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V/0196/2026

129. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung - VBP Nr. 653 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 23.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.05.2026, TOP 25.2.1

Anlage-1-FNP-129-VBP-653-Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage-1-FNP-129-VBP-653-Geltungsbereich

206 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0196/2026
Geltungsbereich / Maßstab 1:5.000129. Änderung des Flächennnutzungsplans /Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 653:Sprakel - Sprakeler Straße 35-43 (ungerade Hausnummern)

Beschlussvorlage

4732 Zeichen

V/0196/2026 
V/0196/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1.129. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im 
Stadteil Sprakel im Bereich Sprakeler Straße 35-43 (ungerade Hausnummern) 
Beschluss zur Änderung 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 653: Sprakel -  Sprakeler Straße 35-43 (ungerade 
Hausnummern) 
Beschluss zur Aufstellung 
[Neubau des EDEKA-Markts] 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   14.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.05.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Sprakeler Straße 35-43 (ungerade 
Hausnummern) zu ändern (129. Änderung des FNP). 
 
2. Für den Bereich Sprakel – Sprakeler Straße 35 -43 (ungerade Hausnummern) ist gemäß § 2 
Abs. 1 i.V.m. §  12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Schaf-
fung der planungsrechtlichen Grundlagen  für den Neubau eines EDEKA -Markts aufzustellen 
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 653). 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Flurstücke: 
 
Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 3, Flurstücke 39, 40, 640. 
 
Stadtplanungsamt  
 
30.03.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Blick -Veber 
Telefon: 492 -6141 
Blick -Veber@stadt-
muenster.de  
  
Herr Husmann  
Telefon: 492 -6194 
Husmann@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0196/2026 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin, der „ Stroetmann Grundbesitz-
Verwaltung I GmbH & Co. KG “ einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme 
der Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt. 
 
 
Begründung: 
 
Die „Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung I GmbH & Co. KG “ hat beantragt, einen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan aufzustellen, um den EDEKA -Markt im Stadtteil Sprakel mit vergrößerter Ver-
kaufsfläche und optimierter Flächennutzung zur langfristigen Sicherung der örtlichen Nahversorgung 
neu zu errichten.  
 
Geplant ist der Abriss des bestehenden EDEKA-Markts an der Sprakeler Straße mit anschließendem 
Neubau bei vergrößerter Verkaufsfläche von rund 1000  m² unter Hinzunahme des südlich angren-
zenden Grundstücks. Die Parkplatzflächen sollen vorderseitig an der Sprakeler Straße sowie südlich 
des geplanten eingeschossigen Flachdachbaukörpers angeordnet werden. 
 
Die von der Antragstellerin geplante Neunutzung übernimmt die aus dem vom Rat im Jahr 2018 be-
schlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster gesetzte Zielrichtung für diesen 
Bereich. Der im Sommer 2025 zur Beratung vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzepts sieht für den Standort eine Einstufung als Nahversorgungslage vor. Die 
von der Antragstellerin aufgezeigte Planung entspricht dem Ziel, eine attraktive Versorgung für den 
Stadtteil Sprakel sicherzustellen. 
 
Die betroffenen Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Sankt Mauritz Nr. 8: 
„Sprakel“, der am 10.06.1969 in Kraft getreten ist. Ziel des Bebauungsplans war es, die bestehenden 
Ansiedlungen mit der Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten (WA) und reinen Wohngebieten 
(WR) zu einer geschlossenen Ortslage zu vereinen. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Be-
reich als Wohnbaufläche dargestellt. Das bestehende Planungsrecht lässt die geplante Nutzung an 
dem Standort nicht zu. Darum ist der Flächennutzungsplan zu ändern (Beschlussvorschlag 1), indem 
dort zukünftig voraussichtlich ein Sondergebiet für großflächigen Lebensmitteleinzelhandel dargestellt 
wird, sowie ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen (Beschlussvorschlag 2). 
 
Direkt östlich angrenzend ist am 10.10.2025 der Bebauungsplan Nr.  576 in Kraft getreten, der die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer umfangreichen Wohnbebauung und 
einer Kindertageseinrichtung einschließlich der erforderlichen Erschließungs- und Grünflächen sowie 
der Fläche für den notwendigen Lärmschutz (Bahn, Aldruper Straße/L587) geschaffen hat. Der be-
stehende EDEKA-Markt ist in der Immissionsprognose für das geplante neue Wohnquartier Sprakel-
Ost berücksichtigt worden. Die beantragte Erweiterung der Verkaufsfläche verhindert nicht die ge-
plante Realisierung des Wohnquartiers Sprakel-Ost. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: Anlage 1: Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

14.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2026 Hauptausschuss
TOP 19.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.05.2026 Rat
TOP 25.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sprakeler Straße 35
  • Aldruper Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0196/2026
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2026
Erstellt
12.03.2026 12:03