Mandari Insight

4364/2019

Zugeparkter Gehweg am Gustav-Heinemann-Ufer

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.12.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.01.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1749 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 4364/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 
 
Zugeparkter Gehweg am Gustav-Heinemann-Ufer 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 
16.09.2019, TOP 7.2.4 
„Die SPD Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob ab dem Grundstück Gustav-Heinemann-Ufer 72 
(Bürogebäude Oval Offices) Köln-Bayenthal bis ca. Gustav-Heinemann-Ufer 88 mehrere Poller ein-
gesetzt werden können.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung besteht ein grundsätzliches Haltverbot für Gehwege. 
Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtun-
gen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit 
ist nach diesem Grundsatz so zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 
wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Ver-
kehrsteilnehmenden durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht. 
 
Daher werden Absperrpfosten aus stadtgestalterischen Gründen sowie Reduzierung der Anschaf-
fungs- und Unterhaltungskosten grundsätzlich nur dort installiert, wo dies zur Gewährleistung der 
Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist im Bereich des Gehweges am Gustav-
Heinemann-Ufer nicht der Fall. Aus diesem Grund können Absperrpfosten zur Vermeidung des uner-
wünschten Gehwegparkens nicht angeordnet werden. Der Verkehrs- und Überwachungsdienst des 
Ordnungsamtes wurde gebeten, diesen Bereich daher gezielt zu überwachen.

Beratungsverlauf (1)

20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4364/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.12.2019
Erstellt
16.12.2019 09:29