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Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung - Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln - Dellbrück- Aktenzeichen 225/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1041/2024 vom 16.04.2024

Stand: Am 03.06.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 1041/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung - Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln-Dellbrück- Aktenzeichen 225/23 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Bürgereingabe zum Thema „Siche- rung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln - Dell- brück“ und fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. zu prüfen, wie mit langfristigen Maßnahmen der Schulweg zur Grundschule Urnen- straße in Dellbrück sicherer gestaltet und Gefahrensituationen für Kinder verhindert werden können. 2. das Falschparken auf Gehwegen im o.g. Bereich weiterhin zu unterbinden und Ver- stöße konsequent zu ahnden 3. einen Rückschnitt des Begleitgrüns auf dem Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher Str./Urnenstraße zu prüfen und umzusetzen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu 1: Die Örtlichkeit (Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln-Dellbrück) ist bereits mit zahlreichen Verkehrszeichen wie zum Beispiel VZ 283 StVO (Absolutes Haltverbot) und Park- standmarkierungen ausgestattet. Somit ist in diesem Bereich für jeden Verkehrsteilnehmen- den deutlich erkennbar, dass nur in den vorgegebenen Parkstandmarkierungen geparkt wer- den darf. Außerhalb dieser Parkflächen gilt ein dauerhaftes Absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO). Darüber hinaus besteht auf Gehwegen ein Parkverbot nach § 12 Abs. 4 S. 1 StVO. Der Geh- weg im Kreuzungsbereich Bergisch-Gladbacher-Straße/Urnenstraße ist u.a. durch seine bauli- che Trennung zur Fahrbahn deutlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen als solcher zu erken- nen. Das Parkverbot auf dem Gehweg in diesem Bereich ist somit eindeutig. Damit ist nach Maßgabe der StVO grundsätzlich bereits eine sichere Nutzung der Straße und des Gehweges gegeben. Zudem sind gemäß § 45 Absatz 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer*innen durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht darüber hin- aus nicht. Zu 2: Im Bereich des Schulwegs zur Grundschule Urnenstraße in Dellbrück wird durch den Ver- kehrsdienst der Stadt Köln regelmäßig ein Bring- und Abholverkehr festgestellt. Besonders vor Schulen und Kitas ist diese Problematik im gesamten Stadtgebiet extrem verbreitet. Hierbei wird durch die sogenannten „Elterntaxis“ häufig auf Gehwegen geparkt, um die Schüler*innen nahe des Schulbereichs abzusetzen. Das Amt für öffentliche Ordnung, Polizei, Elternpflegs- chaften, Schulleitungen und Lehrer*innen wenden sich in diesem Zusammenhang bereits ver- stärkt an die Eltern, um diese über die bestehenden Gefahren aufzuklären und dafür zu sensi- bilisieren, ihr Kind nicht mehr direkt vor der Schule abzusetzen oder abzuholen. In sämtlichen Medien werden „Elterntaxis“ ebenfalls regelmäßig thematisiert. Beim Verkehrsdienst der Stadt Köln gehen täglich eine Vielzahl von Hinweisen und Beschwer- den über Parkprobleme durch „Elterntaxis“ ein, die sodann durch die Außendienstkräfte im Rahmen der personellen Kapazitäten bearbeitet werden. Bei der täglichen Parkraumüberwa- chung liegt grundsätzlich bereits ein besonderes Augenmerk auf den Schulen und Kitas. Die Mitarbeitenden sind zu den üblichen Zeiten des Schulbeginns und –endes beinahe aus- schließlich an Kindergärten und Schulen vor Ort, um entsprechende (Park-)verstöße zu ver- warnen. Aufgrund der Vielzahl an schulischen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet kann nicht jede Schule und jede Kita in den Bezirken dauerhaft kontrolliert werden. 3 Im Bereich der Schule in der Urnenstraße/Berg.-Gladbacher Straße wurden vom 2. Halbjahr 2023 bis jetzt bereits rund 90 Verstöße geahndet. Im Bereich der gesamten Bergisch Gladba- cher Straße waren es sogar 700, da dort der Kontrollbedarf in vielen Bereichen – auch außer- halb der Schulen – sehr hoch ist. Die Außendienstmitarbeitenden wurden über die eingegan- gene Bürgereingabe informiert und werden den Bereich künftig über den üblichen Rahmen hinaus besonders berücksichtigen, um die Situation vor Ort zu entschärfen. Konkrete Parkverstöße können über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln unter der Rufnummer 0221/ 221-32000 gemeldet werden. Zu 3: Nach Eingang der Bürgereingabe hat die Verwaltung den Bereich Gehweg Ecke Bergisch- Gladbacher Str./ Urnenstraße im Zusammenhang mit Überwuchs des Begleitgrüns bereits überprüft. Es handelt sich hierbei um privates Grün des anliegenden Grundstücks. Der Ord- nungsdienst der Stadt Köln hat bei einer zeitnahen Kontrolle einen Überwuchs des Grüns fest- gestellt. Die ermittelte Eigentümerin wurde daraufhin am 14.03.2024 mit einer Frist zur Erledigung bis zum 04.04.2024 aufgefordert, den Überwuchs zu beseitigen. Im Anschluss erfolgt eine erneute Kontrolle durch den Ordnungsdienst um festzustellen, ob die Gefahr beseitigt wurde. Anlage 1: Anonymisierte Bürgereingabe „Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch- Gladbacher-Straße/Urnenstraße in Köln - Dellbrück“
  • Anlage 1 - Anonymisierte Bürgereingabe „Sicherung des Schulweges Gehweg Ecke Bergisch-Gladbacher-Straße und Urnenstraße in Köln - Dellbrück“

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    Anlage 1

Beratungsverlauf

  1. 03.06.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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