4033/2023
Einleitungsbeschluss betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74403/02 Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 4033/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 ge- mäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen- dung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner Verkehrsbetriebe AG, das südöst- lich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölzstrukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird (Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstand- ort Urbacher Weg in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den Ge- meinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschrän- kung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Pestalozzischule (Förderschule Geistige Entwicklung) in der Sportplatzstraße in Köln- Porz-Wahnheide benötigt ein neues Schulgebäude, da das aktuelle Gebäude nicht sanie- rungsfähig ist und perspektivisch abgerissen werden muss. Da am bisherigen Standort ein Neubau im laufenden Betrieb nicht realisiert werden kann, ist ein alternativer Standort erfor- derlich. Parallel besteht ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätze im Stadtgebiet Ensen/ West- hoven. Hierfür ist der Neubau für eine 2-zügige Grundschule auf dem Schulgrundstück Berli- ner Straße in Köln-Porz-Westhofen geplant. Um die dringend erforderlichen Schulplätze zu schaffen, ist der frühestmögliche Start an einem geeigneten Interimsstandort, ebenfalls Urba- cher Weg, erforderlich. Verwaltungsseitig wurde daher ein Grundstück im Radius von 15 km um den bisherigen Standort der Förderschule Geistige Entwicklung als potenzieller Schulstandort im Stadtbezirk Porz gesucht, an dem die beiden Vorhaben – die interimistische Grundschule und der Neubau der Förderschule – realisiert werden können. Die Wahl fiel auf die Fläche am Urbacher Weg in Köln-Porz, da zum einen Teile der Fläche im Eigentum der Stadt Köln stehen und die Fläche zum anderen seitens des Krankenhauses Porz nicht mehr benötigt wird. Im „Wohnungsbauprogramm 2015“ der Stadt Köln (Stand Mai 2007) wurde das Gebiet unter der Projekt Nr. W 706-007 als Wohnbaupotenzial identifiziert. Aufgrund der vordringlichen Schulplatzbedarfe wird nunmehr von dieser konzeptionellen Planungsüberlegung abgerückt. In der verwaltungsinternen Ämterbesprechung der Stadt Köln wurde bereits festgehalten, dass das Grundstück am Urbacher Weg als Interimsstandort für eine Schule genutzt werden kann. Die Planrechtschaffung für den künftigen Schulstandort erfordert mit dem Arbeitstitel: Schul- standort Urbacher Weg in Köln-Porz die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 74403/02 mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen. Nach dem Umzug der Förderschule an den neuen Standort Urbacher Weg soll am bisherigen Standort Sportplatzstraße eine neue Grundschule errichtet werden. Weiteres Verfahren Da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wer- den, soll die Änderung im vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Machbarkeitsstudie der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Anlage 3) wird als städtebauli- ches Vorkonzept als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB herangezogen. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst keinen Baubeschluss für das Interim und die künf- tige Förderschule; die planungsrechtliche Sicherung des künftigen Standortes steht gegen- wärtig im Vordergrund. 3 Darüber hinaus ist hinsichtlich des angedachten Grundstücksankaufes ein gesonderter Be- schluss durch die maßgeblichen politischen Gremien der Stadt Köln erforderlich. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Ver- lauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli- maschadgases geprüft. Sofern das Vorhaben des Bebauungsplanverfahrens als ein nicht- städtisches Vorhaben realisiert wird, fällt das Verfahren unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Wenn es sich bei dem Bauvorhaben um ein städtisches Neubauvorhaben handelt, werden die Ener- gieleitlinien Stadt Köln 2021 des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft angewandt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Städtebauliches Vorkonzept Anlage 4 Erläuterungsbericht Anlage 5 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 74403/02
Anlage 4 Erläuterungsbericht
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/ 2 Anlage 4 Erläuterungstext Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74403/02 Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 1. Anlass und Ziel der Planung Die Pestalozzischule (Förderschule Geistige Entwicklung) in der Sportplatzstraße in Köln- Porz-Wahnheide benötigt ein neues Schulgebäude, da das aktuelle Gebäude nicht sanie- rungsfähig ist und perspektivisch abgerissen werden muss. Da am bisherigen Standort ein Neubau im laufenden Betrieb nicht realisiert werden kann, ist ein alternativer Standort erfor- derlich. Parallel besteht ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätze im Stadtgebiet Ensen/ Westhoven. Hierfür ist der Neubau für eine 2-zügige Grundschule auf dem Schulgrundstück Berliner Straße in Köln-Porz-Westhofen geplant. Um die dringend erforderlichen Schulplätze zu schaffen, ist der frühestmögliche Start an einem geeigneten Interimsstandort, ebenfalls Urbacher Weg, erforderlich." Verwaltungsseitig wurde daher ein Grundstück im Radius von 15 km um den bisherigen Standort der Förderschule Geistige Entwicklung als potenzieller Schulstandort im Stadtbezirk Porz gesucht, an dem die beiden Vorhaben – interimistische Grundschule und Neubau För- derschule – realisiert werden können. Die Wahl fiel auf die Fläche am Urbacher Weg in Köln- Porz, da zum einen Teile der Fläche im Eigentum der Stadt Köln stehen und die Fläche zum anderen seitens des Krankenhauses Porz nicht mehr benötigt wird. Im „Wohnungsbauprogramm 2015“ der Stadt Köln (Stand Mai 2007) wurde das Gebiet unter der Projekt Nr. W 706-007 als Wohnbaupotenzial identifiziert. Aufgrund der vordringlichen Schulplatzbedarfe wird nunmehr von dieser konzeptionellen Planungsüberlegung abgerückt. In der verwaltungsinternen Ämterbesprechung der Stadt Köln wurde bereits festgehalten, dass das Grundstück als Interimsstandort für eine Schule genutzt werden kann. Die Planrechtschaffung für den künftigen Schulstandort erfordert mit dem Arbeitstitel: Schul- standort Urbacher Weg in Köln-Porz die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes Nr. 74403/02 mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen. 2. Verfahren Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Änderung des be- stehenden und rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 74403/02 erforderlich. Da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wer- den, soll die Änderung im vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Vorkonzept, das der Änderung zugrunde liegt, wird weder die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver- träglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Weiterhin bestehen weder An- haltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB genannten Schutzgü- - 2 - / 3 ter – Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete –, noch Anhaltspunkte da- für, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Die Anwendungsvoraussetzungen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 1 BauGB sind demnach erfüllt. Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Um- weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB – der Beteiligung der Öffentlichkeit – ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umwelt- prüfung abgesehen wird. Da die durchgeführte Volumenstudie (Anlage 3) nicht in der dargestellten Anordnung der Baukörper umgesetzt werden muss, ist für die bauliche Realisierung der Grundschule eine Objektplanung erforderlich. Dabei werden die sich im Verfahren ergebende Hinweise und Anpassungserfordernisse – insbesondere in Hinblick auf die verkehrliche Erschließung – be- rücksichtigt. Zwänge bei der Gestaltung der Baukörper liegen gegenwärtig nicht vor, gleich- wohl dient die Anordnung der Baukörper auch als Lärmschutz. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im am nördlichen Rand des Stadtteils Köln-Porz im Stadtbezirk Porz. Nach aktuellem Katasterplan umfasst der avisierte Geltungsbereich des Bebauungsplans das Flurstück 1399 sowie Teilbereiche der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278 (alle Flur 3 der Gemarkung Eil). Zur Sicherung der Erschließung wird, falls im weiteren Verfahren erforderlich, der Urbacher Weg (anteilig – als ein Teilbereich des Flurstücks 1301, Flur 3 der Gemarkung Eil) in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Der Urbacher Weg begrenzt das circa 18.000 m² große Plangebiet im Südwesten, im Nord- osten die KVB-Stadtbahntrasse. Richtung Westen verläuft die Grenze des Plangebietes vor der interimistischen sozialen Wohnbebauung. Die östliche Plangebietsgrenze bilden beste- hende Gehölzstrukturen sowie der bestehende Krankenhausparkplatz. 3.2 Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung Das Plangebiet ist gegenwärtig unbebaut und stellt sich als Brachland dar. Östlich wird ein Teil des Plangebiets als Parkplatzanlage des Krankenhauses Porz genutzt. Das Gelände fällt zum Parkplatz hin ab. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist südlich des Urbacher Wegs durch das Kran- kenhaus Porz geprägt. Nördlich, angrenzend an die Stadtbahntrasse der KVB, liegt ein La- gerplatz sowie Gartenland. Zudem finden sich hier Wohn- und gewerblich geprägte Nutzun- gen. Östlich angrenzend an die Parkplatzanlage des Krankenhauses schließt eine bis zu fünfgeschossige Wohnbebauung an. Westlich des Plangebietes befindet sich eine sozial ge- nutzte Wohnbebauung. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist verkehrlich über den Urbacher Weg erschlossen. Die Zufahrt zum Grund- stück liegt gegenwärtig gegenüber der Krankenhauszufahrt. Der Bereich ist über die Kölner Straße und die Steinstraße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden. - 3 - / 4 Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden verkehrliche Fragestellungen – auch in Hin- blick auf den Hol- und Bringverkehr – im Rahmen des Verkehrsgutachtens geklärt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, wie die bestehende Parkplatzanlage künftig erschlossen wird. Die KVB-Haltestelle „Porz, Steinstraße“ (Stadtbahnlinie 7 sowie Buslinien 154, 165) ist fuß- läufig rund 350 m entfernt und befindet sich in der Steinstraße. Die nächste Bahnstation ist der S-Bahnhof Steinstraße in einer Entfernung von 750 m. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der gültige Regionalplan – wie auch der in Erarbeitung befindliche Regionalplanentwurf (Ent- wurf November 2021, Stand Beteiligungsverfahren zu Neuaufstellung des Regionalplans Köln) – legt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Der Bebauungs- plan entspricht damit den Zielen der Raumordnung. 4.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als „Fläche für den Gemeinbedarf“ dar. Der Bebauungsplan kann daher gemäß des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan trifft für das Plangebiet keine Aussagen. 4.4 Bebauungsplan Für das Plangebiet besteht der seit dem 15.08.1974 rechtswirksamer Bebauungsplan Nr. 74403/02. Dieser setzt hier eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kranken- haus und Stellplätze fest. Durch die neuen, mit der Änderung des genannten Bebauungsplanes einhergehenden Fest- setzungen wird die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, Schul- bau, geschaffen. Mit der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung werden die da- runterliegenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74403/02 außer Kraft gesetzt. 5. Planungs- und Nutzungskonzept Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat eine Machbarkeitsstudie (als Volumenstudie) für den potenziellen Schulstandort als städtebauliches Vorkonzept erstellt. Interimistische Grundschule Als Interimsgebäude für die Grundschule Berliner Straße wird gegenwärtig ein modularer Baukörper von circa 40 mal 18 m mit einer Höhe von rund 8,5 m angenommen. Die Erweite- rung des Raumprogramms (Turnhalle, Mensa, Verwaltungsräume) befindet sich verwal- tungsseitig in Prüfung. Neubau Förderschule Für den Neubau der Förderschule ist – wie im städtebaulichen Vorkonzept der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln dargestellt – ein zweigeschossiger Baukörper (mit einer Gebäudehöhe von 8,5 bis 9 m) sowie eine 2-fach-Turnhalle (Gebäudehöhe bis zu 10,5 m) vorgesehen. Der Schulhof sowie Pkw-Stellplätze ergänzen das Konzept. Darüber hinaus bietet der Schul- standort Erweiterungspotenzial: große Außenbereiche sind ebenso möglich wie Außensport- flächen. - 4 - 6. Auswirkungen der Planung 6.1 Verkehr Die verkehrliche Auswirkung der Planung der künftigen Schule sind im Zuge des Bebau- ungsplanverfahrens über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutach- tens zu klären. 7. Umweltprüfung Die Änderung des Bebauungsplans wird gem. § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfah- ren durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. 8. Planverwirklichung Teile des Plangebiets (Flurstücke 1278, 1394–1396) befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Die weiteren Grundstücke im Geltungsbereich sollen durch die Stadt Köln angekauft werden. Die Kosten des Planverfahrens gehen zu Lasten der Stadt Köln.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der in Rede stehenden Bauleitplanung beteiligt. Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit abgesehen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Geltungsbereich
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32362 32363 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schulstandort Urbacher Weg in Köln - Porz Maßstab 1 : 2 500
Anlage 3: Städtebauliches Vorkonzept
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263-2 2 Anlage 3 Städtebauliches Vorkonzept Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz II F ca. 8,5 m II F ca. 9 mSchule BGF ca. 6.500 m2 3.250 m2 je Geschoss II F ca. 9 m + Lage Turnhalle als Lärmschutz für Schulgebäude - Zufahrt Schulgebäude gegenüber Zufahrt Krankenhaus + Erweiterungspotenzial Grundstück + große Außenbereiche möglich + Außensportflächen möglich - Grundsätzlich erhöhte Lärmbelastung Grundstück (Schienenverkehr/ Straße) + Lage Schulgebäude von Lärmbelastung Schiene weit möglichst entfernt + Lage Schulgebäude als Lärmschutz gegen Straße für Schulhof + PKW-Stellplätze für Turnhalle/ Schule, für Aula auf Schulhof möglich
Anlage 7: Vorab-Auszug der Niederschrift zu 13.1 StEA 14.03.2024
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 15.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.03.2024 öffentlich 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 4033/2023 Die SPD-Fraktion bittet darum, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Porz (siehe Anlage 6 zur Vorlage) vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung im weiteren Ver- fahren geprüft wird. Die stimmberechtigten Fraktionen begrüßen den Wunsch der SPD-Fraktion. Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölz- strukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird (Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln- Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbe- stimmung Schule) festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein- schränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
4033/2023
Stand: 12.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 74403/02
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 74403/02
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung der vereinfachten Ände-
rung des Bebauungsplanes wurde am 05.06.2024 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntge-
macht.
Nächste Schritte:
Derzeit wird die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der
Dienststellen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorbereitet.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Das in Rede stehen-
den Bebauungsplanverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, daher werden zu gegebe-
ner Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Mitteilung über die Veröffentli-
chung des Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss).
Anlage 6: BV Porz 01.02.2024 Auszug BP TOP 7.8 (4033-2023)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 02.02.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.02.2024 öffentlich 7.8 Beschluss über die Einleitung betreffend die ve reinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 4033/2023 I. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0170/2024 : Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, den Be- schlusstext wie folgt zu ergänzen: Neu eingefügt 2. Da es sich um ein stark belastetes Grundstück einer ehemaligen Munitionsfabrik han- deln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend intensive Bodenbeprobun- gen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B-Planes Aufschluss darüber geben, ob eine Bebauung zu schulischen Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit wel- chen Sanierungskosten gerechnet werden muss. Die weiteren Punkte verschieben sich entsprechend. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0180/202 4: Pkt 3 neu: Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung damit zu beauftragen, beide Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den notwendigen Raumkon- zepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu versehen. Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0188/20 24: Beschlussvorlage um folgende Punkte zu ergänzen: 4. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung an dem geplanten Schulstand- ort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die Grundschule Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förderschule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des modularen Baukör- pers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das weitläufige Schulgrund- stück Berliner Straße zu nutzen. Damit kann dort zur Entlastung der überbeleg- ten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbetrieb gestartet werden, so wie bereits im Beschluss der BV Porz vom 02.02.23 gefordert. 5. Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forde rung und den Beschluss des Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten Maß- nahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehrschwimmbecken zu errichten. 6. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über Entwicklungen, Maßnahmen und Planungen, die den zeitlichen Ablauf der an- gestrebten Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Berliner Straße 2027/2028 ggfs. verzögern oder gefährden, unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Auswirkungen auf das weitere Verfahren darzulegen. 7. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den neuen Schulstand- ort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg des MIV aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Auswirkungen auf An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz. 8. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem Schulentwicklungsaus- schuss zur Kenntnis vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. IV. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebau ungsplanes Nummer 74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölz- strukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird (Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstand ort Urbacher Weg in Köln- Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbe- stimmung Schule) festzusetzen; 2. Da es sich um ein stark belastetes Grundstück ei ner ehemaligen Muniti- onsfabrik handeln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend in- tensive Bodenbeprobungen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B- Planes Aufschluss darüber geben, ob eine Bebauung zu schulischen Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit welchen Sanierungskos- ten gerechnet werden muss. 3. Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwalt ung damit zu beauftragen, beide Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den not- wendigen Raumkonzepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu versehen. Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar sind. 4. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung an dem geplanten Schul- standort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die Grundschule Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förder- schule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des modularen Baukörpers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das weitläufige Schulgrundstück Berliner Straße zu nutzen. Damit kann dort zur Entlastung der überbelegten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbe- trieb gestartet werden, so wie bereits im Beschluss der BV Porz vom 02.02.23 gefordert. 5. Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forde rung und den Beschluss des Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten Maßnahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehr- schwimmbecken zu errichten. 6. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über Entwicklungen, Maßnahmen und Planungen, die den zeitlichen Ab- lauf der angestrebten Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Berliner Straße 2027/2028 ggfs. verzögern oder gefährden, unverzüglich in Kennt- nis zu setzen und die Auswirkungen auf das weitere Verfahren darzule- gen. 7. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den neuen Schul- standort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg des MIV aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Aus- wirkungen auf An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz. 8. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem Schulentwicklungsaus- schuss zur Kenntnis vorzulegen. 9. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) z ur Kenntnis; Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5: Auschnitt Bebauungsplan Nr. 74403/02
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Anlage 5 Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 74403/02
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4033/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.01.2024
- Erstellt
- 07.12.2023 10:41