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AN/1663/2024

Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BlmSCHg

Änderungsantrag BV8 (Grüne) 26.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024

Änderungsantrag (Grüne BV8)

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Änderungsantrag (Grüne BV8)

2498 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.11.2024 
AN/1663/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
TOP 8.2.1 
 
Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BlmSCHg 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die BV beschließt die Vorlage 8.2.1 mit folgenden Änderungen:  
  
1. Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" werden bereits 
jetzt mit Verkehrslärm höchstbelastete Straßen identifiziert und dort geschwindig-
keitsreduzierende Maßnahmen geprüft und in den Lärmaktionsplan aufgenommen. 
Es ist für die Anwohnerschaft solcher Straßen unzumutbar, weiterhin auf ein gesamt-
städtisches Geschwindigkeitskonzept zu warten, dessen Erarbeitung bereits 2016 
beschlossen wurde.  
  
In die Prüfung aufgenommen werden sollten im Bezirk Kalk insbesondere die Kalker 
Hauptstraße, die Frankfurter Straße und die Olpener Straße. 
  
2. Die Stadt bekennt sich zu dem Ziel, den nächtlichen Fluglärm zu verringern. Sie 
setzt sich hierzu im Aufsichtsrat des Flughafens und auf allen anderen Weisen mit 
Nachdruck dafür ein, Start- und Landeverbote für Maschinen mit besonders hohen 
Schallpegeln zu erwirken oder versieht diese mit besonders hohen Entgelten. Auf 
  
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende  
Mobil: 0179 310 27 67 
manuela.grube@stadt -koeln.de 
 
 
Stephanie Gallerach 
stellv. Fraktionsvorsitzende  
stephanie.gallerach@stadt -koeln.de

gleiche Weise entwickelt sie Flugrouten, die über weniger dicht besiedeltes Gebiet 
führen, und macht diese verbindlich.  
  
3. Der Lärmaktionsplan sollte als Auslösewerte die aktuellen Werte der WHO und 
des Umweltbundesamtes zugrunde legen (vgl. dazu S. 15 f. der Vorlage). Die bislang 
zugrunde gelegten Werte von 2008 sind veraltet. 
  
4. Nach Möglichkeit soll im Rahmen des Lärmaktionsplan gegenüber der DB darauf-
hin gewirkt werden, dass durch Reibmodifikationen (siehe Beispiel Stadt Nürnberg) 
Anwohnende am Güterbahnhof Kalk nicht weiter unter dem Lärm leiden, der durch 
rangierende Güterzüge durch sogenannte Gleisbremsanlagen verursacht wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1663/2024
Typ
Änderungsantrag BV8 (Grüne)
Datum
26.11.2024
Erstellt
25.11.2024 21:01