Mandari Insight

0452/2018

Rückgabe eines Maori-Schädels (toi moko) aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-Museums

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.03.2018, TOP 10.17

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4901 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0452/2018 
Freigabedatum 
23.02.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rückgabe eines Maori-Schädels (toi moko) aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-
Museums 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stimmt der Rückgabe des Māori-Schädels aus dem Bestand des Rautenstrauch-Joest-
Museums (toi moko, RJM Inv Nr. 22510) an das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa aus 
ethischen Gründen zu.  
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 
Rat 20.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
 
Rückgabe eines Māori-Schädels (toi moko) an das Museum of New Zealand Te Papa Tonga-
rewa (toi moko, RJM Inv.-Nr. 22510, Konvolut-Nr. 1908/04) 
 
 
Durch das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa wurde an das Rautenstrauch-Joest-
Museum (RJM) die Bitte herangetragen, einen im Jahre 1908 vom Museum erworbenen Māori-
Schädel nach Neuseeland zurückzugeben. Es handelt sich um einen toi moko, ein tatauierter (tä-
towierter) menschlicher Kopf mit Ohrschmuck.  
 
Die Verwaltung empfiehlt die Rückgabe des Schädels aus ethischen Gründen und bittet den Rat 
um Zustimmung. 
 
Hintergrund 
 
Grundlage für das Restitutionsbegehren ist das von Neuseeland im Jahr 2003 ratifizierte Karanga 
Aotearoa Repatriation Programme. Dessen erklärtes Ziel ist es, Māori und Moriori Gebeine in 
Überseeinstitutionen zu identifizieren, über deren Rückführung zu verhandeln, die Rückführung 
nach Neuseeland und, wenn möglich, anschließend in ihre individuelle Māori-Gemeinschaft (iwi) zu 
begleiten. Die Regierung von Neuseeland hat das Museum of New Zealand Te Papa Tongarewa 
mit der Umsetzung des Programms bevollmächtigt („mandated to act as Crown agent“). 
 
Das Karanga Aotearoa Repatriation Programme bezieht sich ausschließlich auf köiwi/koimi tan-
gata, unter denen jegliche menschliche Körperteile (Knochen wie Weichteile) mit Māori- und Mo-
riori-Herkunft verstanden werden, die nach dem Tod nicht modifiziert wurden. Dazu zählen ins-
besondere toi moko. 
 
Während bzw. nach der Rückführung soll in jedem Einzelfall geklärt werden, ob die Herkunft der 
Gebeine eindeutig ist. In solchen Fällen legen die Ältestenvertreterinnen und -Vertreter der jeweili-
gen Gemeinschaft fest, was mit den menschlichen Überresten geschehen soll, mit welchen Zere-
monien sie wo und wie beigesetzt werden sollen. Bei ungeklärten Fällen verbleiben die Gebeine in 
einem eigens dafür geschaffenen Raum des Gedenkens im Nationalmuseum, der nur für Autori-
sierte zugänglich ist. 
 
Seit Beginn des Programms wurden rund 500 mumifizierte und tatauierte Māori-Schädel registriert. 
Bislang sind aus 14 Ländern 358 Individuen nach Neuseeland zurückgeführt worden, von denen 
ungefähr ein Drittel zu ihrem jeweiligen iwi überführt werden konnten. Im letzten Jahre wurden u.a. 
Gebeine von über 45 Moriori aus dem Bremer Überseemuseum repatriiert. 
 
Erwerbungsgeschichte 
 
Willy Foy, der erste Direktor des Museums, erwarb It. Konvolutmappe 1908/04 am 18.04.1908 den 
Schädel von dem englischen Ethnographica-Händler S. G. Fenton in London zu einem Preis von 
25 £. Nach dessen Unterlagen hatte dieser den toi moko im Jahr 1906 von dem englischen Händ-
ler W. O. Oldman erstanden (Oldman-Katalog Mai 1906, 38: 20/8768). Unter welchen Umständen 
Oldman ihn erwarb, ist nicht bekannt. 
 
Rechtliche Würdigung und Fazit 
 
Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden geprüft. Aus Gründen der Pietät erfolgt an dieser

3 
Stelle nur eine zusammenfassende Darlegung.  
 
Die Stadt Köln, hier: das RJM, ist rechtmäßige Eigentümerin des toi moko. Ein Rückgabeanspruch 
nach zivilem wie auch internationalem Recht ist nicht gegeben. Die Stadt und mithin das RJM ste-
hen jedoch in ethischer Verantwortung im Umgang mit sterblichen menschlichen Überresten. Da-
her empfiehlt die Verwaltung, dem Rückgabewunsch der Māori zu entsprechen.  
 
Im Rahmen des Karanga Aotearoa Repatriation Programme entstehen der Stadt Köln keine Kos-
ten. Im gegenseitigen Austausch der vorhandenen und ggf. noch zu gewinnenden Informationen 
bezüglich der Herkunft des Verstorbenen ist zudem ein Zuwachs wissenschaftlicher Erkenntnis bei 
allen Akteuren zu erwarten. 
 
Die Übergabezeremonie einer möglichen Rückführung soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit 
durchgeführt werden, um die Übergabe in angemessener Stille umzusetzen. Eine Pressemeldung 
nach der Übergabe wird erfolgen.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, um alsbald eine 
Rückmeldung nach Neuseeland geben zu können. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstim-
mungsprozess der rechtlichen Rahmenbedingungen fiel zeitlich mit der Abgabefrist der Be-
schlussvorlage zusammen.

Beratungsverlauf (3)

06.03.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2018 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0452/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.02.2018
Erstellt
07.02.2018 11:07