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0927/2021

Tempo 30 in den Stadtteilen Nippes und Mauenheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 18.03.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2567 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 0927/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 
 
Tempo 30 in den Stadtteilen Nippes und Mauenheim 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes vom 03.12.2020, TOP 7.2.7 
Frage 1: 
 
„Wann werden die schon beschlossenen Tempo-30-Strecken auf der Neusser Straße in Nippes 
(AN/0348/2020), der Kempener Straße in Nippes (AN/0927/2019), und der Merheimer Straße in 
Mauenheim (0454/2020) eingerichtet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Rahmen des Umbaus der Neusser Straße, der Kempener Straße und der Merheimer Straße in 
Mauenheim wird die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h unter den dann 
gegebenen Vorgaben geprüft. 
 
Frage 2: 
 
„Welche weiteren noch nicht umgesetzten Tempo-30-Beschlüsse gibt es?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Folgende Beschlüsse gibt es: 
 
 Tempo 30 auf der Bergstraße (BV5/0016/2016). 
 Erhöhung der Verkehrssicherheit vor dem Seniorenheim „Phönix“ auf der Neusser Straße 
(Prüfung im Rahmen der baulichen Umgestaltung) (AN/1011/2014). 
 Schulweg sichern – Ampelanlage Xantener Straße im Bereich Kretzerstraße (AN/1561/2019). 
 Tempoflickenteppich in Bilderstöckchen nördlich des Parkgürtels beseitigen (AN/1168/2019) 
(Schiefersburger Weg ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt). 
 
Frage 3: 
 
„Wann wird die von der Bezirksvertretung beauftragte Prüfung der Verlängerung des Tempo 
30-Bereichs von der Kaiserslauterer Straße bis zum Parkgürtel auf der Longericher Straße in 
Köln-Bilderstöckchen (AN/1255/2017) vollendet sein und im positiven Fall der Tempo-30-Bereich er-
weitert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Prüfung hat Folgendes ergeben: Die Verkehrssituation auf der Longericher Straße in Bilderstöck-
chen wurde zuletzt im Sommer 2020 überprüft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt

2 
 
zwischen der Kaiserslauterer Straße und der Straße Am Bilderstöckchen wurde aufgrund der hier 
ansässigen sozialen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Wohngruppen der Kinderheime, Raphaels-
haus) sowie der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes und der damit verbundenen Fußgängerque-
rungen der Longericher Straße auf 30 km/h beschränkt. Eine Ausweitung dieser Geschwindigkeitsbe-
grenzung bis zum Parkgürtel ist aus Sicht der Verwaltung unbegründet, da hier keine entsprechenden 
sozialen Einrichtungen, Gefahrenstellen oder Unfalllagen bestehen.

Beratungsverlauf (1)

18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Neusser Straße
  • Kempener Straße
  • Merheimer Straße
  • Kaiserslauterer Straße
  • Longericher Straße
  • Schiefersburger Weg
  • Am Bilderstöckchen
  • Xantener Straße
  • Kretzerstraße
  • Bergstraße
  • Parkgürtel

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Details

Aktenzeichen
0927/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.03.2021
Erstellt
08.03.2021 14:27