit zu erlernen. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

26.05.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1308/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.05.2025
Erstellt
29.04.2025 11:10