Zugeparkter Gehweg am Gustav-Heinemann-Ufer
Beantwortung einer Anfrage (BV) 4364/2019 vom 18.12.2019
Stand: Am 20.01.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 4364/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 Zugeparkter Gehweg am Gustav-Heinemann-Ufer hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019, TOP 7.2.4 „Die SPD Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob ab dem Grundstück Gustav-Heinemann-Ufer 72 (Bürogebäude Oval Offices) Köln-Bayenthal bis ca. Gustav-Heinemann-Ufer 88 mehrere Poller ein- gesetzt werden können.“ Stellungnahme der Verwaltung: Nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung besteht ein grundsätzliches Haltverbot für Gehwege. Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtun- gen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach diesem Grundsatz so zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Ver- kehrsteilnehmenden durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hinaus nicht. Daher werden Absperrpfosten aus stadtgestalterischen Gründen sowie Reduzierung der Anschaf- fungs- und Unterhaltungskosten grundsätzlich nur dort installiert, wo dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist im Bereich des Gehweges am Gustav- Heinemann-Ufer nicht der Fall. Aus diesem Grund können Absperrpfosten zur Vermeidung des uner- wünschten Gehwegparkens nicht angeordnet werden. Der Verkehrs- und Überwachungsdienst des Ordnungsamtes wurde gebeten, diesen Bereich daher gezielt zu überwachen.
Beratungsverlauf
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20.01.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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