Mandari Insight

V/0738/2012

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 21.09.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 24.10.2012, TOP 3.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

5553 Zeichen

V/0738/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürgerangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.10.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Den in der Anlage 2 der Vorlag e unter den lfd. Nummern 1 -6 aufgeführten Vereinen und Institutio-
nen werden die dort ausgewiesenen Zuschüsse gewährt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2012   
Zeile 15 Transferaufwendungen  19.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst i-
ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Zuschüssen 
gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 zur Vorla-
ge). 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0738/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Weihermann 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Weihermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0738/2012 
Ergänzende Hinweise zu den einzelnen Anträgen der Anlage 2 zur Vorlage 
 
 
Zuschuss an die Künstlerin Christine Böse (Kunst im Kreisel), lfd. Nr. 1 
 
Auf den Kreiseln am Gievenbecker Weg/Mendelstraße bzw. Horstmarer Lan d-
weg/Austermannstraße sind am 22.09.2012 Skulpturen unter dem Thema: Kompass von der 
Künstlerin Christine Böse aufgestellt worden. U.  a. durch Forderun gen der Stadt Münster (nac h-
trägliche Änderung der Statik, Einbringen einer Sauberkeitsschicht bzw. verzinkter Haken  bei den 
Fundamenten, Gutachten zur Bodentragfähigkeit) ist es zu Mehrkosten in Höhe von 3 .200 € ge-
kommen. Der bisher gezahlte Zuschuss in Höhe von 22.459 € soll um diesen Betrag aufgestockt 
werden. 
 
 
Beschaffung mobiler Bühnenteile etc. für die Michaelschule, lfd. Nr. 2 
 
Die Michaelschule im Stadtteil Gievenbeck verfügt über einen Eingangsbereich, der mangels einer 
Aula auch als Veranstaltungsraum genutzt wird. Im Rahmen der Sani erung des Gebäudes wurde 
ein Brandschutzkonzept erstellt, welches den Aufbau einer mobilen Bühne bei Bedarf im Bereich 
der Treppe in der Eingangshalle zulässt. Die Bühn e muss also während der Schulzeit abgebaut 
sein und muss nach abendlichen Veranstaltungen wieder abgebaut werden.  
 
Des Weiteren fehlt eine entsprechende Bestuhlung für den Raum. Der Bedarf liegt bei 
110 Stühlen.  
 
Die Kosten für die mobile Bühne und die e rforderlichen Stühle betragen ca. 10.000 €, w obei die 
Gesamtmaßnahme (zusätzliche Anbringung von Heizkörpern und Dekomaterial), an der sich auch 
der Förderverein beteiligt, Kosten von rund 14.600 € verursacht.  
 
Der Betrag von 10.000 € für die Bühne und di e erforderlichen Stühle soll als Zuschuss an die M i-
chaelschule gewährt werden. Finanzmittel im Schuletat stehen nicht zur Verfügung. 
 
 
Zuschuss an den BSV Roxel, lfd. Nr. 3 
 
Der BSV Roxel bietet in seinem Programm Kurse zur Ballgewöhnung und Koordination d er Bewe-
gung für Kinder in den 4 Kindergärten und in der Mariengrundschule an. F inanzmittel aus dem 
Topf des Stadtportbundes werden von dort nicht gewährt. 
 
Zu den Kosten von insgesamt 800 € soll ein Zuschuss von 400 € gewährt werden.  
 
 
Zuschuss an das Haus der Familie, lfd. Nr. 4 
 
Das Haus der Familie bietet seit einigen Jahren mit großem Erfolg Deutsch Sprach - und Alphabe-
tisierungskurse für Menschen mit Migrationsgeschichte im Stadtteil Gievenbeck an.  
 
In Anlehnung an die Zuschüsse der Vorjahre sollte wieder ein Zuschuss in Höhe von 300 € g e-
währt werden.

- 3 - 
V/0738/2012 
 
Zuschuss an die Sternfreunde Münster e.V., lfd. Nr. 5 
 
Die Sternfreunde Münster e.V., der in öffentlichen Veranstaltungen vor allem Kindern und Jugend-
lichen durch Vorträge und Kurse das Thema Astronomie und Astrophysik näher bringt, feiert in 
diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum.  
 
Hierzu sollte ein Zuschuss in Höhe von 100 € gewährt werden.  
 
 
Zuschuss an den Verein Musikkultur Albachten e.V., lfd. Nr. 6 
 
Der Verein Musikkultur Albachten e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung eines Klan gprojektes 
in der Grünanlage westlich der Osthofstraße in Höhe von 8.000 € gestellt. Die G esamtmaßnahme, 
der noch keine genaue Kostenschätzung zugrunde liegt, soll ca. 15.000 € kosten.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst an dem im Ältestenrat am 06.09.2012 abgestimmten Z u-
schussbetrag in Höhe von 5.000 € fest zu halten. Das entspräche einer Drittelung der Kosten (Z u-
schuss BV, Sponsorengelder, Eigenmittel). Sollte in Rahmen der endgültigen Abrechnung des 
Projektes ein ergänzender Zuschuss notwendig werden, sollte hierüber im er sten Halbjahr 2013 
entschieden werden. 
 
Die vorgeschlagenen Zuschüsse beruhen zu den Ziffern 1 -3 und 6 auf einer Absprache in der Si t-
zung des Ältestenrates am 06.09.2012. 
 
Des Weiteren liegen Anträge des Bürgervereins für Mecklenbeck e.V.   und des Hauses der 
Begegnung Albachten auf Gewährung von (ergänzenden) Zuschüssen zu notwendigen Investit i-
onen vor. Zu diesen Anträgen sind weitere Informationen angefordert worden, so dass eine En t-
scheidung in der Sitzung am 15.11.2012 bzw. 04.12.2012 getroffen werden kann.  
 
 
 
 
 
I. A. 
 
gez. 
Weihermann 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage 2 – Liste der Zuschussanträge

Anlage_1

3170 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
                       
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(http://www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Anlage_2

1591 Zeichen

Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2012                 Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
 
lfd. 
Nr 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener Wir- 
kungskreis 
 
Beantragter Zuschuss für  
 
a) Projekt, b) Einzelveranstal- 
tung,  c) besondere Aktivität,  d) 
Jubiläum 
 
 
Bemerkungen 
 
 
   Pro- 
jekt 
Einzel- 
veran- 
staltung 
 
beson- 
dere 
Aktivität 
Jubi- 
läum 
Grund in 
2011(Euro) 
vorgeschlagen 
in 2012 (Euro) 
 
1.  Frau Christine Böse 
- Projekt Kompass – Kunst im Kreisel 
 
Gievenbeck 
 
 
 
X 
 
 
   
Zuschuss zu entstandenen Mehrkosten (Statik, Fundamente etc.) 
 
  
3.200  
 
2.   
Michaelschule Gievenbeck 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck 
 
x 
   
 
 
Zuschuss für eine mobile Bühne und ca. 100 Stühle 
  
10.000  
 
 
3.  
 
 
BSV-Roxel e.V. 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
X 
   
 
 
Gewährung eines Zuschusses zum Programm „Kurse zur Ballge-
wöhnung und Koordination der Bewegung für Kinder in  den 4 
Kindergärten und in der Mariengrundschule  
 
 
 
 
400  
Ein Zuschuss des Stadtsportbun- 
des zu dem Projekt wird nicht 
gewährt 
 
4.  
 
Haus der Familie  
Krummer Timpen 42 
48143 Münster 
 
Gievenbeck 
 
Gievenbeck 
 
X 
    
Zuschuss zu Deutsch Sprach- und Alphabetisierungskursen  für 
Menschen mit Migrationsgeschichte 
  
300  
 
 
 
 
5.   
Sternfreunde Münster e.V. 
 
Sentrup 
 
Sentrup und Umge- 
bung 
    
x 
 
25-jähriges Vereinsjubiläum 
  
100  
 
6.   
musik kultur albachten e.V. 
 
Albachten 
 
Albachten 
 
x 
    
Zuschuss zu einem Klangprojekt in der Grünanlage westlich der 
Osthofstraße 
 
 
 
5.000

Beratungsverlauf (1)

24.10.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Osthofstraße 5
  • Gievenbecker Weg
  • Austermannstraße
  • Krummer Timpen 42
  • Mendelstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0738/2012
Typ
Vorlagen
Datum
21.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37