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AN/1546/2022

Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Radverkehrskonzept Porz - Radverkehrshauptnetz"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 30.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2022

Änderungsantrag CDU und Grüne - Radverkehrskonzept Porz

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Änderungsantrag CDU und Grüne - Radverkehrskonzept Porz

2340 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller         
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 26.08.2022 
 
 
 
Änderungsantrag     zur Sitzung der BV Porz am  01.09.2022  
hier:        
 Radverkehrskonzept Porz - Radverkehrshauptnetz  
 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen   
 
Beschlussentwurf : 
Die Bezirksvertretung Porz nimmt den Netzentwurf (Anlage 2) als Zielkonzept für das Radverkehrkon- 
zept Porz zur Kenntnis und beschließt, dieses Netz als Grundlage für alle zukünftigen Planungen mit 
folgenden Änderungen im Straßenraum zu verwenden.  
 
- Aus Gründen der Netzkontinuität müssen die Hauptstraße und die Poststraße in Porz Mitte, die 
Hauptstraße, Schmittgasse und Wahner Straße in Zündorf sowie die Frankfurter Straße in Wahn wie- 
der in das gelbe Netz aufgenommen werden.  
- Es sollte also idealerweise ausreichend Platz zum Rein- und Rausfahren und Überholen auf  Rad- 
verkehrsanlagen bereitgestellt werden.  
 
 Begründung: 
 
Die im Begründungstext genannte Reduktion der derzeit hohen Verkehrsmengen ist auf allen genann- 
ten Straßenzügen bis auf weiteres nicht zu erwarten, auch Tempo 30 kann bislang nicht eingerichtet 
werden. Auch der weiter unten im Begründungstext genannte Passus, dass auf dem grünen Netz 
Ampeln abgebaut werden sollen, lässt sich hier in absehbarer Zeit nicht realisieren.  
Ohne Wiederaufnahme in das gelbe Netz werden bei zeitnahen Umplanungen (z.B. der Hauptstraße 
Porz Mitte) nicht einmal Schutzstreifen markiert werden können.  
Und nur eine Trennung der Verkehrsarten erlaubt es dem RV, vor Ampeln/LSA rechts am (stehenden) 
Kfz-Verkehr vorbeizufahren.  
Der Passus "Das Fahren entlang der Hauptverkehrsstraßen richtet sich vorrangig an routinierte, 
schnelle Radfahrende, die möglichst zügig fahren möchten" ist zwar erst einmal richtig, in Geschäfts- 
straße sollte aber der Einkaufsverkehr mit dem Rad nicht vergessen werden. Dieser ist nicht unbe- 
dingt zügig unterwegs und muss auch immer mal rechts raus, um ein Geschäft zu erreichen.  
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
Stefan Götz       Dieter Redlin  
Fraktionsvorsitzender         Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Poststraße
  • Frankfurter Straße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Wahner Straße
  • Hauptstraße
  • Schmittgasse

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Details

Aktenzeichen
AN/1546/2022
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
30.08.2022
Erstellt
30.08.2022 11:39