V/0196/2026
129. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung - VBP Nr. 653 - Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage-1-FNP-129-VBP-653-Geltungsbereich
206 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0196/2026 Geltungsbereich / Maßstab 1:5.000129. Änderung des Flächennnutzungsplans /Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 653:Sprakel - Sprakeler Straße 35-43 (ungerade Hausnummern)
Beschlussvorlage
4732 Zeichen
V/0196/2026 V/0196/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1.129. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadteil Sprakel im Bereich Sprakeler Straße 35-43 (ungerade Hausnummern) Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 653: Sprakel - Sprakeler Straße 35-43 (ungerade Hausnummern) Beschluss zur Aufstellung [Neubau des EDEKA-Markts] Beratungsfolge 14.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 12.05.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 20.05.2026 Hauptausschuss Vorberatung 20.05.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Sprakeler Straße 35-43 (ungerade Hausnummern) zu ändern (129. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich Sprakel – Sprakeler Straße 35 -43 (ungerade Hausnummern) ist gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Schaf- fung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau eines EDEKA -Markts aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 653). Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 3, Flurstücke 39, 40, 640. Stadtplanungsamt 30.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Blick -Veber Telefon: 492 -6141 Blick -Veber@stadt- muenster.de Herr Husmann Telefon: 492 -6194 Husmann@stadt - muenster.de - 2 - V/0196/2026 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin, der „ Stroetmann Grundbesitz- Verwaltung I GmbH & Co. KG “ einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt. Begründung: Die „Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung I GmbH & Co. KG “ hat beantragt, einen vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan aufzustellen, um den EDEKA -Markt im Stadtteil Sprakel mit vergrößerter Ver- kaufsfläche und optimierter Flächennutzung zur langfristigen Sicherung der örtlichen Nahversorgung neu zu errichten. Geplant ist der Abriss des bestehenden EDEKA-Markts an der Sprakeler Straße mit anschließendem Neubau bei vergrößerter Verkaufsfläche von rund 1000 m² unter Hinzunahme des südlich angren- zenden Grundstücks. Die Parkplatzflächen sollen vorderseitig an der Sprakeler Straße sowie südlich des geplanten eingeschossigen Flachdachbaukörpers angeordnet werden. Die von der Antragstellerin geplante Neunutzung übernimmt die aus dem vom Rat im Jahr 2018 be- schlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster gesetzte Zielrichtung für diesen Bereich. Der im Sommer 2025 zur Beratung vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhan- dels- und Zentrenkonzepts sieht für den Standort eine Einstufung als Nahversorgungslage vor. Die von der Antragstellerin aufgezeigte Planung entspricht dem Ziel, eine attraktive Versorgung für den Stadtteil Sprakel sicherzustellen. Die betroffenen Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Sankt Mauritz Nr. 8: „Sprakel“, der am 10.06.1969 in Kraft getreten ist. Ziel des Bebauungsplans war es, die bestehenden Ansiedlungen mit der Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten (WA) und reinen Wohngebieten (WR) zu einer geschlossenen Ortslage zu vereinen. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Be- reich als Wohnbaufläche dargestellt. Das bestehende Planungsrecht lässt die geplante Nutzung an dem Standort nicht zu. Darum ist der Flächennutzungsplan zu ändern (Beschlussvorschlag 1), indem dort zukünftig voraussichtlich ein Sondergebiet für großflächigen Lebensmitteleinzelhandel dargestellt wird, sowie ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen (Beschlussvorschlag 2). Direkt östlich angrenzend ist am 10.10.2025 der Bebauungsplan Nr. 576 in Kraft getreten, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer umfangreichen Wohnbebauung und einer Kindertageseinrichtung einschließlich der erforderlichen Erschließungs- und Grünflächen sowie der Fläche für den notwendigen Lärmschutz (Bahn, Aldruper Straße/L587) geschaffen hat. Der be- stehende EDEKA-Markt ist in der Immissionsprognose für das geplante neue Wohnquartier Sprakel- Ost berücksichtigt worden. Die beantragte Erweiterung der Verkaufsfläche verhindert nicht die ge- plante Realisierung des Wohnquartiers Sprakel-Ost. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Geltungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Sprakeler Straße 35
- Aldruper Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0196/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 12:03