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V/0451/2011/1

Planungbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenberger Damm/Werneweg/Kriegerweg

Vorlagen 18.08.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 13.10.2011, TOP 8.4

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0451/2011 mit Anlagen

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Anlage_1_V_0451_20011_1

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Ergänzungsvorlage Beschluss

7931 Zeichen

V/0451/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Planungbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenberger Damm/Werneweg/Kriegerweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zur Einrichtung einer neuen Fußgängerlichtsignalanlage gemäß Anlage 1 am Kap-
penberger Damm in Höhe Werneweg wird zugestimmt. Der Bau soll erst erfolgen, wenn die 
veranschlagten Mittel im Jahr 2011 (oder Folgejahre) nicht für dringende Maßnahmen der 
Unfallbeseitigung benötigt werden und steht unter dem Vorbehalt eines entsprechend be-
gründeten Baubeschlusses.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 70.000 € stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produkt-
gruppe wie folgt zur Verfügung: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2011 70.000  
Einzahlungen    0  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  70.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0451/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Pott 
Ruf: 
492 61 85 
E-Mail: 
Pott@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0451/2011/1 
Begründung: 
 
Mit der Bezugsvorlage V/0451/2011 hat die Verwaltung die Planung für eine neue Fußgängersig-
nalanlage Kappenberger Damm/Werneweg/Kriegerweg vorgelegt. 
 
Die BV-Mitte hat dieser Vorlage in der Sitzung am 05.07.2011 zugestimmt. 
 
In der Sitzung am 07.07.2011 hat der Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft diese Vorlage auf die nächste Sitzung geschoben und um erneute Prüfung gebe-
ten: 
• Wie ein optimale Entschärfungsmaßnahme für diesen Bereich aussehen müsste,   
  
• ob es eine preisgünstigere Alternative gebe, 
 
• die Dringlichkeit dieser Maßnahme innerhalb der Schwerpunkte für Verkehrssicherheit  zu 
bewerten sei.  
 
Ergänzend wurde von der SPD angeregt, dabei auch einen damaligen SPD-Antrag zum Standort 
zu berücksichtigen. 
 
Zweirichtungsradweg auf dem Kappenberger Damm  
 
Die SPD-Fraktion hatte mit dem vorgenannten Antrag vom 27.01.2005 „Sicherheit für Radfahrer 
am Kappenberger Damm verbessern“ (Anlage 1) angeregt, einen Zweirichtungsradweg zu prüfen, 
damit Radfahrer aus dem Baugebiet Werneweg ohne eine Querung des Kappenberger Dammes 
die bestehende Fußgängerampel Brunnenweg erreichen können. 
  
Mit der Vorlage V/0726/2005 „Zweirichtungsradverkehr auf dem Kappenberger Damm zwischen 
Drensteinfurtweg und dem Weg Galgenheide“ wurde von der Verwaltung im Jahr 2005 vorge-
schlagen:  
• auf  der Westseite des Geh-/Radweges der Straße Kappenberger Damm zwischen Dren-
steinfurtweg und dem Weg Galgenheide einen Zweirichtungsradverkehr zuzulassen  
• hierfür den vorhandenen Radweg mit kalkulierten Kosten von ca. 9.000,00 € zwischen der 
Straße Buldernweg und dem Weg Galgenheide durch bauliche Maßnahmen zu verbreitern 
und niveaugleich herzustellen.  
 
Die BV-Mitte hat die Vorlage in der Sitzung am 25.10.2005 einstimmig beschlossen. Der ASSVW 
lehnte in der Sitzung am 03.11.2005 die Vorlage bei 10 Gegenstimmen (CDU/FDP) und 9 
Fürstimmen (SPD/Bündnis90/Die Grünen/GAL) ab. 
 
Begründet wurde die Ablehnung damit, dass Zweirichtungsradwege nur geplant werden sollten, 
wenn es sich um einen einseitigen Radweg handelt und es keine geeigneten Querungshilfen gibt. 
 
Die Polizei hatte unter damaligen Erkenntnissen seinerzeit den mit der Vorlage V/0726/2005 vor-
geschlagenen Zweirichtungsverkehr befürwortet.  
Erfahrungen aus der Praxis und Ergebnisse aus einschlägigen Unfallforschungsprogrammen der 
letzten Jahre haben jedoch bei der Polizei zu einem Umdenkungsprozess geführt.  
Eine Freigabe von Radwegen für die Gegenrichtung kommt für die Polizei nur in besonderen Aus-
nahmefällen in Betracht. In geschlossenen Ortschaften ist eine solche Regelung nach Auffassung 
der Polizei mit erheblichen Gefahren verbunden. Insbesondere im Bereich von Kreuzungen, Ein-
mündungen und Grundstückszufahrten besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für den links fahrenden 
Radfahrer durch einbiegende Kraftfahrzeuge. Konfliktsituationen entstehen aber auch im Begeg-
nungsverkehr untereinander. 
In dem Gutachten des GDV zur Verkehrsunfall entwicklung im Stadtgebiet Münster wurde festge-
stellt, dass im Rahmen der Zunahme der Radverkehrsunfälle in den letzten Jahren gerade die Ur-
sache „Benutzung der falschen Fahrbahn“ zu verzeichnen war.

- 3 - 
V/0451/2011/1 
Im fraglichen Abschnitt am Kappenberger Damm wird heute von der Polizei eine Freigabe der 
fahrtrichtungsbezogenen Radwege als Zweirichtungsradwege abgelehnt und dies auch mit fehlen-
den formellen Voraussetzungen der Verwaltungsvorschriften zu  § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 StVO 
begründet. 
 
Die Verwaltung hat sich deshalb mit der Vorlage V/0451/2011 darauf konzentriert, Lösungen für 
eine verbesserte Querung zu finden, die von den meisten Nutzern im Bereich Werne-
weg/Kriegerweg ohne größere Umwege - bzw. das Fahrrad zu schieben - genutzt werden können. 
Die aus dem Werneweg kommenden Radfahrer können durch Anforderung der LSA den Kappen-
berger Damm sicher queren. 
 
Nach Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein wird die Lichtsignalanlage mit 4 
Blindensignalgebern ausgestattet 
 
Alternativen zur vorgeschlagenen Fußgängerlichtsignalanlage   
Der Kappenberger Damm ist schon
 im Bestand im fraglichen Bereich mit Fahrbahnteilern ausges-
tattet. Diese Fahrbahnteiler könnten noch verbreitet werden, eine gravierende Verbesserung der 
Querungssituation gerade für Schüler mit dem Fahrrad und Nutzer der Kita wird davon nicht erwar-
tet. 
Weiterhin könnte ergänzend ein Zebrastreifen (FGÜ) angelegt werden. Die in der Bezugsvorlage 
V/0451/2011 ausgeführten Verkehrsbelastungen und Querungszahlen befinden sich am Rande 
des Einsatzspektrums für Zebrastreifen (FGÜ) und im üblichen Bereich einer Lichtsignalanlage. 
Weiterhin sind im Zuge des Kappenberger Dammes  im Wesentlichen Lichtsignalanlagen und Mit-
telinseln zur Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger und Radfahrer im Einsatz.     
 
Priorität im Rahmen der Verkehrssicherheitsprogramms 
Der Bereich Kappenberger Damm/
Werneweg/Kriegerweg ist nicht als Unfallhäufungsstelle bzw. 
Unfallhäufungslinie auffällig.  
Gleichwohl wird von den Bürgern im Umfeld des Werneweges und Kriegerweg seit längerer Zeit 
mit Hinweis auf die Verkehrsbelastung des Kappenberger Dammes in den Spitzenstunden und das 
Geschwindigkeitsniveau sowie dem Querungsbedarf von Radfahrern, Schülern etc. eine Verbes-
serung der Querungssituation bzw. die Freigabe von Zweirichtungsradwegen gefordert. 
 
Die Beseitigung von aktuellen Unfallschwerpunkten hat unzweifelhaft für die Verwaltung und die 
Polizei die größte Priorität. Neben den ca. 1/3 der Unfällen der Stadt Münster in Unfallhäufungs-
stellen und -linien ereignen sich 2/3 der Unfälle aber über das gesamte Netz verteilt. Der Gesichts-
punkt der Unfallprävention sollte deshalb neben den Maßnahmen zur Verringerung der Unfallzah-
len in Unfallhäufungsstellen und -linien nicht vernachlässigt werden. Zudem handelt es sich hier 
um einen besonders schutzwürdigen Personenkreis. 
 
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Planung wird deshalb vorgeschlagen, den Bau der Lichtsignal-
anlage in 2011 zu realisieren sofern die hierfür veranschlagten Mittel zur Verfügung stehen. Vor 
dem Bau ist ein entsprechend begründeter Baubeschluss durch die Verwaltung einzuholen.  
  
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1  Antrag der SPD-Fraktion vom 27.01.2005 „Sicherheit für Radfahrer am Kappenberger 
                Damm verbessern“ (Bestandteil der ursprünglichen Vorlage V/0726/2005

Hauptvorlage V/0451/2011 mit Anlagen

4326 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0451/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Pott 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Planungsbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenberger Damm/Werneweg/Kriegerweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.07.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zur Einrichtung einer neuen Fußgängerlichtsignalanlage gemäß Anlage 1 am Kap-
penberger Damm in Höhe Werneweg wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 57.000 € stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produkt-
gruppe wie folgt zur Verfügung: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2011 57.000  
Einzahlungen    0  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  57.000  
 
 
 
 
 
492 61 85 
 
E-Mail: 
Pott@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.06.2011 
V/0451/2011

- 2 - 
V/0451/2011 
Begründung: 
Von Bürgern aus dem Umfeld Kappenberger Damm  / Werneweg / Kriegerweg wurde mehrfach 
eine verbesserte Querungssituation für Fußgänger und Radfahrer über den Kappenberger Damm 
im Bereich der Haltestelle Werneweg angeregt. Darüber hinaus wurden von der benachbarten 
Kindertagesstätte 71 e.V. (Kappenberger Damm 229)  gemäß § 24 Gemeindeordnung zusätzliche 
Maßnahmen zur Sicherung der Querung des Kappenberger Dammes gewünscht (Anlage 2). We-
gen der Verkehrsbelastung der Straße Kappenberger Damm wurde neben den bestehenden Mit-
telinseln besonders für Schüler, Radfahrer und die Kinder der Kindertagesstätte  eine zusätzliche 
Sicherung angeregt.  
 
Bestand 
Im Bestand befinden sich in Höhe der Einmündung Werneweg sowie Kriegerweg zwei (schmale) 
Fahrbahnteiler als Querungshilfe. Die Bushaltestelle Werneweg ist als Busbucht ausgebaut und 
befindet sich in stadteinwärtiger Fahrtrichtung nördlich der Einmündung Werneweg und in stadt-
auswärtiger Fahrtrichtung südlich der Einmündung Kriegerweg. 
 
Planung 
Die durchgeführte Verkehrszählung ergab in der Schulwegzeit von 07:00 bis 8:00 Uhr in Höhe 
Werneweg 30 Fußgänger (davon 17 Schüler) und 60 Radfahrer (davon 29 Schüler) in der Querung 
sowie im Zuge Kappenberger Damm  eine Kfz-Belastung von 950 Kfz/h (Querschnittsbelastung). 
Zu den Schulenden von 13:00 bis 14:00 Uhr wurden 24 Fußgänger (davon 8 Schüler) und 27 Rad-
fahrer (davon 16 Schüler) in der Querung gezählt bei einer Kfz-Belastung  von 670 Kfz/h. 
In der Nachmittagsspitze von 16:00 bis 17:00 Uhr wurden 30 Fußgänger (davon 8 Kinder) und 34 
Radfahrer (davon 3 Kinder) bei einer Kfz-Verkehrsbelastung von 1073 Kfz/h gezählt.  
 
Das übliche Einsatzspektrum für eine Fußgängerlichtsignalanlage ist bei diesen gezählten Fuß-
gänger- und Radfahrerquerungen sowie den Verkehrsbelastungen der Straße Kappenberger 
Damm in den Spitzenstunden erreicht.   
 
Die Ergebnisse dieser Zählung zeigten im Vergleich zu einer ca. vier Jahre zuvor durchgeführten 
Erhebung eine deutliche Zunahme der Querungen im Nahbereich von etwa 50 %. Auch deshalb 
hat die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen in Ihrer Sitzung vom 05.02.2010 den Bau einer Lichtsig-
nalanlage entsprechend der Anlage 1 empfohlen.  Damit liegt die neue Fußgängersignalanlage für 
den Werneweg auch in unmittelbarer Nähe zur nachgefragten stadteinwärtigen Haltestelle bzw. für 
Radfahrer in Fahrrichtung Stadtmitte. 
  
Die alternativ untersuchten Standorte für eine Fußgängerlichtsignalanlage:  
-zwischen den beiden bestehenden Einmündungen Werneweg und Kriegerweg 
-in Höhe der bestehenden Mittelinsel südlich vom Kriegerweg  
werden von der Verwaltung und der Polizei verworfen, da die Lichtsignalanlage dann zumindest in 
Bezug auf den Werneweg etwas abseits zum Hauptquerungsaufkommen von Fußgängern und 
Radfahrern liegen würde. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1  Entwurf Fußgängersignalanlage Kappenberger Damm/Werne Weg 
Anlage 2  Anregung nach §24 GONW Wegsicherung im Bereich der Kindertagesstätte

Anlage 2 zur Vorlage V/0451/2011

Anlage 2 zur Vorlage V/0451/2011

Anlage_1_V_0451_20011_1

1334 Zeichen

Anlage A SPD-Fraktion

im Rat der Stadt Münster

Ei

Münzstroße 15

48143 Münster

Telefon 02 51-453 14
Telefax 02 51-51 1750
E-Mail spdfrak@muenster.de

27.1.2085

Antrag
Sicherheit für Radfahrer am Kappenberger Damm verbessern

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Radweg am Kappenberger Damm (stadtauswärts)
zwischen Fußgängerampel in. Höhe des Brunnenweges und Werneweg für Radfahrer so
herzurichten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist.

Begründung:

Aus dem Wohngebiet Werneweg fahren täglich viele Radfahrer - vor allem viele
Schulkinder - den Kappenberger Damm stadteinwärts. In der Regel wird der Weg
Galgenheide dann zum Erreichen des Kappenberger Dammes genutzt. Wegen des
hohen Verkehrsaufkommens am Kappenberger Damm - besonders morgens zum Schul-
und Arbeitsbeginn - ist eine Überquerung der Straße, um auf den stadteinwärts
führenden Radweg zu gelangen, nur sehr schwer möglich.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Radweg vom Werneweg bis zur nächsten
sicheren Überquerungsmöglichkeit des Kappenberger Dammes, also bis zur Ampel am
Brunnenweg, so zu gestalten, dass er von Radfahrern in beide Richtungen befahren
werden kann. Damit würde der Schul- und Berufsweg vor allem für die Bewohner des
Werneweges deutlich sicherer.

gez.
Verena Marzinkewitz
Karl-Heinz Winter

Beratungsverlauf (2)

20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Kappenberger Damm 229
  • Werneweg 30
  • Brunnenweg
  • Kriegerweg
  • Drensteinfurtweg
  • Galgenheide
  • Buldernweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0451/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
18.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37