3283/2019
Prüfauftrag zur Änderung der Linienführung der Buslinie 157 in Köln-Ostheim in Fahrtrichtung Ostheim
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Mitteilung BV
3137 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 3283/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Prüfauftrag zur Änderung der Linienführung der Buslinie 157 in Köln-Ostheim in Fahrtrichtung Ostheim hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 12.09.2019, TOP 8.1.3 Die Bezirksvertretung Kalk hat in der Sitzung am 12.09.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Kalk stellt zunächst klar, dass die beiden Beschlüss e der Bezirksvertretung Kalk vom 22.06.2017, TOP 7.3, und 21.06.2018, TOP 7.4, nicht weiter verfolgt werden. spricht sich gegen eine Änderung der Linienführung der Buslinie 157 in Fahrtrichtung Ostheim über Hardtgenbuscher Kirchweg und Weinheimer Straße a us. bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Trasse der Stadtbahnlinie 9 zwischen Hardtgenbuscher Kirchweg und Frankfurter Straße so ausgebaut werden kann, dass sie mit Bussen aus Ric h- tung Hardtgenbuscher Kirchweg zu befahren ist. In diese Prüfung soll ein bezogen werden, ob die Endhaltestelle dann an die ohnehin zu erfolgende Verlängerung der Stadtbahnhaltestelle der Linie 9 in Ostheim in Fahrtrichtung Königsforst Ostheim verlegt werden kann. Dazu müs s- te der Bus die Trasse noch vor der Wendehaltestelle verl assen und auf den Wirtschaftsweg fahren können. bittet die Verwaltung, möglichst schon zur Sitzung am 28.11.2019 eine erste Einschätzung zur grundsätzlichen Machbarkeit und zu den möglichen Kosten abzugeben.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB) den Vo r- schlag, den Bus über die Stadtbahntrasse der Linie 9 zwischen Hardtgenbuscher Kirchweg und der Haltestelle Ostheim fahren zu lassen, geprüft. Gegen diesen Vorschlag sprechen die folgend en Punkte: 1. Die Stadtbahnlinie 9 wird in diesem Bereich auf einem unabhängigen Bahnkörper geführt, so dass damit eine Busführung über die Gleistrasse hier zunächst rechtlich ausgeschlossen ist. Der unabhängige Bahnkörper müsste in einen besonderen Bahnkörper umgewidmet werden. „Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übr i- gen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt“ (BO Strab, § 16) . Eine solche Umwidmung wäre aus Sicht der KVB allerdings nur schwer möglich. 2 2. Zudem könnten gegen eine Genehmigung Aspekte einer geringeren Sicherheit aufgrund z u- sätzlicher Konfliktpunkte zwischen Bus - und Stadtbahnverkehr sprechen. 3. Ein Ausfädeln der Buss e östlich der Wendeanlage würde einen Eingriff in private Flächen (die teilweise bebaut sind) erfordern. 4. Aufgrund der Schleppkurven der Busse müsste ein größerer Umbau der Bushaltestelle inkl u- sive der Fällung einiger Bäume nordöstlich der heutigen Bushalte stelle erfolgen. Verwaltung und KVB bewerten übereinstimmend den Aufwand, den Vorschlag der Bezirksvertretung Kalk umzusetzen, als unverhältnismäßig hoch. Aufgrund der genannten Punkte erübrigt sich eine Kostenschätzung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3283/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.11.2019
- Erstellt
- 18.09.2019 11:35