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Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BlmSCHg
Änderungsantrag BV8 (Grüne) AN/1663/2024 vom 26.11.2024
Stand: Am 28.11.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Änderungsantrag (Grüne BV8)
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.11.2024 AN/1663/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 TOP 8.2.1 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BlmSCHg Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die BV beschließt die Vorlage 8.2.1 mit folgenden Änderungen: 1. Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" werden bereits jetzt mit Verkehrslärm höchstbelastete Straßen identifiziert und dort geschwindig- keitsreduzierende Maßnahmen geprüft und in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Es ist für die Anwohnerschaft solcher Straßen unzumutbar, weiterhin auf ein gesamt- städtisches Geschwindigkeitskonzept zu warten, dessen Erarbeitung bereits 2016 beschlossen wurde. In die Prüfung aufgenommen werden sollten im Bezirk Kalk insbesondere die Kalker Hauptstraße, die Frankfurter Straße und die Olpener Straße. 2. Die Stadt bekennt sich zu dem Ziel, den nächtlichen Fluglärm zu verringern. Sie setzt sich hierzu im Aufsichtsrat des Flughafens und auf allen anderen Weisen mit Nachdruck dafür ein, Start- und Landeverbote für Maschinen mit besonders hohen Schallpegeln zu erwirken oder versieht diese mit besonders hohen Entgelten. Auf Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Mobil: 0179 310 27 67 manuela.grube@stadt -koeln.de Stephanie Gallerach stellv. Fraktionsvorsitzende stephanie.gallerach@stadt -koeln.de gleiche Weise entwickelt sie Flugrouten, die über weniger dicht besiedeltes Gebiet führen, und macht diese verbindlich. 3. Der Lärmaktionsplan sollte als Auslösewerte die aktuellen Werte der WHO und des Umweltbundesamtes zugrunde legen (vgl. dazu S. 15 f. der Vorlage). Die bislang zugrunde gelegten Werte von 2008 sind veraltet. 4. Nach Möglichkeit soll im Rahmen des Lärmaktionsplan gegenüber der DB darauf- hin gewirkt werden, dass durch Reibmodifikationen (siehe Beispiel Stadt Nürnberg) Anwohnende am Güterbahnhof Kalk nicht weiter unter dem Lärm leiden, der durch rangierende Güterzüge durch sogenannte Gleisbremsanlagen verursacht wird. Mit freundlichen Grüßen Manuela Grube Fraktionsvorsitzende
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