V/0738/2012
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Beschlussvorlage
5553 Zeichen
V/0738/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürgerangelegenheiten Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 24.10.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Den in der Anlage 2 der Vorlag e unter den lfd. Nummern 1 -6 aufgeführten Vereinen und Institutio- nen werden die dort ausgewiesenen Zuschüsse gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012 Zeile 15 Transferaufwendungen 19.000 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i- ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 zur Vorla- ge). Vorlagen-Nr.: V/0738/2012 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492-3300 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 21.09.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0738/2012 Ergänzende Hinweise zu den einzelnen Anträgen der Anlage 2 zur Vorlage Zuschuss an die Künstlerin Christine Böse (Kunst im Kreisel), lfd. Nr. 1 Auf den Kreiseln am Gievenbecker Weg/Mendelstraße bzw. Horstmarer Lan d- weg/Austermannstraße sind am 22.09.2012 Skulpturen unter dem Thema: Kompass von der Künstlerin Christine Böse aufgestellt worden. U. a. durch Forderun gen der Stadt Münster (nac h- trägliche Änderung der Statik, Einbringen einer Sauberkeitsschicht bzw. verzinkter Haken bei den Fundamenten, Gutachten zur Bodentragfähigkeit) ist es zu Mehrkosten in Höhe von 3 .200 € ge- kommen. Der bisher gezahlte Zuschuss in Höhe von 22.459 € soll um diesen Betrag aufgestockt werden. Beschaffung mobiler Bühnenteile etc. für die Michaelschule, lfd. Nr. 2 Die Michaelschule im Stadtteil Gievenbeck verfügt über einen Eingangsbereich, der mangels einer Aula auch als Veranstaltungsraum genutzt wird. Im Rahmen der Sani erung des Gebäudes wurde ein Brandschutzkonzept erstellt, welches den Aufbau einer mobilen Bühne bei Bedarf im Bereich der Treppe in der Eingangshalle zulässt. Die Bühn e muss also während der Schulzeit abgebaut sein und muss nach abendlichen Veranstaltungen wieder abgebaut werden. Des Weiteren fehlt eine entsprechende Bestuhlung für den Raum. Der Bedarf liegt bei 110 Stühlen. Die Kosten für die mobile Bühne und die e rforderlichen Stühle betragen ca. 10.000 €, w obei die Gesamtmaßnahme (zusätzliche Anbringung von Heizkörpern und Dekomaterial), an der sich auch der Förderverein beteiligt, Kosten von rund 14.600 € verursacht. Der Betrag von 10.000 € für die Bühne und di e erforderlichen Stühle soll als Zuschuss an die M i- chaelschule gewährt werden. Finanzmittel im Schuletat stehen nicht zur Verfügung. Zuschuss an den BSV Roxel, lfd. Nr. 3 Der BSV Roxel bietet in seinem Programm Kurse zur Ballgewöhnung und Koordination d er Bewe- gung für Kinder in den 4 Kindergärten und in der Mariengrundschule an. F inanzmittel aus dem Topf des Stadtportbundes werden von dort nicht gewährt. Zu den Kosten von insgesamt 800 € soll ein Zuschuss von 400 € gewährt werden. Zuschuss an das Haus der Familie, lfd. Nr. 4 Das Haus der Familie bietet seit einigen Jahren mit großem Erfolg Deutsch Sprach - und Alphabe- tisierungskurse für Menschen mit Migrationsgeschichte im Stadtteil Gievenbeck an. In Anlehnung an die Zuschüsse der Vorjahre sollte wieder ein Zuschuss in Höhe von 300 € g e- währt werden. - 3 - V/0738/2012 Zuschuss an die Sternfreunde Münster e.V., lfd. Nr. 5 Die Sternfreunde Münster e.V., der in öffentlichen Veranstaltungen vor allem Kindern und Jugend- lichen durch Vorträge und Kurse das Thema Astronomie und Astrophysik näher bringt, feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum. Hierzu sollte ein Zuschuss in Höhe von 100 € gewährt werden. Zuschuss an den Verein Musikkultur Albachten e.V., lfd. Nr. 6 Der Verein Musikkultur Albachten e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung eines Klan gprojektes in der Grünanlage westlich der Osthofstraße in Höhe von 8.000 € gestellt. Die G esamtmaßnahme, der noch keine genaue Kostenschätzung zugrunde liegt, soll ca. 15.000 € kosten. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst an dem im Ältestenrat am 06.09.2012 abgestimmten Z u- schussbetrag in Höhe von 5.000 € fest zu halten. Das entspräche einer Drittelung der Kosten (Z u- schuss BV, Sponsorengelder, Eigenmittel). Sollte in Rahmen der endgültigen Abrechnung des Projektes ein ergänzender Zuschuss notwendig werden, sollte hierüber im er sten Halbjahr 2013 entschieden werden. Die vorgeschlagenen Zuschüsse beruhen zu den Ziffern 1 -3 und 6 auf einer Absprache in der Si t- zung des Ältestenrates am 06.09.2012. Des Weiteren liegen Anträge des Bürgervereins für Mecklenbeck e.V. und des Hauses der Begegnung Albachten auf Gewährung von (ergänzenden) Zuschüssen zu notwendigen Investit i- onen vor. Zu diesen Anträgen sind weitere Informationen angefordert worden, so dass eine En t- scheidung in der Sitzung am 15.11.2012 bzw. 04.12.2012 getroffen werden kann. I. A. gez. Weihermann Anlagen: Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 – Liste der Zuschussanträge
Anlage_1
3170 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(http://www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Anlage_2
1591 Zeichen
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2012 Anlage 2
lfd.
Nr
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener Wir-
kungskreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt, b) Einzelveranstal-
tung, c) besondere Aktivität, d)
Jubiläum
Bemerkungen
Pro-
jekt
Einzel-
veran-
staltung
beson-
dere
Aktivität
Jubi-
läum
Grund in
2011(Euro)
vorgeschlagen
in 2012 (Euro)
1. Frau Christine Böse
- Projekt Kompass – Kunst im Kreisel
Gievenbeck
X
Zuschuss zu entstandenen Mehrkosten (Statik, Fundamente etc.)
3.200
2.
Michaelschule Gievenbeck
Gievenbeck
Gievenbeck
x
Zuschuss für eine mobile Bühne und ca. 100 Stühle
10.000
3.
BSV-Roxel e.V.
Roxel
Roxel
X
Gewährung eines Zuschusses zum Programm „Kurse zur Ballge-
wöhnung und Koordination der Bewegung für Kinder in den 4
Kindergärten und in der Mariengrundschule
400
Ein Zuschuss des Stadtsportbun-
des zu dem Projekt wird nicht
gewährt
4.
Haus der Familie
Krummer Timpen 42
48143 Münster
Gievenbeck
Gievenbeck
X
Zuschuss zu Deutsch Sprach- und Alphabetisierungskursen für
Menschen mit Migrationsgeschichte
300
5.
Sternfreunde Münster e.V.
Sentrup
Sentrup und Umge-
bung
x
25-jähriges Vereinsjubiläum
100
6.
musik kultur albachten e.V.
Albachten
Albachten
x
Zuschuss zu einem Klangprojekt in der Grünanlage westlich der
Osthofstraße
5.000
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Osthofstraße 5
- Gievenbecker Weg
- Austermannstraße
- Krummer Timpen 42
- Mendelstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0738/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37