2408/2020
Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes BTHG in Kindertageseinrichtungen
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VerfahrenBTHG_KiBiz_LVR -freie Träger
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Leistungserbringer Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe Verfahren Antrag Kind mit Behinderung/drohender Behinderung in Kindertageseinrichtungen mit LVR Basisleistung I Freie Träger schließen gemäß Landesrahmenvertrag § 131 SGB IX einen Vertrag über heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen mit dem LVR ab Der Träger setzt je nach Modell der Basisleistung I • Gruppenstärkenabsenkung • Zusatzkraft zusätzliche Fachkraftstunden ein. Der Träger meldet an 513/12 , wenn er das Modell Gruppenstärkenabsenkung wählt. Der Träger meldet an den LVR : - bis zum 15.4. Kita Modelle der Basisleistung I für das darauffolgende Jahr - einmal jährlich bis zum 31.10. des Folgejahres, die Umsetzung der Basisleistung I (Aufbau von entsprechenden Fachkraftstunden bzw. Reduzierung der Gruppenstärke) - einmal jährlich zum 15.10. eines Jahres den aktuellen Personalstand - sofort eine Kündigung oder den Wechsel eines Kindes in eine andere Kita und an die zuständige Sachbearbeitung der Elternbeiträge 510/30 Eltern beantragen die Bestimmung des Personenkreises nach § 53 SGB XII und die Basisleistung I bei den Fallmanager*innen des Landschaftsverband Rheinland (LVR) LVR versendet die Personenkreisbestimmung nach § 53 SGB XII und den Bewilligungsbescheid Basisleistung I an die Eltern, den freien Träger und an das Jugendamt der Stadt Köln an 513/12 513/12 leitet die Personenkreisbestimmung an 510/31 weiter. Der Träger beantragt bei 510/31 formlos die erhöhte Kindpauschale und meldet die Betreuungsartänderung 510/30-x, entsprechender Eintrag in der Monatsmeldung kibiz.web Kontaktdaten: 513/12 Amt für Kinder, Jugend und Familie 513/12 Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Tel: 0221-221-29883 marina.rosnovski@stadt-koeln.de 510/31 Amt für Kinder, Jugend und Familie 510/31 Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln jugendamtbetriebskosten@stadt-koeln.de 510/30-x (Teams 1 – 8 Elternbeitrag) Amt für Kinder, Jugend und Familie 510/30-x Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln jugendamtelternbeitrag@stadt-koeln.de
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513/1 Vorlagen-Nummer 11.08.2020 2408/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 18.08.2020 Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2020 Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes BTHG in Kindertageseinrichtungen Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behin- derungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), hat der Bundesgesetzgeber die Eingliede- rungshilfe neu geregelt. Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Rheinland neuer Reha-Träger für Kinder mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen und für die Gesamtplanung der Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung verantwortlich. Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch XII und der Über- führung in das Sozialgesetzbuch IX zum 01.01.2020 war es erforderlich, einen neuen Lan- desrahmenvertrag zu vereinbaren (§ 131 SGB IX). Der Landesrahmenvertrag wurde von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie durch den Städtetag, dem Landkreis und den Städte- und Gemeindebund NRW verhandelt und beschlossen. Seit dem 01.08.2020 gelten in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung einheitliche Qualitätsstandards und eine einheitliche Finanzierung. Diese Vereinbarungen werden im neuen Kindergartenjahr 2020/2021 auch für die Kindertageseinrichtungen in Kraft treten. Nach einer Übergangsphase läuft die bisherige freiwillige Förderung der Inklusion in Kinder- tageseinrichtungen FInK ab dem 31.07.2020 sukzessive aus. Die neue Finanzierung erfolgt nun in Form der Basisleistung I. Die Basisleistung I ist eine heilpädagogische Leistung. Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur sozialen Teil- habe. Sie sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen, ihre Entwicklung und Gemeinschaftsfähigkeit fördern. Die Basisleistung I beinhaltet dafür einen verbesserten Fachkraft-Kind-Schlüssel. 2 Der Träger hat innerhalb der Basisleistung I die Wahl zwischen zwei Modellen: 1. Basisleistung I – Modell Gruppenstärkenabsenkung Gruppenstärkenabsenkung plus Fachkraftstunden Absenkung bis maximal bis zu 15 Kindern davon 5 Kinder mit Behinderung pro Grup- pe 2. Basisleistung I – Modell Zusatzkraft Ausschließlich Fachkraftstunden Keine Gruppenstärkenabsenkung - Kindertageseinrichtungen erhalten mehr Fachkraftstunden Die zusätzlichen Personalstunden müssen dafür eingesetzt werden, Kinder mit (drohen- der) Behinderung ganz individuell in der Sprache, der Kommunikation, der Interaktion, der Wahrnehmung, der Bewegung, der geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung so zu fördern, dass eine uneingeschränkte Teilhabe am Kita-Alltag und am Leben möglich ist. Die Basisleistung I beinhaltet zudem indirekte Leistungen für Fachberatung, Fortbildung, eine Pauschale für den Trägeranteil sowie für das Fallmanagement (organisatorische Abwick- lung). Im Falle eines außergewöhnlich hohen Förderbedarfs eines Kindes können zusätzliche individuelle Leistungen, wie zum Beispiel Inklusionsassistenz und Therapien gewährt wer- den. Eltern, deren Kinder eine (drohende) Behinderung haben, werden ab sofort umfassend durch Fallmanagerinnen und Fallmanager beim Landschaftsverband Rheinland LVR beraten. Diese ermitteln den individuellen Bedarf anhand eines landesweit einheitlichen BedarfsEr- mittlungsInstrumentes dem „BEI_NRW KiJu“. Aus dem festgestellten Bedarf des Kindes ergibt sich die Aufgabe für die zusätzlichen päda- gogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen eine Teilhabe- und Förderplanung zu entwickeln und umzusetzen. Diese orientiert sich an der International Classification of Functioning, Disability & Health, kurz ICF. Neu ist, dass diese Teilhabe- und Förderplanung einmal im Jahr durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager des LVR in ihrer Wirksamkeit besprochen werden. Neue Ziele sollen mit den Eltern und den pädagogischen Fachkräften im Rahmen der Gesamtplanung formuliert und erarbeitet werden. In Kölner Kindertageseinrichtungen wurden im Kindergartenjahr 2019/2020 1100 Kinder mit (drohender) Behinderung betreut. Davon 780 in städtischen Kindertages- einrichtungen. 3 Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen wurden mit einer Mail und dem Schaubild, das der Mitteilung als Anlage beigefügt ist, im August 2020 von der Verwaltung ebenfalls zum neuen Verfahren informiert. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2408/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 05.08.2020 17:42