AN/1688/2023
Verfall Denkmalgeschützter Gebäude in Köln
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SPD Anfrage nach § 4
2396 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1688/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 26.09.2023 Verfall Denkmalgeschützter Gebäude in Köln Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.09.2023 zu setzen. Denkmalschutz ist von entscheidender Bedeutung, um das kulturelle Erbe einer Stadt oder Region zu bewahren und die Identität sowie Geschichte eines Ortes zu schützen. Die Kölner Denkmalliste umfasst laut Daten der Stadt Köln derzeit etwa 9.000 Positionen. Sie enthält unter anderem Informationen zur Lage, eine Kurzbeschreibung, das Datum des Eintrags als Denkmal gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) und die Denk- mallistennummer. Mit Mitteilung 2258/2023 wurde der Rat der Stadt Köln in Kenntnis gesetzt, dass im Jahr 2022 der Prozess zur Austragung des „Haus Fühlingen“ aus der Denkmalliste der Stadt Köln angestoßen wurde, da die denkmal-konstituierenden Charaktereigenschaften nicht mehr existent wären. Dieser Prozess wurde laut Mitteilung abgeschlossen und das Haus ist mit Datum vom 16.05.2023 aus der Denkmalliste der Stadt Köln gelöscht worden. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Wie wird sichergestellt, dass der Denkmalschutz für andere Objekte aus der Kölner Denkmalliste weiterhin angemessen gewahrt wird? 2. Gibt es eine separate Liste oder Dokumentation, die den aktuellen Zustand und den Verfall der denkmalgeschützten Gebäude in Köln dokumentiert? - 2 - 3. Gibt es eine regelmäßige Überprüfung des Zustands und der Instandhaltung denk- malgeschützter Gebäude, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Denk- malschutzes entsprechen? 4. Werden private Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude in ihrer Verantwortung un- terstützt und angeleitet, um die Denkmalwerte zu bewahren? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1688/2023
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 20.09.2023 09:18