1589/2024
Baubeschluss für die Aufstellung von zusätzlichen Standardbänken sowie Sonderbänken auf dem Neumarkt
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es sollen kurzfristige, kleinere Maßnahmen zur Aufwertung der Platzfläche umgesetzt werden. Aus diesem Grund ist der Gestaltungsspielraum sehr gering. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3_ Systemskizze Skulpturale Bänke
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Anlage 2_ Lageplan - Grobskizze
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Brunnen Übergänge für Fußgänger*innen und Wegebeziehungen Möglicher Bereich für mobiles gastronomisches Angebot* * Der letztlich gastronomisch genutzte Bereich wird nicht die gesamte Fläche ausfüllen. Fahrgast- unterstände Kiosk Imbiss N Neumarkt: Platzmöblierung (Grobskizze) Maximal mögliche Belegungsflächen für Weihnachtsmarkt, Karneval und Zirkus. Brunnen Stadt Köln, 05/2024 P t: Anlage 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 1589/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Aufstellung von zusätzlichen Standardbänken sowie Sonderbänken auf dem Neumarkt Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Anschaffung und Aufstel- lung von zusätzlichen Sitzbänken auf dem Neumarkt mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 40.000 € und der Schließung der entsprechenden Reinigungsverträge mit der AWB. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 40.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Aufwertungsmaßnahmen auf dem Neumarkt (siehe Mitteilung 3751/2023) soll der Platz eine Stadtmöblierung erhalten, um damit die Aufenthaltsqualität für Bürger*innen auf der Platzfläche zu erhöhen. Die Stadtmöblierung soll den nichtkommerziellen Bereich darstel- len, in dem Bürger*innen auch unabhängig vom zukünftigen gastronomischen Angebot ver- weilen können. Insgesamt ist vorgesehen, sechs neue Standardbänke sowie – vorbehaltlich weiterer verwaltungsinterner Abstimmungen – zwei zusätzliche „Sonderbänke“ (die vorge- schlagenen Sonderbänke sind Anlage 3 zu entnehmen) aufzustellen. Die Standardbänke werden auf der Nordseite in einer Linie zu den Bäumen platziert. Sie sind so angebracht, dass sie bei Bedarf für Veranstaltungen abmontiert werden können. Die Sonderbänke werden zeitlich parallel zur Brunnensaison in Brunnennähe auf dem Neu- markt aufgestellt. Für die Wintermonate, wenn auch der Brunnen nicht in Betrieb ist, ist eine Versetzung der Sonderbänke in umliegende öffentliche Räume vorgesehen. Die gesamte Platzfläche ist in diesen Monaten bereits mit dem Weihnachtsmarkt sowie den Karnevalsveranstaltungen Volkskarnevalssitzung der KG Alt-Köllen und dem Biwak der Roten 3 Funken belegt. Ohne die Verfügbarkeit der Fläche um den Brunnen herum können diese Ver- anstaltungen nur stark eingeschränkt bis gar nicht stattfinden. Zudem können durch die Versetzung neue Standorte für Sitzgelegenheiten temporär erprobt werden. Die Aufstellung auf dem Neumarkt erfolgt jeweils zwischen Aschermittwoch (frühes- tens) und dem 31. März (spätestens). Das Versetzen an den oder die Winterstandorte erfolgt spätestens zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Die geplanten Standorte sind in der Anlage 2 grob skizziert. Die genaue Verortung aller Sitz- gelegenheiten sowie der temporären Platzierung im Winter kann erst nach der Beteiligung der relevanten Akteur*innen festgelegt werden. Die Maßnahme wird voraussichtlich in zwei Stufen realisiert, da die Standardbänke eine kür- zere Anschaffungszeit als die Sonderbänke haben. Über die Ergebnisse der Abstimmungen und des Zeitpunktes einer möglichen Aufstellung der „Sonderbänke“ wird die BV 1 in einer Mitteilung informiert. Klimabewertung: Durch die Schaffung von neuen Sitzmöglichkeiten und der damit verbundenen Aufwertung des Neumarktes in Verbindung mit den neu geschaffenen Fußgängerquerungen (z.B. an der Apostelnstraße) soll der Fußverkehr gestärkt werden. Dies kann sich positiv auf das Mobili- tätsverhalten auswirken, und den Anteil an zu Fuß gehenden erhöhen. KAG: Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Finanzierung: Die Kosten von 40.000 € für die Beschaffung der Bänke stehen im Haushaltsjahr 2024 im Teil- finanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601- 1201-0-1151, Straßenmöblierung, in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die ab 2025 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 4.000 € wird das De- zernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibun- gen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse- hen. Anlagen: - Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2: Lageplan - Grobskizze - Anlage 3: Systemskizze „Skulpturale Bänke“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1589/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 31.05.2024
- Erstellt
- 14.05.2024 13:47