Mandari Insight

4033/2023

Einleitungsbeschluss betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74403/02 Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 11.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 13.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Erläuterungsbericht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3: Städtebauliches Vorkonzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7: Vorab-Auszug der Niederschrift zu 13.1 StEA 14.03.2024

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6: BV Porz 01.02.2024 Auszug BP TOP 7.8 (4033-2023)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5: Auschnitt Bebauungsplan Nr. 74403/02

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5642 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 4033/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 74403/02 
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 ge-
mäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen-
dung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem 
Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner Verkehrsbetriebe AG, das südöst-
lich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölzstrukturen und nordwestlich durch eine 
soziale Wohnbebauung begrenzt wird (Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 
1394, 1395, 1396 und 1278, alle Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstand-
ort Urbacher Weg in Köln-Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den Ge-
meinbedarf (Zweckbestimmung Schule) festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Pestalozzischule (Förderschule Geistige Entwicklung) in der Sportplatzstraße in Köln-
Porz-Wahnheide benötigt ein neues Schulgebäude, da das aktuelle Gebäude nicht sanie-
rungsfähig ist und perspektivisch abgerissen werden muss. Da am bisherigen Standort ein 
Neubau im laufenden Betrieb nicht realisiert werden kann, ist ein alternativer Standort erfor-
derlich. Parallel besteht ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätze im Stadtgebiet Ensen/ West-
hoven. Hierfür ist der Neubau für eine 2-zügige Grundschule auf dem Schulgrundstück Berli-
ner Straße in Köln-Porz-Westhofen geplant. Um die dringend erforderlichen Schulplätze zu 
schaffen, ist der frühestmögliche Start an einem geeigneten Interimsstandort, ebenfalls Urba-
cher Weg, erforderlich. 
Verwaltungsseitig wurde daher ein Grundstück im Radius von 15 km um den bisherigen 
Standort der Förderschule Geistige Entwicklung als potenzieller Schulstandort im Stadtbezirk 
Porz gesucht, an dem die beiden Vorhaben – die interimistische Grundschule und der Neubau 
der Förderschule – realisiert werden können. 
Die Wahl fiel auf die Fläche am Urbacher Weg in Köln-Porz, da zum einen Teile der Fläche im 
Eigentum der Stadt Köln stehen und die Fläche zum anderen seitens des Krankenhauses 
Porz nicht mehr benötigt wird. 
Im „Wohnungsbauprogramm 2015“ der Stadt Köln (Stand Mai 2007) wurde das Gebiet unter 
der Projekt Nr. W 706-007 als Wohnbaupotenzial identifiziert. Aufgrund der vordringlichen 
Schulplatzbedarfe wird nunmehr von dieser konzeptionellen Planungsüberlegung abgerückt. 
In der verwaltungsinternen Ämterbesprechung der Stadt Köln wurde bereits festgehalten, 
dass das Grundstück am Urbacher Weg als Interimsstandort für eine Schule genutzt werden 
kann. 
Die Planrechtschaffung für den künftigen Schulstandort erfordert mit dem Arbeitstitel: Schul-
standort Urbacher Weg in Köln-Porz die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 
Nr. 74403/02 mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) 
festzusetzen. 
Nach dem Umzug der Förderschule an den neuen Standort Urbacher Weg soll am bisherigen 
Standort Sportplatzstraße eine neue Grundschule errichtet werden. 
 
Weiteres Verfahren 
Da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wer-
den, soll die Änderung im vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt werden. 
Die Machbarkeitsstudie der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Anlage 3) wird als städtebauli-
ches Vorkonzept als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB herangezogen. 
Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst keinen Baubeschluss für das Interim und die künf-
tige Förderschule; die planungsrechtliche Sicherung des künftigen Standortes steht gegen-
wärtig im Vordergrund.

3 
Darüber hinaus ist hinsichtlich des angedachten Grundstücksankaufes ein gesonderter Be-
schluss durch die maßgeblichen politischen Gremien der Stadt Köln erforderlich. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Ver-
lauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli-
maschadgases geprüft. Sofern das Vorhaben des Bebauungsplanverfahrens als ein nicht-
städtisches Vorhaben realisiert wird, fällt das Verfahren unter die Anwendung der Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden 
Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Wenn 
es sich bei dem Bauvorhaben um ein städtisches Neubauvorhaben handelt, werden die Ener-
gieleitlinien Stadt Köln 2021 des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft angewandt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Städtebauliches Vorkonzept 
Anlage 4 Erläuterungsbericht 
Anlage 5 Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 74403/02

Anlage 4 Erläuterungsbericht

10069 Zeichen

/ 2 
Anlage 4 
 
Erläuterungstext 
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74403/02 
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 
 
  
1.  Anlass und Ziel der Planung 
Die Pestalozzischule (Förderschule Geistige Entwicklung) in der Sportplatzstraße in Köln-
Porz-Wahnheide benötigt ein neues Schulgebäude, da das aktuelle Gebäude nicht sanie-
rungsfähig ist und perspektivisch abgerissen werden muss. Da am bisherigen Standort ein 
Neubau im laufenden Betrieb nicht realisiert werden kann, ist ein alternativer Standort erfor-
derlich. Parallel besteht ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätze im Stadtgebiet Ensen/ 
Westhoven. Hierfür ist der Neubau für eine 2-zügige Grundschule auf dem Schulgrundstück 
Berliner Straße in Köln-Porz-Westhofen geplant. Um die dringend erforderlichen Schulplätze 
zu schaffen, ist der frühestmögliche Start an einem geeigneten Interimsstandort, ebenfalls 
Urbacher Weg, erforderlich." 
 
Verwaltungsseitig wurde daher ein Grundstück im Radius von 15 km um den bisherigen 
Standort der Förderschule Geistige Entwicklung als potenzieller Schulstandort im Stadtbezirk 
Porz gesucht, an dem die beiden Vorhaben – interimistische Grundschule und Neubau För-
derschule – realisiert werden können. Die Wahl fiel auf die Fläche am Urbacher Weg in Köln-
Porz, da zum einen Teile der Fläche im Eigentum der Stadt Köln stehen und die Fläche zum 
anderen seitens des Krankenhauses Porz nicht mehr benötigt wird. 
 
Im „Wohnungsbauprogramm 2015“ der Stadt Köln (Stand Mai 2007) wurde das Gebiet unter 
der Projekt Nr. W 706-007 als Wohnbaupotenzial identifiziert. Aufgrund der vordringlichen 
Schulplatzbedarfe wird nunmehr von dieser konzeptionellen Planungsüberlegung abgerückt. 
 
In der verwaltungsinternen Ämterbesprechung der Stadt Köln wurde bereits festgehalten, 
dass das Grundstück als Interimsstandort für eine Schule genutzt werden kann. 
 
Die Planrechtschaffung für den künftigen Schulstandort erfordert mit dem Arbeitstitel: Schul-
standort Urbacher Weg in Köln-Porz die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungspla-
nes Nr. 74403/02 mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung 
Schule) festzusetzen. 
 
2. Verfahren 
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Änderung des be-
stehenden und rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 74403/02 erforderlich. 
 
Da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wer-
den, soll die Änderung im vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt werden. 
 
Mit dem vorliegenden städtebaulichen Vorkonzept, das der Änderung zugrunde liegt, wird 
weder die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver-
träglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder 
nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Weiterhin bestehen weder An-
haltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB genannten Schutzgü-

- 2 - 
/ 3 
ter – Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete –, noch Anhaltspunkte da-
für, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von 
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. 
 
Die Anwendungsvoraussetzungen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 1 BauGB 
sind demnach erfüllt. Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Um-
weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe 
nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar 
sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; 
§ 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 
BauGB – der Beteiligung der Öffentlichkeit – ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umwelt-
prüfung abgesehen wird. 
 
Da die durchgeführte Volumenstudie (Anlage 3) nicht in der dargestellten Anordnung der 
Baukörper umgesetzt werden muss, ist für die bauliche Realisierung der Grundschule eine 
Objektplanung erforderlich. Dabei werden die sich im Verfahren ergebende Hinweise und 
Anpassungserfordernisse – insbesondere in Hinblick auf die verkehrliche Erschließung – be-
rücksichtigt. Zwänge bei der Gestaltung der Baukörper liegen gegenwärtig nicht vor, gleich-
wohl dient die Anordnung der Baukörper auch als Lärmschutz. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet liegt im am nördlichen Rand des Stadtteils Köln-Porz im Stadtbezirk Porz. 
Nach aktuellem Katasterplan umfasst der avisierte Geltungsbereich des Bebauungsplans 
das Flurstück 1399 sowie Teilbereiche der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278 (alle Flur 3 
der Gemarkung Eil). 
 
Zur Sicherung der Erschließung wird, falls im weiteren Verfahren erforderlich, der Urbacher 
Weg (anteilig – als ein Teilbereich des Flurstücks 1301, Flur 3 der Gemarkung Eil) in den 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. 
 
Der Urbacher Weg begrenzt das circa 18.000 m² große Plangebiet im Südwesten, im Nord-
osten die KVB-Stadtbahntrasse. Richtung Westen verläuft die Grenze des Plangebietes vor 
der interimistischen sozialen Wohnbebauung. Die östliche Plangebietsgrenze bilden beste-
hende Gehölzstrukturen sowie der bestehende Krankenhausparkplatz. 
 
3.2 Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung 
 
Das Plangebiet ist gegenwärtig unbebaut und stellt sich als Brachland dar. Östlich wird ein 
Teil des Plangebiets als Parkplatzanlage des Krankenhauses Porz genutzt. Das Gelände 
fällt zum Parkplatz hin ab. 
 
Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist südlich des Urbacher Wegs durch das Kran-
kenhaus Porz geprägt. Nördlich, angrenzend an die Stadtbahntrasse der KVB, liegt ein La-
gerplatz sowie Gartenland. Zudem finden sich hier Wohn- und gewerblich geprägte Nutzun-
gen. Östlich angrenzend an die Parkplatzanlage des Krankenhauses schließt eine bis zu 
fünfgeschossige Wohnbebauung an. Westlich des Plangebietes befindet sich eine sozial ge-
nutzte Wohnbebauung. 
 
3.3 Erschließung 
 
Das Plangebiet ist verkehrlich über den Urbacher Weg erschlossen. Die Zufahrt zum Grund-
stück liegt gegenwärtig gegenüber der Krankenhauszufahrt. Der Bereich ist über die Kölner 
Straße und die Steinstraße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz angebunden.

- 3 - 
/ 4 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden verkehrliche Fragestellungen – auch in Hin-
blick auf den Hol- und Bringverkehr – im Rahmen des Verkehrsgutachtens geklärt. Dabei ist 
auch zu berücksichtigen, wie die bestehende Parkplatzanlage künftig erschlossen wird. 
 
Die KVB-Haltestelle „Porz, Steinstraße“ (Stadtbahnlinie 7 sowie Buslinien 154, 165) ist fuß-
läufig rund 350 m entfernt und befindet sich in der Steinstraße. Die nächste Bahnstation ist 
der S-Bahnhof Steinstraße in einer Entfernung von 750 m. 
 
4.  Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
 
Der gültige Regionalplan – wie auch der in Erarbeitung befindliche Regionalplanentwurf (Ent-
wurf November 2021, Stand Beteiligungsverfahren zu Neuaufstellung des Regionalplans 
Köln) – legt für das Plangebiet Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Der Bebauungs-
plan entspricht damit den Zielen der Raumordnung. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als „Fläche für den Gemeinbedarf“ dar. Der 
Bebauungsplan kann daher gemäß des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB aus 
den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan trifft für das Plangebiet keine Aussagen. 
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für das Plangebiet besteht der seit dem 15.08.1974 rechtswirksamer Bebauungsplan Nr. 
74403/02. Dieser setzt hier eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kranken-
haus und Stellplätze fest. 
 
Durch die neuen, mit der Änderung des genannten Bebauungsplanes einhergehenden Fest-
setzungen wird die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, Schul-
bau, geschaffen. Mit der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung werden die da-
runterliegenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74403/02 außer Kraft gesetzt. 
 
5.  Planungs- und Nutzungskonzept 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat eine Machbarkeitsstudie (als Volumenstudie) für 
den potenziellen Schulstandort als städtebauliches Vorkonzept erstellt. 
 
Interimistische Grundschule 
Als Interimsgebäude für die Grundschule Berliner Straße wird gegenwärtig ein modularer 
Baukörper von circa 40 mal 18 m mit einer Höhe von rund 8,5 m angenommen. Die Erweite-
rung des Raumprogramms (Turnhalle, Mensa, Verwaltungsräume) befindet sich verwal-
tungsseitig in Prüfung. 
 
Neubau Förderschule 
Für den Neubau der Förderschule ist – wie im städtebaulichen Vorkonzept der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln dargestellt – ein zweigeschossiger Baukörper (mit einer Gebäudehöhe 
von 8,5 bis 9 m) sowie eine 2-fach-Turnhalle (Gebäudehöhe bis zu 10,5 m) vorgesehen. Der 
Schulhof sowie Pkw-Stellplätze ergänzen das Konzept. Darüber hinaus bietet der Schul-
standort Erweiterungspotenzial: große Außenbereiche sind ebenso möglich wie Außensport-
flächen.

- 4 - 
 
6.  Auswirkungen der Planung 
6.1 Verkehr 
 
Die verkehrliche Auswirkung der Planung der künftigen Schule sind im Zuge des Bebau-
ungsplanverfahrens über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutach-
tens zu klären. 
 
7.  Umweltprüfung 
Die Änderung des Bebauungsplans wird gem. § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfah-
ren durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten von der Umweltprüfung 
nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. 
 
Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 
BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. 
 
8.  Planverwirklichung 
Teile des Plangebiets (Flurstücke 1278, 1394–1396) befinden sich im Eigentum der Stadt 
Köln. Die weiteren Grundstücke im Geltungsbereich sollen durch die Stadt Köln angekauft 
werden. 
 
Die Kosten des Planverfahrens gehen zu Lasten der Stadt Köln.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1208 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans gemäß § 3 
Abs. 2 BauGB an der in Rede stehenden Bauleitplanung beteiligt. 
Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird, wird 
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit abgesehen. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2: Geltungsbereich

374 Zeichen

32362 32363
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Schulstandort Urbacher Weg
in Köln - Porz
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 3: Städtebauliches Vorkonzept

658 Zeichen

263-2 2
Anlage 3 
Städtebauliches Vorkonzept
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz
II F ca. 8,5 m
II F ca. 9 mSchule 
BGF ca. 6.500 m2
3.250 m2 je Geschoss
II F ca. 9 m
+ Lage Turnhalle als Lärmschutz für Schulgebäude
- Zufahrt Schulgebäude gegenüber Zufahrt Krankenhaus
+ Erweiterungspotenzial Grundstück 
+ große Außenbereiche möglich
+ Außensportflächen möglich
- Grundsätzlich erhöhte Lärmbelastung Grundstück 
(Schienenverkehr/ Straße)
+ Lage Schulgebäude von Lärmbelastung Schiene weit möglichst entfernt
+ Lage Schulgebäude als Lärmschutz gegen Straße für Schulhof
+ PKW-Stellplätze für Turnhalle/ Schule,
für Aula auf Schulhof möglich

Anlage 7: Vorab-Auszug der Niederschrift zu 13.1 StEA 14.03.2024

1703 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 14.03.2024 
öffentlich 
13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 74403/02  
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 
4033/2023 
Die SPD-Fraktion bittet darum, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Porz (siehe 
Anlage 6 zur Vorlage) vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung im weiteren Ver-
fahren geprüft wird. 
 
Die stimmberechtigten Fraktionen begrüßen den Wunsch der SPD-Fraktion. 
Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für 
das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölz-
strukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird 
(Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle 
Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-
Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbe-
stimmung Schule) festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1231 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4033/2023
Stand: 12.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 74403/02 
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 74403/02 
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Aufstellung der vereinfachten Ände-
rung des Bebauungsplanes wurde am 05.06.2024 im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntge-
macht.  
 
Nächste Schritte: 
Derzeit wird die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der  
Dienststellen gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorbereitet. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Das in Rede stehen-
den Bebauungsplanverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, daher werden zu gegebe-
ner Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Mitteilung über die Veröffentli-
chung des Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss).

Anlage 6: BV Porz 01.02.2024 Auszug BP TOP 7.8 (4033-2023)

6517 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 02.02.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 01.02.2024 
öffentlich 
7.8 Beschluss über die Einleitung betreffend die ve reinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 74403/02  
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 
4033/2023 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0170/2024 : 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, den Be- 
schlusstext wie folgt zu ergänzen:  
Neu eingefügt 2.  
Da es sich um ein stark belastetes Grundstück einer ehemaligen Munitionsfabrik han- 
deln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend intensive Bodenbeprobun- 
gen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B-Planes Aufschluss darüber geben, 
ob eine Bebauung zu schulischen Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit wel- 
chen Sanierungskosten gerechnet werden muss.  
Die weiteren Punkte verschieben sich entsprechend. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0180/202 4: 
Pkt 3 neu: 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung damit zu beauftragen, beide 
Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den notwendigen Raumkon- 
zepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu versehen. 
Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar 
sind.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
III. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0188/20 24:

Beschlussvorlage um folgende Punkte zu ergänzen:  
4. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung  an dem geplanten Schulstand- 
ort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die Grundschule 
Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förderschule Berliner 
Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des modularen Baukör- 
pers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das weitläufige Schulgrund- 
stück Berliner Straße zu nutzen. Damit kann dort zur Entlastung der überbeleg- 
ten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbetrieb gestartet werden, so wie bereits 
im Beschluss der BV Porz vom 02.02.23 gefordert.  
 
5. Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forde rung und den Beschluss des 
Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten Maß- 
nahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehrschwimmbecken 
zu errichten.  
 
6. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über 
Entwicklungen, Maßnahmen und Planungen, die den zeitlichen Ablauf der an- 
gestrebten Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Berliner Straße 
2027/2028 ggfs. verzögern oder gefährden, unverzüglich in Kenntnis zu setzen 
und die Auswirkungen auf das weitere Verfahren darzulegen.  
 
7. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept  für den neuen Schulstand- 
ort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg des MIV 
aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Auswirkungen auf 
An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz.  
 
8. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem  Schulentwicklungsaus- 
schuss zur Kenntnis vorzulegen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
IV. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebau ungsplanes Nummer 
74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für 
das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölz- 
strukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird 
(Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle 
Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstand ort Urbacher Weg in Köln-
Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den  Gemeinbedarf (Zweckbe- 
stimmung Schule) festzusetzen; 
2. Da es sich um ein stark belastetes Grundstück ei ner ehemaligen Muniti- 
onsfabrik handeln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend in- 
tensive Bodenbeprobungen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B-
Planes Aufschluss darüber geben, ob eine Bebauung zu schulischen 
Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit welchen Sanierungskos- 
ten gerechnet werden muss.

3. Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwalt ung damit zu beauftragen, 
beide Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den not- 
wendigen Raumkonzepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu 
versehen. 
Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen 
vereinbar sind. 
4. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung  an dem geplanten Schul- 
standort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die 
Grundschule Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förder- 
schule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des 
modularen Baukörpers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das 
weitläufige Schulgrundstück Berliner Straße zu nutzen. Damit kann dort 
zur Entlastung der überbelegten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbe- 
trieb gestartet werden, so wie bereits im Beschluss der BV Porz vom 
02.02.23 gefordert.  
5. Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forde rung und den Beschluss 
des Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten 
Maßnahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehr- 
schwimmbecken zu errichten.  
6. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz 
über Entwicklungen, Maßnahmen und Planungen, die den zeitlichen Ab- 
lauf der angestrebten Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Berliner 
Straße 2027/2028 ggfs. verzögern oder gefährden, unverzüglich in Kennt- 
nis zu setzen und die Auswirkungen auf das weitere Verfahren darzule- 
gen.  
7. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept  für den neuen Schul- 
standort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg 
des MIV aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Aus- 
wirkungen auf An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz.  
8. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem  Schulentwicklungsaus- 
schuss zur Kenntnis vorzulegen.  
9. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) z ur Kenntnis; 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5: Auschnitt Bebauungsplan Nr. 74403/02

74 Zeichen

Anlage 5
Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 74403/02

Beratungsverlauf (3)

01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4033/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2024
Erstellt
07.12.2023 10:41