0927/2021
Tempo 30 in den Stadtteilen Nippes und Mauenheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2567 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 0927/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 Tempo 30 in den Stadtteilen Nippes und Mauenheim hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 03.12.2020, TOP 7.2.7 Frage 1: „Wann werden die schon beschlossenen Tempo-30-Strecken auf der Neusser Straße in Nippes (AN/0348/2020), der Kempener Straße in Nippes (AN/0927/2019), und der Merheimer Straße in Mauenheim (0454/2020) eingerichtet?“ Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Umbaus der Neusser Straße, der Kempener Straße und der Merheimer Straße in Mauenheim wird die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h unter den dann gegebenen Vorgaben geprüft. Frage 2: „Welche weiteren noch nicht umgesetzten Tempo-30-Beschlüsse gibt es?“ Antwort der Verwaltung: Folgende Beschlüsse gibt es: Tempo 30 auf der Bergstraße (BV5/0016/2016). Erhöhung der Verkehrssicherheit vor dem Seniorenheim „Phönix“ auf der Neusser Straße (Prüfung im Rahmen der baulichen Umgestaltung) (AN/1011/2014). Schulweg sichern – Ampelanlage Xantener Straße im Bereich Kretzerstraße (AN/1561/2019). Tempoflickenteppich in Bilderstöckchen nördlich des Parkgürtels beseitigen (AN/1168/2019) (Schiefersburger Weg ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt). Frage 3: „Wann wird die von der Bezirksvertretung beauftragte Prüfung der Verlängerung des Tempo 30-Bereichs von der Kaiserslauterer Straße bis zum Parkgürtel auf der Longericher Straße in Köln-Bilderstöckchen (AN/1255/2017) vollendet sein und im positiven Fall der Tempo-30-Bereich er- weitert?“ Antwort der Verwaltung: Die Prüfung hat Folgendes ergeben: Die Verkehrssituation auf der Longericher Straße in Bilderstöck- chen wurde zuletzt im Sommer 2020 überprüft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt 2 zwischen der Kaiserslauterer Straße und der Straße Am Bilderstöckchen wurde aufgrund der hier ansässigen sozialen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Wohngruppen der Kinderheime, Raphaels- haus) sowie der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes und der damit verbundenen Fußgängerque- rungen der Longericher Straße auf 30 km/h beschränkt. Eine Ausweitung dieser Geschwindigkeitsbe- grenzung bis zum Parkgürtel ist aus Sicht der Verwaltung unbegründet, da hier keine entsprechenden sozialen Einrichtungen, Gefahrenstellen oder Unfalllagen bestehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (11)
- Neusser Straße
- Kempener Straße
- Merheimer Straße
- Kaiserslauterer Straße
- Longericher Straße
- Schiefersburger Weg
- Am Bilderstöckchen
- Xantener Straße
- Kretzerstraße
- Bergstraße
- Parkgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 0927/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.03.2021
- Erstellt
- 08.03.2021 14:27