Entwurf der Fortschreibung des Strassenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1783/2019 vom 20.05.2019
Stand: Am 01.07.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 BV 3 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 3 -
Anlage 2 BV 3 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 3 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße -
Anlage 3 BV 3 Zusammenfassung
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Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Burgenlandweg A 1 Fußweg x neu: Burgenlandweg A 1 x 8 Verbindungsweg zum Verbindungsweg zum Donauweg G 1 7 An lieger reinigen nicht/unzureichend alt: Donauweg A 1 x Verbindungsweg zwischen Nr. 31 und Nr. 37 zum Salzburger Weg A 1 neu: Donauweg A 1 x Verbindungsweg zum Donauweg A 1 8 alt: Eichenweg x x Wohnwege x neu: Eichenweg A 1 x 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger Wohnwege x alt: Eschenweg von Bert-Fenger-Str. bis Silberahornweg A 1 neu: Eschenweg von Bert-Fenger-Str. bis Silberahornweg x 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger alt: Haselbergstr. von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2 Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Haselbergstr. von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2 3.Fahrbahn x 8 alt: Kiefernweg von Eichenstr. bis Lärchenweg A 1 neu: Kiefernweg von Eichenstr. bis Lärchenweg x 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger alt: Kirchenhof von Alter Militärring bis Hausnr. 5 A 1 1 bis Militärring A 1 neu: Kirchenhof von Alter Militärring bis Wendehammer A 1 1 8, 1 Widmung Parkplatz A 1 8, 1 Widmung Gehweg zur Fußgängerbrücke x 1 Widmung alt: Lärchenweg von Bert-Fenger-Str. bis Kiefernweg A 1 neu: Lärchenweg von Bert-Fenger-Str. bis Kiefernweg x 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger alt: Rotbuchenweg von Eichenstr. bis Ulmenweg A 1 neu: Rotbuchenweg von Eichenstr. bis Ulmenweg x 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger Seite 2 Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Salzburger Weg A 1 1 Stichstraße entlang Hausnr. 8 (ca. 60 m) x Verbindungsweg ab ca. 60 m bis Burgenlandweg und Donauweg x Parkplätze x neu: Salzburger Weg A 1 1 Verbindungsweg neben dem Salzburger Weg Hausnr. 8 zum Verbindungsweg zum Burgenlandweg G 1 8, 7 Anlieger reinigen nicht/unzureichend Parkplätze x alt: Silberahornweg von Eichenstr. bis Eschenweg A 1 neu: Silberahornweg von Eichenstr. bis Eschenweg x 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger alt: Ulmenweg von Bert-Fenger-Str. bis Rotbuchenweg A 1 neu: Ulmenweg von Bert-Fenger-Str. bis Rotbuchenweg x 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag Anlieger alt: Widdersdorfer Str. von Bahnüberführung bis Bahnüberführung zum Girlitzweg A 2 2 ungerade Hausnummernseite bis Hausnr. 429 A 2 2 Bahndammseite bis gegenüber Hausnr. 429 A 2 Unterführung von Girlitzweg linke Seite A 2 Unterführung von Girlitzweg rechte Seite A 2 2 Seite 3 Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Widdersdorfer Str. ungerade Hausnummernseite von Bahnüberführung bis Hausnr. 429 A 2 2 8 gerade Hausnummernseite von Bahnüberführung bis Unterführung zum Girlitzweg A 2 2 8 gerade Hausnummernseite von Unterführung zum Girlitzweg bis gegenüber Hausnr. 429 A 2 8 Unterführung von Girlitzweg linke Seite A 2 Unterführung von Girlitzweg rechte Seite A 2 2 alt: Zum Dammfelde von Hauptstr. bis Nr. 55 Ecke Fliederweg/Buchenweg A 1 x Wohnweg zu Nr. 45-53 x neu: Zum Dammfelde von Hauptstr. bis Nr. 55 Ecke Fliederweg/Buchenweg A 1 x Wohnweg zu Nr. 45-53 x von Fliederweg/Buchenweg bis Ende x 8 Seite 4 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1783/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Strassenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2020 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Beratungsverlauf
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01.07.2019
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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