V/0451/2011/1
Planungbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenberger Damm/Werneweg/Kriegerweg
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0451/2011/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Planungbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenberger Damm/Werneweg/Kriegerweg
Beratungsfolge
20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zur Einrichtung einer neuen Fußgängerlichtsignalanlage gemäß Anlage 1 am Kap-
penberger Damm in Höhe Werneweg wird zugestimmt. Der Bau soll erst erfolgen, wenn die
veranschlagten Mittel im Jahr 2011 (oder Folgejahre) nicht für dringende Maßnahmen der
Unfallbeseitigung benötigt werden und steht unter dem Vorbehalt eines entsprechend be-
gründeten Baubeschlusses.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 70.000 € stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produkt-
gruppe wie folgt zur Verfügung:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2011 70.000
Einzahlungen 0
Summe aller Auszahlungen/Saldo 70.000
Vorlagen-Nr.:
V/0451/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Pott
Ruf:
492 61 85
E-Mail:
Pott@stadt-muenster.de
Datum:
31.08.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0451/2011/1
Begründung:
Mit der Bezugsvorlage V/0451/2011 hat die Verwaltung die Planung für eine neue Fußgängersig-
nalanlage Kappenberger Damm/Werneweg/Kriegerweg vorgelegt.
Die BV-Mitte hat dieser Vorlage in der Sitzung am 05.07.2011 zugestimmt.
In der Sitzung am 07.07.2011 hat der Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr
und Wirtschaft diese Vorlage auf die nächste Sitzung geschoben und um erneute Prüfung gebe-
ten:
• Wie ein optimale Entschärfungsmaßnahme für diesen Bereich aussehen müsste,
• ob es eine preisgünstigere Alternative gebe,
• die Dringlichkeit dieser Maßnahme innerhalb der Schwerpunkte für Verkehrssicherheit zu
bewerten sei.
Ergänzend wurde von der SPD angeregt, dabei auch einen damaligen SPD-Antrag zum Standort
zu berücksichtigen.
Zweirichtungsradweg auf dem Kappenberger Damm
Die SPD-Fraktion hatte mit dem vorgenannten Antrag vom 27.01.2005 „Sicherheit für Radfahrer
am Kappenberger Damm verbessern“ (Anlage 1) angeregt, einen Zweirichtungsradweg zu prüfen,
damit Radfahrer aus dem Baugebiet Werneweg ohne eine Querung des Kappenberger Dammes
die bestehende Fußgängerampel Brunnenweg erreichen können.
Mit der Vorlage V/0726/2005 „Zweirichtungsradverkehr auf dem Kappenberger Damm zwischen
Drensteinfurtweg und dem Weg Galgenheide“ wurde von der Verwaltung im Jahr 2005 vorge-
schlagen:
• auf der Westseite des Geh-/Radweges der Straße Kappenberger Damm zwischen Dren-
steinfurtweg und dem Weg Galgenheide einen Zweirichtungsradverkehr zuzulassen
• hierfür den vorhandenen Radweg mit kalkulierten Kosten von ca. 9.000,00 € zwischen der
Straße Buldernweg und dem Weg Galgenheide durch bauliche Maßnahmen zu verbreitern
und niveaugleich herzustellen.
Die BV-Mitte hat die Vorlage in der Sitzung am 25.10.2005 einstimmig beschlossen. Der ASSVW
lehnte in der Sitzung am 03.11.2005 die Vorlage bei 10 Gegenstimmen (CDU/FDP) und 9
Fürstimmen (SPD/Bündnis90/Die Grünen/GAL) ab.
Begründet wurde die Ablehnung damit, dass Zweirichtungsradwege nur geplant werden sollten,
wenn es sich um einen einseitigen Radweg handelt und es keine geeigneten Querungshilfen gibt.
Die Polizei hatte unter damaligen Erkenntnissen seinerzeit den mit der Vorlage V/0726/2005 vor-
geschlagenen Zweirichtungsverkehr befürwortet.
Erfahrungen aus der Praxis und Ergebnisse aus einschlägigen Unfallforschungsprogrammen der
letzten Jahre haben jedoch bei der Polizei zu einem Umdenkungsprozess geführt.
Eine Freigabe von Radwegen für die Gegenrichtung kommt für die Polizei nur in besonderen Aus-
nahmefällen in Betracht. In geschlossenen Ortschaften ist eine solche Regelung nach Auffassung
der Polizei mit erheblichen Gefahren verbunden. Insbesondere im Bereich von Kreuzungen, Ein-
mündungen und Grundstückszufahrten besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für den links fahrenden
Radfahrer durch einbiegende Kraftfahrzeuge. Konfliktsituationen entstehen aber auch im Begeg-
nungsverkehr untereinander.
In dem Gutachten des GDV zur Verkehrsunfall entwicklung im Stadtgebiet Münster wurde festge-
stellt, dass im Rahmen der Zunahme der Radverkehrsunfälle in den letzten Jahren gerade die Ur-
sache „Benutzung der falschen Fahrbahn“ zu verzeichnen war.
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V/0451/2011/1
Im fraglichen Abschnitt am Kappenberger Damm wird heute von der Polizei eine Freigabe der
fahrtrichtungsbezogenen Radwege als Zweirichtungsradwege abgelehnt und dies auch mit fehlen-
den formellen Voraussetzungen der Verwaltungsvorschriften zu § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 StVO
begründet.
Die Verwaltung hat sich deshalb mit der Vorlage V/0451/2011 darauf konzentriert, Lösungen für
eine verbesserte Querung zu finden, die von den meisten Nutzern im Bereich Werne-
weg/Kriegerweg ohne größere Umwege - bzw. das Fahrrad zu schieben - genutzt werden können.
Die aus dem Werneweg kommenden Radfahrer können durch Anforderung der LSA den Kappen-
berger Damm sicher queren.
Nach Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein wird die Lichtsignalanlage mit 4
Blindensignalgebern ausgestattet
Alternativen zur vorgeschlagenen Fußgängerlichtsignalanlage
Der Kappenberger Damm ist schon
im Bestand im fraglichen Bereich mit Fahrbahnteilern ausges-
tattet. Diese Fahrbahnteiler könnten noch verbreitet werden, eine gravierende Verbesserung der
Querungssituation gerade für Schüler mit dem Fahrrad und Nutzer der Kita wird davon nicht erwar-
tet.
Weiterhin könnte ergänzend ein Zebrastreifen (FGÜ) angelegt werden. Die in der Bezugsvorlage
V/0451/2011 ausgeführten Verkehrsbelastungen und Querungszahlen befinden sich am Rande
des Einsatzspektrums für Zebrastreifen (FGÜ) und im üblichen Bereich einer Lichtsignalanlage.
Weiterhin sind im Zuge des Kappenberger Dammes im Wesentlichen Lichtsignalanlagen und Mit-
telinseln zur Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger und Radfahrer im Einsatz.
Priorität im Rahmen der Verkehrssicherheitsprogramms
Der Bereich Kappenberger Damm/
Werneweg/Kriegerweg ist nicht als Unfallhäufungsstelle bzw.
Unfallhäufungslinie auffällig.
Gleichwohl wird von den Bürgern im Umfeld des Werneweges und Kriegerweg seit längerer Zeit
mit Hinweis auf die Verkehrsbelastung des Kappenberger Dammes in den Spitzenstunden und das
Geschwindigkeitsniveau sowie dem Querungsbedarf von Radfahrern, Schülern etc. eine Verbes-
serung der Querungssituation bzw. die Freigabe von Zweirichtungsradwegen gefordert.
Die Beseitigung von aktuellen Unfallschwerpunkten hat unzweifelhaft für die Verwaltung und die
Polizei die größte Priorität. Neben den ca. 1/3 der Unfällen der Stadt Münster in Unfallhäufungs-
stellen und -linien ereignen sich 2/3 der Unfälle aber über das gesamte Netz verteilt. Der Gesichts-
punkt der Unfallprävention sollte deshalb neben den Maßnahmen zur Verringerung der Unfallzah-
len in Unfallhäufungsstellen und -linien nicht vernachlässigt werden. Zudem handelt es sich hier
um einen besonders schutzwürdigen Personenkreis.
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Planung wird deshalb vorgeschlagen, den Bau der Lichtsignal-
anlage in 2011 zu realisieren sofern die hierfür veranschlagten Mittel zur Verfügung stehen. Vor
dem Bau ist ein entsprechend begründeter Baubeschluss durch die Verwaltung einzuholen.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1 Antrag der SPD-Fraktion vom 27.01.2005 „Sicherheit für Radfahrer am Kappenberger
Damm verbessern“ (Bestandteil der ursprünglichen Vorlage V/0726/2005
Hauptvorlage V/0451/2011 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0451/2011 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Pott Ruf: Betrifft Planungsbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenberger Damm/Werneweg/Kriegerweg Beratungsfolge 05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zur Einrichtung einer neuen Fußgängerlichtsignalanlage gemäß Anlage 1 am Kap- penberger Damm in Höhe Werneweg wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel in Höhe von 57.000 € stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produkt- gruppe wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2011 57.000 Einzahlungen 0 Summe aller Auszahlungen/Saldo 57.000 492 61 85 E-Mail: Pott@stadt-muenster.de Datum: 28.06.2011 V/0451/2011 - 2 - V/0451/2011 Begründung: Von Bürgern aus dem Umfeld Kappenberger Damm / Werneweg / Kriegerweg wurde mehrfach eine verbesserte Querungssituation für Fußgänger und Radfahrer über den Kappenberger Damm im Bereich der Haltestelle Werneweg angeregt. Darüber hinaus wurden von der benachbarten Kindertagesstätte 71 e.V. (Kappenberger Damm 229) gemäß § 24 Gemeindeordnung zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Querung des Kappenberger Dammes gewünscht (Anlage 2). We- gen der Verkehrsbelastung der Straße Kappenberger Damm wurde neben den bestehenden Mit- telinseln besonders für Schüler, Radfahrer und die Kinder der Kindertagesstätte eine zusätzliche Sicherung angeregt. Bestand Im Bestand befinden sich in Höhe der Einmündung Werneweg sowie Kriegerweg zwei (schmale) Fahrbahnteiler als Querungshilfe. Die Bushaltestelle Werneweg ist als Busbucht ausgebaut und befindet sich in stadteinwärtiger Fahrtrichtung nördlich der Einmündung Werneweg und in stadt- auswärtiger Fahrtrichtung südlich der Einmündung Kriegerweg. Planung Die durchgeführte Verkehrszählung ergab in der Schulwegzeit von 07:00 bis 8:00 Uhr in Höhe Werneweg 30 Fußgänger (davon 17 Schüler) und 60 Radfahrer (davon 29 Schüler) in der Querung sowie im Zuge Kappenberger Damm eine Kfz-Belastung von 950 Kfz/h (Querschnittsbelastung). Zu den Schulenden von 13:00 bis 14:00 Uhr wurden 24 Fußgänger (davon 8 Schüler) und 27 Rad- fahrer (davon 16 Schüler) in der Querung gezählt bei einer Kfz-Belastung von 670 Kfz/h. In der Nachmittagsspitze von 16:00 bis 17:00 Uhr wurden 30 Fußgänger (davon 8 Kinder) und 34 Radfahrer (davon 3 Kinder) bei einer Kfz-Verkehrsbelastung von 1073 Kfz/h gezählt. Das übliche Einsatzspektrum für eine Fußgängerlichtsignalanlage ist bei diesen gezählten Fuß- gänger- und Radfahrerquerungen sowie den Verkehrsbelastungen der Straße Kappenberger Damm in den Spitzenstunden erreicht. Die Ergebnisse dieser Zählung zeigten im Vergleich zu einer ca. vier Jahre zuvor durchgeführten Erhebung eine deutliche Zunahme der Querungen im Nahbereich von etwa 50 %. Auch deshalb hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen in Ihrer Sitzung vom 05.02.2010 den Bau einer Lichtsig- nalanlage entsprechend der Anlage 1 empfohlen. Damit liegt die neue Fußgängersignalanlage für den Werneweg auch in unmittelbarer Nähe zur nachgefragten stadteinwärtigen Haltestelle bzw. für Radfahrer in Fahrrichtung Stadtmitte. Die alternativ untersuchten Standorte für eine Fußgängerlichtsignalanlage: -zwischen den beiden bestehenden Einmündungen Werneweg und Kriegerweg -in Höhe der bestehenden Mittelinsel südlich vom Kriegerweg werden von der Verwaltung und der Polizei verworfen, da die Lichtsignalanlage dann zumindest in Bezug auf den Werneweg etwas abseits zum Hauptquerungsaufkommen von Fußgängern und Radfahrern liegen würde. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1 Entwurf Fußgängersignalanlage Kappenberger Damm/Werne Weg Anlage 2 Anregung nach §24 GONW Wegsicherung im Bereich der Kindertagesstätte Anlage 2 zur Vorlage V/0451/2011 Anlage 2 zur Vorlage V/0451/2011
Anlage_1_V_0451_20011_1
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Anlage A SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Ei Münzstroße 15 48143 Münster Telefon 02 51-453 14 Telefax 02 51-51 1750 E-Mail spdfrak@muenster.de 27.1.2085 Antrag Sicherheit für Radfahrer am Kappenberger Damm verbessern Der Planungsausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Radweg am Kappenberger Damm (stadtauswärts) zwischen Fußgängerampel in. Höhe des Brunnenweges und Werneweg für Radfahrer so herzurichten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Aus dem Wohngebiet Werneweg fahren täglich viele Radfahrer - vor allem viele Schulkinder - den Kappenberger Damm stadteinwärts. In der Regel wird der Weg Galgenheide dann zum Erreichen des Kappenberger Dammes genutzt. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens am Kappenberger Damm - besonders morgens zum Schul- und Arbeitsbeginn - ist eine Überquerung der Straße, um auf den stadteinwärts führenden Radweg zu gelangen, nur sehr schwer möglich. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Radweg vom Werneweg bis zur nächsten sicheren Überquerungsmöglichkeit des Kappenberger Dammes, also bis zur Ampel am Brunnenweg, so zu gestalten, dass er von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden kann. Damit würde der Schul- und Berufsweg vor allem für die Bewohner des Werneweges deutlich sicherer. gez. Verena Marzinkewitz Karl-Heinz Winter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (7)
- Kappenberger Damm 229
- Werneweg 30
- Brunnenweg
- Kriegerweg
- Drensteinfurtweg
- Galgenheide
- Buldernweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0451/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37