0730/2023
Beantwortung der Anfrage 3611/2022 zum Johannes-Giesberts-Park
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 0730/2023 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 Beantwortung der Anfrage 3611/2022 zum Johannes-Giesberts-Park Die Verwaltung nimmt zur Anfrage 3611/2022 wie folgt Stellung: Hauptfrage: Da das Bauvorhaben „Flora-Gärten“ bereits im Jahr 2016 fertiggestellt wurde, jedoch der zu- gehörige Spielplatz für Kinder über 6 Jahre Lebensalter mit 300 Quadratmetern Fläche im JGP bis zum heutigen Tage nicht, drängt sich hinsichtlich dessen Fertigstellungstermins die Frage auf, wie diese erhebliche Verzögerung von mindestens 6 Jahren zum Nachteil der be- troffenen Eltern und ihrer Kinder seitens der Stadt Köln begründet wird? Antwort der Verwaltung: Aufgrund fehlender personeller Ressourcen konnte mit der Planung des Bauvorhabens erst Ende 2018 begonnen werden. Bei der Planung einer Umgestaltung auf einem öffentlichen Spielplatz sind umfangreiche Abstimmungen mit verschiedenen städtischen Dienststellen und Gremien erforderlich. Weiterhin sind vorbereitende Maßnahmen, wie z.B. Leitungsauskünfte, Bodenproben und Kampfmittelräumdienst notwendig. Erhebliche Verzögerungen gab es auch durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen. Unterfrage 1: Da es aufgrund der lokalen Gegebenheiten, also der vorhandenen Wege nicht möglich ist, auf diese Weise von den „Flora-Gärten“ zum geplanten Spielplatz zu gelangen, erfrage ich hiermit die genauen Umständen und Daten des Ortstermins, wobei insbesondere die Frage nach dem exakten Fußweg von der Wohnsiedlung zu dem Spielplatz mittels einer Skizze zu belegen ist. Antwort der Verwaltung: Der benannte Ortstermin fand im Zusammenhang mit der Beantwortung der Einwohneranfra- ge bezüglich der Thematik des Versicherungsschutzes für Wegeunfälle und einer nicht grei- fenden Schadenersatzforderung statt, wie es in der Niederschrift über die 39. Sitzung der Be- zirksvertretung Nippes am 19.09.2019 festgehalten ist. Diese Beantwortung fasst auch die in der DIN 18034 formulierten Anforderungen zusammen. In der DIN 18034 „Entwurf Spielplätze und Freiräume – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ heißt es unter Punkt 4.2.1 Erreichbarkeit, dass Spielplätze und Freiräume zum Spie- len für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in einer Entfernung von 400 m Fußweg liegen müs- sen oder in einem Zeitraum bis 10 Minuten zu erreichen sind. 2 Die Wegeverbindung zwischen der Wohnbebauung Flora-Gärten und dem Johannes- Giesberts-Park erfolgt gesichert auf dem westlichen Gehweg der Amsterdamer Straße. Die zu querende Zufahrt des Kinderkrankenhauses ist mit einer Fußgängerampel gesichert bzw. mit einem Stopp-Schild untergeordnet. Ein sicherer Zugang zum Johannes-Giesberts-Park ist somit aus Sicht der Verwaltung gewährleistet. Gemäß Köln GIS ist es möglich den Spielplatz, welcher sich in einer Entfernung von aufgerundet 650m befindet, in einem Zeitraum bis zu 10 Minuten zu erreichen (siehe Anlage 1 Wegeverbindung Spielplatzfläche). Unterfrage 2: Da die Verwaltung in ihrer Antwort auf die EWF vom 15.09.2016 die Entfernung vom Spiel- platz zu den „Flora-Gärten“ mit 650 Metern beziffert hat, und es nicht plausibel erscheint, dass ein Kind von 7 Jahren in der Lage ist, diese Wegstrecke innerhalb von 7 Minuten Fußweg zurückzulegen, stelle ich hiermit die Frage, wie wird diese Behauptung mit Fakten belegt? Antwort der Verwaltung: Ein durchschnittlicher Erwachsener in der Altersklasse zwischen 20 Jahren und 65 Jahren (männlich/weiblich, ohne Gepäck etc.) bewegt sich zwischen 1,35 m/s und 1,65 m/s (4,86 km/h bis 5,94 km/h). Ein Kind in der Altersklasse zwischen 6 und 12 Jahren ist in der Lage 3-4 km/h zurückzulegen, sofern es sich um kurze Strecken handelt. Dies entspräche einer Wegstrecke von 500-670 m/s innerhalb eines Zeitraums von 10 Minuten. Unterfrage 3: Vor dem rechtlichen Hintergrund, dass der einstimmig gefasste Beschluss 3344/2013 zum JGP vom 27.03.2014 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=431838&type=do) die Wege im Park eindeutig und unmissverständlich festlegt und ein gefasster Beschluss nicht durch einen weiteren Beschluss zum identischen Sachverhalt abgeändert werden darf, ohne den ursprünglichen Beschluss zuerst aufzuheben, stelle ich hiermit die Frage, inwieweit die aktuelle Beschlussvorlage 3020/2022 in Widerspruch zum Beschluss 3344/2013 steht, insbe- sondere im Punkte „Erweiterung und Verlagerung der Wegebeziehungen …“, und inwiefern dieser Umstand einen formellen Rechtmäßigkeitsfehler darstellen und folgerichtig zur Nichtig- keit des aktuell angestrebten Beschlusses führen wird? Antwort der Verwaltung: In der genannten Beschlussvorlage 3344/2013 geht es um die Erstellung von zwei Wegever- bindungen aus dem Clouth-Neubaugebiet in den Johannes-Giesberts-Park, sowie dem Aus- bau eines Rundweges, welcher sich an den vorhandenen Trampelpfaden orientiert. Der Be- bauungsplan Clouth-Gelände sah insgesamt fünf Wege zur Anbindung an den Park vor. Da der Eingriff mit der Anlage von fünf Wegeverbindungen in den bestehenden Gehölzsaum sehr groß war, hatte die Verwaltung lediglich die Anlage von zwei Verbindungswegen vorgeschla- gen. Die Bezirksvertretung Nippes ist diesem Vorschlag gefolgt. Die in der Beschlussvorlage 3344/2013 genannten Wegeverbindungen, welche teilweise be- reits ausgebaut werden konnten, werden in dem aktuellen Gesamtkonzept berücksichtigt. Aufgrund aktueller Nutzungsveränderungen (Trampelpfade etc.) hat sich darüber hinaus ein weitergehender Bedarf zur Anpassung des gesamten Wegesystems ergeben, der in dem neuen Gesamtkonzept aufgegriffen wird. Es gibt somit keinen Widerspruch zwischen dem älteren Beschluss und dem Beschluss 3020/2022. 3 Unterfrage 4: An welcher Stelle im Park befindet sich der in der Beschlussvorlage erwähnte und zu erhalte- ne Hubschrauberlandeplatz und mit welchen Dokumenten wird dessen Existenz belegt? Antwort der Verwaltung: Die genaue Position sowie der aktuelle Bedarf des Hubschrauberlandeplatzes für das ansäs- sige Krankenhaus werden im weiteren Planungsvorgang mit den beteiligten Personen defi- niert und entsprechend der daraus resultierenden Ergebnisse berücksichtigt.
Anlage 1_JGP-Wegeverbindung Spielflächen
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Mittelpunkt: 357146, 5647889 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 27.02.2023 Seite 1 / 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0730/2023
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 16.03.2023
- Erstellt
- 27.02.2023 14:44