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1041/2024

Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung - Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln - Dellbrück- Aktenzeichen 225/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.06.2024, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Anonymisierte Bürgereingabe „Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher-Straße und Urnenstraße in Köln - Dellbrück“

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5680 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1041/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung - Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke 
Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln-Dellbrück- Aktenzeichen 225/23 B
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Bürgereingabe zum Thema „Siche-
rung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln - Dell-
brück“ und fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. zu prüfen, wie mit langfristigen Maßnahmen der Schulweg zur Grundschule Urnen-
straße in Dellbrück sicherer gestaltet und Gefahrensituationen für Kinder verhindert 
werden können. 
 
2. das Falschparken auf Gehwegen im o.g. Bereich weiterhin zu unterbinden und Ver-
stöße konsequent zu ahnden  
 
3. einen Rückschnitt des Begleitgrüns auf dem Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher 
Str./Urnenstraße zu prüfen und umzusetzen. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zu 1: 
 
Die Örtlichkeit (Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln-Dellbrück) ist bereits mit 
zahlreichen Verkehrszeichen wie zum Beispiel VZ 283 StVO (Absolutes Haltverbot) und Park-
standmarkierungen ausgestattet. Somit ist in diesem Bereich für jeden Verkehrsteilnehmen-
den deutlich erkennbar, dass nur in den vorgegebenen Parkstandmarkierungen geparkt wer-
den darf. Außerhalb dieser Parkflächen gilt ein dauerhaftes Absolutes Haltverbot (VZ 283 
StVO).  
 
Darüber hinaus besteht auf Gehwegen ein Parkverbot nach § 12 Abs. 4 S. 1 StVO. Der Geh-
weg im Kreuzungsbereich Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße ist u.a. durch seine bauli-
che Trennung zur Fahrbahn deutlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen als solcher zu erken-
nen. Das Parkverbot auf dem Gehweg in diesem Bereich ist somit eindeutig. Damit ist nach 
Maßgabe der StVO grundsätzlich bereits eine sichere Nutzung der Straße und des Gehweges 
gegeben.  
 
Zudem sind gemäß § 45 Absatz 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort 
anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist 
nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 
wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von 
Verkehrsteilnehmer*innen durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hin-
aus nicht. 
 
 
Zu 2: 
 
Im Bereich des Schulwegs zur Grundschule Urnenstraße in Dellbrück wird durch den Ver-
kehrsdienst der Stadt Köln regelmäßig ein Bring- und Abholverkehr festgestellt. Besonders vor 
Schulen und Kitas ist diese Problematik im gesamten Stadtgebiet extrem verbreitet. Hierbei 
wird durch die sogenannten „Elterntaxis“ häufig auf Gehwegen geparkt, um die Schüler*innen 
nahe des Schulbereichs abzusetzen. Das Amt für öffentliche Ordnung, Polizei, Elternpflegs-
chaften, Schulleitungen und Lehrer*innen wenden sich in diesem Zusammenhang bereits ver-
stärkt an die Eltern, um diese über die bestehenden Gefahren aufzuklären und dafür zu sensi-
bilisieren, ihr Kind nicht mehr direkt vor der Schule abzusetzen oder abzuholen. In sämtlichen 
Medien werden „Elterntaxis“ ebenfalls regelmäßig thematisiert. 
 
Beim Verkehrsdienst der Stadt Köln gehen täglich eine Vielzahl von Hinweisen und Beschwer-
den über Parkprobleme durch „Elterntaxis“ ein, die sodann durch die Außendienstkräfte im 
Rahmen der personellen Kapazitäten bearbeitet werden. Bei der täglichen Parkraumüberwa-
chung liegt grundsätzlich bereits ein besonderes Augenmerk auf den Schulen und Kitas. Die 
Mitarbeitenden sind zu den üblichen Zeiten des Schulbeginns und –endes beinahe aus-
schließlich an Kindergärten und Schulen vor Ort, um entsprechende (Park-)verstöße zu ver-
warnen. Aufgrund der Vielzahl an schulischen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet kann 
nicht jede Schule und jede Kita in den Bezirken dauerhaft kontrolliert werden.

3 
 
Im Bereich der Schule in der Urnenstraße/Berg.-Gladbacher Straße wurden vom 2. Halbjahr 
2023 bis jetzt bereits rund 90 Verstöße geahndet. Im Bereich der gesamten Bergisch Gladba-
cher Straße waren es sogar 700, da dort der Kontrollbedarf in vielen Bereichen – auch außer-
halb der Schulen – sehr hoch ist. Die Außendienstmitarbeitenden wurden über die eingegan-
gene Bürgereingabe informiert und werden den Bereich künftig über den üblichen Rahmen 
hinaus besonders berücksichtigen, um die Situation vor Ort zu entschärfen.  
 
Konkrete Parkverstöße können über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln 
unter der Rufnummer 0221/ 221-32000 gemeldet werden. 
 
Zu 3: 
 
Nach Eingang der Bürgereingabe hat die Verwaltung den Bereich Gehweg Ecke Bergisch-
Gladbacher Str./ Urnenstraße im Zusammenhang mit Überwuchs des Begleitgrüns bereits 
überprüft. Es handelt sich hierbei um privates Grün des anliegenden Grundstücks. Der Ord-
nungsdienst der Stadt Köln hat bei einer zeitnahen Kontrolle einen Überwuchs des Grüns fest-
gestellt.  
Die ermittelte Eigentümerin wurde daraufhin am 14.03.2024 mit einer Frist zur Erledigung bis 
zum 04.04.2024 aufgefordert, den Überwuchs zu beseitigen.  
 
Im Anschluss erfolgt eine erneute Kontrolle durch den Ordnungsdienst um festzustellen, ob 
die Gefahr beseitigt wurde. 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Anonymisierte Bürgereingabe „Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-
Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln - Dellbrück“

Anlage 1 - Anonymisierte Bürgereingabe „Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher-Straße und Urnenstraße in Köln - Dellbrück“

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

03.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1041/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.04.2024
Erstellt
19.03.2024 09:18